Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.1) Falck, juristische Encyclopädie. 2te Aufl. Kiel 1825. §. 23. 24. Dieser will den Begriff von Encyclopädie auf die Einleitungswissenschaft der Vorberei- tungskenntnisse beschränken, und stüzt sich deshalb auf die auch vorkommende Bedeu- tung von egkukliost, wo es so viel als allgemein heißt, und auf die Gewohnheit seit dem 17ten Jahrhunderte, die Vorbereitungskenntnisse in einer eigenen Einlei- tungswissenschaft zusammenzufassen. Allein jene Bedeutung jenes Wortes erklärt sich am natürlichsten aus seiner im Texte erläuterten Zusammensetzung; diese frühere Einleitungswissenschaft aber war, wie der Verf. §. 25. selbst angibt, eine Metho- dologie, und keine Encyclopädie. Darin, daß die Encyclopädie auch als Einleitungswissenschaft gebraucht wird, liegt nur wieder ein Beispiel, wie man öfters eine Sache zu verschiedenen Zwecken brauchen kann, ohne daß darum ihr Wesen und ihr erster wahrer Zweck sich verändert. Die Methodologie ist die eigentliche Einleitungswissenschaft, welche nothwendigerweise den logischen Zusam- menhang einer Wissenschaft in ihren wesentlichen Theilen, und mit ihren Hilfs- wissenschaften darstellen muß, ehe sie den Anfänger lehrt, auf welche Art und Weise (Methode) er die Wissenschaft zu betreiben hat. Weil nun die formelle Encyclo- pädie von der Methodologie unzertrennlich ist, so lange Letztere ihren Zweck erfüllen soll, und weil Encyclopädie und Methodologie in der Regel in einem Buche zugleich dargestellt werden, so hat man der Ersteren, abgesehen von ihrer verschie- denen Behandlung, endlich auch den engeren Zweck und die engere Bedeutung der Lezteren untergeschoben. 2) Man findet daher das Wort Encyclopädie auch gebraucht, wo über- haupt, abgesehen von der Ausdehnung des Inhaltes, von der Darstellungsart und Form der Darstellung, das gesammte Gebiet einer oder der Wissenschaft dargestellt wird, und wo dies in Form eines Lexicons oder alphabetisch geschieht, z. B. die allgemeine Encyclopädie von Ersch und Gruber, die ökonomische Encyclopädie von Krünitz, die französische Encyclopedie methodique, u. dgl., welche mehr als 100 Bände erhalten, und immer noch fortgesetzt werden können. Allein aus dem Texte ist ersichtlich, daß dieser Gebrauch des Wortes einseitig und unrichtig ist. §. 4. Zweck der Encyclopädie. Der wahre Zweck der Encyclopädie ist, als ein rein wissen- 1 *
1) Falck, juriſtiſche Encyclopädie. 2te Aufl. Kiel 1825. §. 23. 24. Dieſer will den Begriff von Encyclopädie auf die Einleitungswiſſenſchaft der Vorberei- tungskenntniſſe beſchränken, und ſtüzt ſich deshalb auf die auch vorkommende Bedeu- tung von ἐγκυκλιοϛ, wo es ſo viel als allgemein heißt, und auf die Gewohnheit ſeit dem 17ten Jahrhunderte, die Vorbereitungskenntniſſe in einer eigenen Einlei- tungswiſſenſchaft zuſammenzufaſſen. Allein jene Bedeutung jenes Wortes erklärt ſich am natürlichſten aus ſeiner im Texte erläuterten Zuſammenſetzung; dieſe frühere Einleitungswiſſenſchaft aber war, wie der Verf. §. 25. ſelbſt angibt, eine Metho- dologie, und keine Encyclopädie. Darin, daß die Encyclopädie auch als Einleitungswiſſenſchaft gebraucht wird, liegt nur wieder ein Beiſpiel, wie man öfters eine Sache zu verſchiedenen Zwecken brauchen kann, ohne daß darum ihr Weſen und ihr erſter wahrer Zweck ſich verändert. Die Methodologie iſt die eigentliche Einleitungswiſſenſchaft, welche nothwendigerweiſe den logiſchen Zuſam- menhang einer Wiſſenſchaft in ihren weſentlichen Theilen, und mit ihren Hilfs- wiſſenſchaften darſtellen muß, ehe ſie den Anfänger lehrt, auf welche Art und Weiſe (Methode) er die Wiſſenſchaft zu betreiben hat. Weil nun die formelle Encyclo- pädie von der Methodologie unzertrennlich iſt, ſo lange Letztere ihren Zweck erfüllen ſoll, und weil Encyclopädie und Methodologie in der Regel in einem Buche zugleich dargeſtellt werden, ſo hat man der Erſteren, abgeſehen von ihrer verſchie- denen Behandlung, endlich auch den engeren Zweck und die engere Bedeutung der Lezteren untergeſchoben. 2) Man findet daher das Wort Encyclopädie auch gebraucht, wo über- haupt, abgeſehen von der Ausdehnung des Inhaltes, von der Darſtellungsart und Form der Darſtellung, das geſammte Gebiet einer oder der Wiſſenſchaft dargeſtellt wird, und wo dies in Form eines Lexicons oder alphabetiſch geſchieht, z. B. die allgemeine Encyclopädie von Erſch und Gruber, die ökonomiſche Encyclopädie von Krünitz, die franzöſiſche Encyclopèdie méthodique, u. dgl., welche mehr als 100 Bände erhalten, und immer noch fortgeſetzt werden können. Allein aus dem Texte iſt erſichtlich, daß dieſer Gebrauch des Wortes einſeitig und unrichtig iſt. §. 4. Zweck der Encyclopädie. Der wahre Zweck der Encyclopädie iſt, als ein rein wiſſen- 1 *
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¹⁾ Falck, juriſtiſche Encyclopädie. 2te Aufl. Kiel 1825. §. 23. 24. Dieſer
will den Begriff von Encyclopädie auf die Einleitungswiſſenſchaft der Vorberei-
tungskenntniſſe beſchränken, und ſtüzt ſich deshalb auf die auch vorkommende Bedeu-
tung von ἐγκυκλιοϛ, wo es ſo viel als allgemein heißt, und auf die Gewohnheit
ſeit dem 17ten Jahrhunderte, die Vorbereitungskenntniſſe in einer eigenen Einlei-
tungswiſſenſchaft zuſammenzufaſſen. Allein jene Bedeutung jenes Wortes erklärt
ſich am natürlichſten aus ſeiner im Texte erläuterten Zuſammenſetzung; dieſe frühere
Einleitungswiſſenſchaft aber war, wie der Verf. §. 25. ſelbſt angibt, eine Metho-
dologie, und keine Encyclopädie. Darin, daß die Encyclopädie auch als
Einleitungswiſſenſchaft gebraucht wird, liegt nur wieder ein Beiſpiel, wie man
öfters eine Sache zu verſchiedenen Zwecken brauchen kann, ohne daß darum ihr
Weſen und ihr erſter wahrer Zweck ſich verändert. Die Methodologie iſt die
eigentliche Einleitungswiſſenſchaft, welche nothwendigerweiſe den logiſchen Zuſam-
menhang einer Wiſſenſchaft in ihren weſentlichen Theilen, und mit ihren Hilfs-
wiſſenſchaften darſtellen muß, ehe ſie den Anfänger lehrt, auf welche Art und Weiſe
(Methode) er die Wiſſenſchaft zu betreiben hat. Weil nun die formelle Encyclo-
pädie von der Methodologie unzertrennlich iſt, ſo lange Letztere ihren Zweck erfüllen
ſoll, und weil Encyclopädie und Methodologie in der Regel in einem Buche
zugleich dargeſtellt werden, ſo hat man der Erſteren, abgeſehen von ihrer verſchie-
denen Behandlung, endlich auch den engeren Zweck und die engere Bedeutung der
Lezteren untergeſchoben.
²⁾ Man findet daher das Wort Encyclopädie auch gebraucht, wo über-
haupt, abgeſehen von der Ausdehnung des Inhaltes, von der Darſtellungsart und
Form der Darſtellung, das geſammte Gebiet einer oder der Wiſſenſchaft dargeſtellt
wird, und wo dies in Form eines Lexicons oder alphabetiſch geſchieht, z. B. die
allgemeine Encyclopädie von Erſch und Gruber, die ökonomiſche Encyclopädie
von Krünitz, die franzöſiſche Encyclopèdie méthodique, u. dgl., welche mehr als
100 Bände erhalten, und immer noch fortgeſetzt werden können. Allein aus dem
Texte iſt erſichtlich, daß dieſer Gebrauch des Wortes einſeitig und unrichtig iſt.
§. 4.
Zweck der Encyclopädie.
Der wahre Zweck der Encyclopädie iſt, als ein rein wiſſen-
ſchaftlicher, jene kurze ſyſtematiſche Darſtellung des geſammten
Gebietes einer Wiſſenſchaft, zum Unterrichte für Anfänger. Welche
weitere, praktiſche oder methodologiſche, Zwecke mit ihr er-
zielt werden, das kann ihr Weſen an ſich und ihren Begriff nicht,
wohl aber ihren Inhalt verändern. Iſt der Zweck des Studiums
derſelben ein mehr praktiſcher, ſo will man ſich allgemeine Kennt-
niſſe in einer Wiſſenſchaft verſchaffen, und die Encyclopädie muß
eine materielle ſein. Iſt der Zweck ihres Studiums aber ein
rein wiſſenſchaftlicher, ſo kann ſie entweder als Einleitungs-
wiſſenſchaft in Verbindung mit der Methodologie, oder auch als
Schlußwiſſenſchaft der akademiſchen Studien, angewendet werden.
In dieſen Fällen genügt die formelle Encyclopädie, als ein lo-
giſches Zuſammenfaſſen der Einzelwiſſenſchaften in ein organiſches
Ganze.
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