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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Aber ein Versuchsschacht von 6 Fuß Länge und 41/2 Fuß Weite ungefähr 1000 Rthlr.
Die Resultate eines solchen sind immer sicherer als jene des Bohrens, besonders da
man den Schacht auch später immer sicherer, das Bohrloch aber nur bei Flüssig-
keiten zur Förderung, brauchen kann.
§. 124.
2) Betriebsart.

2) Die Wahl und Leitung der Betriebsart. Schon
bei der Anlage einer Betriebsart muß die Zurichtung einer Grube
nach der Beschaffenheit der Lagerstätte geschehen, und dabei auf
den schnellsten, reinsten, gefahrlosesten und wohlfeilsten Abbau ge-
sehen werden, ohne aus den Augen zu verlieren, daß man zum
Fortbetriebe eines Baues wo möglich immer noch Felder bereit
habe. Es ist daher erforderlich: a) daß man vor dem Beginne
des Baues einen Kosten- und Ertragsüberschlag mache, um vor
Verlust gesichert zu sein; b) nach dem Resultate dieser Vergleichung
die Grubencapitalien anlege; c) dabei aber darauf sehe, mit we-
nigen tüchtigen Anlagen dieselben Zwecke zu erreichen, wie mit
mehreren, z. B. bei den verschiedenen Arten von Stollen und
Schächten; d) daß man sich mit der Vorrichtung immer auf ein
möglichst großes Feld ausdehne, z. B. besonders bei Steinkohlen;
e) immer schon wieder ein Feld zubereitet habe, ehe das vorherige
zur Neige geht; f) den ganzen Abbau recht zu concentriren suche,
um so g) bequemere und lang brauchbare Einrichtungen treffen zu
können, ohne sie später unbenutzt liegen lassen zu müssen; h) daß
man es den Arbeitern nie am Materiale fehlen lasse, dessen Man-
gel sie an der Fortsetzung ihrer Arbeit hindert, z. B. an Geräth-
schaften, Feuerung, Licht, Zimmerung, um dadurch die schädlichen
Folgen in denjenigen Abbauarten zu verhüten, worin das Fort-
fahren der späteren Khüren von jenen der früheren bedingt ist,
z. B. beim Stroßen- und Förstenbaue; i) daß man die richtige
Menge von Häuern vor ein Ort anlege, ohne durch Mangel an
solchen das Fortfahren der Arbeit zu hemmen und durch eine
Uebermenge sowohl seine Kosten unnöthig zu vermehren, die Ar-
beiter unter sich zu hindern, als auch die richtige Gleichförmigkeit
im ganzen Gange der Arbeiten zu zerstören; k) daß man unter
den Arbeitern während der Arbeitszeit, und wegen ihres Betragens
vor und nach derselben durch tüchtige Steiger eine schöne berg-
männige Ordnung und Aufsicht erhalte.

§. 125.
3) Grubenrisse.

3) Benutzung der Markscheidekunst. Die Markscheide-
kunst ist eine Hilfskenntniß der Bergbaulehre (§. 83.). Allein von

Aber ein Verſuchsſchacht von 6 Fuß Länge und 4½ Fuß Weite ungefähr 1000 Rthlr.
Die Reſultate eines ſolchen ſind immer ſicherer als jene des Bohrens, beſonders da
man den Schacht auch ſpäter immer ſicherer, das Bohrloch aber nur bei Flüſſig-
keiten zur Förderung, brauchen kann.
§. 124.
2) Betriebsart.

2) Die Wahl und Leitung der Betriebsart. Schon
bei der Anlage einer Betriebsart muß die Zurichtung einer Grube
nach der Beſchaffenheit der Lagerſtätte geſchehen, und dabei auf
den ſchnellſten, reinſten, gefahrloſeſten und wohlfeilſten Abbau ge-
ſehen werden, ohne aus den Augen zu verlieren, daß man zum
Fortbetriebe eines Baues wo möglich immer noch Felder bereit
habe. Es iſt daher erforderlich: a) daß man vor dem Beginne
des Baues einen Koſten- und Ertragsüberſchlag mache, um vor
Verluſt geſichert zu ſein; b) nach dem Reſultate dieſer Vergleichung
die Grubencapitalien anlege; c) dabei aber darauf ſehe, mit we-
nigen tüchtigen Anlagen dieſelben Zwecke zu erreichen, wie mit
mehreren, z. B. bei den verſchiedenen Arten von Stollen und
Schächten; d) daß man ſich mit der Vorrichtung immer auf ein
möglichſt großes Feld ausdehne, z. B. beſonders bei Steinkohlen;
e) immer ſchon wieder ein Feld zubereitet habe, ehe das vorherige
zur Neige geht; f) den ganzen Abbau recht zu concentriren ſuche,
um ſo g) bequemere und lang brauchbare Einrichtungen treffen zu
können, ohne ſie ſpäter unbenutzt liegen laſſen zu müſſen; h) daß
man es den Arbeitern nie am Materiale fehlen laſſe, deſſen Man-
gel ſie an der Fortſetzung ihrer Arbeit hindert, z. B. an Geräth-
ſchaften, Feuerung, Licht, Zimmerung, um dadurch die ſchädlichen
Folgen in denjenigen Abbauarten zu verhüten, worin das Fort-
fahren der ſpäteren Khüren von jenen der früheren bedingt iſt,
z. B. beim Stroßen- und Förſtenbaue; i) daß man die richtige
Menge von Häuern vor ein Ort anlege, ohne durch Mangel an
ſolchen das Fortfahren der Arbeit zu hemmen und durch eine
Uebermenge ſowohl ſeine Koſten unnöthig zu vermehren, die Ar-
beiter unter ſich zu hindern, als auch die richtige Gleichförmigkeit
im ganzen Gange der Arbeiten zu zerſtören; k) daß man unter
den Arbeitern während der Arbeitszeit, und wegen ihres Betragens
vor und nach derſelben durch tüchtige Steiger eine ſchöne berg-
männige Ordnung und Aufſicht erhalte.

§. 125.
3) Grubenriſſe.

3) Benutzung der Markſcheidekunſt. Die Markſcheide-
kunſt iſt eine Hilfskenntniß der Bergbaulehre (§. 83.). Allein von

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[154/0176] ²⁾ Aber ein Verſuchsſchacht von 6 Fuß Länge und 4½ Fuß Weite ungefähr 1000 Rthlr. Die Reſultate eines ſolchen ſind immer ſicherer als jene des Bohrens, beſonders da man den Schacht auch ſpäter immer ſicherer, das Bohrloch aber nur bei Flüſſig- keiten zur Förderung, brauchen kann. §. 124. 2) Betriebsart. 2) Die Wahl und Leitung der Betriebsart. Schon bei der Anlage einer Betriebsart muß die Zurichtung einer Grube nach der Beſchaffenheit der Lagerſtätte geſchehen, und dabei auf den ſchnellſten, reinſten, gefahrloſeſten und wohlfeilſten Abbau ge- ſehen werden, ohne aus den Augen zu verlieren, daß man zum Fortbetriebe eines Baues wo möglich immer noch Felder bereit habe. Es iſt daher erforderlich: a) daß man vor dem Beginne des Baues einen Koſten- und Ertragsüberſchlag mache, um vor Verluſt geſichert zu ſein; b) nach dem Reſultate dieſer Vergleichung die Grubencapitalien anlege; c) dabei aber darauf ſehe, mit we- nigen tüchtigen Anlagen dieſelben Zwecke zu erreichen, wie mit mehreren, z. B. bei den verſchiedenen Arten von Stollen und Schächten; d) daß man ſich mit der Vorrichtung immer auf ein möglichſt großes Feld ausdehne, z. B. beſonders bei Steinkohlen; e) immer ſchon wieder ein Feld zubereitet habe, ehe das vorherige zur Neige geht; f) den ganzen Abbau recht zu concentriren ſuche, um ſo g) bequemere und lang brauchbare Einrichtungen treffen zu können, ohne ſie ſpäter unbenutzt liegen laſſen zu müſſen; h) daß man es den Arbeitern nie am Materiale fehlen laſſe, deſſen Man- gel ſie an der Fortſetzung ihrer Arbeit hindert, z. B. an Geräth- ſchaften, Feuerung, Licht, Zimmerung, um dadurch die ſchädlichen Folgen in denjenigen Abbauarten zu verhüten, worin das Fort- fahren der ſpäteren Khüren von jenen der früheren bedingt iſt, z. B. beim Stroßen- und Förſtenbaue; i) daß man die richtige Menge von Häuern vor ein Ort anlege, ohne durch Mangel an ſolchen das Fortfahren der Arbeit zu hemmen und durch eine Uebermenge ſowohl ſeine Koſten unnöthig zu vermehren, die Ar- beiter unter ſich zu hindern, als auch die richtige Gleichförmigkeit im ganzen Gange der Arbeiten zu zerſtören; k) daß man unter den Arbeitern während der Arbeitszeit, und wegen ihres Betragens vor und nach derſelben durch tüchtige Steiger eine ſchöne berg- männige Ordnung und Aufſicht erhalte. §. 125. 3) Grubenriſſe. 3) Benutzung der Markſcheidekunſt. Die Markſcheide- kunſt iſt eine Hilfskenntniß der Bergbaulehre (§. 83.). Allein von

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/176>, abgerufen am 21.11.2024.