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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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VI. Von der Grubenförderung und Tageförderung.
§. 104.
1) Stollen- und Streckenförderung.

Förderung ist die Hinwegschaffung des gewonnenen Minerals
aus und von der Grube1). Geschieht sie vom Innern zu Tage,
dann heißt sie Grubenförderung. Geschieht sie aber zu Tage,
dann ist sie Tageförderung, welche durch die gewöhnlichen
Transportmittel entweder auf gewöhnlichen Wegen, auf Schienen-
wegen, wozu die Förderwagen an den Rädern eigens eingerichtet
sein müssen, auf Eisenbahnen, mit Dampfwagen, auf den bei der
Grubenförderung gebrauchten Karren, oder mit Kähnen zu Wasser
geschieht, je nachdem es Ausbeute, Betrieb und örtliche Umstände
gestatten2). Bei der Grubenförderung gibt es drei Hauptarten,
nämlich:

1) Die Strecken- und Stollenförderung. Sie ge-
schieht auf folgende Weisen und ist darnach: a) Rückenför-
derung, gewöhnlich nur in Stein- und Braunkohlengruben ange-
wendet, sehr mühsam, kostbar und von geringem Erfolge;
b) Schlepptrogförderung, angewendet auf schmalen Kohlen-
flötzen; der Schlepptrog besteht aus zwei Kuffen von Holz, an denen
ein Bretterkasten befestigt und eiserne Oesen angebracht sind, in
welche das Ziehzeug (Sielzeug) des Schleppers eingehängt wird;
c) Schlittenförderung, wobei der Mineralkasten auf einem
Schlitten sitzt und durch 4 eiserne Stangen gegen das Herunter-
fallen gesichert ist; d) Laufkarrenförderung, wobei der Lauf-
karren aus zwei Karrenbäumen besteht, die hinten in zwei Hand-
haben ausgehen, vorne zwischen sich ein Rad führen, und in der
Mitte einen Mineralkasten bilden; e) Hundeförderung, wobei
man unter den Hunden abweichend geformte, mit vier kleinen,
halb oder ganz sichtbaren, Rädern versehene, länglich viereckige,
mit Eisen beschlagene starke hölzerne Kastenwagen versteht, an denen
die Hinterrädchen größer als die Vorderrädchen sind; nach der
Construktion unterscheidet man die ungarischen und die deutschen
Hunde; f) Wagenförderung, wobei sich die Wagen von den
Hunden durch die Gleichheit der vier Rädchen, durch die Noth-
wendigkeit des Gestänges (§. 95.) zu ihrer Leitung, durch das
Getrenntsein der Fördergefäße vom Wagengestelle, und durch die
Gestalt der Gefäße unterscheiden, welche bald rund, bald viereckig
sind; g) die Kahnförderung, wenn genug Wasser vorhanden
ist und es überhaupt die Gewerbsverhältnisse und Lage der Berg-
werke erlauben3).


VI. Von der Grubenförderung und Tageförderung.
§. 104.
1) Stollen- und Streckenförderung.

Förderung iſt die Hinwegſchaffung des gewonnenen Minerals
aus und von der Grube1). Geſchieht ſie vom Innern zu Tage,
dann heißt ſie Grubenförderung. Geſchieht ſie aber zu Tage,
dann iſt ſie Tageförderung, welche durch die gewöhnlichen
Transportmittel entweder auf gewöhnlichen Wegen, auf Schienen-
wegen, wozu die Förderwagen an den Rädern eigens eingerichtet
ſein müſſen, auf Eiſenbahnen, mit Dampfwagen, auf den bei der
Grubenförderung gebrauchten Karren, oder mit Kähnen zu Waſſer
geſchieht, je nachdem es Ausbeute, Betrieb und örtliche Umſtände
geſtatten2). Bei der Grubenförderung gibt es drei Hauptarten,
nämlich:

1) Die Strecken- und Stollenförderung. Sie ge-
ſchieht auf folgende Weiſen und iſt darnach: a) Rückenför-
derung, gewöhnlich nur in Stein- und Braunkohlengruben ange-
wendet, ſehr mühſam, koſtbar und von geringem Erfolge;
b) Schlepptrogförderung, angewendet auf ſchmalen Kohlen-
flötzen; der Schlepptrog beſteht aus zwei Kuffen von Holz, an denen
ein Bretterkaſten befeſtigt und eiſerne Oeſen angebracht ſind, in
welche das Ziehzeug (Sielzeug) des Schleppers eingehängt wird;
c) Schlittenförderung, wobei der Mineralkaſten auf einem
Schlitten ſitzt und durch 4 eiſerne Stangen gegen das Herunter-
fallen geſichert iſt; d) Laufkarrenförderung, wobei der Lauf-
karren aus zwei Karrenbäumen beſteht, die hinten in zwei Hand-
haben ausgehen, vorne zwiſchen ſich ein Rad führen, und in der
Mitte einen Mineralkaſten bilden; e) Hundeförderung, wobei
man unter den Hunden abweichend geformte, mit vier kleinen,
halb oder ganz ſichtbaren, Rädern verſehene, länglich viereckige,
mit Eiſen beſchlagene ſtarke hölzerne Kaſtenwagen verſteht, an denen
die Hinterrädchen größer als die Vorderrädchen ſind; nach der
Conſtruktion unterſcheidet man die ungariſchen und die deutſchen
Hunde; f) Wagenförderung, wobei ſich die Wagen von den
Hunden durch die Gleichheit der vier Rädchen, durch die Noth-
wendigkeit des Geſtänges (§. 95.) zu ihrer Leitung, durch das
Getrenntſein der Fördergefäße vom Wagengeſtelle, und durch die
Geſtalt der Gefäße unterſcheiden, welche bald rund, bald viereckig
ſind; g) die Kahnförderung, wenn genug Waſſer vorhanden
iſt und es überhaupt die Gewerbsverhältniſſe und Lage der Berg-
werke erlauben3).


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[133/0155] VI. Von der Grubenförderung und Tageförderung. §. 104. 1) Stollen- und Streckenförderung. Förderung iſt die Hinwegſchaffung des gewonnenen Minerals aus und von der Grube1). Geſchieht ſie vom Innern zu Tage, dann heißt ſie Grubenförderung. Geſchieht ſie aber zu Tage, dann iſt ſie Tageförderung, welche durch die gewöhnlichen Transportmittel entweder auf gewöhnlichen Wegen, auf Schienen- wegen, wozu die Förderwagen an den Rädern eigens eingerichtet ſein müſſen, auf Eiſenbahnen, mit Dampfwagen, auf den bei der Grubenförderung gebrauchten Karren, oder mit Kähnen zu Waſſer geſchieht, je nachdem es Ausbeute, Betrieb und örtliche Umſtände geſtatten2). Bei der Grubenförderung gibt es drei Hauptarten, nämlich: 1) Die Strecken- und Stollenförderung. Sie ge- ſchieht auf folgende Weiſen und iſt darnach: a) Rückenför- derung, gewöhnlich nur in Stein- und Braunkohlengruben ange- wendet, ſehr mühſam, koſtbar und von geringem Erfolge; b) Schlepptrogförderung, angewendet auf ſchmalen Kohlen- flötzen; der Schlepptrog beſteht aus zwei Kuffen von Holz, an denen ein Bretterkaſten befeſtigt und eiſerne Oeſen angebracht ſind, in welche das Ziehzeug (Sielzeug) des Schleppers eingehängt wird; c) Schlittenförderung, wobei der Mineralkaſten auf einem Schlitten ſitzt und durch 4 eiſerne Stangen gegen das Herunter- fallen geſichert iſt; d) Laufkarrenförderung, wobei der Lauf- karren aus zwei Karrenbäumen beſteht, die hinten in zwei Hand- haben ausgehen, vorne zwiſchen ſich ein Rad führen, und in der Mitte einen Mineralkaſten bilden; e) Hundeförderung, wobei man unter den Hunden abweichend geformte, mit vier kleinen, halb oder ganz ſichtbaren, Rädern verſehene, länglich viereckige, mit Eiſen beſchlagene ſtarke hölzerne Kaſtenwagen verſteht, an denen die Hinterrädchen größer als die Vorderrädchen ſind; nach der Conſtruktion unterſcheidet man die ungariſchen und die deutſchen Hunde; f) Wagenförderung, wobei ſich die Wagen von den Hunden durch die Gleichheit der vier Rädchen, durch die Noth- wendigkeit des Geſtänges (§. 95.) zu ihrer Leitung, durch das Getrenntſein der Fördergefäße vom Wagengeſtelle, und durch die Geſtalt der Gefäße unterſcheiden, welche bald rund, bald viereckig ſind; g) die Kahnförderung, wenn genug Waſſer vorhanden iſt und es überhaupt die Gewerbsverhältniſſe und Lage der Berg- werke erlauben3).

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/155>, abgerufen am 22.12.2024.