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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Die Mauerung flacher Schächte ist entweder Kellerhals-
mauerung (bei 60 Graden Fall des Ganges und darunter), d. h.
ein halb liegendes und halb fortlaufendes Gewölbe, oder Mauerung
mit überspringenden Bogen, d. h. lauter senkrechte über ein-
ander stehende Scheibenmauern von geringer Erstreckung, die über
einander hervorstehen und eine jede für sich auf einem Bogen
steht3).

1) Die sogenannte Gurtmauerung (zu Idria in Krain) besteht aus ellip-
tischen, 1 Fuß breiten und 1-2 Fuß von einander entfernten Gewölben.
2) Als Schachtscheider, welcher den Schacht in zwei Theile trennt, hat man
auch schon Mauerung angewendet. Aber wegen der Wohlfeilheit, Leichtigkeit und
des Raumersparnisses ist die Zimmerung vorzuziehen.
3) Eine der merkwürdigsten Schachtmauerungen ist die Senkmauerung,
angewendet auf der Friederichsgrube bei Tarnowitz in Schlesien und beim Tunnel
in London. Nachdem man einen viereckigen Schacht einige Lachter tief abgesenkt
hat, legt man in denselben einen starken eichenen runden Rost oder Kranz auf die
Sohle. Am äußeren Rande dieses Kranzes werden Latten senkrecht aufwärts ange-
nagelt und ihre obern Enden ebenfalls an einen, jedoch etwas schwächeren Rost
befestigt. Der Raum zwischen diesem Holzkasten wird ausgemauert. Hierauf wird inner-
halb des Mauerwerks die Sohle weiter abgeteuft, der Rost dann losgeschrämmt
und senkt sich nun in die Teufe, so weit als man ihn haben will. So wird der
folgende Rost an diesen mittelst Latten befestigt und fortgefahren, bis man auf festes
Gestein kommt, um die gewöhnliche Schachtmauerung anzuwenden. Karsten Archiv.
IX. 168. Brard Grundriß. S. 315.
§. 98.
3) Fahrtanstalten.

Die Anstalten, um in die Bergwerke und aus denselben zu
gelangen, sind sehr wichtig. Ihre Einrichtung darf nicht ohne
genaue Berücksichtigung der Zwecke, der Bequemlichkeit, Sicher-
heit, Festigkeit, Gefahrlosigkeit und der Rettbarkeit der Grubenleute
bei Gefahren geschehen. Man bedient sich folgender Fahrtanstalten,
um die Gruben zu befahren:

1) Auf mehr oder weniger flachen Schachten eines Stockes,
den man zwischen die Beine als Steckenpferd steckt, und abreitet.

2) Der sogenannten Rollen, d. h. geneigter glatter Ebenen,
auf die man sich setzt und abrutscht, z. B. in Baiern, Oesterreich
und in Wieliczka.

3) Der Tonnen und Kübel, in welchen man an Seilern das
Gestein fördert, oder auch anstatt dieser gewisser Sessel oder Sättel
mit Steigbügeln, welche an die Seiler befestigt sind, z. B. in
England.

4) Der Treppen von Holz, oder der in das Gestein gehauenen
Stufen, z. B. in Frankreich, Italien, Steiermark, Schweden.

5) Der Fahrten mit einem Schenkel (Balken), an dem auf

Die Mauerung flacher Schächte iſt entweder Kellerhals-
mauerung (bei 60 Graden Fall des Ganges und darunter), d. h.
ein halb liegendes und halb fortlaufendes Gewölbe, oder Mauerung
mit überſpringenden Bogen, d. h. lauter ſenkrechte über ein-
ander ſtehende Scheibenmauern von geringer Erſtreckung, die über
einander hervorſtehen und eine jede für ſich auf einem Bogen
ſteht3).

1) Die ſogenannte Gurtmauerung (zu Idria in Krain) beſteht aus ellip-
tiſchen, 1 Fuß breiten und 1–2 Fuß von einander entfernten Gewölben.
2) Als Schachtſcheider, welcher den Schacht in zwei Theile trennt, hat man
auch ſchon Mauerung angewendet. Aber wegen der Wohlfeilheit, Leichtigkeit und
des Raumerſparniſſes iſt die Zimmerung vorzuziehen.
3) Eine der merkwürdigſten Schachtmauerungen iſt die Senkmauerung,
angewendet auf der Friederichsgrube bei Tarnowitz in Schleſien und beim Tunnel
in London. Nachdem man einen viereckigen Schacht einige Lachter tief abgeſenkt
hat, legt man in denſelben einen ſtarken eichenen runden Roſt oder Kranz auf die
Sohle. Am äußeren Rande dieſes Kranzes werden Latten ſenkrecht aufwärts ange-
nagelt und ihre obern Enden ebenfalls an einen, jedoch etwas ſchwächeren Roſt
befeſtigt. Der Raum zwiſchen dieſem Holzkaſten wird ausgemauert. Hierauf wird inner-
halb des Mauerwerks die Sohle weiter abgeteuft, der Roſt dann losgeſchrämmt
und ſenkt ſich nun in die Teufe, ſo weit als man ihn haben will. So wird der
folgende Roſt an dieſen mittelſt Latten befeſtigt und fortgefahren, bis man auf feſtes
Geſtein kommt, um die gewöhnliche Schachtmauerung anzuwenden. Karſten Archiv.
IX. 168. Brard Grundriß. S. 315.
§. 98.
3) Fahrtanſtalten.

Die Anſtalten, um in die Bergwerke und aus denſelben zu
gelangen, ſind ſehr wichtig. Ihre Einrichtung darf nicht ohne
genaue Berückſichtigung der Zwecke, der Bequemlichkeit, Sicher-
heit, Feſtigkeit, Gefahrloſigkeit und der Rettbarkeit der Grubenleute
bei Gefahren geſchehen. Man bedient ſich folgender Fahrtanſtalten,
um die Gruben zu befahren:

1) Auf mehr oder weniger flachen Schachten eines Stockes,
den man zwiſchen die Beine als Steckenpferd ſteckt, und abreitet.

2) Der ſogenannten Rollen, d. h. geneigter glatter Ebenen,
auf die man ſich ſetzt und abrutſcht, z. B. in Baiern, Oeſterreich
und in Wieliczka.

3) Der Tonnen und Kübel, in welchen man an Seilern das
Geſtein fördert, oder auch anſtatt dieſer gewiſſer Seſſel oder Sättel
mit Steigbügeln, welche an die Seiler befeſtigt ſind, z. B. in
England.

4) Der Treppen von Holz, oder der in das Geſtein gehauenen
Stufen, z. B. in Frankreich, Italien, Steiermark, Schweden.

5) Der Fahrten mit einem Schenkel (Balken), an dem auf

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[124/0146] Die Mauerung flacher Schächte iſt entweder Kellerhals- mauerung (bei 60 Graden Fall des Ganges und darunter), d. h. ein halb liegendes und halb fortlaufendes Gewölbe, oder Mauerung mit überſpringenden Bogen, d. h. lauter ſenkrechte über ein- ander ſtehende Scheibenmauern von geringer Erſtreckung, die über einander hervorſtehen und eine jede für ſich auf einem Bogen ſteht3). ¹⁾ Die ſogenannte Gurtmauerung (zu Idria in Krain) beſteht aus ellip- tiſchen, 1 Fuß breiten und 1–2 Fuß von einander entfernten Gewölben. ²⁾ Als Schachtſcheider, welcher den Schacht in zwei Theile trennt, hat man auch ſchon Mauerung angewendet. Aber wegen der Wohlfeilheit, Leichtigkeit und des Raumerſparniſſes iſt die Zimmerung vorzuziehen. ³⁾ Eine der merkwürdigſten Schachtmauerungen iſt die Senkmauerung, angewendet auf der Friederichsgrube bei Tarnowitz in Schleſien und beim Tunnel in London. Nachdem man einen viereckigen Schacht einige Lachter tief abgeſenkt hat, legt man in denſelben einen ſtarken eichenen runden Roſt oder Kranz auf die Sohle. Am äußeren Rande dieſes Kranzes werden Latten ſenkrecht aufwärts ange- nagelt und ihre obern Enden ebenfalls an einen, jedoch etwas ſchwächeren Roſt befeſtigt. Der Raum zwiſchen dieſem Holzkaſten wird ausgemauert. Hierauf wird inner- halb des Mauerwerks die Sohle weiter abgeteuft, der Roſt dann losgeſchrämmt und ſenkt ſich nun in die Teufe, ſo weit als man ihn haben will. So wird der folgende Roſt an dieſen mittelſt Latten befeſtigt und fortgefahren, bis man auf feſtes Geſtein kommt, um die gewöhnliche Schachtmauerung anzuwenden. Karſten Archiv. IX. 168. Brard Grundriß. S. 315. §. 98. 3) Fahrtanſtalten. Die Anſtalten, um in die Bergwerke und aus denſelben zu gelangen, ſind ſehr wichtig. Ihre Einrichtung darf nicht ohne genaue Berückſichtigung der Zwecke, der Bequemlichkeit, Sicher- heit, Feſtigkeit, Gefahrloſigkeit und der Rettbarkeit der Grubenleute bei Gefahren geſchehen. Man bedient ſich folgender Fahrtanſtalten, um die Gruben zu befahren: 1) Auf mehr oder weniger flachen Schachten eines Stockes, den man zwiſchen die Beine als Steckenpferd ſteckt, und abreitet. 2) Der ſogenannten Rollen, d. h. geneigter glatter Ebenen, auf die man ſich ſetzt und abrutſcht, z. B. in Baiern, Oeſterreich und in Wieliczka. 3) Der Tonnen und Kübel, in welchen man an Seilern das Geſtein fördert, oder auch anſtatt dieſer gewiſſer Seſſel oder Sättel mit Steigbügeln, welche an die Seiler befeſtigt ſind, z. B. in England. 4) Der Treppen von Holz, oder der in das Geſtein gehauenen Stufen, z. B. in Frankreich, Italien, Steiermark, Schweden. 5) Der Fahrten mit einem Schenkel (Balken), an dem auf

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/146>, abgerufen am 22.12.2024.