Monatstag, die Specifikation des Vorganges und den Geldbetrag enthalten sind.
2) Das Cassabuch, in welchem Einnahmen und Ausgaben ohne Bezeichnung des Gläubigers und Schuldners und blos für die Kasse aufgezeichnet werden.
3) Das Haupt- (Geheim-) Buch, eigentliches Schuldbuch, welches die Rechnungen (Conti) für die verschiedenen Verbündeten enthält.
Da, wo diese Buchführung nicht die Hauswirthschaft, sondern das Gewerbe anbelangt, gibt es noch ein Hausbuch, welches gleichsam nur ein Filial des Memorials ist, und woraus dann auch die betreffenden Auszüge für Cassa- und Hauptbuch gemacht werden.
§. 81. Doppelte Buchhaltung.
Diese (italienische) Buchhaltung besteht nicht darin, daß Ein- nahmen und Ausgaben unter den zwei Rubriken Credit und Debet vorkommen, denn dies kommt auch bei der einfachen Buchhaltung vor; sondern darin daß nicht blos mit den Verbündeten Conto- führung gehalten, sondern auch nebenbei alle Vorgänge aufge- schrieben werden, welche den Capitalstock betreffen und die Aus- gaben und Einnahmen der verschiedenen Bestandtheile der Wirthschaft, die gleichsam als Personen erscheinen, im Innern angehen. Sie hat ihren Namen daher, daß die Capitalsveränderungen im Inneren sowohl als gegen Außen verzeichnet werden und folglich jeder Vor- gang zweimal, nämlich als Credit und Debet vorkommt. Es kom- men daher Rechnungen vor für jeden Verbündeten und für jeden Theil der Wirthschaft, für welche Ausgaben und Einnahmen Statt finden und an welche der ganze Capitalstock der Wirthschaft etwas zu fordern und zu geben hat. Wird diese Buchhaltung nicht für eine Hauswirthschaft allein, sondern für ein Gewerbe geführt, dann erscheint auch die Haushaltung als eine besondere Person, an welche das Wirthschaftscapital zu fordern und zu zahlen hat, und das Hausbuch als ein Filial des Memorials. Wird aber blos für eine große Hauswirthschaft diese Buchhaltung geführt, dann erscheinen die einzelnen Theile des Hauses, wofür Ausgaben und Einnahmen Statt finden, als solche Personen, mit denen der Ca- pitalstock Abrechnung hält. Die zu führenden Bücher sind:
1) Hauptbücher. Es gehört hierher: a) das Memorial für alle Vorgänge; dann b) das Cassabuch zur Aufzeichnung der Geldeinnahmen und Geldausgaben, also für Cassenveränderungen; c) das Journal, d. h. kein Tage-, sondern ein Monatsbuch, in
Monatstag, die Specifikation des Vorganges und den Geldbetrag enthalten ſind.
2) Das Caſſabuch, in welchem Einnahmen und Ausgaben ohne Bezeichnung des Gläubigers und Schuldners und blos für die Kaſſe aufgezeichnet werden.
3) Das Haupt- (Geheim-) Buch, eigentliches Schuldbuch, welches die Rechnungen (Conti) für die verſchiedenen Verbündeten enthält.
Da, wo dieſe Buchführung nicht die Hauswirthſchaft, ſondern das Gewerbe anbelangt, gibt es noch ein Hausbuch, welches gleichſam nur ein Filial des Memorials iſt, und woraus dann auch die betreffenden Auszüge für Caſſa- und Hauptbuch gemacht werden.
§. 81. Doppelte Buchhaltung.
Dieſe (italieniſche) Buchhaltung beſteht nicht darin, daß Ein- nahmen und Ausgaben unter den zwei Rubriken Credit und Debet vorkommen, denn dies kommt auch bei der einfachen Buchhaltung vor; ſondern darin daß nicht blos mit den Verbündeten Conto- führung gehalten, ſondern auch nebenbei alle Vorgänge aufge- ſchrieben werden, welche den Capitalſtock betreffen und die Aus- gaben und Einnahmen der verſchiedenen Beſtandtheile der Wirthſchaft, die gleichſam als Perſonen erſcheinen, im Innern angehen. Sie hat ihren Namen daher, daß die Capitalsveränderungen im Inneren ſowohl als gegen Außen verzeichnet werden und folglich jeder Vor- gang zweimal, nämlich als Credit und Debet vorkommt. Es kom- men daher Rechnungen vor für jeden Verbündeten und für jeden Theil der Wirthſchaft, für welche Ausgaben und Einnahmen Statt finden und an welche der ganze Capitalſtock der Wirthſchaft etwas zu fordern und zu geben hat. Wird dieſe Buchhaltung nicht für eine Hauswirthſchaft allein, ſondern für ein Gewerbe geführt, dann erſcheint auch die Haushaltung als eine beſondere Perſon, an welche das Wirthſchaftscapital zu fordern und zu zahlen hat, und das Hausbuch als ein Filial des Memorials. Wird aber blos für eine große Hauswirthſchaft dieſe Buchhaltung geführt, dann erſcheinen die einzelnen Theile des Hauſes, wofür Ausgaben und Einnahmen Statt finden, als ſolche Perſonen, mit denen der Ca- pitalſtock Abrechnung hält. Die zu führenden Bücher ſind:
1) Hauptbücher. Es gehört hierher: a) das Memorial für alle Vorgänge; dann b) das Caſſabuch zur Aufzeichnung der Geldeinnahmen und Geldausgaben, alſo für Caſſenveränderungen; c) das Journal, d. h. kein Tage-, ſondern ein Monatsbuch, in
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0126"n="104"/>
Monatstag, die Specifikation des Vorganges und den Geldbetrag<lb/>
enthalten ſind.</p><lb/><p>2) Das <hirendition="#g">Caſſabuch</hi>, in welchem Einnahmen und Ausgaben<lb/>
ohne Bezeichnung des Gläubigers und Schuldners und blos für<lb/>
die Kaſſe aufgezeichnet werden.</p><lb/><p>3) Das <hirendition="#g">Haupt</hi>- (<hirendition="#g">Geheim</hi>-) <hirendition="#g">Buch</hi>, eigentliches Schuldbuch,<lb/>
welches die Rechnungen <hirendition="#aq">(Conti)</hi> für die verſchiedenen Verbündeten<lb/>
enthält.</p><lb/><p>Da, wo dieſe Buchführung nicht die Hauswirthſchaft, ſondern<lb/>
das Gewerbe anbelangt, gibt es noch ein <hirendition="#g">Hausbuch</hi>, welches<lb/>
gleichſam nur ein Filial des Memorials iſt, und woraus dann auch<lb/>
die betreffenden Auszüge für Caſſa- und Hauptbuch gemacht werden.</p></div><lb/><divn="4"><head><hirendition="#c">§. 81.<lb/><hirendition="#g">Doppelte Buchhaltung</hi>.</hi></head><lb/><p>Dieſe (italieniſche) Buchhaltung beſteht nicht darin, daß Ein-<lb/>
nahmen und Ausgaben unter den zwei Rubriken Credit und Debet<lb/>
vorkommen, denn dies kommt auch bei der einfachen Buchhaltung<lb/>
vor; ſondern darin daß nicht blos mit den Verbündeten Conto-<lb/>
führung gehalten, ſondern auch nebenbei alle Vorgänge aufge-<lb/>ſchrieben werden, welche den Capitalſtock betreffen und die Aus-<lb/>
gaben und Einnahmen der verſchiedenen Beſtandtheile der Wirthſchaft,<lb/>
die gleichſam als Perſonen erſcheinen, im Innern angehen. Sie<lb/>
hat ihren Namen daher, daß die Capitalsveränderungen im Inneren<lb/>ſowohl als gegen Außen verzeichnet werden und folglich jeder Vor-<lb/>
gang zweimal, nämlich als Credit und Debet vorkommt. Es kom-<lb/>
men daher Rechnungen vor für jeden Verbündeten und für jeden<lb/>
Theil der Wirthſchaft, für welche Ausgaben und Einnahmen Statt<lb/>
finden und an welche der ganze Capitalſtock der Wirthſchaft etwas<lb/>
zu fordern und zu geben hat. Wird dieſe Buchhaltung nicht für<lb/>
eine Hauswirthſchaft allein, ſondern für ein Gewerbe geführt,<lb/>
dann erſcheint auch die Haushaltung als eine beſondere Perſon,<lb/>
an welche das Wirthſchaftscapital zu fordern und zu zahlen hat,<lb/>
und das Hausbuch als ein Filial des Memorials. Wird aber blos<lb/>
für eine große Hauswirthſchaft dieſe Buchhaltung geführt, dann<lb/>
erſcheinen die einzelnen Theile des Hauſes, wofür Ausgaben und<lb/>
Einnahmen Statt finden, als ſolche Perſonen, mit denen der Ca-<lb/>
pitalſtock Abrechnung hält. Die zu führenden Bücher ſind:</p><lb/><p>1) <hirendition="#g">Hauptbücher</hi>. Es gehört hierher: <hirendition="#aq">a)</hi> das <hirendition="#g">Memorial</hi><lb/>
für alle Vorgänge; dann <hirendition="#aq">b)</hi> das <hirendition="#g">Caſſabuch</hi> zur Aufzeichnung der<lb/>
Geldeinnahmen und Geldausgaben, alſo für Caſſenveränderungen;<lb/><hirendition="#aq">c)</hi> das <hirendition="#g">Journal</hi>, d. h. kein Tage-, ſondern ein Monatsbuch, in<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[104/0126]
Monatstag, die Specifikation des Vorganges und den Geldbetrag
enthalten ſind.
2) Das Caſſabuch, in welchem Einnahmen und Ausgaben
ohne Bezeichnung des Gläubigers und Schuldners und blos für
die Kaſſe aufgezeichnet werden.
3) Das Haupt- (Geheim-) Buch, eigentliches Schuldbuch,
welches die Rechnungen (Conti) für die verſchiedenen Verbündeten
enthält.
Da, wo dieſe Buchführung nicht die Hauswirthſchaft, ſondern
das Gewerbe anbelangt, gibt es noch ein Hausbuch, welches
gleichſam nur ein Filial des Memorials iſt, und woraus dann auch
die betreffenden Auszüge für Caſſa- und Hauptbuch gemacht werden.
§. 81.
Doppelte Buchhaltung.
Dieſe (italieniſche) Buchhaltung beſteht nicht darin, daß Ein-
nahmen und Ausgaben unter den zwei Rubriken Credit und Debet
vorkommen, denn dies kommt auch bei der einfachen Buchhaltung
vor; ſondern darin daß nicht blos mit den Verbündeten Conto-
führung gehalten, ſondern auch nebenbei alle Vorgänge aufge-
ſchrieben werden, welche den Capitalſtock betreffen und die Aus-
gaben und Einnahmen der verſchiedenen Beſtandtheile der Wirthſchaft,
die gleichſam als Perſonen erſcheinen, im Innern angehen. Sie
hat ihren Namen daher, daß die Capitalsveränderungen im Inneren
ſowohl als gegen Außen verzeichnet werden und folglich jeder Vor-
gang zweimal, nämlich als Credit und Debet vorkommt. Es kom-
men daher Rechnungen vor für jeden Verbündeten und für jeden
Theil der Wirthſchaft, für welche Ausgaben und Einnahmen Statt
finden und an welche der ganze Capitalſtock der Wirthſchaft etwas
zu fordern und zu geben hat. Wird dieſe Buchhaltung nicht für
eine Hauswirthſchaft allein, ſondern für ein Gewerbe geführt,
dann erſcheint auch die Haushaltung als eine beſondere Perſon,
an welche das Wirthſchaftscapital zu fordern und zu zahlen hat,
und das Hausbuch als ein Filial des Memorials. Wird aber blos
für eine große Hauswirthſchaft dieſe Buchhaltung geführt, dann
erſcheinen die einzelnen Theile des Hauſes, wofür Ausgaben und
Einnahmen Statt finden, als ſolche Perſonen, mit denen der Ca-
pitalſtock Abrechnung hält. Die zu führenden Bücher ſind:
1) Hauptbücher. Es gehört hierher: a) das Memorial
für alle Vorgänge; dann b) das Caſſabuch zur Aufzeichnung der
Geldeinnahmen und Geldausgaben, alſo für Caſſenveränderungen;
c) das Journal, d. h. kein Tage-, ſondern ein Monatsbuch, in
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/126>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.