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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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von diesen ein Mensch mehr bieten kann als der andere. Sowohl
objektives Angebot als objektiver Begehr sind Preise, dieser für
den Anbieter, jener für den Begehrer.

1) Rau (Lehrb. I. §. 56.) nimmt daher mit Unrecht an, daß der Preis nur
aus sachlichen Gütern bestehe, und widerspricht sich im §. 158., wo er sagt, zwei ge-
genseitig ausgetauschte Güter bildeten wechselseitig das Eine den Preis des Andern.
S. meine Versuche über Staatskredit. S. 466.
2) Ueber den Unterschied dieser beiden und des Preises f. v. Soden Nat.
Oekonomie. IV. 22. Hufeland, neue Grundlegung. I. 118. Lotz, Revision der
Grundbegriffe der Nat. Wirthschaftslehre. I. S. 9. Handbuch. I. 20. L. say
Considerations. p. 47.storch Cours.
Uebers. von Rau. I. 27. Rau Lehrbuch.
I. §. 62. (II. Ausg. §. 56.) Dieser Leztere erkennt im Tauschwerthe entweder nur
den Gebrauchswerth (eigentlichen Werth) oder den Preis an. In wieferne dies
unrichtig ist, geht aus dem Paragraphen hervor. Gebrauchswerth haben die Güter
vor der Bildung des Begriffs von Eigenthum und Arbeitstheilung; Tauschwerth
erhalten sie erst nach dieser, was noch heute an allen Gütern zu erkennen ist, welche
kein Eigenthum werden können. S. Torrens, On the production of wealth. pag.
12-28. Ferguson, An Essay on the History of civil society. p. 125-127.,

wo die Gemeinschaftlichkeit der Arbeit und des Besitzes bei Völkern ohne Begriff von
Eigenthum gezeigt ist. Uebrigens betrachtet A. Smith den Preis keineswegs als
eine Art des Tauschwerthes, wie Rau meint, sondern als das Mittel zur Schätzung
und Vergleichung der Werthe und gibt als solchen der Arbeit den Vorzug, und
nennt den Preis in Arbeit Real-, jenen in Geld Nominalpreis A. Smith. I.
48-49. S. §. 59.
Note 5. Eigenthümlich ist Ricardo's Ansicht von Werth
(Principles. Chap. 1 and 20), unter welchem (value) er die Menge, Schwierig-
keit und Leichtigkeit der Arbeit, um die Güter zu erlangen, versteht. Aber er setzt
auch die Brauchbarkeit (utility) mit A. Smith voraus, und gibt als die zwei
Quellen des Tauschwerthes der Güter ihre Seltenheit und obigen Werth an, weil
er nur nach diesen bemessen werde, und jede Erhöhung der Arbeitsmenge den Werth
erhöhe (Principles. p. 1-5. p. 340-342.). Eine nähere Betrachtung zeigt, daß
er die Folgen der Brauchbarkeit, nämlich Arbeit zur Erlangung der Güter, mit der
Ursache vermengt, und diese Folge, je mehr sie sich erweitert, als Regulator der
Tauschkraft der Güter ansieht, ohne zu bedenken, daß es wieder die verschiedenen
Grade der Brauchbarkeit und Seltenheit sind, welche den Menschen zur Arbeit an-
treiben. Ihm spricht Steinlein (Handb. I. S. 223.) nach; allein mit Unrecht,
schon darum, weil der deutsche Sprachgebrauch obigen (§. 39.) Begriff von Werth
geheiligt hat. S. §. 61. Note 2. unten.
§. 58.
Regulatoren des Preises.

Die Größe des Preises hängt vom subjektiven und objektiven
Begehre und Angebote ab. Daher unterscheidet man folgende
Preisbestimmungen:

1) Von Seiten des Begehres. Er richtet sich hier nach folgenden Umständen:

a) Nach dem Werthe des zu ertauschenden Gutes, der zu
ziehenden Nutzung und des zu empfangenden Dienstes; denn davon
hängt die Aufopferung, zu der man sich, um sich ein Gut im Ver-
kehre zuzueignen, entschließt, ab.

b) Nach den Kosten, um welche man das Gut, die Nutzung
und die Leistung sonst erhalten kann. Diese Kosten können nun

von dieſen ein Menſch mehr bieten kann als der andere. Sowohl
objektives Angebot als objektiver Begehr ſind Preiſe, dieſer für
den Anbieter, jener für den Begehrer.

1) Rau (Lehrb. I. §. 56.) nimmt daher mit Unrecht an, daß der Preis nur
aus ſachlichen Gütern beſtehe, und widerſpricht ſich im §. 158., wo er ſagt, zwei ge-
genſeitig ausgetauſchte Güter bildeten wechſelſeitig das Eine den Preis des Andern.
S. meine Verſuche über Staatskredit. S. 466.
2) Ueber den Unterſchied dieſer beiden und des Preiſes f. v. Soden Nat.
Oekonomie. IV. 22. Hufeland, neue Grundlegung. I. 118. Lotz, Reviſion der
Grundbegriffe der Nat. Wirthſchaftslehre. I. S. 9. Handbuch. I. 20. L. say
Considerations. p. 47.storch Cours.
Ueberſ. von Rau. I. 27. Rau Lehrbuch.
I. §. 62. (II. Ausg. §. 56.) Dieſer Leztere erkennt im Tauſchwerthe entweder nur
den Gebrauchswerth (eigentlichen Werth) oder den Preis an. In wieferne dies
unrichtig iſt, geht aus dem Paragraphen hervor. Gebrauchswerth haben die Güter
vor der Bildung des Begriffs von Eigenthum und Arbeitstheilung; Tauſchwerth
erhalten ſie erſt nach dieſer, was noch heute an allen Gütern zu erkennen iſt, welche
kein Eigenthum werden können. S. Torrens, On the production of wealth. pag.
12–28. Ferguson, An Essay on the History of civil society. p. 125–127.,

wo die Gemeinſchaftlichkeit der Arbeit und des Beſitzes bei Völkern ohne Begriff von
Eigenthum gezeigt iſt. Uebrigens betrachtet A. Smith den Preis keineswegs als
eine Art des Tauſchwerthes, wie Rau meint, ſondern als das Mittel zur Schätzung
und Vergleichung der Werthe und gibt als ſolchen der Arbeit den Vorzug, und
nennt den Preis in Arbeit Real-, jenen in Geld Nominalpreis A. Smith. I.
48–49. S. §. 59.
Note 5. Eigenthümlich iſt Ricardo's Anſicht von Werth
(Principles. Chap. 1 and 20), unter welchem (value) er die Menge, Schwierig-
keit und Leichtigkeit der Arbeit, um die Güter zu erlangen, verſteht. Aber er ſetzt
auch die Brauchbarkeit (utility) mit A. Smith voraus, und gibt als die zwei
Quellen des Tauſchwerthes der Güter ihre Seltenheit und obigen Werth an, weil
er nur nach dieſen bemeſſen werde, und jede Erhöhung der Arbeitsmenge den Werth
erhöhe (Principles. p. 1–5. p. 340–342.). Eine nähere Betrachtung zeigt, daß
er die Folgen der Brauchbarkeit, nämlich Arbeit zur Erlangung der Güter, mit der
Urſache vermengt, und dieſe Folge, je mehr ſie ſich erweitert, als Regulator der
Tauſchkraft der Güter anſieht, ohne zu bedenken, daß es wieder die verſchiedenen
Grade der Brauchbarkeit und Seltenheit ſind, welche den Menſchen zur Arbeit an-
treiben. Ihm ſpricht Steinlein (Handb. I. S. 223.) nach; allein mit Unrecht,
ſchon darum, weil der deutſche Sprachgebrauch obigen (§. 39.) Begriff von Werth
geheiligt hat. S. §. 61. Note 2. unten.
§. 58.
Regulatoren des Preiſes.

Die Größe des Preiſes hängt vom ſubjektiven und objektiven
Begehre und Angebote ab. Daher unterſcheidet man folgende
Preisbeſtimmungen:

1) Von Seiten des Begehres. Er richtet ſich hier nach folgenden Umſtänden:

a) Nach dem Werthe des zu ertauſchenden Gutes, der zu
ziehenden Nutzung und des zu empfangenden Dienſtes; denn davon
hängt die Aufopferung, zu der man ſich, um ſich ein Gut im Ver-
kehre zuzueignen, entſchließt, ab.

b) Nach den Koſten, um welche man das Gut, die Nutzung
und die Leiſtung ſonſt erhalten kann. Dieſe Koſten können nun

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[79/0101] von dieſen ein Menſch mehr bieten kann als der andere. Sowohl objektives Angebot als objektiver Begehr ſind Preiſe, dieſer für den Anbieter, jener für den Begehrer. ¹⁾ Rau (Lehrb. I. §. 56.) nimmt daher mit Unrecht an, daß der Preis nur aus ſachlichen Gütern beſtehe, und widerſpricht ſich im §. 158., wo er ſagt, zwei ge- genſeitig ausgetauſchte Güter bildeten wechſelſeitig das Eine den Preis des Andern. S. meine Verſuche über Staatskredit. S. 466. ²⁾ Ueber den Unterſchied dieſer beiden und des Preiſes f. v. Soden Nat. Oekonomie. IV. 22. Hufeland, neue Grundlegung. I. 118. Lotz, Reviſion der Grundbegriffe der Nat. Wirthſchaftslehre. I. S. 9. Handbuch. I. 20. L. say Considerations. p. 47.storch Cours. Ueberſ. von Rau. I. 27. Rau Lehrbuch. I. §. 62. (II. Ausg. §. 56.) Dieſer Leztere erkennt im Tauſchwerthe entweder nur den Gebrauchswerth (eigentlichen Werth) oder den Preis an. In wieferne dies unrichtig iſt, geht aus dem Paragraphen hervor. Gebrauchswerth haben die Güter vor der Bildung des Begriffs von Eigenthum und Arbeitstheilung; Tauſchwerth erhalten ſie erſt nach dieſer, was noch heute an allen Gütern zu erkennen iſt, welche kein Eigenthum werden können. S. Torrens, On the production of wealth. pag. 12–28. Ferguson, An Essay on the History of civil society. p. 125–127., wo die Gemeinſchaftlichkeit der Arbeit und des Beſitzes bei Völkern ohne Begriff von Eigenthum gezeigt iſt. Uebrigens betrachtet A. Smith den Preis keineswegs als eine Art des Tauſchwerthes, wie Rau meint, ſondern als das Mittel zur Schätzung und Vergleichung der Werthe und gibt als ſolchen der Arbeit den Vorzug, und nennt den Preis in Arbeit Real-, jenen in Geld Nominalpreis A. Smith. I. 48–49. S. §. 59. Note 5. Eigenthümlich iſt Ricardo's Anſicht von Werth (Principles. Chap. 1 and 20), unter welchem (value) er die Menge, Schwierig- keit und Leichtigkeit der Arbeit, um die Güter zu erlangen, verſteht. Aber er ſetzt auch die Brauchbarkeit (utility) mit A. Smith voraus, und gibt als die zwei Quellen des Tauſchwerthes der Güter ihre Seltenheit und obigen Werth an, weil er nur nach dieſen bemeſſen werde, und jede Erhöhung der Arbeitsmenge den Werth erhöhe (Principles. p. 1–5. p. 340–342.). Eine nähere Betrachtung zeigt, daß er die Folgen der Brauchbarkeit, nämlich Arbeit zur Erlangung der Güter, mit der Urſache vermengt, und dieſe Folge, je mehr ſie ſich erweitert, als Regulator der Tauſchkraft der Güter anſieht, ohne zu bedenken, daß es wieder die verſchiedenen Grade der Brauchbarkeit und Seltenheit ſind, welche den Menſchen zur Arbeit an- treiben. Ihm ſpricht Steinlein (Handb. I. S. 223.) nach; allein mit Unrecht, ſchon darum, weil der deutſche Sprachgebrauch obigen (§. 39.) Begriff von Werth geheiligt hat. S. §. 61. Note 2. unten. §. 58. Regulatoren des Preiſes. Die Größe des Preiſes hängt vom ſubjektiven und objektiven Begehre und Angebote ab. Daher unterſcheidet man folgende Preisbeſtimmungen: 1) Von Seiten des Begehres. Er richtet ſich hier nach folgenden Umſtänden: a) Nach dem Werthe des zu ertauſchenden Gutes, der zu ziehenden Nutzung und des zu empfangenden Dienſtes; denn davon hängt die Aufopferung, zu der man ſich, um ſich ein Gut im Ver- kehre zuzueignen, entſchließt, ab. b) Nach den Koſten, um welche man das Gut, die Nutzung und die Leiſtung ſonſt erhalten kann. Dieſe Koſten können nun

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/101>, abgerufen am 22.12.2024.