Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].Eignes Nachdenken §. 4. Das Vermögen des Verstandes und Willens Der besondre Körper, welcher einer Seele die Das Leben der Seele, und das Leben des So
Eignes Nachdenken §. 4. Das Vermoͤgen des Verſtandes und Willens Der beſondre Koͤrper, welcher einer Seele die Das Leben der Seele, und das Leben des So
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0028" n="4"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Eignes Nachdenken</hi> </fw><lb/> <div n="2"> <head>§. 4.</head><lb/> <p>Das Vermoͤgen des Verſtandes und Willens<lb/> heißt auch <hi rendition="#fr">geiſtig Leben.</hi> Die Seele lebt<lb/> geiſtig, ſo lange ſie iſt: ſie iſt, ſo lange ſie geiſtig<lb/> lebt. Jm <hi rendition="#fr">geiſtigen Leben beſteht das Weſen<lb/> der Seele.</hi> Sie wuͤrde aufhoͤren zu ſeyn, wenn<lb/> das geiſtige Leben aufhoͤrte; ſie hat angefangen<lb/> zu ſeyn, als das geiſtige Leben anfing.</p><lb/> <p>Der beſondre Koͤrper, welcher einer Seele die<lb/> Wahrnehmung ſinnlicher Eindruͤcke verſchafft, und<lb/> ſich in manchen Bewegungen nach ihrem Willen<lb/> richtet, heißt von derſelben <hi rendition="#fr">beſeelt</hi> oder <hi rendition="#fr">belebt.</hi><lb/> Die Seele beſeelt oder belebt den Koͤrper; der<lb/> Koͤrper wird von der Seele beſeelt und belebt.<lb/> Alſo <hi rendition="#fr">erkennen wir den Unterſchied unſrer<lb/> Seele und unſers Körpers.</hi> Zum ganzen<lb/><hi rendition="#fr">Menſchen</hi> aber gehoͤrt eine menſchliche Seele<lb/> und ein von ihr belebter Koͤrper.</p><lb/> <p>Das Leben der Seele, und das Leben des<lb/><hi rendition="#fr">Menſchen</hi> ſind Redensarten, welche nicht gleiche<lb/> Bedeutungen haben. <hi rendition="#fr">Das Leben der Seele</hi><lb/> iſt ihr eigenthuͤmlich und geiſtig, und wir koͤnnen<lb/> ncht uͤberzeugt ſeyn, daß es eines Koͤrpers bedarf.<lb/><hi rendition="#fr">Das Leben des Menſchen</hi> aber iſt der Zuſtand<lb/> einer menſchlichen Seele und eines menſchlichen<lb/> Koͤrpers, in welchem dieſer von jener belebt wird.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">So</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [4/0028]
Eignes Nachdenken
§. 4.
Das Vermoͤgen des Verſtandes und Willens
heißt auch geiſtig Leben. Die Seele lebt
geiſtig, ſo lange ſie iſt: ſie iſt, ſo lange ſie geiſtig
lebt. Jm geiſtigen Leben beſteht das Weſen
der Seele. Sie wuͤrde aufhoͤren zu ſeyn, wenn
das geiſtige Leben aufhoͤrte; ſie hat angefangen
zu ſeyn, als das geiſtige Leben anfing.
Der beſondre Koͤrper, welcher einer Seele die
Wahrnehmung ſinnlicher Eindruͤcke verſchafft, und
ſich in manchen Bewegungen nach ihrem Willen
richtet, heißt von derſelben beſeelt oder belebt.
Die Seele beſeelt oder belebt den Koͤrper; der
Koͤrper wird von der Seele beſeelt und belebt.
Alſo erkennen wir den Unterſchied unſrer
Seele und unſers Körpers. Zum ganzen
Menſchen aber gehoͤrt eine menſchliche Seele
und ein von ihr belebter Koͤrper.
Das Leben der Seele, und das Leben des
Menſchen ſind Redensarten, welche nicht gleiche
Bedeutungen haben. Das Leben der Seele
iſt ihr eigenthuͤmlich und geiſtig, und wir koͤnnen
ncht uͤberzeugt ſeyn, daß es eines Koͤrpers bedarf.
Das Leben des Menſchen aber iſt der Zuſtand
einer menſchlichen Seele und eines menſchlichen
Koͤrpers, in welchem dieſer von jener belebt wird.
So
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |