Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].besonders in moralischen etc. Schluß kann heissen aus der Falschheit derFolgerung. §. 63. Eine Belehrung ist ein Zeugniß von den Solche Belehrungen sind theils wahr, theils Jn den meisten Belehrungen ist das meiste men.
beſonders in moraliſchen ꝛc. Schluß kann heiſſen aus der Falſchheit derFolgerung. §. 63. Eine Belehrung iſt ein Zeugniß von den Solche Belehrungen ſind theils wahr, theils Jn den meiſten Belehrungen iſt das meiſte men.
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beſonders in moraliſchen ꝛc.
Schluß kann heiſſen aus der Falſchheit der
Folgerung.
§. 63.
Eine Belehrung iſt ein Zeugniß von den
durchgaͤngigen oder gewoͤhnlichſten oder unge-
woͤhnlichern Beſchaffenheiten ganzer Gattungen
von Dingen; von dem Laufe der Natur; von den
Beſchaffenheiten der Menſchen an Seele und Koͤr-
per, das iſt, von den Kraͤften ihres Verſtandes
und Willens, von ihren Meynungen, Neigungen
und Affecten, von der innerlichen und aͤuſſerlichen
Beſchaffenheit ihres Koͤrpers, von den gewoͤhnli-
chen Wirkungen und Urſachen ihrer Zuſtaͤnde, von
der Beſchaffenheit ihrer Kuͤnſte und Gewerbe, von
den unterſchiedenen Umſtaͤnden ganzer Nationen
u. ſ. w.
Solche Belehrungen ſind theils wahr, theils
nur wahrſcheinlich, theils vollkommen zweifelhaft,
theils unwahrſcheinlich, theils falſch, theils ver-
miſcht.
Jn den meiſten Belehrungen iſt das meiſte
wahr, beſonders aber dasjenige, was unſre eignen
Zeiten und Gegenden betrifft, was von erfahrnen
Maͤnnern, in Abſicht zu lehren, muͤndlich oder
ſchriftlich mit Bedacht behauptet wird, und gegen
welches wir keinen achtbaren Widerſpruch verneh-
men.
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