Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].IV. Uebungen des Verstandes, besonders in moralischen Untersuchungen. §. 52. Du hast die vornehmsten Regeln des tugendhaf- Die ganz unversehenen Zufälle, durch Wenn sich aber vor der That ausserordentliche nahme
IV. Uebungen des Verſtandes, beſonders in moraliſchen Unterſuchungen. §. 52. Du haſt die vornehmſten Regeln des tugendhaf- Die ganz unverſehenen Zufälle, durch Wenn ſich aber vor der That auſſerordentliche nahme
<TEI> <text> <body> <pb facs="#f0148" n="124"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">IV.</hi><lb/> Uebungen des Verſtandes,<lb/> beſonders<lb/> in moraliſchen Unterſuchungen.</hi> </head><lb/> <div n="2"> <head>§. 52.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">D</hi>u haſt die vornehmſten Regeln des tugendhaf-<lb/> ten und klugen Privatlebens gehoͤrt. Aber<lb/> es iſt noch noͤthig, deinen Verſtand zu uͤben,<lb/> theils andre moraliſche Schriften zu verſtehen,<lb/> theils in beſondern Faͤllen durch eignes Nachdenken<lb/> die Regeln der Pflicht und Klugheit ſelbſt zu<lb/> erfinden.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#fr">ganz unverſehenen Zufälle,</hi> durch<lb/> welche die Beobachtung einer guten Regel zuweilen<lb/> ſchaͤdlich wird, muͤſſen uns keine Reue verurſachen,<lb/> noch uns abhalten, nach denſelben guten Regeln<lb/> ferner zu handeln. Denn die meiſten Regeln<lb/> beruhen nur auf ſtarke Wahrſcheinlichkeiten, mit<lb/> denen der unerforſchbare Erfolg zuweilen nicht<lb/> uͤbereinſtimmt.</p><lb/> <p>Wenn ſich aber vor der That auſſerordentliche<lb/> Umſtaͤnde zeigen, durch welche die Beobachtung<lb/> einer ſonſt gemeinnuͤtzigen Regel, nach unſrer Ein-<lb/> ſicht gewiß oder wahrſcheinlicher Weiſe ſchaͤdlich<lb/> werden wuͤrde: ſo iſt oft eine Ueberlegung noͤthig,<lb/> ob in einem <hi rendition="#fr">ſolchen Nothfalle</hi> nicht eine <hi rendition="#fr">Aus-</hi><lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#fr">nahme</hi></fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [124/0148]
IV.
Uebungen des Verſtandes,
beſonders
in moraliſchen Unterſuchungen.
§. 52.
Du haſt die vornehmſten Regeln des tugendhaf-
ten und klugen Privatlebens gehoͤrt. Aber
es iſt noch noͤthig, deinen Verſtand zu uͤben,
theils andre moraliſche Schriften zu verſtehen,
theils in beſondern Faͤllen durch eignes Nachdenken
die Regeln der Pflicht und Klugheit ſelbſt zu
erfinden.
Die ganz unverſehenen Zufälle, durch
welche die Beobachtung einer guten Regel zuweilen
ſchaͤdlich wird, muͤſſen uns keine Reue verurſachen,
noch uns abhalten, nach denſelben guten Regeln
ferner zu handeln. Denn die meiſten Regeln
beruhen nur auf ſtarke Wahrſcheinlichkeiten, mit
denen der unerforſchbare Erfolg zuweilen nicht
uͤbereinſtimmt.
Wenn ſich aber vor der That auſſerordentliche
Umſtaͤnde zeigen, durch welche die Beobachtung
einer ſonſt gemeinnuͤtzigen Regel, nach unſrer Ein-
ſicht gewiß oder wahrſcheinlicher Weiſe ſchaͤdlich
werden wuͤrde: ſo iſt oft eine Ueberlegung noͤthig,
ob in einem ſolchen Nothfalle nicht eine Aus-
nahme
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |