Bach, Carl Philipp Emanuel: Versuch über die wahre Art das Clavier zu spielen. Bd. 1. 2. Aufl. Berlin, 1753.Von dem Mordenten. §. 2. Ohngeachtet man gemeiniglich einen langen Morden-Tab. V. §. 3. Man hat noch eine besondere Art, den Mordenten, §. 4. Diese Manier liebt hinaufgehende oder springende No- §. 5. Sie hängt die geschleiften Noten, sie mögen gehen §. 6. Der Mordent nach einem Vorschlage wird nach der §. 7.
Von dem Mordenten. §. 2. Ohngeachtet man gemeiniglich einen langen Morden-Tab. V. §. 3. Man hat noch eine beſondere Art, den Mordenten, §. 4. Dieſe Manier liebt hinaufgehende oder ſpringende No- §. 5. Sie haͤngt die geſchleiften Noten, ſie moͤgen gehen §. 6. Der Mordent nach einem Vorſchlage wird nach der §. 7.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0095" n="87"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Von dem Mordenten.</hi> </fw><lb/> <div n="3"> <head>§. 2.</head> <p>Ohngeachtet man gemeiniglich einen langen Morden-<note place="right">Tab. <hi rendition="#aq">V.</hi></note><lb/> ten nur allein uͤber lange Noten, und einen kurtzen uͤber kurtze<lb/> Noten abzubilden pflegt; ſo findet ſich dennoch jener oft uͤber<lb/> Viertheilen und Achttheilen, nachdem die Zeit-Maaſſe iſt, und<lb/> dieſer uͤber Noten von allerley Geltung und Laͤnge.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 3.</head> <p>Man hat noch eine beſondere Art, den Mordenten,<lb/> wenn er gantz kurtz ſeyn ſoll, zu machen <hi rendition="#aq">(c)</hi>. Von dieſen bey-<lb/> den zugleich angeſchlagenen Noten wird allein die oberſte gehalten,<lb/> die unterſte hebt man gleich wieder auf. Dieſer Ausdruck iſt nicht<lb/> zu verwerfen, ſo lange als man ihn ſeltner als die andern Mor-<lb/> denten anbringt. Er kommt blos ex abrupto, d. i. ohne Ver-<lb/> bindung vor.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 4.</head> <p>Dieſe Manier liebt hinaufgehende oder ſpringende No-<lb/> ten vorzuͤglich; bey herunter ſpringenden kommt ſie nicht ſo oft,<lb/> bey fallenden Secunden gar nicht vor. Sie laͤßt ſich im An-<lb/> fange, in der Mitte, und am Ende eines Stuͤckes finden.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 5.</head> <p>Sie haͤngt die <hi rendition="#fr">geſchleiften Noten,</hi> ſie moͤgen gehen<lb/> oder ſpringen, ohne und mit einem Vorſchlage zuſammen Fig. <hi rendition="#aq">LXXIII.</hi><lb/> Dieſes Verbinden geſchiehet am oͤfterſten bey einer ſteigenden Se-<lb/> cunde; dann und wann auch auſſerdem durch Vorſchlaͤge (*).<lb/> Wenn der Mordent uͤber einem Vorſchlage von unten, vor einem<lb/> Sprunge ſich finden laͤßt <hi rendition="#aq">(a)</hi>, ſo muß die Haupt-Note lang ſeyn,<lb/> damit ſie ſo viel als noͤthig iſt von ihrer Geltung verliehren koͤn-<lb/> ne, um dieſem Vorſchlage durch einen langen Mordenten einen<lb/> Nachdruck zu geben. Jn dieſem Falle verbindet und fuͤllet dieſe<lb/> Manier zugleich. Bey den Rccitativen pflegt dieſer Fall zu-<lb/> weilen vorzukommen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 6.</head> <p>Der Mordent nach einem Vorſchlage wird nach der<lb/> Regel des Vortrags der Vorſchlaͤge leiſe gemacht.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">§. 7.</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [87/0095]
Von dem Mordenten.
§. 2. Ohngeachtet man gemeiniglich einen langen Morden-
ten nur allein uͤber lange Noten, und einen kurtzen uͤber kurtze
Noten abzubilden pflegt; ſo findet ſich dennoch jener oft uͤber
Viertheilen und Achttheilen, nachdem die Zeit-Maaſſe iſt, und
dieſer uͤber Noten von allerley Geltung und Laͤnge.
Tab. V.
§. 3. Man hat noch eine beſondere Art, den Mordenten,
wenn er gantz kurtz ſeyn ſoll, zu machen (c). Von dieſen bey-
den zugleich angeſchlagenen Noten wird allein die oberſte gehalten,
die unterſte hebt man gleich wieder auf. Dieſer Ausdruck iſt nicht
zu verwerfen, ſo lange als man ihn ſeltner als die andern Mor-
denten anbringt. Er kommt blos ex abrupto, d. i. ohne Ver-
bindung vor.
§. 4. Dieſe Manier liebt hinaufgehende oder ſpringende No-
ten vorzuͤglich; bey herunter ſpringenden kommt ſie nicht ſo oft,
bey fallenden Secunden gar nicht vor. Sie laͤßt ſich im An-
fange, in der Mitte, und am Ende eines Stuͤckes finden.
§. 5. Sie haͤngt die geſchleiften Noten, ſie moͤgen gehen
oder ſpringen, ohne und mit einem Vorſchlage zuſammen Fig. LXXIII.
Dieſes Verbinden geſchiehet am oͤfterſten bey einer ſteigenden Se-
cunde; dann und wann auch auſſerdem durch Vorſchlaͤge (*).
Wenn der Mordent uͤber einem Vorſchlage von unten, vor einem
Sprunge ſich finden laͤßt (a), ſo muß die Haupt-Note lang ſeyn,
damit ſie ſo viel als noͤthig iſt von ihrer Geltung verliehren koͤn-
ne, um dieſem Vorſchlage durch einen langen Mordenten einen
Nachdruck zu geben. Jn dieſem Falle verbindet und fuͤllet dieſe
Manier zugleich. Bey den Rccitativen pflegt dieſer Fall zu-
weilen vorzukommen.
§. 6. Der Mordent nach einem Vorſchlage wird nach der
Regel des Vortrags der Vorſchlaͤge leiſe gemacht.
§. 7.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDie Erstauflage dieses Teils erschien als selbstä… [mehr] Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |