Bach, Carl Philipp Emanuel: Versuch über die wahre Art das Clavier zu spielen. Bd. 1. 2. Aufl. Berlin, 1753.Das erste Hauptstück Tab. II.nungen kan der kleine Finger öfter als einmahl hintereinandervorkommen, und wird also auch gebrauchet, ohne daß eben die Weite der Passagie mit ihm zu Ende gehet. §. 73. Die Septimen und Octaven werden mit gegrif- §. 74. Weil diese Octaven-Sprünge, besonders in der lin- §. 75. Die bey Fig. XLVII. befindlichen Exempel zeigen, §. 76. Wir nehmen nunmehro die Anschläge dreyer Klänge §. 77.
Das erſte Hauptſtuͤck Tab. II.nungen kan der kleine Finger oͤfter als einmahl hintereinandervorkommen, und wird alſo auch gebrauchet, ohne daß eben die Weite der Paſſagie mit ihm zu Ende gehet. §. 73. Die Septimen und Octaven werden mit gegrif- §. 74. Weil dieſe Octaven-Spruͤnge, beſonders in der lin- §. 75. Die bey Fig. XLVII. befindlichen Exempel zeigen, §. 76. Wir nehmen nunmehro die Anſchlaͤge dreyer Klaͤnge §. 77.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0042" n="34"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Das erſte Hauptſtuͤck</hi></fw><lb/><note place="left">Tab. <hi rendition="#aq">II.</hi></note>nungen kan der kleine Finger oͤfter als einmahl hintereinander<lb/> vorkommen, und wird alſo auch gebrauchet, ohne daß eben die<lb/> Weite der Paſſagie mit ihm zu Ende gehet.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 73.</head> <p>Die Septimen und Octaven werden mit <formula notation="TeX">\begin{matrix}{5\\1}</formula> gegrif-<lb/> fen. Wer lange Finger hat und kan die Septimen, wobey ein<lb/> halber Ton iſt, mit <formula notation="TeX">\begin{matrix}{5\\2}</formula> oder <formula notation="TeX">\begin{matrix}{4\\1}</formula> ohne Zwang nehmen, dem ſteht<lb/> es frey. Auſſer dem aber iſt es gar wohl erlaubt, daß hier der<lb/> Daumen ſo wohl als der kleine Finger ohne Bedencken auf die<lb/> halben Toͤne geſetzt wird.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 74.</head> <p>Weil dieſe Octaven-Spruͤnge, beſonders in der lin-<lb/> cken Hand, allwo ſie am oͤfterſten vorzukommen pflegen, das Fort-<lb/> ſetzen mit dem Daumen oder dem kleinen Finger nothwendig ma-<lb/> chen, ſo thun diejenigen, welche durch die Verdoppelung der<lb/> Octaven im General-Baſſe noch nicht hinlaͤnglich hierinnen geuͤbt<lb/> ſind, wohl, wenn ſie den erſten beſten Baß ergreifen, und ſolchen<lb/> einmahl mit dem bloſſen Daumen und das andere mahl mit<lb/> dem kleinen Finger alleine durchſpielen; dadurch kriegen ſie ohn-<lb/> vermerckt eine Fertigkeit nicht allein in dieſem noͤthigen Fortſetzen,<lb/> ſondern auch das Grifbret auswendig zu finden.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 75.</head> <p>Die bey Fig. <hi rendition="#aq">XLVII.</hi> befindlichen Exempel zeigen,<lb/> daß man zuweilen theils wegen der vorhergehenden, theils folgen-<lb/> den Noten an ſtatt des Daumens den zweyten Finger, und an<lb/> ſtatt des kleinen den vierten Finger in Octaven Spruͤngen braucht.<lb/> Der Daumen, wenn er auf einem halben Tone iſt, kan nicht<lb/> ſo uͤbergeſchlagen werden, wie wir bey Fig. <hi rendition="#aq">XLVIII.</hi> ſehen.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 76.</head> <p>Wir nehmen nunmehro die Anſchlaͤge dreyer Klaͤnge<lb/> zuſammen vor; bey Fig. <hi rendition="#aq">XLIX.</hi> finden wir die Finger-Setzung<lb/> von dergleichen Anſchlaͤgen in dem Bezirck einer Quarte. Bey<lb/> den Exempeln <hi rendition="#aq">(a)</hi> und <hi rendition="#aq">(b)</hi> erfordert die Folge eine eigene Ap-<lb/> plicatur.</p> </div><lb/> <fw place="bottom" type="catch">§. 77.</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [34/0042]
Das erſte Hauptſtuͤck
nungen kan der kleine Finger oͤfter als einmahl hintereinander
vorkommen, und wird alſo auch gebrauchet, ohne daß eben die
Weite der Paſſagie mit ihm zu Ende gehet.
Tab. II.
§. 73. Die Septimen und Octaven werden mit [FORMEL] gegrif-
fen. Wer lange Finger hat und kan die Septimen, wobey ein
halber Ton iſt, mit [FORMEL] oder [FORMEL] ohne Zwang nehmen, dem ſteht
es frey. Auſſer dem aber iſt es gar wohl erlaubt, daß hier der
Daumen ſo wohl als der kleine Finger ohne Bedencken auf die
halben Toͤne geſetzt wird.
§. 74. Weil dieſe Octaven-Spruͤnge, beſonders in der lin-
cken Hand, allwo ſie am oͤfterſten vorzukommen pflegen, das Fort-
ſetzen mit dem Daumen oder dem kleinen Finger nothwendig ma-
chen, ſo thun diejenigen, welche durch die Verdoppelung der
Octaven im General-Baſſe noch nicht hinlaͤnglich hierinnen geuͤbt
ſind, wohl, wenn ſie den erſten beſten Baß ergreifen, und ſolchen
einmahl mit dem bloſſen Daumen und das andere mahl mit
dem kleinen Finger alleine durchſpielen; dadurch kriegen ſie ohn-
vermerckt eine Fertigkeit nicht allein in dieſem noͤthigen Fortſetzen,
ſondern auch das Grifbret auswendig zu finden.
§. 75. Die bey Fig. XLVII. befindlichen Exempel zeigen,
daß man zuweilen theils wegen der vorhergehenden, theils folgen-
den Noten an ſtatt des Daumens den zweyten Finger, und an
ſtatt des kleinen den vierten Finger in Octaven Spruͤngen braucht.
Der Daumen, wenn er auf einem halben Tone iſt, kan nicht
ſo uͤbergeſchlagen werden, wie wir bey Fig. XLVIII. ſehen.
§. 76. Wir nehmen nunmehro die Anſchlaͤge dreyer Klaͤnge
zuſammen vor; bey Fig. XLIX. finden wir die Finger-Setzung
von dergleichen Anſchlaͤgen in dem Bezirck einer Quarte. Bey
den Exempeln (a) und (b) erfordert die Folge eine eigene Ap-
plicatur.
§. 77.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDie Erstauflage dieses Teils erschien als selbstä… [mehr] Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |