ne, so verstehe ich darunter einen gewissen Theil des Erdbodens, welchen ein Volck eigenthümlich besitzet. Die Gewässer sind davon nicht ausge- schlossen. Was unter und über der Fläche des Erdbodens ist, so fern es in einer Verbindung mit dem Lande stehet, und ihm und seinen Ein- wohnern Vortheil oder Schaden bringt, gehört hieher.
§. 12.
Zum Lande eines Volkes rechnet man so- wohl seinen eigentlichen Sitz, welcher mit der Nation einerley Nahmen führet; als die ande- re hinzugekommene Stücke.(Accessiones.)
§. 13.
Die Betrachtung des Stammsitzes eines Volks begreift überhaupt seine Lage, Clima, Grösse, Grenzen, Flüsse, Seen, Meere und Meerengen, Berge und Felder, und die damit verknüpfte Vortheile oder Mängel, Ueberfluß oder Abgang an Fischen und schiffreichen Strö- men, Salz, Bädern und Gesundbrunnen; an Metallen, Mineralien und Weinbergen; an Feld- und Garten-Früchten; an Holz, Vieh- zucht, Flügelwerk und Wildbret.
§. 14.
Jnsbesondere aber gehöret noch hieher die Eintheilung in Provinzen, die Städte, Festun-
gen
Vorbereitung zur
ne, ſo verſtehe ich darunter einen gewiſſen Theil des Erdbodens, welchen ein Volck eigenthuͤmlich beſitzet. Die Gewaͤſſer ſind davon nicht ausge- ſchloſſen. Was unter und uͤber der Flaͤche des Erdbodens iſt, ſo fern es in einer Verbindung mit dem Lande ſtehet, und ihm und ſeinen Ein- wohnern Vortheil oder Schaden bringt, gehoͤrt hieher.
§. 12.
Zum Lande eines Volkes rechnet man ſo- wohl ſeinen eigentlichen Sitz, welcher mit der Nation einerley Nahmen fuͤhret; als die ande- re hinzugekommene Stuͤcke.(Acceſſiones.)
§. 13.
Die Betrachtung des Stammſitzes eines Volks begreift uͤberhaupt ſeine Lage, Clima, Groͤſſe, Grenzen, Fluͤſſe, Seen, Meere und Meerengen, Berge und Felder, und die damit verknuͤpfte Vortheile oder Maͤngel, Ueberfluß oder Abgang an Fiſchen und ſchiffreichen Stroͤ- men, Salz, Baͤdern und Geſundbrunnen; an Metallen, Mineralien und Weinbergen; an Feld- und Garten-Fruͤchten; an Holz, Vieh- zucht, Fluͤgelwerk und Wildbret.
§. 14.
Jnsbeſondere aber gehoͤret noch hieher die Eintheilung in Provinzen, die Staͤdte, Feſtun-
gen
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Vorbereitung zur
ne, ſo verſtehe ich darunter einen gewiſſen Theil
des Erdbodens, welchen ein Volck eigenthuͤmlich
beſitzet. Die Gewaͤſſer ſind davon nicht ausge-
ſchloſſen. Was unter und uͤber der Flaͤche des
Erdbodens iſt, ſo fern es in einer Verbindung
mit dem Lande ſtehet, und ihm und ſeinen Ein-
wohnern Vortheil oder Schaden bringt, gehoͤrt
hieher.
§. 12.
Zum Lande eines Volkes rechnet man ſo-
wohl ſeinen eigentlichen Sitz, welcher mit der
Nation einerley Nahmen fuͤhret; als die ande-
re hinzugekommene Stuͤcke. (Acceſſiones.)
§. 13.
Die Betrachtung des Stammſitzes eines
Volks begreift uͤberhaupt ſeine Lage, Clima,
Groͤſſe, Grenzen, Fluͤſſe, Seen, Meere und
Meerengen, Berge und Felder, und die damit
verknuͤpfte Vortheile oder Maͤngel, Ueberfluß
oder Abgang an Fiſchen und ſchiffreichen Stroͤ-
men, Salz, Baͤdern und Geſundbrunnen; an
Metallen, Mineralien und Weinbergen; an
Feld- und Garten-Fruͤchten; an Holz, Vieh-
zucht, Fluͤgelwerk und Wildbret.
§. 14.
Jnsbeſondere aber gehoͤret noch hieher die
Eintheilung in Provinzen, die Staͤdte, Feſtun-
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Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/22>, abgerufen am 22.02.2025.
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