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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]emnach n[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]n Keyser Ferdinan[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]
1623

Keyserliche Proposition beym Convent zu Regenspurg. eine Zeit lang auff die persönliche Ankunfft der Weltlichen Churfürsten vergeblich gewartet / hat endlich Jhre Majestät zu Beförderung der Sachen den anwesenden Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Abgesandten vnd Rähten / den 7. Januarij deß 1623 Jahrs / die Proposition offentlich thun lassen / welche folgenden Innhalts gewesen:

Jhre K. Majestät setzten in keinen Zweiffel / es würde den Chur: vnd Fürsten / auß dem Keyserlichen Schreiben / so Anno 1621. im Aprillen abgangen / bekandt seyn / wie hochnötig Jhre K. Majest. diese der Chur: vnnd Fürsten Zusammenkunfft gehalten: der Convent hette zwar auff die damals benandte Zeit / wegen der grossen Kriegsgefahr im Reich / nicht fortgehen können / sondern notwendig auff gegenwärtige Zeit müssen verschoben werden. Jhrer Majestät were lieb vnd angenehm / daß sie so gutwillig erschienen / solten hinwiderumb alle Willfahrung vnd Huld zugewarten haben.

So viel das Hauptwerck anlangte / achteten Jhre Majestät vnnötig seyn / von dem gefährlichen Stand deß Reichs weitläufftige Außführung zu thun / weil niemandt verborgen / was massen noch vor etlich Jahren die Reichs: vnd Deputations-Täge / dem Reich zu Schimpff vnd Schaden fürsetzlich zerschlagen worden / in dem man die majora Vota, vnd Keyserliche Abschiedt nicht gelten lassen / so wol auch am Cammer Gericht zu Speyr die Iustitiam sperren / vnnd am Keyserlichen Hoff die Iurisdiction nicht allein in Zweifel ziehen / sondern auch in den richtigsten Sachen gantz widersprechen wöllen.

Bey welchem Zustandt die jenigen / welche gefährliche Newerungen gesucht / sich vnter dem Schein der Religion allerhandt frembden Händeln eingemischt / auch dem Religion: vnd Prophan-Frieden zuwider / sich frembder Vnderthanen wider jhre Obrigkeit anzunehmen / darauß grosser Mißverstandt vnd Mißtrawen allenthalben entsprungen. Vber das seye zu Verkleinerung Jhr. Majest. Hochheit vnd Jurisdiction / wie auch den Reichs Constitutionen / mit Inn: vnd Außländischen Nationen weit auß sehende Bündnussen gemacht / vnd zu Behauptung deroselben starcke Verfassung ins Werck gerichtet worden. Dannenhero baldt darauff die Durchzüge vnnd Einquartierung / zu Verderbung der Vnderthanen in der gehorsamen Stände territoriis, wider die Reichs Constitutionen vnd Keyserl. Abmahnungen erfolget.

Zu diesen Vngelegenheiten were kommen die schädliche Rebellion / welche Anno 1618. erstlich in dem Königreich Böhmen angefangen / die Incorporirte Provintzen / vnd Keyserl. Majest. Erblande durchgedrungen / vnnd etlichen Anlaß gegeben hette / jhr böses Vorhaben / den herrlichen Standt deß Reichs / mit höchster Schmach Teutscher Nation zuverkehren / vnd alle Sachen in ein andern Standt / wie der Außgang vnd die nach der Prager Schlacht gefundene Brieff genugsam erwiesen / zubringen / nach jhren vor diesem geschehenen Bedröwungen ins Werck zurichten.

Solchen Anschlägen were auch der in die Acht erklärte Pfaltzgraff Friderich so ferrn zugethan gewesen / daß er vnterm Schein der Interposition sich vor das Haupt der Rebellion auffgeworffen / vnd mit Vorwendung / daß ers nicht mit seinem Keyser vnd Herrn / sondern mit dem Ertzhertzogen in Oesterreich zuthun hette / sich nicht allein einen König erwöhlen vnd crönen lassen / sondern auch die Waffen wider seinen Keyser vnd Herren / den er in der offentlichen Wahl zu Franckfurt für einen König in Böhmen / vnd den siebenden Churfürsten erkandt / zu einem Römischen König vnnd Keyser durch seine vollmächtige Gesandten ordentlicher weise erwöhlen / vnnd neben geleysteter Pflicht alle Wahl-Actus solenniter verrichten helffen / ergriffen / vnd in Jhr. Majest. andern Königreichen vnnd Landen gleichförmigen Abfall so weit erpracticiren helffen / daß die Rebellen in Vngarn den Fürsten in Siebenbürgen zum vermeinen König erklärt / der hernach neben den Rebellen in Oesterreich Vnter vnd Ob der Ens / die Trewlosen Hülffen mit Jhr. Majest. Feinden conjungirt / vnd gar vor Jhrer Majestät Residentz Statt Wien mit Heerskrafft geruckt / vnd alles was zu Beleydigung deroselben Hochheit vnd der getrewen Stände Schaden gereichen / vnd von ärgsten Feinden erdacht werden können / im Werck erwiesen.

Demnach dann hierauß ein guter theil der anwesenden gehorsamen Chur: vnd Fürsten gesehen / daß von gedachten Rebellen aller Respect gegen jhrem Keyser vnd Herrn auff ein seiten gesetzt / wie auch Jhre Keyserliche Majest. vnd dero löblichem Hauß gar zu starck gegangen / vnd dieselbe / so viel an jhnen / vmb das Königreich Böhmen / durch Auffhebung gedachtes Königreich Constitutionen vnd Vernewerung in ein andere Form gebracht werden wöllen: als hetten obgedachte Chur: vnd Fürsten solches Vbelstands zu Gemüth gezogen / im Martio Anno 1620. zu Mülhaussen zusammen kommen / vnd daselbsten berahtschlagt / ob vnd wie durch sie / zu Abwendung mehrers Vbels / ein Mittel zu finden / dardurch von jhrem Haupt vnd Keyser aller vnbillicher Gewalt abgewendet werden möchte. Darauff sie / Innhalt deren den 22. Martij abgangenen Schreiben / Jhre Majest. gerahten / daß / wiewol solche offenbahre vnd hohe Verbrechen von etlichen Fürsten vnd Ständen vorgangen / daß Jhre Majestät verursacht weren / gleichsamb auß Erfordern der Wolfahrt deß Reichs / mit rechtmässigen / vnd in den Reichs Constitutionen verordneten Mitteln wider sie zu procediren / dieselbe doch Jhre Milte vnd Sanfftmut zuerweisen / an die gedachte Fürsten deß Reichs noch zuvorhero Schrifftliche Ermahnung thun lassen möchten / die wider Jhre Majest. ergriffene Waffen förderlich niderzulegen / jhre Pflicht in Acht zunehmen / vnd sich Jhro nicht länger zu widersetzen / bey vermeydung schwerer in den Reichs-Constitutionen verordneter Straffen.

Auff solches weren damals von Jh. Majest. in

[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]emnach n[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]n Keyser Ferdinan[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]
1623

Keyserliche Proposition beym Convent zu Regenspurg. eine Zeit lang auff die persönliche Ankunfft der Weltlichen Churfürsten vergeblich gewartet / hat endlich Jhre Majestät zu Beförderung der Sachen den anwesenden Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Abgesandten vnd Rähten / den 7. Januarij deß 1623 Jahrs / die Proposition offentlich thun lassen / welche folgenden Innhalts gewesen:

Jhre K. Majestät setzten in keinen Zweiffel / es würde den Chur: vnd Fürsten / auß dem Keyserlichen Schreiben / so Anno 1621. im Aprillen abgangen / bekandt seyn / wie hochnötig Jhre K. Majest. diese der Chur: vnnd Fürsten Zusammenkunfft gehalten: der Convent hette zwar auff die damals benandte Zeit / wegen der grossen Kriegsgefahr im Reich / nicht fortgehen können / sondern notwendig auff gegenwärtige Zeit müssen verschoben werden. Jhrer Majestät were lieb vnd angenehm / daß sie so gutwillig erschienen / solten hinwiderumb alle Willfahrung vnd Huld zugewarten haben.

So viel das Hauptwerck anlangte / achteten Jhre Majestät vnnötig seyn / von dem gefährlichẽ Stand deß Reichs weitläufftige Außführung zu thun / weil niemandt verborgen / was massen noch vor etlich Jahren die Reichs: vnd Deputations-Täge / dem Reich zu Schimpff vnd Schaden fürsetzlich zerschlagen worden / in dem man die majora Vota, vnd Keyserliche Abschiedt nicht gelten lassen / so wol auch am Cammer Gericht zu Speyr die Iustitiam sperren / vnnd am Keyserlichen Hoff die Iurisdiction nicht allein in Zweifel ziehen / sondern auch in den richtigsten Sachen gantz widersprechen wöllen.

Bey welchem Zustandt die jenigen / welche gefährliche Newerungen gesucht / sich vnter dem Schein der Religion allerhandt frembden Händeln eingemischt / auch dem Religion: vnd Prophan-Frieden zuwider / sich frembder Vnderthanen wider jhre Obrigkeit anzunehmen / darauß grosser Mißverstandt vnd Mißtrawen allenthalben entsprungẽ. Vber das seye zu Verkleinerung Jhr. Majest. Hochheit vnd Jurisdiction / wie auch den Reichs Constitutionen / mit Inn: vnd Außländischen Nationen weit auß sehende Bündnussen gemacht / vnd zu Behauptung deroselben starcke Verfassung ins Werck gerichtet wordẽ. Dannenhero baldt darauff die Durchzüge vnnd Einquartierung / zu Verderbung der Vnderthanen in der gehorsamen Stände territoriis, wider die Reichs Constitutionen vnd Keyserl. Abmahnungen erfolget.

Zu diesen Vngelegenheiten were kommen die schädliche Rebellion / welche Anno 1618. erstlich in dem Königreich Böhmen angefangẽ / die Incorporirte Provintzen / vnd Keyserl. Majest. Erblande durchgedrungen / vnnd etlichen Anlaß gegeben hette / jhr böses Vorhaben / den herrlichen Standt deß Reichs / mit höchster Schmach Teutscher Nation zuverkehren / vnd alle Sachen in ein andern Standt / wie der Außgang vnd die nach der Prager Schlacht gefundene Brieff genugsam erwiesen / zubringen / nach jhren vor diesem geschehenen Bedröwungen ins Werck zurichten.

Solchen Anschlägen were auch der in die Acht erklärte Pfaltzgraff Friderich so ferrn zugethan gewesen / daß er vnterm Schein der Interposition sich vor das Haupt der Rebellion auffgeworffen / vnd mit Vorwendung / daß ers nicht mit seinem Keyser vnd Herrn / sondern mit dem Ertzhertzogen in Oesterreich zuthun hette / sich nicht allein einen König erwöhlen vnd crönen lassen / sondern auch die Waffen wider seinen Keyser vnd Herren / den er in der offentlichen Wahl zu Franckfurt für einen König in Böhmen / vnd den siebenden Churfürsten erkandt / zu einem Römischen König vnnd Keyser durch seine vollmächtige Gesandten ordentlicher weise erwöhlen / vnnd neben geleysteter Pflicht alle Wahl-Actus solenniter verrichten helffen / ergriffen / vnd in Jhr. Majest. andern Königreichen vnnd Landen gleichförmigen Abfall so weit erpracticiren helffen / daß die Rebellẽ in Vngarn den Fürsten in Siebenbürgẽ zum vermeinen König erklärt / der hernach neben den Rebellen in Oesterreich Vnter vnd Ob der Ens / die Trewlosen Hülffen mit Jhr. Majest. Feinden conjungirt / vnd gar vor Jhrer Majestät Residentz Statt Wien mit Heerskrafft geruckt / vnd alles was zu Beleydigung deroselben Hochheit vnd der getrewen Stände Schaden gereichen / vnd von ärgsten Feinden erdacht werden können / im Werck erwiesen.

Demnach dann hierauß ein guter theil der anwesenden gehorsamen Chur: vnd Fürsten gesehen / daß von gedachten Rebellen aller Respect gegen jhrem Keyser vnd Herrn auff ein seiten gesetzt / wie auch Jhre Keyserliche Majest. vnd dero löblichem Hauß gar zu starck gegangen / vnd dieselbe / so viel an jhnen / vmb das Königreich Böhmen / durch Auffhebung gedachtes Königreich Constitutionen vnd Vernewerung in ein andere Form gebracht werden wöllen: als hetten obgedachte Chur: vnd Fürsten solches Vbelstands zu Gemüth gezogen / im Martio Anno 1620. zu Mülhaussen zusammen kommen / vnd daselbsten berahtschlagt / ob vnd wie durch sie / zu Abwendung mehrers Vbels / ein Mittel zu finden / dardurch von jhrem Haupt vnd Keyser aller vnbillicher Gewalt abgewendet werden möchte. Darauff sie / Innhalt deren den 22. Martij abgangenen Schreiben / Jhre Majest. gerahten / daß / wiewol solche offenbahre vnd hohe Verbrechen von etlichen Fürsten vnd Ständen vorgangen / daß Jhre Majestät verursacht weren / gleichsamb auß Erfordern der Wolfahrt deß Reichs / mit rechtmässigẽ / vnd in den Reichs Constitutionen verordneten Mitteln wider sie zu procediren / dieselbe doch Jhre Milte vnd Sanfftmut zuerweisen / an die gedachte Fürsten deß Reichs noch zuvorhero Schrifftliche Ermahnung thun lassen möchten / die wider Jhre Majest. ergriffene Waffen förderlich niderzulegen / jhre Pflicht in Acht zunehmen / vnd sich Jhro nicht länger zu widersetzen / bey vermeydung schwerer in den Reichs-Constitutionen verordneter Straffen.

Auff solches weren damals von Jh. Majest. in

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          <p>Jhre K. Majestät setzten in keinen Zweiffel / es würde den Chur: vnd Fürsten /                      auß dem Keyserlichen Schreiben / so Anno 1621. im Aprillen abgangen / bekandt                      seyn / wie hochnötig Jhre K. Majest. diese der Chur: vnnd Fürsten Zusammenkunfft                      gehalten: der Convent hette zwar auff die damals benandte Zeit / wegen der                      grossen Kriegsgefahr im Reich / nicht fortgehen können / sondern notwendig auff                      gegenwärtige Zeit müssen verschoben werden. Jhrer Majestät were lieb vnd                      angenehm / daß sie so gutwillig erschienen / solten hinwiderumb alle Willfahrung                      vnd Huld zugewarten haben.</p>
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          <p>Demnach dann hierauß ein guter theil der anwesenden gehorsamen Chur: vnd Fürsten                      gesehen / daß von gedachten Rebellen aller Respect gegen jhrem Keyser vnd Herrn                      auff ein seiten gesetzt / wie auch Jhre Keyserliche Majest. vnd dero löblichem                      Hauß gar zu starck gegangen / vnd dieselbe / so viel an jhnen / vmb das                      Königreich Böhmen / durch Auffhebung gedachtes Königreich Constitutionen vnd                      Vernewerung in ein andere Form gebracht werden wöllen: als hetten obgedachte                      Chur: vnd Fürsten solches Vbelstands zu Gemüth gezogen / im Martio Anno 1620. zu                      Mülhaussen zusammen kommen / vnd daselbsten berahtschlagt / ob vnd wie durch sie                      / zu Abwendung mehrers Vbels / ein Mittel zu finden / dardurch von jhrem Haupt                      vnd Keyser aller vnbillicher Gewalt abgewendet werden möchte. Darauff sie /                      Innhalt deren den 22. Martij abgangenen Schreiben / Jhre Majest. gerahten / daß                      / wiewol solche offenbahre vnd hohe Verbrechen von etlichen Fürsten vnd Ständen                      vorgangen / daß Jhre Majestät verursacht weren / gleichsamb auß Erfordern der                      Wolfahrt deß Reichs / mit rechtmässige&#x0303; / vnd in den Reichs Constitutionen                      verordneten Mitteln wider sie zu procediren / dieselbe doch Jhre Milte vnd                      Sanfftmut zuerweisen / an die gedachte Fürsten deß Reichs noch zuvorhero                      Schrifftliche Ermahnung thun lassen möchten / die wider Jhre Majest. ergriffene                      Waffen förderlich niderzulegen / jhre Pflicht in Acht zunehmen / vnd sich Jhro                      nicht länger zu widersetzen / bey vermeydung schwerer in den                      Reichs-Constitutionen verordneter Straffen.</p>
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[807/0914] _emnach n_n Keyser Ferdinan_ 1623 eine Zeit lang auff die persönliche Ankunfft der Weltlichen Churfürsten vergeblich gewartet / hat endlich Jhre Majestät zu Beförderung der Sachen den anwesenden Chur: vnd Fürsten vnd der abwesenden Abgesandten vnd Rähten / den 7. Januarij deß 1623 Jahrs / die Proposition offentlich thun lassen / welche folgenden Innhalts gewesen: Keyserliche Proposition beym Convent zu Regenspurg. Jhre K. Majestät setzten in keinen Zweiffel / es würde den Chur: vnd Fürsten / auß dem Keyserlichen Schreiben / so Anno 1621. im Aprillen abgangen / bekandt seyn / wie hochnötig Jhre K. Majest. diese der Chur: vnnd Fürsten Zusammenkunfft gehalten: der Convent hette zwar auff die damals benandte Zeit / wegen der grossen Kriegsgefahr im Reich / nicht fortgehen können / sondern notwendig auff gegenwärtige Zeit müssen verschoben werden. Jhrer Majestät were lieb vnd angenehm / daß sie so gutwillig erschienen / solten hinwiderumb alle Willfahrung vnd Huld zugewarten haben. So viel das Hauptwerck anlangte / achteten Jhre Majestät vnnötig seyn / von dem gefährlichẽ Stand deß Reichs weitläufftige Außführung zu thun / weil niemandt verborgen / was massen noch vor etlich Jahren die Reichs: vnd Deputations-Täge / dem Reich zu Schimpff vnd Schaden fürsetzlich zerschlagen worden / in dem man die majora Vota, vnd Keyserliche Abschiedt nicht gelten lassen / so wol auch am Cammer Gericht zu Speyr die Iustitiam sperren / vnnd am Keyserlichen Hoff die Iurisdiction nicht allein in Zweifel ziehen / sondern auch in den richtigsten Sachen gantz widersprechen wöllen. Bey welchem Zustandt die jenigen / welche gefährliche Newerungen gesucht / sich vnter dem Schein der Religion allerhandt frembden Händeln eingemischt / auch dem Religion: vnd Prophan-Frieden zuwider / sich frembder Vnderthanen wider jhre Obrigkeit anzunehmen / darauß grosser Mißverstandt vnd Mißtrawen allenthalben entsprungẽ. Vber das seye zu Verkleinerung Jhr. Majest. Hochheit vnd Jurisdiction / wie auch den Reichs Constitutionen / mit Inn: vnd Außländischen Nationen weit auß sehende Bündnussen gemacht / vnd zu Behauptung deroselben starcke Verfassung ins Werck gerichtet wordẽ. Dannenhero baldt darauff die Durchzüge vnnd Einquartierung / zu Verderbung der Vnderthanen in der gehorsamen Stände territoriis, wider die Reichs Constitutionen vnd Keyserl. Abmahnungen erfolget. Zu diesen Vngelegenheiten were kommen die schädliche Rebellion / welche Anno 1618. erstlich in dem Königreich Böhmen angefangẽ / die Incorporirte Provintzen / vnd Keyserl. Majest. Erblande durchgedrungen / vnnd etlichen Anlaß gegeben hette / jhr böses Vorhaben / den herrlichen Standt deß Reichs / mit höchster Schmach Teutscher Nation zuverkehren / vnd alle Sachen in ein andern Standt / wie der Außgang vnd die nach der Prager Schlacht gefundene Brieff genugsam erwiesen / zubringen / nach jhren vor diesem geschehenen Bedröwungen ins Werck zurichten. Solchen Anschlägen were auch der in die Acht erklärte Pfaltzgraff Friderich so ferrn zugethan gewesen / daß er vnterm Schein der Interposition sich vor das Haupt der Rebellion auffgeworffen / vnd mit Vorwendung / daß ers nicht mit seinem Keyser vnd Herrn / sondern mit dem Ertzhertzogen in Oesterreich zuthun hette / sich nicht allein einen König erwöhlen vnd crönen lassen / sondern auch die Waffen wider seinen Keyser vnd Herren / den er in der offentlichen Wahl zu Franckfurt für einen König in Böhmen / vnd den siebenden Churfürsten erkandt / zu einem Römischen König vnnd Keyser durch seine vollmächtige Gesandten ordentlicher weise erwöhlen / vnnd neben geleysteter Pflicht alle Wahl-Actus solenniter verrichten helffen / ergriffen / vnd in Jhr. Majest. andern Königreichen vnnd Landen gleichförmigen Abfall so weit erpracticiren helffen / daß die Rebellẽ in Vngarn den Fürsten in Siebenbürgẽ zum vermeinen König erklärt / der hernach neben den Rebellen in Oesterreich Vnter vnd Ob der Ens / die Trewlosen Hülffen mit Jhr. Majest. Feinden conjungirt / vnd gar vor Jhrer Majestät Residentz Statt Wien mit Heerskrafft geruckt / vnd alles was zu Beleydigung deroselben Hochheit vnd der getrewen Stände Schaden gereichen / vnd von ärgsten Feinden erdacht werden können / im Werck erwiesen. Demnach dann hierauß ein guter theil der anwesenden gehorsamen Chur: vnd Fürsten gesehen / daß von gedachten Rebellen aller Respect gegen jhrem Keyser vnd Herrn auff ein seiten gesetzt / wie auch Jhre Keyserliche Majest. vnd dero löblichem Hauß gar zu starck gegangen / vnd dieselbe / so viel an jhnen / vmb das Königreich Böhmen / durch Auffhebung gedachtes Königreich Constitutionen vnd Vernewerung in ein andere Form gebracht werden wöllen: als hetten obgedachte Chur: vnd Fürsten solches Vbelstands zu Gemüth gezogen / im Martio Anno 1620. zu Mülhaussen zusammen kommen / vnd daselbsten berahtschlagt / ob vnd wie durch sie / zu Abwendung mehrers Vbels / ein Mittel zu finden / dardurch von jhrem Haupt vnd Keyser aller vnbillicher Gewalt abgewendet werden möchte. Darauff sie / Innhalt deren den 22. Martij abgangenen Schreiben / Jhre Majest. gerahten / daß / wiewol solche offenbahre vnd hohe Verbrechen von etlichen Fürsten vnd Ständen vorgangen / daß Jhre Majestät verursacht weren / gleichsamb auß Erfordern der Wolfahrt deß Reichs / mit rechtmässigẽ / vnd in den Reichs Constitutionen verordneten Mitteln wider sie zu procediren / dieselbe doch Jhre Milte vnd Sanfftmut zuerweisen / an die gedachte Fürsten deß Reichs noch zuvorhero Schrifftliche Ermahnung thun lassen möchten / die wider Jhre Majest. ergriffene Waffen förderlich niderzulegen / jhre Pflicht in Acht zunehmen / vnd sich Jhro nicht länger zu widersetzen / bey vermeydung schwerer in den Reichs-Constitutionen verordneter Straffen. Auff solches weren damals von Jh. Majest. in

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 807. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/914>, abgerufen am 21.11.2024.