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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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gen hat vorgestrecket / so bald nach jhrer Ankunfft zu Venedig erstattet werden / damit sie also vnsere obligation wider zu sich bekommen. Wir wollen auch / daß die Türckische Pferd / welche vns durch Vngarn vnd Böhmen begleytet / wie auch die Vngarische Edelleut / ehrlich befriediget vnd recompensiret werden.

Zum 7. so soll man zahlen den Lieutenant Colonnel Bellersheim 1500. francken / wie wir jhm solches versprochen haben.

Zum 8. soll man dz Kriegsvolck / welches wir in Vngern gelassen / beysammen behalten / biß daß von vnsern Obern man ordinantz habe / wie sie es mit solchem Volck machen vnnd wo zu sie es gebrauchen wöllen.

Zum 9. Wann noch etwas von vnsern gütern wird vbrig sein / soll man es zu nichts anders / als zu den dz in vnserm testament ist verordnet worden / anwenden. Mit den wz vns vnsre obern noch schuldig seyn / soles zu abzahlung vnserer Officierer vnd Soldaten angewendet werden.

Zum 10. wann noch jemands von vnsern Creditorn käme vnd mit grund der warheit ein Ansprach hette zu vnsern gütern / soll es genommen vnd bezahlt werden von dem jenigen / welches die Kön. zu Franckreich vnd groß Bretaignen / inn krafft dessen mit Jhrn May. auffgerichteten accords / vns noch schuldig verbleiben.

Zum 11. wann vnser General Commissarius vnd schatzmeister in Franckreich vnd Engelland vnserer Oberherrn gemüth vnd willen werden erlehrnet haben / sollen sie mit vnserm Kriegsvolck nach jhrem willen verfahren / denselbigen entweder vrlaub geben / oder andere Ordinantz ertheilen / nach dem es vnsere Obern jhn anbefehlen werden.

Vnd wann vnsere Oberherrn rechnung wegen dessen vns vberliefferten gelts begehrn / wie vnnd wohin es sey angewendet worden / sollen sie jr rechnung auffrichtig vnd redlich thun / vnd wie es sich gebührt / vnd in allen vnser Ehr vnd Reputation erhalten helffen: vnsern Obern vnsere trew vnd eiffer / so wir zu jren dienst erwiesen / zu gemüt führen.

Entlich befehlen wir vnserm General Conmissario dem Colonnel Peblis / vnd vnserm schatzmeister / dz sie dieses vnsers Testaments Executores seyn sollen / vnd alles thun wz in demselbigen wir verordnet haben / als die jenige / welchen wir alle vnsere sachen befehlen / vnd sie als vnsere Erben verordnen / so fern daß sie alles vnsern Soldaten vnd dem gemeinen nutzen zum besten außrichten.

Zum zeugnuß vnd mehrer sicherheit dieses alles haben wir dises bekräfftiget in gegenwart deß Leutenants Colonnel Wardtenburg / vnd vnsers Sergeanten generals Hanß Jacob Juchny: alles wie droben vermeldt: vnd ist es für dißmal die zeit zu kurtz solches mit mehrerm zu bekräfftigen. Solches alles ist geschehen zu Raccan bey Geray inn Bosec / auff vnserm Bette den . Nov. 1626. deß abends vmb acht vhr.

Gleicher gestalt ist in diesem Jahr mit todt abgangen der Graff von Beliojosa ein Italiäner / der sich in Vngern mit seinen gewaltsamen proceduren Graffen von Beliojosa. genugsam bekandt gemacht / vnd ein vrsach gewesen / daß die Botschkaische vn[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ruhe sich der orthen angesponnen / vnd der Keyser darüber Caschaw verlohren. Er hat sich nach solchem im Land Lüttich niedergesetzt / da er auch biß zu seinem absterben verblieben.

Joh. Winckelman vnd Balthasaris Meisneri. Sonsten sind auch Johannes Winckelmann vnd Balthasar Meisnerus / zwen sehr berühmte / der Augspurgischen Consession zugechane Theologi / deren dieser zu Wittenberg / jener aber zu Marpurg / vnd hernach (als Landgraff Moritz daselbst reformirt) zu Giessen Professor gewesen / Todts verfahren.

Den 15. Aprilis / als eben Ertzhertzog Leopold Fewrsbrüst zu Wien. mit grossen frewden vnd triumph zu Insbruck Hochzeit hielte / ist zu Wien in der nacht / vngefehr vmb halb 9. vhren vor dem Kärnter thor am getraidtmarckt / beym rochen Löwen / auß vnvorsichtigkeit eines trunckenen Taglöhners ein grosse Fewersbrunst entstandten / welche dermassen geschwind vberhand genommen / daß bey 30. Häuser in die Aschen gelegt / auch zwo Personen als ein Wirth sampt seiner Baasen erstickt / vnd der schaden so dardurch geschhen / vber 200000. gulden geschätzt worden.

Erdbeben vmm worms vnd in Calabrien. Vnder vielen andern wundern / so sich der zeit hin vnd wider zugetragen / hat auch den 21. Jan. zwischen 9. vnd 10. vhren vor mittag / zu vnd vmb Wormbs sich ein starckes Erdbeben mercken lassen / davon die Thürn vnd Häuser hefftig erschüttert worden. Im Fürstenthumb Calabrien aber ist im Majo noch ein viel grawsamer Erdbidem entstanden / welches nicht allem in der Statt vnd Bisthumb Catanzaro / vnnd in den Klöstern S. Dominico / S. Augustino / vnnd der Jesuiten / sondern auch in der Statt Nicastro vnd dem Castel Migliarina vberauß grossen schaden gethan / also daß nicht allein viel Häuser vnd Gebäw verdorben worden / sondern auch ein grosse anzahl Menschen vnd Vieh elendiglich vmbkommen / vnd sind sonderlich im Castell Gomfalco von 300. nur 30. Häuser stehen blieben.

Im Februario hates im Königreich Castilien Wassers noth inn Spanien. vngewöhnliche wasserfluten gehabt / so zu Madrit vnderschiedliche Brucken / vnnd zu Salamanca die Vorstätte mit 7. Münch- vnd Nonnen Klöstern hinweg gesührt / auch zu Sevilien / Toledo / Validolit vnd andern Orthen an Häusern / Kirchen vnd andern Gebäwen grossen schaden gethan / Ingleichem hat sich der Fluß Quadalch[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]vir durch grossen vnd in drey wochen lang continuierenden Regen also ergossen / daß gantze Stättlein vnd Dörffer ruiniert vnnd weggeflözet / vnnd der schad auff etlich million Gold geschätzet worden.

Vnlang hernach hat sich inn Italien der Comer See gleichfals ergossen / vnnd vber 50000. Cronen schaden gethan / vnnd viel Gebäw ruinirt.

Was bey dem Landt Tag zu Renßburg inn Hollstein / welchen der König in Dennemarck im Wintermonat deß 1626. Jahrs gehalten / auff die Königliche Proposition von der Ritterschafft

1627

gen hat vorgestrecket / so bald nach jhrer Ankunfft zu Venedig erstattet werden / damit sie also vnsere obligation wider zu sich bekommen. Wir wollen auch / daß die Türckische Pferd / welche vns durch Vngarn vnd Böhmen begleytet / wie auch die Vngarische Edelleut / ehrlich befriediget vnd recompensiret werden.

Zum 7. so soll man zahlen den Lieutenant Colonnel Bellersheim 1500. francken / wie wir jhm solches versprochen haben.

Zum 8. soll man dz Kriegsvolck / welches wir in Vngern gelassen / beysam̃en behalten / biß daß von vnsern Obern man ordinantz habe / wie sie es mit solchem Volck machen vnnd wo zu sie es gebrauchen wöllen.

Zum 9. Wañ noch etwas von vnsern gütern wird vbrig sein / soll man es zu nichts anders / als zu dẽ dz in vnserm testament ist verordnet worden / anwendẽ. Mit dẽ wz vns vnsre obern noch schuldig seyn / soles zu abzahlung vnserer Officierer vnd Soldaten angewendet werden.

Zum 10. wann noch jemands von vnsern Creditorn käme vnd mit grund der warheit ein Ansprach hette zu vnsern gütern / soll es genommen vnd bezahlt werden von dem jenigen / welches die Kön. zu Franckreich vnd groß Bretaignen / inn krafft dessen mit Jhrn May. auffgerichteten accords / vns noch schuldig verbleiben.

Zum 11. wann vnser General Commissarius vnd schatzmeister in Franckreich vnd Engelland vnserer Oberherrn gemüth vnd willen werden erlehrnet haben / sollen sie mit vnserm Kriegsvolck nach jhrem willen verfahren / denselbigen entweder vrlaub geben / oder andere Ordinantz ertheilen / nach dem es vnsere Obern jhn anbefehlen werden.

Vnd wann vnsere Oberherrn rechnung wegẽ dessen vns vberliefferten gelts begehrn / wie vnnd wohin es sey angewendet wordẽ / sollen sie jr rechnung auffrichtig vñ redlich thun / vnd wie es sich gebührt / vnd in allẽ vnser Ehr vnd Reputation erhalten helffen: vnsern Obern vnsere trew vnd eiffer / so wir zu jrẽ dienst erwiesen / zu gemüt führen.

Entlich befehlen wir vnserm General Cõmissario dem Colonnel Peblis / vnd vnserm schatzmeister / dz sie dieses vnsers Testaments Executores seyn sollen / vnd alles thun wz in demselbigen wir verordnet haben / als die jenige / welchen wir alle vnsere sachen befehlen / vnd sie als vnsere Erben verordnẽ / so fern daß sie alles vnsern Soldatẽ vñ dem gemeinen nutzen zum besten außrichten.

Zum zeugnuß vnd mehrer sicherheit dieses alles haben wir dises bekräfftiget in gegenwart deß Leutenants Colonnel Wardtenburg / vnd vnsers Sergeanten generals Hanß Jacob Juchny: alles wie droben vermeldt: vnd ist es für dißmal die zeit zu kurtz solches mit mehrerm zu bekräfftigen. Solches alles ist geschehen zu Raccan bey Geray inn Bosec / auff vnserm Bette den . Nov. 1626. deß abends vmb acht vhr.

Gleicher gestalt ist in diesem Jahr mit todt abgangen der Graff von Beliojosa ein Italiäner / der sich in Vngern mit seinen gewaltsamen proceduren Graffen võ Beliojosa. genugsam bekandt gemacht / vnd ein vrsach gewesen / daß die Botschkaische vn[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ruhe sich der orthen angesponnen / vnd der Keyser darüber Caschaw verlohren. Er hat sich nach solchem im Land Lüttich niedergesetzt / da er auch biß zu seinem absterben verblieben.

Joh. Winckelman vñ Balthasaris Meisneri. Sonsten sind auch Johannes Winckelmann vnd Balthasar Meisnerus / zwen sehr berühmte / der Augspurgischen Consession zugechane Theologi / deren dieser zu Wittenberg / jener aber zu Marpurg / vnd hernach (als Landgraff Moritz daselbst reformirt) zu Giessen Professor gewesen / Todts verfahren.

Den 15. Aprilis / als eben Ertzhertzog Leopold Fewrsbrüst zu Wien. mit grossen frewden vnd triumph zu Insbruck Hochzeit hielte / ist zu Wien in der nacht / vngefehr vmb halb 9. vhren vor dem Kärnter thor am getraidtmarckt / beym rochen Löwen / auß vnvorsichtigkeit eines trunckenen Taglöhners ein grosse Fewersbrunst entstandten / welche dermassen geschwind vberhand genom̃en / daß bey 30. Häuser in die Aschen gelegt / auch zwo Personen als ein Wirth sampt seiner Baasen erstickt / vnd der schaden so dardurch geschhen / vber 200000. gulden geschätzt worden.

Erdbeben vm̃ worms vnd in Calabrien. Vnder vielen andern wundern / so sich der zeit hin vnd wider zugetragen / hat auch den 21. Jan. zwischen 9. vnd 10. vhren vor mittag / zu vnd vmb Wormbs sich ein starckes Erdbeben mercken lassen / davon die Thürn vnd Häuser hefftig erschüttert worden. Im Fürstenthumb Calabrien aber ist im Majo noch ein viel grawsamer Erdbidem entstanden / welches nicht allem in der Statt vnd Bisthumb Catanzaro / vnnd in den Klöstern S. Dominico / S. Augustino / vnnd der Jesuiten / sondern auch in der Statt Nicastro vnd dem Castel Migliarina vberauß grossen schaden gethan / also daß nicht allein viel Häuser vnd Gebäw verdorben worden / sondern auch ein grosse anzahl Menschen vnd Vieh elendiglich vmbkommen / vñ sind sonderlich im Castell Gomfalco von 300. nur 30. Häuser stehen blieben.

Im Februario hates im Königreich Castilien Wassers noth inn Spanien. vngewöhnliche wasserfluten gehabt / so zu Madrit vnderschiedliche Brucken / vnnd zu Salamanca die Vorstätte mit 7. Münch- vnd Nonnen Klöstern hinweg gesührt / auch zu Sevilien / Toledo / Validolit vnd andern Orthen an Häusern / Kirchen vnd andern Gebäwen grossen schaden gethan / Ingleichem hat sich der Fluß Quadalch[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]vir durch grossen vnd in drey wochen lang continuierenden Regen also ergossen / daß gantze Stättlein vnd Dörffer ruiniert vnnd weggeflözet / vnnd der schad auff etlich million Gold geschätzet worden.

Vnlang hernach hat sich inn Italien der Comer See gleichfals ergossen / vnnd vber 50000. Cronen schaden gethan / vnnd viel Gebäw ruinirt.

Was bey dem Landt Tag zu Renßburg inn Hollstein / welchen der König in Dennemarck im Wintermonat deß 1626. Jahrs gehalten / auff die Königliche Proposition von der Ritterschafft

1627

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          <p>Zum 11. wann vnser General Commissarius vnd schatzmeister in Franckreich vnd                      Engelland vnserer Oberherrn gemüth vnd willen werden erlehrnet haben / sollen                      sie mit vnserm Kriegsvolck nach jhrem willen verfahren / denselbigen <choice><abbr>entwed'</abbr><expan>entweder</expan></choice>                      vrlaub geben / oder andere Ordinantz ertheilen / nach dem es vnsere Obern jhn                      anbefehlen werden.</p>
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[1085/1224] gen hat vorgestrecket / so bald nach jhrer Ankunfft zu Venedig erstattet werden / damit sie also vnsere obligation wider zu sich bekommen. Wir wollen auch / daß die Türckische Pferd / welche vns durch Vngarn vnd Böhmen begleytet / wie auch die Vngarische Edelleut / ehrlich befriediget vnd recompensiret werden. Zum 7. so soll man zahlen den Lieutenant Colonnel Bellersheim 1500. francken / wie wir jhm solches versprochen haben. Zum 8. soll man dz Kriegsvolck / welches wir in Vngern gelassen / beysam̃en behalten / biß daß von vnsern Obern man ordinantz habe / wie sie es mit solchem Volck machen vnnd wo zu sie es gebrauchen wöllen. Zum 9. Wañ noch etwas von vnsern gütern wird vbrig sein / soll man es zu nichts and's / als zu dẽ dz in vnserm testament ist verordnet worden / anwendẽ. Mit dẽ wz vns vnsre obern noch schuldig seyn / soles zu abzahlung vnserer Officierer vnd Soldaten angewendet werden. Zum 10. wann noch jemands von vnsern Creditorn käme vnd mit grund der warheit ein Ansprach hette zu vnsern gütern / soll es genommen vnd bezahlt werden von dem jenigen / welches die Kön. zu Franckreich vnd groß Bretaignen / inn krafft dessen mit Jhrn May. auffgerichteten accords / vns noch schuldig verbleiben. Zum 11. wann vnser General Commissarius vnd schatzmeister in Franckreich vnd Engelland vnserer Oberherrn gemüth vnd willen werden erlehrnet haben / sollen sie mit vnserm Kriegsvolck nach jhrem willen verfahren / denselbigen entwed' vrlaub geben / oder andere Ordinantz ertheilen / nach dem es vnsere Obern jhn anbefehlen werden. Vnd wann vnsere Oberherrn rechnung wegẽ dessen vns vberliefferten gelts begehrn / wie vnnd wohin es sey angewendet wordẽ / sollen sie jr rechnung auffrichtig vñ redlich thun / vnd wie es sich gebührt / vnd in allẽ vnser Ehr vnd Reputation erhalten helffen: vnsern Obern vnsere trew vnd eiffer / so wir zu jrẽ dienst erwiesen / zu gemüt führen. Entlich befehlen wir vnserm General Cõmissario dem Colonnel Peblis / vnd vnserm schatzmeister / dz sie dieses vnsers Testaments Executores seyn sollen / vnd alles thun wz in demselbigen wir verordnet haben / als die jenige / welchen wir alle vnsere sachen befehlen / vnd sie als vnsere Erben verordnẽ / so fern daß sie alles vnsern Soldatẽ vñ dem gemeinen nutzen zum besten außrichten. Zum zeugnuß vnd mehrer sicherheit dieses alles haben wir dises bekräfftiget in gegenwart deß Leutenants Colonnel Wardtenburg / vnd vnsers Sergeanten generals Hanß Jacob Juchny: alles wie droben vermeldt: vnd ist es für dißmal die zeit zu kurtz solches mit mehrerm zu bekräfftigen. Solches alles ist geschehen zu Raccan bey Geray inn Bosec / auff vnserm Bette den [FORMEL]. Nov. 1626. deß abends vmb acht vhr. Gleicher gestalt ist in diesem Jahr mit todt abgangen der Graff von Beliojosa ein Italiäner / der sich in Vngern mit seinen gewaltsamen proceduren genugsam bekandt gemacht / vnd ein vrsach gewesen / daß die Botschkaische vn_ruhe sich der orthen angesponnen / vnd der Keyser darüber Caschaw verlohren. Er hat sich nach solchem im Land Lüttich niedergesetzt / da er auch biß zu seinem absterben verblieben. Graffen võ Beliojosa. Sonsten sind auch Johannes Winckelmann vnd Balthasar Meisnerus / zwen sehr berühmte / der Augspurgischen Consession zugechane Theologi / deren dieser zu Wittenberg / jener aber zu Marpurg / vnd hernach (als Landgraff Moritz daselbst reformirt) zu Giessen Professor gewesen / Todts verfahren. Joh. Winckelman vñ Balthasaris Meisneri. Den 15. Aprilis / als eben Ertzhertzog Leopold mit grossen frewden vnd triumph zu Insbruck Hochzeit hielte / ist zu Wien in der nacht / vngefehr vmb halb 9. vhren vor dem Kärnter thor am getraidtmarckt / beym rochen Löwen / auß vnvorsichtigkeit eines trunckenen Taglöhners ein grosse Fewersbrunst entstandten / welche dermassen geschwind vberhand genom̃en / daß bey 30. Häuser in die Aschen gelegt / auch zwo Personen als ein Wirth sampt seiner Baasen erstickt / vnd der schaden so dardurch geschhen / vber 200000. gulden geschätzt worden. Fewrsbrüst zu Wien. Vnder vielen andern wundern / so sich der zeit hin vnd wider zugetragen / hat auch den 21. Jan. zwischen 9. vnd 10. vhren vor mittag / zu vnd vmb Wormbs sich ein starckes Erdbeben mercken lassen / davon die Thürn vnd Häuser hefftig erschüttert worden. Im Fürstenthumb Calabrien aber ist im Majo noch ein viel grawsamer Erdbidem entstanden / welches nicht allem in der Statt vnd Bisthumb Catanzaro / vnnd in den Klöstern S. Dominico / S. Augustino / vnnd der Jesuiten / sondern auch in der Statt Nicastro vnd dem Castel Migliarina vberauß grossen schaden gethan / also daß nicht allein viel Häuser vnd Gebäw verdorben worden / sondern auch ein grosse anzahl Menschen vnd Vieh elendiglich vmbkommen / vñ sind sonderlich im Castell Gomfalco von 300. nur 30. Häuser stehen blieben. Erdbeben vm̃ worms vnd in Calabrien. Im Februario hates im Königreich Castilien vngewöhnliche wasserfluten gehabt / so zu Madrit vnderschiedliche Brucken / vnnd zu Salamanca die Vorstätte mit 7. Münch- vnd Nonnen Klöstern hinweg gesührt / auch zu Sevilien / Toledo / Validolit vnd andern Orthen an Häusern / Kirchen vnd and'n Gebäwen grossen schaden gethan / Ingleichem hat sich der Fluß Quadalch_vir durch grossen vnd in drey wochen lang continuierenden Regen also ergossen / daß gantze Stättlein vnd Dörffer ruiniert vnnd weggeflözet / vnnd der schad auff etlich million Gold geschätzet worden. Wassers noth inn Spanien. Vnlang hernach hat sich inn Italien der Comer See gleichfals ergossen / vnnd vber 50000. Cronen schaden gethan / vnnd viel Gebäw ruinirt. Was bey dem Landt Tag zu Renßburg inn Hollstein / welchen der König in Dennemarck im Wintermonat deß 1626. Jahrs gehalten / auff die Königliche Proposition von der Ritterschafft 1627

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1085. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1224>, abgerufen am 21.11.2024.