Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.niglichen/ annoch in frischen Andencken ist. Zu Ungarn gehören auch die Provintzien Sclavonien / Boßnien/ Servien/ Bulgarien/ Dalmatien/ und Croatien/ welche zwar zu gleicher Zeit mit der Ungarischen Cron an das Haus Oestereich fielen/ jedoch / da die meisten bereits in Türckischen Händen/ so erlangten die neuen Könige in Ungarn weiter nichts/ als den blossen Titul, nebst dem darauf hafftenden Rechten und Ansprüche. Ob auch gleich anno 1688. und 1689. die beste Gelegenheit sich ereignete; diese Länder wieder zu gewinnen/ so ist doch selbige versäumet / und das schöne Glück wieder aus den Händen gelassen worden/ dergleichen vielleicht so bald nicht wieder erscheinen dürffte; Jedoch besitzt von diesen erzählten Provintzien das Oestereichische Haus nunmehr Sclavonien völlig / Croatien guten Theils/ von Dalmatien hingegen nicht viel. Die Burgundier / seynd in der Teutschen/ Fränckischen und auch Römischen Historie bekannt genug. Sie waren mit den Vandalern einerley/ nemlich eines Teutschen Uhrsprunges/ und brachen/ ohngefehr nach Anfang des 5. seculi aus ihren alten Sitzen hervor / giengen durch Teutschland/ erstlich in Böhmen und denn durch Gelegenheit des schlechten Zustandes/ des damahligen Römischen Staats übern Rhein/ in die jenseit gelegene Gallische Landschaften/ allwo sie sich nicht nur feste satzten/ sondern auch immer weiter ausbreiteten/ und ein eigenes Königreich stifteten/ welches Burgund und nachher Arelat genennet ward/ mithin die Landschaften Delphinat, Provence, das Lionesische/ Savoyen/ Piemont und Ober- und Nieder-Burgund in sich begriffe. Sie hatten etliche secula durch ihre eigene Könige/ die mit ziemlicher autorite herrscheten/ bis der Kayser Carolus M. dieses Reich gantz und gar übern Hauffen warff; Carolus Calvus aber/ seiner Gemahlin Bruder/ Bosonem, in einem Theil darvon wieder zum Könige machte/ wiewohl die Scribenten hier verschiedener Meynung seyn. Nachher erlangten die Teutschen Kayser die clientel über gedachtes Burgund/ und anno 1032. vermachte der Burgundische König Rudolphus, weil er keine Männliche Erben hatte/ das Reich seinem Schwager/ dem Kayser Conrado Salico; Weil aber der andere Schwester Sohn/ Graf Otto von Champagne, solches auch in Anspruch nahme/ so trat ihm Henrich der III. das Hertzogthum Burgund ab/ welches Nieder-Burgund genennet wird/ das Obere hingegen/ oder die Erafschaft/ bliebe beständig in der Reichs-clientel. Ob nun wohl gedachtes Hertzogthum/ durch verschiedene Heyrathen an die Cron Franckreich gediehe/ so ist es doch nicht der Cron incorporiret worden. Der König Johann der II. gab es seinem Sohn Philippo, welcher mit der Gräfin Margaretha von Flandern/ die Grafschafft Artoisien und Rhetel erheyrathete dessen Enckel/ Hertzog Philipp, der Fromme/ von seiner Mutter/ die eine Grä- vid. Carlowitz Frieden und Stiebel. Hungariam. v. Schurtzfl de vet. Regn. Burg. v. Id l. c. Strauch dissert 2. v. Id. l. cit.
niglichen/ annoch in frischen Andencken ist. Zu Ungarn gehören auch die Provintzien Sclavonien / Boßnien/ Servien/ Bulgarien/ Dalmatien/ und Croatien/ welche zwar zu gleicher Zeit mit der Ungarischen Cron an das Haus Oestereich fielen/ jedoch / da die meisten bereits in Türckischen Händen/ so erlangten die neuen Könige in Ungarn weiter nichts/ als den blossen Titul, nebst dem darauf hafftenden Rechten und Ansprüche. Ob auch gleich anno 1688. und 1689. die beste Gelegenheit sich ereignete; diese Länder wieder zu gewinnen/ so ist doch selbige versäumet / und das schöne Glück wieder aus den Händen gelassen worden/ dergleichen vielleicht so bald nicht wieder erscheinen dürffte; Jedoch besitzt von diesen erzählten Provintzien das Oestereichische Haus nunmehr Sclavonien völlig / Croatien guten Theils/ von Dalmatien hingegen nicht viel. Die Burgundier / seynd in der Teutschen/ Fränckischen und auch Römischen Historie bekannt genug. Sie waren mit den Vandalern einerley/ nemlich eines Teutschen Uhrsprunges/ und brachen/ ohngefehr nach Anfang des 5. seculi aus ihren alten Sitzen hervor / giengen durch Teutschland/ erstlich in Böhmen und denn durch Gelegenheit des schlechten Zustandes/ des damahligen Römischen Staats übern Rhein/ in die jenseit gelegene Gallische Landschaften/ allwo sie sich nicht nur feste satzten/ sondern auch immer weiter ausbreiteten/ und ein eigenes Königreich stifteten/ welches Burgund und nachher Arelat genennet ward/ mithin die Landschaften Delphinat, Provence, das Lionesische/ Savoyen/ Piemont und Ober- und Nieder-Burgund in sich begriffe. Sie hatten etliche secula durch ihre eigene Könige/ die mit ziemlicher autoritè herrscheten/ bis der Kayser Carolus M. dieses Reich gantz und gar übern Hauffen warff; Carolus Calvus aber/ seiner Gemahlin Bruder/ Bosonem, in einem Theil darvon wieder zum Könige machte/ wiewohl die Scribenten hier verschiedener Meynung seyn. Nachher erlangten die Teutschen Kayser die clientel über gedachtes Burgund/ und anno 1032. vermachte der Burgundische König Rudolphus, weil er keine Männliche Erben hatte/ das Reich seinem Schwager/ dem Kayser Conrado Salico; Weil aber der andere Schwester Sohn/ Graf Otto von Champagne, solches auch in Anspruch nahme/ so trat ihm Henrich der III. das Hertzogthum Burgund ab/ welches Nieder-Burgund genennet wird/ das Obere hingegen/ oder die Erafschaft/ bliebe beständig in der Reichs-clientel. Ob nun wohl gedachtes Hertzogthum/ durch verschiedene Heyrathen an die Cron Franckreich gediehe/ so ist es doch nicht der Cron incorporiret worden. Der König Johann der II. gab es seinem Sohn Philippo, welcher mit der Gräfin Margaretha von Flandern/ die Grafschafft Artoisien und Rhetel erheyrathete dessen Enckel/ Hertzog Philipp, der Fromme/ von seiner Mutter/ die eine Grä- vid. Carlowitz Frieden und Stiebel. Hungariam. v. Schurtzfl de vet. Regn. Burg. v. Id l. c. Strauch dissert 2. v. Id. l. cit.
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niglichen/ annoch in frischen Andencken ist. Zu Ungarn gehören auch die Provintzien Sclavonien / Boßnien/ Servien/ Bulgarien/ Dalmatien/ und Croatien/ welche zwar zu gleicher Zeit mit der Ungarischen Cron an das Haus Oestereich fielen/ jedoch / da die meisten bereits in Türckischen Händen/ so erlangten die neuen Könige in Ungarn weiter nichts/ als den blossen Titul, nebst dem darauf hafftenden Rechten und Ansprüche. Ob auch gleich anno 1688. und 1689. die beste Gelegenheit sich ereignete; diese Länder wieder zu gewinnen/ so ist doch selbige versäumet / und das schöne Glück wieder aus den Händen gelassen worden/ dergleichen vielleicht so bald nicht wieder erscheinen dürffte; Jedoch besitzt von diesen erzählten Provintzien das Oestereichische Haus nunmehr Sclavonien völlig / Croatien guten Theils/ von Dalmatien hingegen nicht viel. Die Burgundier / seynd in der Teutschen/ Fränckischen und auch Römischen Historie bekannt genug. Sie waren mit den Vandalern einerley/ nemlich eines Teutschen Uhrsprunges/ und brachen/ ohngefehr nach Anfang des 5. seculi aus ihren alten Sitzen hervor / giengen durch Teutschland/ erstlich in Böhmen und denn durch Gelegenheit des schlechten Zustandes/ des damahligen Römischen Staats übern Rhein/ in die jenseit gelegene Gallische Landschaften/ allwo sie sich nicht nur feste satzten/ sondern auch immer weiter ausbreiteten/ und ein eigenes Königreich stifteten/ welches Burgund und nachher Arelat genennet ward/ mithin die Landschaften Delphinat, Provence, das Lionesische/ Savoyen/ Piemont und Ober- und Nieder-Burgund in sich begriffe. Sie hatten etliche secula durch ihre eigene Könige/ die mit ziemlicher autoritè herrscheten/ bis der Kayser Carolus M. dieses Reich gantz und gar übern Hauffen warff; Carolus Calvus aber/ seiner Gemahlin Bruder/ Bosonem, in einem Theil darvon wieder zum Könige machte/ wiewohl die Scribenten hier verschiedener Meynung seyn. Nachher erlangten die Teutschen Kayser die clientel über gedachtes Burgund/ und anno 1032. vermachte der Burgundische König Rudolphus, weil er keine Männliche Erben hatte/ das Reich seinem Schwager/ dem Kayser Conrado Salico; Weil aber der andere Schwester Sohn/ Graf Otto von Champagne, solches auch in Anspruch nahme/ so trat ihm Henrich der III. das Hertzogthum Burgund ab/ welches Nieder-Burgund genennet wird/ das Obere hingegen/ oder die Erafschaft/ bliebe beständig in der Reichs-clientel. Ob nun wohl gedachtes Hertzogthum/ durch verschiedene Heyrathen an die Cron Franckreich gediehe/ so ist es doch nicht der Cron incorporiret worden. Der König Johann der II. gab es seinem Sohn Philippo, welcher mit der Gräfin Margaretha von Flandern/ die Grafschafft Artoisien und Rhetel erheyrathete dessen Enckel/ Hertzog Philipp, der Fromme/ von seiner Mutter/ die eine Grä-
vid. Carlowitz Frieden und Stiebel. Hungariam.
v. Schurtzfl de vet. Regn. Burg.
v. Id l. c. Strauch dissert 2.
v. Id. l. cit.
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/90>, abgerufen am 17.02.2025. |