Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

ermeldten Hertzog Heinrichs eintzige Tochter war/ daher es/ per testamentum, auf das Haus Oestereich gekommen sey. Doch/ es dürfften diese verschiedene Meynungen/ bey genauer Untersuchung/ sich hoffentlich wohl conciliiren lassen/ weil es nichts unmögliches/ daß Rudolphus, Graf Meinharden, das Land zum Lehn gereichet / worauf der Kayser/ nach erloschenen Tyrolischen Männl. Stamme/ die vormals beliebten pacta, durch die würckliche investitur zur Vollziehung gebracht. Die Printzessin Margaretha aber/ hat vielleicht alle diese Verbindlichkeiten/ durch ein Testament/ üm so fester verknüpffen wollen / welches der Kayser/ durch seine Lehns-Reichung/ um so mehrers vergültiget haben mag. Gleiche Mißhelligkeit trift man/ über die A. 1363. beschehene Erlangung der Grafschaft Tyrol an. Etliche geben vor/ es sey solche ebenfals/ durch ein Testament der Margaretha Maultaschen Oestereich anheim gefallen. Andere hingegen sagen/ es habe Hertzog Rudolph, die Margaretha Maultaschin geehliget/ die/ wie insgemein vorgegeben wird / ihren letzten Gemahl/ nebst dem mit ihm erzeugten Printzen/ durch Gifft sol haben hinrichten lassen/ mithin diese Grafschafft/ als ein erlangtes Heyrath-Guth/ an Oestereich verkauffet. Doch/ diesem wiederspricht Gerard de Roo, und wollen einige / es habe / offt besagte Margaretha Maultaschin/ diese Grafschafft/ per donationem inter vivos, denen Hertzogen von Oestereich übergeben. Andere hingegen/ suchen zu behaupten / ob habe vor ermeldter Hertzog Rudolph, selbige/ von dem Kayser Carolo IV. als seinen Schwieger-Vatter / zum Reichs-Lehn bekommen. Unmöglich fält es/ so sehr wiedrige Meynungen mit einander zu vereinigen/ weil bey denen Historicis desfals keine umständliche und satsame Nachricht verhanden/ wiewohl diejenige/ die sich auf ein Testament steiffet/ von vielen vor die wahrscheinlichste gehalten werden wil. So viel aber das Hertzogthum Schwaben anlangt/ ist bekannt/ daß der Kayser Rudolphus, nachdem anno 1268. Conradinus, als letzter Hertzog von diesem Lande/ in Neapolis war enthauptet worden/ selbiges/ als ein Reichs-Lehn/ seinem andern Printzen Rudolpho, übergeben/ dessen Sohn aber/ Hertzog Johannes, sich 1308. wieder darum brachte/ worauf der Kayser/ Heinrich der VII. das Haus Oestereich von neuen damit belehnte/ wiewohl es treflich berupffet war/ und die Benachbarten hin und wieder ziemliche Stücke davon abgerissen hatten. Man kan auch/ wegen Mangel der Nachrichten/ so genau nicht sagen/ was bey der neuen investitur eigentlich noch übrig gewesen/ wie denn dasjenige/ was das Haus Oestereich voritzo in diesem weitläuftigen Striche Landes besitzet/ eben nicht viel ausmacht/ und insgemein/ unter dem Nahmen der vorder Oestereichischen Lande begriffen wird. Welcher gestalt anbey/ und in welchem Jahr/ die Marg-Grafschafft Burgau/ Oestereich anheimgefallen/ davon wil sich

vid. Gerard de Roo l. cit.
vid. Cuspini: in Rudolpho.
vid. Layriz l. cit.
Germ. Princ. l. c.

ermeldten Hertzog Heinrichs eintzige Tochter war/ daher es/ per testamentum, auf das Haus Oestereich gekommen sey. Doch/ es dürfften diese verschiedene Meynungen/ bey genauer Untersuchung/ sich hoffentlich wohl conciliiren lassẽ/ weil es nichts unmögliches/ daß Rudolphus, Graf Meinharden, das Land zum Lehn gereichet / worauf der Kayser/ nach erloschenen Tyrolischen Männl. Stam̃e/ die vormals beliebten pacta, durch die würckliche investitur zur Vollziehung gebracht. Die Printzessin Margaretha aber/ hat vielleicht alle diese Verbindlichkeiten/ durch ein Testament/ üm so fester verknüpffen wollen / welches der Kayser/ durch seine Lehns-Reichung/ um so mehrers vergültiget haben mag. Gleiche Mißhelligkeit trift man/ über die A. 1363. beschehene Erlangung der Grafschaft Tyrol an. Etliche geben vor/ es sey solche ebenfals/ durch ein Testament der Margaretha Maultaschen Oestereich anheim gefallen. Andere hingegen sagen/ es habe Hertzog Rudolph, die Margaretha Maultaschin geehliget/ die/ wie insgemein vorgegeben wird / ihren letzten Gemahl/ nebst dem mit ihm erzeugten Printzen/ durch Gifft sol haben hinrichten lassen/ mithin diese Grafschafft/ als ein erlangtes Heyrath-Guth/ an Oestereich verkauffet. Doch/ diesem wiederspricht Gerard de Roo, und wollen einige / es habe / offt besagte Margaretha Maultaschin/ diese Grafschafft/ per donationem inter vivos, denen Hertzogen von Oestereich übergeben. Andere hingegen/ suchen zu behaupten / ob habe vor ermeldter Hertzog Rudolph, selbige/ von dem Kayser Carolo IV. als seinen Schwieger-Vatter / zum Reichs-Lehn bekommen. Unmöglich fält es/ so sehr wiedrige Meynungen mit einander zu vereinigen/ weil bey denen Historicis desfals keine umständliche und satsame Nachricht verhanden/ wiewohl diejenige/ die sich auf ein Testament steiffet/ von vielen vor die wahrscheinlichste gehalten werden wil. So viel aber das Hertzogthum Schwaben anlangt/ ist bekannt/ daß der Kayser Rudolphus, nachdem anno 1268. Conradinus, als letzter Hertzog von diesem Lande/ in Neapolis war enthauptet worden/ selbiges/ als ein Reichs-Lehn/ seinem andern Printzen Rudolpho, übergeben/ dessen Sohn aber/ Hertzog Johannes, sich 1308. wieder darum brachte/ worauf der Kayser/ Heinrich der VII. das Haus Oestereich von neuen damit belehnte/ wiewohl es treflich berupffet war/ und die Benachbarten hin und wieder ziemliche Stücke davon abgerissen hatten. Man kan auch/ wegen Mangel der Nachrichten/ so genau nicht sagen/ was bey der neuen investitur eigentlich noch übrig gewesen/ wie denn dasjenige/ was das Haus Oestereich voritzo in diesem weitläuftigen Striche Landes besitzet/ eben nicht viel ausmacht/ und insgemein/ unter dem Nahmen der vorder Oestereichischen Lande begriffen wird. Welcher gestalt anbey/ und in welchem Jahr/ die Marg-Grafschafft Burgau/ Oestereich anheimgefallen/ davon wil sich

vid. Gerard de Roo l. cit.
vid. Cuspini: in Rudolpho.
vid. Layriz l. cit.
Germ. Princ. l. c.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0085" n="43"/>
ermeldten Hertzog                      Heinrichs eintzige Tochter war/ daher es/ per testamentum, auf das Haus                      Oestereich gekommen sey. Doch/ es dürfften diese verschiedene Meynungen/ bey                      genauer Untersuchung/ sich hoffentlich wohl conciliiren lasse&#x0303;/ weil es                      nichts unmögliches/ daß Rudolphus, Graf Meinharden, das Land zum Lehn gereichet                     / worauf der Kayser/ nach erloschenen Tyrolischen Männl. Stam&#x0303;e/ die                      vormals beliebten pacta, durch die würckliche investitur zur Vollziehung                      gebracht. Die Printzessin Margaretha aber/ hat vielleicht alle diese                      Verbindlichkeiten/ durch ein Testament/ üm so fester verknüpffen wollen /                      welches der Kayser/ durch seine Lehns-Reichung/ um so mehrers vergültiget                      haben mag. Gleiche Mißhelligkeit trift man/ über die A. 1363. beschehene                      Erlangung der Grafschaft Tyrol an. Etliche geben vor/ <note place="foot">vid.                          Gerard de Roo l. cit.</note> es sey solche ebenfals/ durch ein Testament                      der Margaretha Maultaschen Oestereich anheim gefallen. Andere <note place="foot">vid. Cuspini: in Rudolpho.</note> hingegen sagen/ es habe Hertzog Rudolph,                      die Margaretha Maultaschin geehliget/ die/ wie insgemein vorgegeben wird /                      ihren letzten Gemahl/ nebst dem mit ihm erzeugten Printzen/ durch Gifft sol                      haben hinrichten lassen/ mithin diese Grafschafft/ als ein erlangtes                      Heyrath-Guth/ an Oestereich verkauffet. Doch/ diesem wiederspricht Gerard de                      Roo, und wollen einige <note place="foot">vid. Layriz l. cit.</note>/ es habe /                      offt besagte Margaretha Maultaschin/ diese Grafschafft/ per donationem inter                      vivos, denen Hertzogen von Oestereich übergeben. Andere hingegen/ suchen zu                      behaupten <note place="foot">Germ. Princ. l. c.</note>/ ob habe vor ermeldter                      Hertzog Rudolph, selbige/ von dem Kayser Carolo IV. als seinen Schwieger-Vatter                     / zum Reichs-Lehn bekommen. Unmöglich fält es/ so sehr wiedrige Meynungen mit                      einander zu vereinigen/ weil bey denen Historicis desfals keine umständliche                      und satsame Nachricht verhanden/ wiewohl diejenige/ die sich auf ein Testament                      steiffet/ von vielen vor die wahrscheinlichste gehalten werden wil. So viel                      aber das Hertzogthum Schwaben anlangt/ ist bekannt/ daß der Kayser Rudolphus,                      nachdem anno 1268. Conradinus, als letzter Hertzog von diesem Lande/ in                      Neapolis war enthauptet worden/ selbiges/ als ein Reichs-Lehn/ seinem andern                      Printzen Rudolpho, übergeben/ dessen Sohn aber/ Hertzog Johannes, sich 1308.                      wieder darum brachte/ worauf der Kayser/ Heinrich der VII. das Haus Oestereich                      von neuen damit belehnte/ wiewohl es treflich berupffet war/ und die                      Benachbarten hin und wieder ziemliche Stücke davon abgerissen hatten. Man kan                      auch/ wegen Mangel der Nachrichten/ so genau nicht sagen/ was bey der neuen                      investitur eigentlich noch übrig gewesen/ wie denn dasjenige/ was das Haus                      Oestereich voritzo in diesem weitläuftigen Striche Landes besitzet/ eben nicht                      viel ausmacht/ und insgemein/ unter dem Nahmen der vorder Oestereichischen                      Lande begriffen wird. Welcher gestalt anbey/ und in welchem Jahr/ die                      Marg-Grafschafft Burgau/ Oestereich anheimgefallen/ davon wil sich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[43/0085] ermeldten Hertzog Heinrichs eintzige Tochter war/ daher es/ per testamentum, auf das Haus Oestereich gekommen sey. Doch/ es dürfften diese verschiedene Meynungen/ bey genauer Untersuchung/ sich hoffentlich wohl conciliiren lassẽ/ weil es nichts unmögliches/ daß Rudolphus, Graf Meinharden, das Land zum Lehn gereichet / worauf der Kayser/ nach erloschenen Tyrolischen Männl. Stam̃e/ die vormals beliebten pacta, durch die würckliche investitur zur Vollziehung gebracht. Die Printzessin Margaretha aber/ hat vielleicht alle diese Verbindlichkeiten/ durch ein Testament/ üm so fester verknüpffen wollen / welches der Kayser/ durch seine Lehns-Reichung/ um so mehrers vergültiget haben mag. Gleiche Mißhelligkeit trift man/ über die A. 1363. beschehene Erlangung der Grafschaft Tyrol an. Etliche geben vor/ es sey solche ebenfals/ durch ein Testament der Margaretha Maultaschen Oestereich anheim gefallen. Andere hingegen sagen/ es habe Hertzog Rudolph, die Margaretha Maultaschin geehliget/ die/ wie insgemein vorgegeben wird / ihren letzten Gemahl/ nebst dem mit ihm erzeugten Printzen/ durch Gifft sol haben hinrichten lassen/ mithin diese Grafschafft/ als ein erlangtes Heyrath-Guth/ an Oestereich verkauffet. Doch/ diesem wiederspricht Gerard de Roo, und wollen einige / es habe / offt besagte Margaretha Maultaschin/ diese Grafschafft/ per donationem inter vivos, denen Hertzogen von Oestereich übergeben. Andere hingegen/ suchen zu behaupten / ob habe vor ermeldter Hertzog Rudolph, selbige/ von dem Kayser Carolo IV. als seinen Schwieger-Vatter / zum Reichs-Lehn bekommen. Unmöglich fält es/ so sehr wiedrige Meynungen mit einander zu vereinigen/ weil bey denen Historicis desfals keine umständliche und satsame Nachricht verhanden/ wiewohl diejenige/ die sich auf ein Testament steiffet/ von vielen vor die wahrscheinlichste gehalten werden wil. So viel aber das Hertzogthum Schwaben anlangt/ ist bekannt/ daß der Kayser Rudolphus, nachdem anno 1268. Conradinus, als letzter Hertzog von diesem Lande/ in Neapolis war enthauptet worden/ selbiges/ als ein Reichs-Lehn/ seinem andern Printzen Rudolpho, übergeben/ dessen Sohn aber/ Hertzog Johannes, sich 1308. wieder darum brachte/ worauf der Kayser/ Heinrich der VII. das Haus Oestereich von neuen damit belehnte/ wiewohl es treflich berupffet war/ und die Benachbarten hin und wieder ziemliche Stücke davon abgerissen hatten. Man kan auch/ wegen Mangel der Nachrichten/ so genau nicht sagen/ was bey der neuen investitur eigentlich noch übrig gewesen/ wie denn dasjenige/ was das Haus Oestereich voritzo in diesem weitläuftigen Striche Landes besitzet/ eben nicht viel ausmacht/ und insgemein/ unter dem Nahmen der vorder Oestereichischen Lande begriffen wird. Welcher gestalt anbey/ und in welchem Jahr/ die Marg-Grafschafft Burgau/ Oestereich anheimgefallen/ davon wil sich vid. Gerard de Roo l. cit. vid. Cuspini: in Rudolpho. vid. Layriz l. cit. Germ. Princ. l. c.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/85
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/85>, abgerufen am 27.11.2024.