Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.In Italien/ hatte in dem 1717. Jahre/ der Hertzog von Anjou, Kayserlicher Majest. einen neuen Krieg an den Halß geworffen/ und die Insul Sardinien und Sicilien hinweg genommen: Doch er hat auch beydes/ mit nicht geringen Nachtheil/ wieder heraus geben und abtreten müssen. Thes. IX. Das Haus Oestereich/ besitzet viele und wichtige Länder/ hat auch gar ansehnliche Ansprüche. Was die Ansprüche/ dieses Hauses anlanget/ so ist aus der Historie bekannt / daß Carolus, Hertzog von Anjou und angemaßter König von Neapolis und Sicilien, auf Anstiften und Befehl des Pabsts Urbani des IV. den gefangenen Hertzog Friderichen aus Oestereich/ welcher/ von Mütterlicher Seite/ der letzte dieses Stammes/ anno 1268 zu Neapolis öffentlich enthaupten lassen. Hiedurch nun/ war Oestereich/ nebst der dazu gehörigen Steyermarck und Cärnthen/ von Männlichen Erben völlig entblösset; Des enthaupteten Hertzog Friderichs Mutter aber/ die Gertrud/ verwaltete/ nebst ihrer Muhme/ der Printzessin Margaretha, diese Lande/ welche Fürstin/ nachdem ihr Gemahl/ der Käyser Heinrich, Kaysers Friderici II. Sohn/ samt den beyden Printzen/ Friderichen und Heinrichen frühzeitig verstorben/ sich wieder nach Oestereich begeben hatte. Indessen / gieng der Oestereichischen Stände Absehen dahin/ nur besagte Margaretham, an Marg-Graf Dietrichen von Meissen zu vermählen. Die Ehepacta mochten auch schon guten Theils richtig seyn/ und solte das gantze Werck/ durch eine solenne Gesandschaft/ vollends zum Stande gebracht werden: Allein/ Wenceslaus, König in Böhmen/ hielt die Gesandten an/ und nöhtigte nachmahls die Oestereichischen Stände/ daß sie die Printzessin seinem Sohn Ottocaro, (andere nennen ihn den Vetter) versprechen musten. Zwar suchen die Böhmischen Schribenten dieses factum zu bemänteln/ und geben vor/ es haben die Oestereicher/ bey König Wenceln, freywillig um Schutz angehalten/ weil sie auf die Teutschen Fürsten/ der/ in währenden interregno, entstandenen Zwiespaltigkeiten halber/ sich nicht verlassen können: worauf er auch König Belam aus Ungarn/ der sich Oestereich ebenfals anmassen wolte/ mit Gewalt zurück getrieben. Allein/ es hält dieses keinen Stich/ sondern es ist viel mehr gewiß/ daß Oestereich/ mit dem Böhmischen Scepter in Güte nicht verknüpffet worden. So hatte auch/ weil solches ein Reichs-Lehn/ weder der Ungrische noch Böhmische König ein Recht zu solchem/ und was geschehen/ war mehr eine in einer blossen Thätlichkeit beruhende/ als eine rechts gegründete Sache. Es kan auch die/ von den Böhmen vorgeschützte Schenckung/ oder v. AEn. Sylv. Histor. Bohem. c. 27. Id l. c. v. Dubrav. Hist. Boh. l. 16.
In Italien/ hatte in dem 1717. Jahre/ der Hertzog von Anjou, Kayserlicher Majest. einen neuen Krieg an den Halß geworffen/ und die Insul Sardinien und Sicilien hinweg genommen: Doch er hat auch beydes/ mit nicht geringen Nachtheil/ wieder heraus geben und abtreten müssen. Thes. IX. Das Haus Oestereich/ besitzet viele und wichtige Länder/ hat auch gar ansehnliche Ansprüche. Was die Ansprüche/ dieses Hauses anlanget/ so ist aus der Historie bekannt / daß Carolus, Hertzog von Anjou und angemaßter König von Neapolis und Sicilien, auf Anstiften und Befehl des Pabsts Urbani des IV. den gefangenen Hertzog Friderichen aus Oestereich/ welcher/ von Mütterlicher Seite/ der letzte dieses Stammes/ anno 1268 zu Neapolis öffentlich enthaupten lassen. Hiedurch nun/ war Oestereich/ nebst der dazu gehörigen Steyermarck und Cärnthen/ von Männlichen Erben völlig entblösset; Des enthaupteten Hertzog Friderichs Mutter aber/ die Gertrud/ verwaltete/ nebst ihrer Muhme/ der Printzessin Margaretha, diese Lande/ welche Fürstin/ nachdem ihr Gemahl/ der Käyser Heinrich, Kaysers Friderici II. Sohn/ samt den beyden Printzen/ Friderichen und Heinrichen frühzeitig verstorben/ sich wieder nach Oestereich begeben hatte. Indessen / gieng der Oestereichischen Stände Absehen dahin/ nur besagte Margaretham, an Marg-Graf Dietrichen von Meissen zu vermählen. Die Ehepacta mochten auch schon guten Theils richtig seyn/ und solte das gantze Werck/ durch eine solenne Gesandschaft/ vollends zum Stande gebracht werden: Allein/ Wenceslaus, König in Böhmen/ hielt die Gesandten an/ und nöhtigte nachmahls die Oestereichischen Stände/ daß sie die Printzessin seinem Sohn Ottocaro, (andere nennen ihn den Vetter) versprechen musten. Zwar suchen die Böhmischen Schribenten dieses factum zu bemänteln/ und geben vor/ es haben die Oestereicher/ bey König Wenceln, freywillig um Schutz angehalten/ weil sie auf die Teutschen Fürsten/ der/ in währenden interregno, entstandenen Zwiespaltigkeiten halber/ sich nicht verlassen können: worauf er auch König Belam aus Ungarn/ der sich Oestereich ebenfals anmassen wolte/ mit Gewalt zurück getrieben. Allein/ es hält dieses keinen Stich/ sondern es ist viel mehr gewiß/ daß Oestereich/ mit dem Böhmischen Scepter in Güte nicht verknüpffet worden. So hatte auch/ weil solches ein Reichs-Lehn/ weder der Ungrische noch Böhmische König ein Recht zu solchem/ und was geschehen/ war mehr eine in einer blossen Thätlichkeit beruhende/ als eine rechts gegründete Sache. Es kan auch die/ von den Böhmen vorgeschützte Schenckung/ oder v. AEn. Sylv. Histor. Bohem. c. 27. Id l. c. v. Dubrav. Hist. Boh. l. 16.
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In Italien/ hatte in dem 1717. Jahre/ der Hertzog von Anjou, Kayserlicher Majest. einen neuen Krieg an den Halß geworffen/ und die Insul Sardinien und Sicilien hinweg genommen: Doch er hat auch beydes/ mit nicht geringen Nachtheil/ wieder heraus geben und abtreten müssen.
Thes. IX.
Das Haus Oestereich/ besitzet viele und wichtige Länder/ hat auch gar ansehnliche Ansprüche.
Was die Ansprüche/ dieses Hauses anlanget/ so ist aus der Historie bekannt / daß Carolus, Hertzog von Anjou und angemaßter König von Neapolis und Sicilien, auf Anstiften und Befehl des Pabsts Urbani des IV. den gefangenen Hertzog Friderichen aus Oestereich/ welcher/ von Mütterlicher Seite/ der letzte dieses Stammes/ anno 1268 zu Neapolis öffentlich enthaupten lassen. Hiedurch nun/ war Oestereich/ nebst der dazu gehörigen Steyermarck und Cärnthen/ von Männlichen Erben völlig entblösset; Des enthaupteten Hertzog Friderichs Mutter aber/ die Gertrud/ verwaltete/ nebst ihrer Muhme/ der Printzessin Margaretha, diese Lande/ welche Fürstin/ nachdem ihr Gemahl/ der Käyser Heinrich, Kaysers Friderici II. Sohn/ samt den beyden Printzen/ Friderichen und Heinrichen frühzeitig verstorben/ sich wieder nach Oestereich begeben hatte. Indessen / gieng der Oestereichischen Stände Absehen dahin/ nur besagte Margaretham, an Marg-Graf Dietrichen von Meissen zu vermählen. Die Ehepacta mochten auch schon guten Theils richtig seyn/ und solte das gantze Werck/ durch eine solenne Gesandschaft/ vollends zum Stande gebracht werden: Allein/ Wenceslaus, König in Böhmen/ hielt die Gesandten an/ und nöhtigte nachmahls die Oestereichischen Stände/ daß sie die Printzessin seinem Sohn Ottocaro, (andere nennen ihn den Vetter) versprechen musten. Zwar suchen die Böhmischen Schribenten dieses factum zu bemänteln/ und geben vor/ es haben die Oestereicher/ bey König Wenceln, freywillig um Schutz angehalten/ weil sie auf die Teutschen Fürsten/ der/ in währenden interregno, entstandenen Zwiespaltigkeiten halber/ sich nicht verlassen können: worauf er auch König Belam aus Ungarn/ der sich Oestereich ebenfals anmassen wolte/ mit Gewalt zurück getrieben. Allein/ es hält dieses keinen Stich/ sondern es ist viel mehr gewiß/ daß Oestereich/ mit dem Böhmischen Scepter in Güte nicht verknüpffet worden. So hatte auch/ weil solches ein Reichs-Lehn/ weder der Ungrische noch Böhmische König ein Recht zu solchem/ und was geschehen/ war mehr eine in einer blossen Thätlichkeit beruhende/ als eine rechts gegründete Sache. Es kan auch die/ von den Böhmen vorgeschützte Schenckung/ oder
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Id l. c.
v. Dubrav. Hist. Boh. l. 16.
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