Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.hiervon ebenfals das Wiederspiel/ indem einem Kayser sein selbst eigenes interresse, dies privilegium nicht zu regardiren/ befiehlet. Zu den Reichs-Tagen/ darff ein Hertzog von Oestereich nicht erscheinen/ wenn er nicht gutwillig sich dabey einfinden wil. So darf auch von ihn nicht appelliret werden: und die Lande sind so wol Manns-als Weiber-Lehn/ es bedurffen auch die Belehnungen nicht ausser Landes geholet werden/ sondern es müssen solche in selbigen geschehen. Anderer privilegien/ und derer/ die es mit den Chur- und Fürsten des Reichs gemein hat / zu geschweigen/ wovon/ so wol die scriptores dieses Hauses /als auch anderemehrere Nachricht geben. Thes. VII. Das Haus Oestereich/ ist eines der mächtigsten Häuser in Teuschland. Obschon so viele und grosse Provintzien von dem Oestereichischen patrimonio abgekommen/ so ist dieses Haus doch noch sehr mächtig/ ja/ von einem solchen Vermögen/ daß es desfalls alle andere Teutsche Häuser ubertrift /worzu nicht wenig beyträget / daß dessen Provintzien alle (die Niederländischen ausgenommen) beysammen liegen und die Residentz gleichsam im Mittel-Punct derselben aufgeschlagen worden ist. Daher es auch/ denen Nohtleidenden/ sogleich mit Raht und würcklicher Hülffe beyspringen kan. Hiernechst sind selbige überaus populeus, treiben auch noch so ziemlich commercien/ dergestalt/ daß einem Ertz-Hertzoge eben nicht schwer fallen solte/ mit einer Armee von 100000. bis 150000. Mann zu Felde zu gehen / dergleichen force, kein ander Teutscher Printz sich rühmen kan. Alle diese grosse Macht aber/ könte weit ansehnlicher und wichtiger seyn/ wenn (1) das Land nicht mit so vielen Klöstern angefüllet/ und (2.) die commercien in bessern Stand gesetzet wären.Denn die Kayserlichen Lande erzielen viele Waaren/ mit denen ein guter profit zu machen stünde/ alleine/ der Vertrieb darvon ist nicht hinlänglich. Und ob es wol andem/ daß sie von der See etwas weit entfernet/ so fehlets ihnen doch nicht an vielen/ und Schiffbahren/ oder wenigstens darzu zumachenden Wassern/ wenn man nur desfals Fleiß anwenden wolte/ wodurch die commercien ungemein zu verbessern stünden. Warum solte auch nicht ein sonderlich commercium auf der Donau/ nach den Türckischen Provintzien können angeleget werden? Der Herr Bechererhat darzu verschiedene Anweisung gegeben / welches Mannes seine Vorschläge/ ob sie gleich nicht alle practicable seyn / dennoch nicht so gar verworffen werden dürffen/ sondern vielmehr ein weiters Nachsinnen verdienen. Wä- vid. Fugger. Ehren-Spiegel. Kieffer de domo Habsburg-Austriac. Lünig Reichs-Archiv. p. 2. in Princ. Oestereich über alles sc. citat. autor. Id. l. c. Becherer/ vom Ausnehmen der Städte It. ejusd. Närrische Weisheit.
hiervon ebenfals das Wiederspiel/ indem einem Kayser sein selbst eigenes interresse, dies privilegium nicht zu regardiren/ befiehlet. Zu den Reichs-Tagen/ darff ein Hertzog von Oestereich nicht erscheinen/ wenn er nicht gutwillig sich dabey einfinden wil. So darf auch von ihn nicht appelliret werden: und die Lande sind so wol Manns-als Weiber-Lehn/ es bedurffen auch die Belehnungen nicht ausser Landes geholet werden/ sondern es müssen solche in selbigen geschehen. Anderer privilegien/ und derer/ die es mit den Chur- und Fürsten des Reichs gemein hat / zu geschweigen/ wovon/ so wol die scriptores dieses Hauses /als auch anderemehrere Nachricht geben. Thes. VII. Das Haus Oestereich/ ist eines der mächtigsten Häuser in Teuschland. Obschon so viele und grosse Provintzien von dem Oestereichischen patrimonio abgekommen/ so ist dieses Haus doch noch sehr mächtig/ ja/ von einem solchen Vermögen/ daß es desfalls alle andere Teutsche Häuser ubertrift /worzu nicht wenig beyträget / daß dessen Provintzien alle (die Niederländischen ausgenommen) beysammen liegen und die Residentz gleichsam im Mittel-Punct derselben aufgeschlagen worden ist. Daher es auch/ denen Nohtleidenden/ sogleich mit Raht und würcklicher Hülffe beyspringen kan. Hiernechst sind selbige überaus populeus, treiben auch noch so ziemlich commercien/ dergestalt/ daß einem Ertz-Hertzoge eben nicht schwer fallen solte/ mit einer Armèe von 100000. bis 150000. Mann zu Felde zu gehen / dergleichen force, kein ander Teutscher Printz sich rühmen kan. Alle diese grosse Macht aber/ könte weit ansehnlicher und wichtiger seyn/ wenn (1) das Land nicht mit so vielen Klöstern angefüllet/ und (2.) die commercien in bessern Stand gesetzet wären.Denn die Kayserlichen Lande erzielen viele Waaren/ mit denen ein guter profit zu machen stünde/ alleine/ der Vertrieb darvon ist nicht hinlänglich. Und ob es wol andem/ daß sie von der See etwas weit entfernet/ so fehlets ihnen doch nicht an vielen/ und Schiffbahren/ oder wenigstens darzu zumachenden Wassern/ wenn man nur desfals Fleiß anwenden wolte/ wodurch die commercien ungemein zu verbessern stünden. Warum solte auch nicht ein sonderlich commercium auf der Donau/ nach den Türckischen Provintzien können angeleget werden? Der Herr Bechererhat darzu verschiedene Anweisung gegeben / welches Mannes seine Vorschläge/ ob sie gleich nicht alle practicable seyn / dennoch nicht so gar verworffen werden dürffen/ sondern vielmehr ein weiters Nachsinnen verdienen. Wä- vid. Fugger. Ehren-Spiegel. Kieffer de domo Habsburg-Austriac. Lünig Reichs-Archiv. p. 2. in Princ. Oestereich über alles sc. citat. autor. Id. l. c. Becherer/ vom Ausnehmen der Städte It. ejusd. Närrische Weisheit.
<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0077" n="35"/> hiervon ebenfals das Wiederspiel/ indem einem Kayser sein selbst eigenes interresse, dies privilegium nicht zu regardiren/ befiehlet. Zu den Reichs-Tagen/ darff ein Hertzog von Oestereich nicht erscheinen/ wenn er nicht gutwillig sich dabey einfinden wil. So darf auch von ihn nicht appelliret werden: und die Lande sind so wol Manns-als Weiber-Lehn/ es bedurffen auch die Belehnungen nicht ausser Landes geholet werden/ sondern es müssen solche in selbigen geschehen. Anderer privilegien/ und derer/ die es mit den Chur- und Fürsten des Reichs gemein hat / zu geschweigen/ wovon/ so wol die scriptores dieses Hauses /<note place="foot">vid. Fugger. Ehren-Spiegel. Kieffer de domo Habsburg-Austriac.</note>als auch andere<note place="foot">Lünig Reichs-Archiv. p. 2. in Princ.</note>mehrere Nachricht geben.</p> <p>Thes. VII.</p> <p>Das Haus Oestereich/ ist eines der mächtigsten Häuser in Teuschland.</p> <p>Obschon so viele und grosse Provintzien von dem Oestereichischen patrimonio abgekommen/ so ist dieses Haus doch noch sehr mächtig/ ja/ von einem solchen Vermögen/ daß es desfalls alle andere Teutsche Häuser ubertrift /<note place="foot">Oestereich über alles sc.</note>worzu nicht wenig beyträget / daß dessen Provintzien alle (die Niederländischen ausgenommen) beysammen liegen und die Residentz gleichsam im Mittel-Punct derselben aufgeschlagen worden ist. Daher es auch/ denen Nohtleidenden/ sogleich mit Raht und würcklicher Hülffe beyspringen kan. Hiernechst sind selbige überaus populeus, treiben auch noch so ziemlich commercien/ dergestalt/ daß einem Ertz-Hertzoge eben nicht schwer fallen solte/ mit einer Armèe von 100000. bis 150000. Mann zu Felde zu gehen / dergleichen force, kein ander Teutscher Printz sich rühmen kan. Alle diese grosse Macht aber/ könte weit ansehnlicher und wichtiger seyn/ wenn (1) das Land nicht mit so vielen Klöstern angefüllet/ und (2.) die commercien in bessern Stand gesetzet wären.<note place="foot">citat. autor.</note>Denn die Kayserlichen Lande erzielen viele Waaren/ mit denen ein guter profit zu machen stünde/ alleine/ der Vertrieb darvon ist nicht hinlänglich. Und ob es wol andem/ daß sie von der See etwas weit entfernet/ so fehlets ihnen doch nicht an vielen/ und Schiffbahren/ oder wenigstens darzu zumachenden Wassern/ wenn man nur desfals Fleiß anwenden wolte/ wodurch die commercien ungemein zu verbessern stünden. Warum solte auch nicht ein sonderlich commercium auf der Donau/ nach den Türckischen Provintzien können angeleget werden? Der Herr Becherer<note place="foot">Id. l. c. Becherer/ vom Ausnehmen der Städte It. ejusd. Närrische Weisheit.</note>hat darzu verschiedene Anweisung gegeben / welches Mannes seine Vorschläge/ ob sie gleich nicht alle practicable seyn / dennoch nicht so gar verworffen werden dürffen/ sondern vielmehr ein weiters Nachsinnen verdienen. Wä- </p> </div> </body> </text> </TEI> [35/0077]
hiervon ebenfals das Wiederspiel/ indem einem Kayser sein selbst eigenes interresse, dies privilegium nicht zu regardiren/ befiehlet. Zu den Reichs-Tagen/ darff ein Hertzog von Oestereich nicht erscheinen/ wenn er nicht gutwillig sich dabey einfinden wil. So darf auch von ihn nicht appelliret werden: und die Lande sind so wol Manns-als Weiber-Lehn/ es bedurffen auch die Belehnungen nicht ausser Landes geholet werden/ sondern es müssen solche in selbigen geschehen. Anderer privilegien/ und derer/ die es mit den Chur- und Fürsten des Reichs gemein hat / zu geschweigen/ wovon/ so wol die scriptores dieses Hauses / als auch andere mehrere Nachricht geben.
Thes. VII.
Das Haus Oestereich/ ist eines der mächtigsten Häuser in Teuschland.
Obschon so viele und grosse Provintzien von dem Oestereichischen patrimonio abgekommen/ so ist dieses Haus doch noch sehr mächtig/ ja/ von einem solchen Vermögen/ daß es desfalls alle andere Teutsche Häuser ubertrift / worzu nicht wenig beyträget / daß dessen Provintzien alle (die Niederländischen ausgenommen) beysammen liegen und die Residentz gleichsam im Mittel-Punct derselben aufgeschlagen worden ist. Daher es auch/ denen Nohtleidenden/ sogleich mit Raht und würcklicher Hülffe beyspringen kan. Hiernechst sind selbige überaus populeus, treiben auch noch so ziemlich commercien/ dergestalt/ daß einem Ertz-Hertzoge eben nicht schwer fallen solte/ mit einer Armèe von 100000. bis 150000. Mann zu Felde zu gehen / dergleichen force, kein ander Teutscher Printz sich rühmen kan. Alle diese grosse Macht aber/ könte weit ansehnlicher und wichtiger seyn/ wenn (1) das Land nicht mit so vielen Klöstern angefüllet/ und (2.) die commercien in bessern Stand gesetzet wären. Denn die Kayserlichen Lande erzielen viele Waaren/ mit denen ein guter profit zu machen stünde/ alleine/ der Vertrieb darvon ist nicht hinlänglich. Und ob es wol andem/ daß sie von der See etwas weit entfernet/ so fehlets ihnen doch nicht an vielen/ und Schiffbahren/ oder wenigstens darzu zumachenden Wassern/ wenn man nur desfals Fleiß anwenden wolte/ wodurch die commercien ungemein zu verbessern stünden. Warum solte auch nicht ein sonderlich commercium auf der Donau/ nach den Türckischen Provintzien können angeleget werden? Der Herr Becherer hat darzu verschiedene Anweisung gegeben / welches Mannes seine Vorschläge/ ob sie gleich nicht alle practicable seyn / dennoch nicht so gar verworffen werden dürffen/ sondern vielmehr ein weiters Nachsinnen verdienen. Wä-
vid. Fugger. Ehren-Spiegel. Kieffer de domo Habsburg-Austriac.
Lünig Reichs-Archiv. p. 2. in Princ.
Oestereich über alles sc.
citat. autor.
Id. l. c. Becherer/ vom Ausnehmen der Städte It. ejusd. Närrische Weisheit.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/77 |
Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/77>, abgerufen am 19.07.2024. |