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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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hiervon ebenfals das Wiederspiel/ indem einem Kayser sein selbst eigenes interresse, dies privilegium nicht zu regardiren/ befiehlet. Zu den Reichs-Tagen/ darff ein Hertzog von Oestereich nicht erscheinen/ wenn er nicht gutwillig sich dabey einfinden wil. So darf auch von ihn nicht appelliret werden: und die Lande sind so wol Manns-als Weiber-Lehn/ es bedurffen auch die Belehnungen nicht ausser Landes geholet werden/ sondern es müssen solche in selbigen geschehen. Anderer privilegien/ und derer/ die es mit den Chur- und Fürsten des Reichs gemein hat / zu geschweigen/ wovon/ so wol die scriptores dieses Hauses /als auch anderemehrere Nachricht geben.

Thes. VII.

Das Haus Oestereich/ ist eines der mächtigsten Häuser in Teuschland.

Obschon so viele und grosse Provintzien von dem Oestereichischen patrimonio abgekommen/ so ist dieses Haus doch noch sehr mächtig/ ja/ von einem solchen Vermögen/ daß es desfalls alle andere Teutsche Häuser ubertrift /worzu nicht wenig beyträget / daß dessen Provintzien alle (die Niederländischen ausgenommen) beysammen liegen und die Residentz gleichsam im Mittel-Punct derselben aufgeschlagen worden ist. Daher es auch/ denen Nohtleidenden/ sogleich mit Raht und würcklicher Hülffe beyspringen kan. Hiernechst sind selbige überaus populeus, treiben auch noch so ziemlich commercien/ dergestalt/ daß einem Ertz-Hertzoge eben nicht schwer fallen solte/ mit einer Armee von 100000. bis 150000. Mann zu Felde zu gehen / dergleichen force, kein ander Teutscher Printz sich rühmen kan. Alle diese grosse Macht aber/ könte weit ansehnlicher und wichtiger seyn/ wenn (1) das Land nicht mit so vielen Klöstern angefüllet/ und (2.) die commercien in bessern Stand gesetzet wären.Denn die Kayserlichen Lande erzielen viele Waaren/ mit denen ein guter profit zu machen stünde/ alleine/ der Vertrieb darvon ist nicht hinlänglich. Und ob es wol andem/ daß sie von der See etwas weit entfernet/ so fehlets ihnen doch nicht an vielen/ und Schiffbahren/ oder wenigstens darzu zumachenden Wassern/ wenn man nur desfals Fleiß anwenden wolte/ wodurch die commercien ungemein zu verbessern stünden. Warum solte auch nicht ein sonderlich commercium auf der Donau/ nach den Türckischen Provintzien können angeleget werden? Der Herr Bechererhat darzu verschiedene Anweisung gegeben / welches Mannes seine Vorschläge/ ob sie gleich nicht alle practicable seyn / dennoch nicht so gar verworffen werden dürffen/ sondern vielmehr ein weiters Nachsinnen verdienen. Wä-

vid. Fugger. Ehren-Spiegel. Kieffer de domo Habsburg-Austriac.
Lünig Reichs-Archiv. p. 2. in Princ.
Oestereich über alles sc.
citat. autor.
Id. l. c. Becherer/ vom Ausnehmen der Städte It. ejusd. Närrische Weisheit.

hiervon ebenfals das Wiederspiel/ indem einem Kayser sein selbst eigenes interresse, dies privilegium nicht zu regardiren/ befiehlet. Zu den Reichs-Tagen/ darff ein Hertzog von Oestereich nicht erscheinen/ wenn er nicht gutwillig sich dabey einfinden wil. So darf auch von ihn nicht appelliret werden: und die Lande sind so wol Manns-als Weiber-Lehn/ es bedurffen auch die Belehnungen nicht ausser Landes geholet werden/ sondern es müssen solche in selbigen geschehen. Anderer privilegien/ und derer/ die es mit den Chur- und Fürsten des Reichs gemein hat / zu geschweigen/ wovon/ so wol die scriptores dieses Hauses /als auch anderemehrere Nachricht geben.

Thes. VII.

Das Haus Oestereich/ ist eines der mächtigsten Häuser in Teuschland.

Obschon so viele und grosse Provintzien von dem Oestereichischen patrimonio abgekommen/ so ist dieses Haus doch noch sehr mächtig/ ja/ von einem solchen Vermögen/ daß es desfalls alle andere Teutsche Häuser ubertrift /worzu nicht wenig beyträget / daß dessen Provintzien alle (die Niederländischen ausgenommen) beysammen liegen und die Residentz gleichsam im Mittel-Punct derselben aufgeschlagen worden ist. Daher es auch/ denen Nohtleidenden/ sogleich mit Raht und würcklicher Hülffe beyspringen kan. Hiernechst sind selbige überaus populeus, treiben auch noch so ziemlich commercien/ dergestalt/ daß einem Ertz-Hertzoge eben nicht schwer fallen solte/ mit einer Armèe von 100000. bis 150000. Mann zu Felde zu gehen / dergleichen force, kein ander Teutscher Printz sich rühmen kan. Alle diese grosse Macht aber/ könte weit ansehnlicher und wichtiger seyn/ wenn (1) das Land nicht mit so vielen Klöstern angefüllet/ und (2.) die commercien in bessern Stand gesetzet wären.Denn die Kayserlichen Lande erzielen viele Waaren/ mit denen ein guter profit zu machen stünde/ alleine/ der Vertrieb darvon ist nicht hinlänglich. Und ob es wol andem/ daß sie von der See etwas weit entfernet/ so fehlets ihnen doch nicht an vielen/ und Schiffbahren/ oder wenigstens darzu zumachenden Wassern/ wenn man nur desfals Fleiß anwenden wolte/ wodurch die commercien ungemein zu verbessern stünden. Warum solte auch nicht ein sonderlich commercium auf der Donau/ nach den Türckischen Provintzien können angeleget werden? Der Herr Bechererhat darzu verschiedene Anweisung gegeben / welches Mannes seine Vorschläge/ ob sie gleich nicht alle practicable seyn / dennoch nicht so gar verworffen werden dürffen/ sondern vielmehr ein weiters Nachsinnen verdienen. Wä-

vid. Fugger. Ehren-Spiegel. Kieffer de domo Habsburg-Austriac.
Lünig Reichs-Archiv. p. 2. in Princ.
Oestereich über alles sc.
citat. autor.
Id. l. c. Becherer/ vom Ausnehmen der Städte It. ejusd. Närrische Weisheit.
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hiervon ebenfals das                      Wiederspiel/ indem einem Kayser sein selbst eigenes interresse, dies                      privilegium nicht zu regardiren/ befiehlet. Zu den Reichs-Tagen/ darff ein                      Hertzog von Oestereich nicht erscheinen/ wenn er nicht gutwillig sich dabey                      einfinden wil. So darf auch von ihn nicht appelliret werden: und die Lande sind                      so wol Manns-als Weiber-Lehn/ es bedurffen auch die Belehnungen nicht ausser                      Landes geholet werden/ sondern es müssen solche in selbigen geschehen. Anderer                      privilegien/ und derer/ die es mit den Chur- und Fürsten des Reichs gemein hat                     / zu geschweigen/ wovon/ so wol die scriptores dieses Hauses /<note place="foot">vid. Fugger. Ehren-Spiegel. Kieffer de domo                          Habsburg-Austriac.</note>als auch andere<note place="foot">Lünig                          Reichs-Archiv. p. 2. in Princ.</note>mehrere Nachricht geben.</p>
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        <p>Das Haus Oestereich/ ist eines der mächtigsten Häuser in Teuschland.</p>
        <p>Obschon so viele und grosse Provintzien von dem Oestereichischen patrimonio                      abgekommen/ so ist dieses Haus doch noch sehr mächtig/ ja/ von einem solchen                      Vermögen/ daß es desfalls alle andere Teutsche Häuser ubertrift /<note place="foot">Oestereich über alles sc.</note>worzu nicht wenig beyträget /                      daß dessen Provintzien alle (die Niederländischen ausgenommen) beysammen liegen                      und die Residentz gleichsam im Mittel-Punct derselben aufgeschlagen worden ist.                      Daher es auch/ denen Nohtleidenden/ sogleich mit Raht und würcklicher Hülffe                      beyspringen kan. Hiernechst sind selbige überaus populeus, treiben auch noch so                      ziemlich commercien/ dergestalt/ daß einem Ertz-Hertzoge eben nicht schwer                      fallen solte/ mit einer Armèe von 100000. bis 150000. Mann zu Felde zu gehen /                      dergleichen force, kein ander Teutscher Printz sich rühmen kan. Alle diese                      grosse Macht aber/ könte weit ansehnlicher und wichtiger seyn/ wenn (1) das                      Land nicht mit so vielen Klöstern angefüllet/ und (2.) die commercien in                      bessern Stand gesetzet wären.<note place="foot">citat. autor.</note>Denn die                      Kayserlichen Lande erzielen viele Waaren/ mit denen ein guter profit zu machen                      stünde/ alleine/ der Vertrieb darvon ist nicht hinlänglich. Und ob es wol                      andem/ daß sie von der See etwas weit entfernet/ so fehlets ihnen doch nicht                      an vielen/ und Schiffbahren/ oder wenigstens darzu zumachenden Wassern/ wenn                      man nur desfals Fleiß anwenden wolte/ wodurch die commercien ungemein zu                      verbessern stünden. Warum solte auch nicht ein sonderlich commercium auf der                      Donau/ nach den Türckischen Provintzien können angeleget werden? Der Herr                          Becherer<note place="foot">Id. l. c. Becherer/ vom Ausnehmen der Städte It.                          ejusd. Närrische Weisheit.</note>hat darzu verschiedene Anweisung gegeben /                      welches Mannes seine Vorschläge/ ob sie gleich nicht alle practicable seyn /                      dennoch nicht so gar verworffen werden dürffen/ sondern vielmehr ein weiters                      Nachsinnen verdienen. Wä-
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[35/0077] hiervon ebenfals das Wiederspiel/ indem einem Kayser sein selbst eigenes interresse, dies privilegium nicht zu regardiren/ befiehlet. Zu den Reichs-Tagen/ darff ein Hertzog von Oestereich nicht erscheinen/ wenn er nicht gutwillig sich dabey einfinden wil. So darf auch von ihn nicht appelliret werden: und die Lande sind so wol Manns-als Weiber-Lehn/ es bedurffen auch die Belehnungen nicht ausser Landes geholet werden/ sondern es müssen solche in selbigen geschehen. Anderer privilegien/ und derer/ die es mit den Chur- und Fürsten des Reichs gemein hat / zu geschweigen/ wovon/ so wol die scriptores dieses Hauses / als auch andere mehrere Nachricht geben. Thes. VII. Das Haus Oestereich/ ist eines der mächtigsten Häuser in Teuschland. Obschon so viele und grosse Provintzien von dem Oestereichischen patrimonio abgekommen/ so ist dieses Haus doch noch sehr mächtig/ ja/ von einem solchen Vermögen/ daß es desfalls alle andere Teutsche Häuser ubertrift / worzu nicht wenig beyträget / daß dessen Provintzien alle (die Niederländischen ausgenommen) beysammen liegen und die Residentz gleichsam im Mittel-Punct derselben aufgeschlagen worden ist. Daher es auch/ denen Nohtleidenden/ sogleich mit Raht und würcklicher Hülffe beyspringen kan. Hiernechst sind selbige überaus populeus, treiben auch noch so ziemlich commercien/ dergestalt/ daß einem Ertz-Hertzoge eben nicht schwer fallen solte/ mit einer Armèe von 100000. bis 150000. Mann zu Felde zu gehen / dergleichen force, kein ander Teutscher Printz sich rühmen kan. Alle diese grosse Macht aber/ könte weit ansehnlicher und wichtiger seyn/ wenn (1) das Land nicht mit so vielen Klöstern angefüllet/ und (2.) die commercien in bessern Stand gesetzet wären. Denn die Kayserlichen Lande erzielen viele Waaren/ mit denen ein guter profit zu machen stünde/ alleine/ der Vertrieb darvon ist nicht hinlänglich. Und ob es wol andem/ daß sie von der See etwas weit entfernet/ so fehlets ihnen doch nicht an vielen/ und Schiffbahren/ oder wenigstens darzu zumachenden Wassern/ wenn man nur desfals Fleiß anwenden wolte/ wodurch die commercien ungemein zu verbessern stünden. Warum solte auch nicht ein sonderlich commercium auf der Donau/ nach den Türckischen Provintzien können angeleget werden? Der Herr Becherer hat darzu verschiedene Anweisung gegeben / welches Mannes seine Vorschläge/ ob sie gleich nicht alle practicable seyn / dennoch nicht so gar verworffen werden dürffen/ sondern vielmehr ein weiters Nachsinnen verdienen. Wä- vid. Fugger. Ehren-Spiegel. Kieffer de domo Habsburg-Austriac. Lünig Reichs-Archiv. p. 2. in Princ. Oestereich über alles sc. citat. autor. Id. l. c. Becherer/ vom Ausnehmen der Städte It. ejusd. Närrische Weisheit.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/77>, abgerufen am 23.11.2024.