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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Thes. V.

In dem 14. 17. und 18. Seculo, hat Oestereich grossen Abfall an Landen gelitten.

Welcher gestalt/ ein groß Theil von der Schweitz/ dem Hause Oestereich/ als Grafen von Habsburg/ zuständig gewesen/ ist aus der Historia bekannt; doch des Käysers Alberti I. seine Land-Voigte/ waren so hochmühtig/ daß sie die guten Schweitzer/ als Leibeigne und Sclaven tractiren wolten/ so gar/ daß der eine / Geißler genannt/ seinen Hut auf eine Stange stecken und dabey befehlen ließ / selbigem eben den respect zu erweisen/ als ob er selbsten zugegen wäre. Weil noch andere Dinge mehr darzu kamen/ und die Schweitzer/ mit ihren Klagen/ an des Kaysers Hofe/ nichts ausrichten kunten/ so schlug die Sache endlich in einen allgemeinen Aufstand aus/ weswegen sie auch die Käyserlichen Land-Voigte allenthalben weg jagten/ und sich in Freyheit zu setzen suchten.Die Oestereicher unterliessen zwar nicht/ die Schweitzer/ wo möglich/ mit gewapneter Hand wieder zum vorigen Gehorsam zu bringen; sie waren aber allemahl so unglücklich / daß sie weniger als nichts schaffen kunten/ sondern vielmehr geschehen lassen musten/ daß sich immer ein Ohrt nach dem andern/ ihrer Bottmässigkeit entzoge / und dem neu-angelegten Bündnisse beytrate.Endlich/ und da wider diese Leute weiter nichts zu thun war/ muste man selbige vor eine freye Republic erkennen/ wie dann auch/ von Seiten des Hauses Oestereichs/ mit selbiger verschiedene/ so genannte/ Verein- und Erb-Derein errichtet worden. Ob nun aber wol die Schweitzerische Republic in dem Münsterischen Friedenvor frey erkannt worden/ so ist doch billig zu zweiffeln/ ob sothane Erkennung auch von dem Hause Oestereich zu verstehen sey/ dessen allda nicht gedacht/ aber wol so viel erwehnet wird/ daß das Reich/ seiner/ auf selbige gehabten Ansprüche/ sich begeben/ daher nicht glaublich/ daß die Schweitzer von dem Hause Oestereich vor gantz vollkommen frey solten agnosciret worden seyn. In dem 17. oder vorigen seculo, hat das Haus Oestereich ebenfals ein vieles verlohren/ in dem es an Franckreich nicht nur die Grafschaft Pfiet / und Land-Grafschaft Elsaß/ sondern auch das Sünd- und Brißgau abtreten müssen / denen der Verlust der gantzen Grafschaft Burgund nach gefolget. Hiedurch ist es / an der Seite gegen Franckreich/ ungemein geschwächet/ und durch sothanen Verlust/ diesem ein Weeg/ in die vorder Oestereichischen Lande/ eröffnet worden/ ungeachtet/ durch Wiedergewinnung der Festung Breisach/ diese Thür etwas verriegelt zu seyn/ scheinet/ so ist es doch in der That nicht also / weil Franckreich Hünnigen in seinen Händen behalten. Doch

vid. Stumpf. Schweitz. Chron.
Id. l. c. Fugger. Ostereich, Ehrcasp. l. 2. 3.
v. Art. 6.

Thes. V.

In dem 14. 17. und 18. Seculo, hat Oestereich grossen Abfall an Landen gelitten.

Welcher gestalt/ ein groß Theil von der Schweitz/ dem Hause Oestereich/ als Grafen von Habsburg/ zuständig gewesen/ ist aus der Historia bekannt; doch des Käysers Alberti I. seine Land-Voigte/ waren so hochmühtig/ daß sie die guten Schweitzer/ als Leibeigne und Sclaven tractiren wolten/ so gar/ daß der eine / Geißler genannt/ seinen Hut auf eine Stange stecken und dabey befehlen ließ / selbigem eben den respect zu erweisen/ als ob er selbsten zugegen wäre. Weil noch andere Dinge mehr darzu kamen/ und die Schweitzer/ mit ihren Klagen/ an des Kaysers Hofe/ nichts ausrichten kunten/ so schlug die Sache endlich in einen allgemeinen Aufstand aus/ weswegen sie auch die Käyserlichen Land-Voigte allenthalben weg jagten/ und sich in Freyheit zu setzen suchten.Die Oestereicher unterliessen zwar nicht/ die Schweitzer/ wo möglich/ mit gewapneter Hand wieder zum vorigen Gehorsam zu bringen; sie waren aber allemahl so unglücklich / daß sie weniger als nichts schaffen kunten/ sondern vielmehr geschehen lassen musten/ daß sich immer ein Ohrt nach dem andern/ ihrer Bottmässigkeit entzoge / und dem neu-angelegten Bündnisse beytrate.Endlich/ und da wider diese Leute weiter nichts zu thun war/ muste man selbige vor eine freye Republic erkennen/ wie dann auch/ von Seiten des Hauses Oestereichs/ mit selbiger verschiedene/ so genannte/ Verein- und Erb-Derein errichtet worden. Ob nun aber wol die Schweitzerische Republic in dem Münsterischen Friedenvor frey erkannt worden/ so ist doch billig zu zweiffeln/ ob sothane Erkennung auch von dem Hause Oestereich zu verstehen sey/ dessen allda nicht gedacht/ aber wol so viel erwehnet wird/ daß das Reich/ seiner/ auf selbige gehabten Ansprüche/ sich begeben/ daher nicht glaublich/ daß die Schweitzer von dem Hause Oestereich vor gantz vollkommen frey solten agnosciret worden seyn. In dem 17. oder vorigen seculo, hat das Haus Oestereich ebenfals ein vieles verlohren/ in dem es an Franckreich nicht nur die Grafschaft Pfiet / und Land-Grafschaft Elsaß/ sondern auch das Sünd- und Brißgau abtreten müssen / denen der Verlust der gantzen Grafschaft Burgund nach gefolget. Hiedurch ist es / an der Seite gegen Franckreich/ ungemein geschwächet/ und durch sothanen Verlust/ diesem ein Weeg/ in die vorder Oestereichischen Lande/ eröffnet worden/ ungeachtet/ durch Wiedergewinnung der Festung Breisach/ diese Thür etwas verriegelt zu seyn/ scheinet/ so ist es doch in der That nicht also / weil Franckreich Hünnigen in seinen Händen behalten. Doch

vid. Stumpf. Schweitz. Chron.
Id. l. c. Fugger. Ostereich, Ehrcasp. l. 2. 3.
v. Art. 6.
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        <p>Thes. V.</p>
        <p>In dem 14. 17. und 18. Seculo, hat Oestereich grossen Abfall an Landen                      gelitten.</p>
        <p>Welcher gestalt/ ein groß Theil von der Schweitz/ dem Hause Oestereich/ als                      Grafen von Habsburg/ zuständig gewesen/ ist aus der Historia bekannt; doch des                      Käysers Alberti I. seine Land-Voigte/ waren so hochmühtig/ daß sie die guten                      Schweitzer/ als Leibeigne und Sclaven tractiren wolten/ so gar/ daß der eine                     / Geißler genannt/ seinen Hut auf eine Stange stecken und dabey befehlen ließ /                      selbigem eben den respect zu erweisen/ als ob er selbsten zugegen wäre. Weil                      noch andere Dinge mehr darzu kamen/ und die Schweitzer/ mit ihren Klagen/ an                      des Kaysers Hofe/ nichts ausrichten kunten/ so schlug die Sache endlich in                      einen allgemeinen Aufstand aus/ weswegen sie auch die Käyserlichen Land-Voigte                      allenthalben weg jagten/ und sich in Freyheit zu setzen suchten.<note place="foot">vid. Stumpf. Schweitz. Chron.</note>Die Oestereicher                      unterliessen zwar nicht/ die Schweitzer/ wo möglich/ mit gewapneter Hand                      wieder zum vorigen Gehorsam zu bringen; sie waren aber allemahl so unglücklich /                      daß sie weniger als nichts schaffen kunten/ sondern vielmehr geschehen lassen                      musten/ daß sich immer ein Ohrt nach dem andern/ ihrer Bottmässigkeit entzoge                     / und dem neu-angelegten Bündnisse beytrate.<note place="foot">Id. l. c. Fugger.                          Ostereich, Ehrcasp. l. 2. 3.</note>Endlich/ und da wider diese Leute weiter                      nichts zu thun war/ muste man selbige vor eine freye Republic erkennen/ wie                      dann auch/ von Seiten des Hauses Oestereichs/ mit selbiger verschiedene/ so                      genannte/ Verein- und Erb-Derein errichtet worden. Ob nun aber wol die                      Schweitzerische Republic in dem Münsterischen Frieden<note place="foot">v. Art.                          6.</note>vor frey erkannt worden/ so ist doch billig zu zweiffeln/ ob                      sothane Erkennung auch von dem Hause Oestereich zu verstehen sey/ dessen allda                      nicht gedacht/ aber wol so viel erwehnet wird/ daß das Reich/ seiner/ auf                      selbige gehabten Ansprüche/ sich begeben/ daher nicht glaublich/ daß die                      Schweitzer von dem Hause Oestereich vor gantz vollkommen frey solten agnosciret                      worden seyn. In dem 17. oder vorigen seculo, hat das Haus Oestereich ebenfals                      ein vieles verlohren/ in dem es an Franckreich nicht nur die Grafschaft Pfiet /                      und Land-Grafschaft Elsaß/ sondern auch das Sünd- und Brißgau abtreten müssen /                      denen der Verlust der gantzen Grafschaft Burgund nach gefolget. Hiedurch ist es                     / an der Seite gegen Franckreich/ ungemein geschwächet/ und durch sothanen                      Verlust/ diesem ein Weeg/ in die vorder Oestereichischen Lande/ eröffnet                      worden/ ungeachtet/ durch Wiedergewinnung der Festung Breisach/ diese Thür                      etwas verriegelt zu seyn/ scheinet/ so ist es doch in der That nicht also /                      weil Franckreich Hünnigen in seinen Händen behalten. Doch
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[32/0074] Thes. V. In dem 14. 17. und 18. Seculo, hat Oestereich grossen Abfall an Landen gelitten. Welcher gestalt/ ein groß Theil von der Schweitz/ dem Hause Oestereich/ als Grafen von Habsburg/ zuständig gewesen/ ist aus der Historia bekannt; doch des Käysers Alberti I. seine Land-Voigte/ waren so hochmühtig/ daß sie die guten Schweitzer/ als Leibeigne und Sclaven tractiren wolten/ so gar/ daß der eine / Geißler genannt/ seinen Hut auf eine Stange stecken und dabey befehlen ließ / selbigem eben den respect zu erweisen/ als ob er selbsten zugegen wäre. Weil noch andere Dinge mehr darzu kamen/ und die Schweitzer/ mit ihren Klagen/ an des Kaysers Hofe/ nichts ausrichten kunten/ so schlug die Sache endlich in einen allgemeinen Aufstand aus/ weswegen sie auch die Käyserlichen Land-Voigte allenthalben weg jagten/ und sich in Freyheit zu setzen suchten. Die Oestereicher unterliessen zwar nicht/ die Schweitzer/ wo möglich/ mit gewapneter Hand wieder zum vorigen Gehorsam zu bringen; sie waren aber allemahl so unglücklich / daß sie weniger als nichts schaffen kunten/ sondern vielmehr geschehen lassen musten/ daß sich immer ein Ohrt nach dem andern/ ihrer Bottmässigkeit entzoge / und dem neu-angelegten Bündnisse beytrate. Endlich/ und da wider diese Leute weiter nichts zu thun war/ muste man selbige vor eine freye Republic erkennen/ wie dann auch/ von Seiten des Hauses Oestereichs/ mit selbiger verschiedene/ so genannte/ Verein- und Erb-Derein errichtet worden. Ob nun aber wol die Schweitzerische Republic in dem Münsterischen Frieden vor frey erkannt worden/ so ist doch billig zu zweiffeln/ ob sothane Erkennung auch von dem Hause Oestereich zu verstehen sey/ dessen allda nicht gedacht/ aber wol so viel erwehnet wird/ daß das Reich/ seiner/ auf selbige gehabten Ansprüche/ sich begeben/ daher nicht glaublich/ daß die Schweitzer von dem Hause Oestereich vor gantz vollkommen frey solten agnosciret worden seyn. In dem 17. oder vorigen seculo, hat das Haus Oestereich ebenfals ein vieles verlohren/ in dem es an Franckreich nicht nur die Grafschaft Pfiet / und Land-Grafschaft Elsaß/ sondern auch das Sünd- und Brißgau abtreten müssen / denen der Verlust der gantzen Grafschaft Burgund nach gefolget. Hiedurch ist es / an der Seite gegen Franckreich/ ungemein geschwächet/ und durch sothanen Verlust/ diesem ein Weeg/ in die vorder Oestereichischen Lande/ eröffnet worden/ ungeachtet/ durch Wiedergewinnung der Festung Breisach/ diese Thür etwas verriegelt zu seyn/ scheinet/ so ist es doch in der That nicht also / weil Franckreich Hünnigen in seinen Händen behalten. Doch vid. Stumpf. Schweitz. Chron. Id. l. c. Fugger. Ostereich, Ehrcasp. l. 2. 3. v. Art. 6.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/74>, abgerufen am 23.11.2024.