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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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die meisten Böhmischen Stände dahin brachte/ daß das Reich bey seinem Hause hinführo beständig bleiben solte. Die folgende Käyser/ haben die Böhmen in Geist- und Weltlichen Sachen in so weit unangefochten gelassen/ bis der Käyser Matthias denen Böhmen/ seinen/ ihnen ziemlich verhaßten Herrn Vetter/ den Käyser Ferdinandum II. zum Nachfolger vorschluge/ zu dem sie doch wenig Belieben trugen. Diesemnach/ wolten die Böhmen sich ihres Wahl-Rechts bedienen / derowegen sie/ den schon ernannten Ferdinandum nochmahls refusirten/ und die Cron/ Churfürst Friderichen zur Pfaltz antrugen. Man wil/ daß/ wenn diesem Herrn die Teutschen Protestanten beygestanden/ er sich vielleicht auf dem Böhmischen Throne würde haben erhalten können; Allein sie sollen/ zu seinem Unglück / wider ihn/ theils habe bey ihnen die heimliche Staats- und Religions-Jalousie regiret/ daher auch der arme König Friderich, so wenig Hülffe bekommen / welches man an seinem Ort gestellet seyn lässt. Also ginge nach der unglücklichen Schlacht/ auf dem Weissen Berge/ der Böhmen ihre sämtliche Freyheit verlohren/ und ward das Reich nicht anders/ als eine rebellische Conquete tractiret/ ihm auch viele Privilegia genommen/ und in einen vollkommen Souverainen Stand versetzet / worinnen es sich bis diese Stunde befindet. Weil es aber zu dem Teutschen Reiche gehöret / so haben Ihro letzt verstorbene Käyserliche Majestät/ Josephus I. solches selbigem anno 1708. in so fern wieder her gestellet/ in dem sie seinethalber eine Churfürsten Anschlag übernommen/ wofür es hingegen zu einem völligen Reichs-Stand declariret und admittiret worden. Slavonien/ welches vormahls/ Croatien/ Dalmatien / Servien und Böhmen unter sich begriffe/ heut zu Tage aber nur/ der/ zwischen der Sau und Drau gelegene Strich Landes also genennet wird/ ist eine dependentz von dem Königreich Ungarn. Bis 1687. stack es unter Türckischer Gewalt/ in welchem Jahre aber die Käyserlichen Waffen solches völlig gewannen. In dem 1699. zu Carlowitz geschlossenen Friede/ ward ein kleiner district, von Semlin an der Donau/ bis an den Ausfluß der Bossuet denen Türcken überlassen/ dessen aber die Käyserlichen Waffen sich nun auch bemächtiget haben. Croatien und Dalmatien / seynd ebenfals dependentzien von Ungarn/ in jenem/ haben die Türcken annoch die trefliche Festung Bihatz, nebst noch etlichen andern Ohrten; In diesem aber / besitzen die Venetianer das meiste/ wiewohl die Türcken auch noch ein ziemlich Stück darvon/ so gegen Bosnien und Servien zu lieget/ unter ihre Bottmässigkeit zählen/ worunter das Herzogevinische/ nebst einigen See-Plätzen das vornehmste ausmachen. Annebest/ hatte das Haus Oestereich/ in dem 16 seculo auch diesen grossen Anwachs /

vid. Act. Bohem. und Bohemische Apol.
V. Huberi Hist. Civil. p. 2.
V. Piusetz. Chron. ad annum 1622. seqq.
V. Elect. Jur. Publ. Tom. I.

die meisten Böhmischen Stände dahin brachte/ daß das Reich bey seinem Hause hinführo beständig bleiben solte. Die folgende Käyser/ haben die Böhmen in Geist- und Weltlichen Sachen in so weit unangefochten gelassen/ bis der Käyser Matthias denen Böhmen/ seinen/ ihnen ziemlich verhaßten Herrn Vetter/ den Käyser Ferdinandum II. zum Nachfolger vorschluge/ zu dem sie doch wenig Belieben trugen. Diesemnach/ wolten die Böhmen sich ihres Wahl-Rechts bedienen / derowegen sie/ den schon ernannten Ferdinandum nochmahls refusirten/ und die Cron/ Churfürst Friderichen zur Pfaltz antrugen. Man wil/ daß/ wenn diesem Herrn die Teutschen Protestanten beygestanden/ er sich vielleicht auf dem Böhmischen Throne würde haben erhalten können; Allein sie sollen/ zu seinem Unglück / wider ihn/ theils habe bey ihnen die heimliche Staats- und Religions-Jalousie regiret/ daher auch der arme König Friderich, so wenig Hülffe bekommen / welches man an seinem Ort gestellet seyn lässt. Also ginge nach der unglücklichen Schlacht/ auf dem Weissen Berge/ der Böhmen ihre sämtliche Freyheit verlohren/ und ward das Reich nicht anders/ als eine rebellische Conquete tractiret/ ihm auch viele Privilegia genommen/ und in einen vollkommen Souverainen Stand versetzet / worinnen es sich bis diese Stunde befindet. Weil es aber zu dem Teutschen Reiche gehöret / so haben Ihro letzt verstorbene Käyserliche Majestät/ Josephus I. solches selbigem anno 1708. in so fern wieder her gestellet/ in dem sie seinethalber eine Churfürsten Anschlag übernommen/ wofür es hingegen zu einem völligen Reichs-Stand declariret und admittiret worden. Slavonien/ welches vormahls/ Croatien/ Dalmatien / Servien und Böhmen unter sich begriffe/ heut zu Tage aber nur/ der/ zwischen der Sau und Drau gelegene Strich Landes also genennet wird/ ist eine dependentz von dem Königreich Ungarn. Bis 1687. stack es unter Türckischer Gewalt/ in welchem Jahre aber die Käyserlichen Waffen solches völlig gewannen. In dem 1699. zu Carlowitz geschlossenen Friede/ ward ein kleiner district, von Semlin an der Donau/ bis an den Ausfluß der Bossuet denen Türcken überlassen/ dessen aber die Käyserlichen Waffen sich nun auch bemächtiget haben. Croatien und Dalmatien / seynd ebenfals dependentzien von Ungarn/ in jenem/ haben die Türcken annoch die trefliche Festung Bihatz, nebst noch etlichen andern Ohrten; In diesem aber / besitzen die Venetianer das meiste/ wiewohl die Türcken auch noch ein ziemlich Stück darvon/ so gegen Bosnien und Servien zu lieget/ unter ihre Bottmässigkeit zählen/ worunter das Herzogevinische/ nebst einigen See-Plätzen das vornehmste ausmachen. Annebest/ hatte das Haus Oestereich/ in dem 16 seculo auch diesen grossen Anwachs /

vid. Act. Bohem. und Bohemische Apol.
V. Huberi Hist. Civil. p. 2.
V. Piusetz. Chron. ad annum 1622. seqq.
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die meisten                      Böhmischen Stände dahin brachte/ daß das Reich bey seinem Hause hinführo                      beständig bleiben solte. Die folgende Käyser/ haben die Böhmen in Geist- und                      Weltlichen Sachen in so weit unangefochten gelassen/ bis der Käyser Matthias                      denen Böhmen/ seinen/ ihnen ziemlich verhaßten Herrn Vetter/ den Käyser                      Ferdinandum II. zum Nachfolger vorschluge/ zu dem sie doch wenig Belieben                      trugen. Diesemnach/ wolten die Böhmen sich ihres Wahl-Rechts bedienen /                      derowegen sie/ den schon ernannten Ferdinandum nochmahls refusirten/ und die                      Cron/ Churfürst Friderichen zur Pfaltz antrugen. <note place="foot">vid. Act.                          Bohem. und Bohemische Apol.</note> Man wil/ daß/ wenn diesem Herrn die                      Teutschen Protestanten beygestanden/ er sich vielleicht auf dem Böhmischen                      Throne würde haben erhalten können; Allein sie sollen/ zu seinem Unglück /                      wider ihn/ theils habe bey ihnen die heimliche Staats- und Religions-Jalousie                      regiret/ daher auch der arme König Friderich, so wenig Hülffe bekommen <note place="foot">V. Huberi Hist. Civil. p. 2.</note>/ welches man an seinem Ort                      gestellet seyn lässt. Also ginge nach der unglücklichen Schlacht/ auf dem                      Weissen Berge/ der Böhmen ihre sämtliche Freyheit verlohren/ und ward das                      Reich nicht anders/ als eine rebellische Conquete tractiret/ ihm auch viele                      Privilegia genommen/ und in einen vollkommen Souverainen Stand versetzet /                          <note place="foot">V. Piusetz. Chron. ad annum 1622. seqq.</note> worinnen                      es sich bis diese Stunde befindet. Weil es aber zu dem Teutschen Reiche gehöret                     / so haben Ihro letzt verstorbene Käyserliche Majestät/ Josephus I. solches                      selbigem anno 1708. in so fern wieder her gestellet/ in dem sie seinethalber                      eine Churfürsten Anschlag übernommen/ wofür es hingegen zu einem völligen                      Reichs-Stand declariret und admittiret worden. <note place="foot">V. Elect. Jur.                          Publ. Tom. I.</note> Slavonien/ welches vormahls/ Croatien/ Dalmatien /                      Servien und Böhmen unter sich begriffe/ heut zu Tage aber nur/ der/ zwischen                      der Sau und Drau gelegene Strich Landes also genennet wird/ ist eine dependentz                      von dem Königreich Ungarn. Bis 1687. stack es unter Türckischer Gewalt/ in                      welchem Jahre aber die Käyserlichen Waffen solches völlig gewannen. In dem 1699.                      zu Carlowitz geschlossenen Friede/ ward ein kleiner district, von Semlin an der                      Donau/ bis an den Ausfluß der Bossuet denen Türcken überlassen/ dessen aber                      die Käyserlichen Waffen sich nun auch bemächtiget haben. Croatien und Dalmatien                     / seynd ebenfals dependentzien von Ungarn/ in jenem/ haben die Türcken annoch                      die trefliche Festung Bihatz, nebst noch etlichen andern Ohrten; In diesem aber                     / besitzen die Venetianer das meiste/ wiewohl die Türcken auch noch ein                      ziemlich Stück darvon/ so gegen Bosnien und Servien zu lieget/ unter ihre                      Bottmässigkeit zählen/ worunter das Herzogevinische/ nebst einigen See-Plätzen                      das vornehmste ausmachen. Annebest/ hatte das Haus Oestereich/ in dem 16                      seculo auch diesen grossen Anwachs /
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[14/0056] die meisten Böhmischen Stände dahin brachte/ daß das Reich bey seinem Hause hinführo beständig bleiben solte. Die folgende Käyser/ haben die Böhmen in Geist- und Weltlichen Sachen in so weit unangefochten gelassen/ bis der Käyser Matthias denen Böhmen/ seinen/ ihnen ziemlich verhaßten Herrn Vetter/ den Käyser Ferdinandum II. zum Nachfolger vorschluge/ zu dem sie doch wenig Belieben trugen. Diesemnach/ wolten die Böhmen sich ihres Wahl-Rechts bedienen / derowegen sie/ den schon ernannten Ferdinandum nochmahls refusirten/ und die Cron/ Churfürst Friderichen zur Pfaltz antrugen. Man wil/ daß/ wenn diesem Herrn die Teutschen Protestanten beygestanden/ er sich vielleicht auf dem Böhmischen Throne würde haben erhalten können; Allein sie sollen/ zu seinem Unglück / wider ihn/ theils habe bey ihnen die heimliche Staats- und Religions-Jalousie regiret/ daher auch der arme König Friderich, so wenig Hülffe bekommen / welches man an seinem Ort gestellet seyn lässt. Also ginge nach der unglücklichen Schlacht/ auf dem Weissen Berge/ der Böhmen ihre sämtliche Freyheit verlohren/ und ward das Reich nicht anders/ als eine rebellische Conquete tractiret/ ihm auch viele Privilegia genommen/ und in einen vollkommen Souverainen Stand versetzet / worinnen es sich bis diese Stunde befindet. Weil es aber zu dem Teutschen Reiche gehöret / so haben Ihro letzt verstorbene Käyserliche Majestät/ Josephus I. solches selbigem anno 1708. in so fern wieder her gestellet/ in dem sie seinethalber eine Churfürsten Anschlag übernommen/ wofür es hingegen zu einem völligen Reichs-Stand declariret und admittiret worden. Slavonien/ welches vormahls/ Croatien/ Dalmatien / Servien und Böhmen unter sich begriffe/ heut zu Tage aber nur/ der/ zwischen der Sau und Drau gelegene Strich Landes also genennet wird/ ist eine dependentz von dem Königreich Ungarn. Bis 1687. stack es unter Türckischer Gewalt/ in welchem Jahre aber die Käyserlichen Waffen solches völlig gewannen. In dem 1699. zu Carlowitz geschlossenen Friede/ ward ein kleiner district, von Semlin an der Donau/ bis an den Ausfluß der Bossuet denen Türcken überlassen/ dessen aber die Käyserlichen Waffen sich nun auch bemächtiget haben. Croatien und Dalmatien / seynd ebenfals dependentzien von Ungarn/ in jenem/ haben die Türcken annoch die trefliche Festung Bihatz, nebst noch etlichen andern Ohrten; In diesem aber / besitzen die Venetianer das meiste/ wiewohl die Türcken auch noch ein ziemlich Stück darvon/ so gegen Bosnien und Servien zu lieget/ unter ihre Bottmässigkeit zählen/ worunter das Herzogevinische/ nebst einigen See-Plätzen das vornehmste ausmachen. Annebest/ hatte das Haus Oestereich/ in dem 16 seculo auch diesen grossen Anwachs / vid. Act. Bohem. und Bohemische Apol. V. Huberi Hist. Civil. p. 2. V. Piusetz. Chron. ad annum 1622. seqq. V. Elect. Jur. Publ. Tom. I.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/56>, abgerufen am 23.11.2024.