Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.eines Rahts-Herren Tochter zu Olau in Schlesien/ (welche nachher sich Gräfin von Sponeck nennen lassen /) vermählet / und mit derselben/ so viel bekannt ist/ zwey Söhne und zwey Töchter gezeuget. Es ist aber denen Teutschen Rechten und Gewohnheiten gemäß/ daß die aus solchen dergleichen Heyrathen erzeugte Kinder/ wenn auch schon ein anders verglichen und abgeredet worden/ in die Reichs-Lehen und Lande nicht succediren können; sondern in Ansehung der Landes-Folge eben/ als unächt-gebohrne Kinder / geachtet werden. Und dieses hat auch statt/ wenn gleich ein Reichs-Fürst eine adeliche Fräulein heyrathet. Denn ob gleich aus denen ältern Zeiten nicht wenige Exempel beygebracht werden können/ aus welchen erhellet/ daß Printzen in Teutschland/ ohne Nachtheil der Succession, dergleichen Vermählungen mit adelichen Standes-Personen getroffen; so haben doch die Zeiten sich dergestalt geändert/ daß die widrige Observantz, aus vielen Exempel der letztern Jahrhundert erwiesen werden kan. Daher dann der Sache in dergleichen Fällen nicht anderst/ als durch eine/ bey Ihr. Kayserl. Majest. zu suchenden Standes-Erhöhung einer solchen Gemahlin/ zu helffen gewesen; auch derselben heut zu Tage/ auf keine andere Art und Weise gerahten werden kan. So hat man schon vom Jahr 1436. ein Exempel/ da Hertzog Wilhelm zu Weimar eine adelichen Dame/ Catharina von Brandstein geheyrathet/ welche einer solchen Standes-Erhöhung nöthig gehabt. Ferner/ als Hertzog Otto zu Braunschweig im Jahr 1528. Mechtilde von Lampen geehliget/ hat er zwar in denen Ehe-Pacten verlanget/ daß diese Ehe vor eine vollgültige Ehe gehalten/ und seine Gemahlin als Fürstin geehret werden solte: Allein/ er hat dennoch seinen Zweck nicht erreichen mögen. Ob auch gleich Ferdinandus, Ertz-Hertzog von Oestereich Kaysers Ferdinandi I. Sohn/ 1550. sich Philippine Welserin/ von Freyherrlichem Stande und grossem Reichthum/ ehelich beylegen lassen; lassen; hat er doch/ weder ihr die Fürstliche Würde/ noch auch denen Kindern die Geschlechts- und Landes-Folge verschaffen können/ sondern auf beydes Verzicht thun müssen/ mehrere Exempel itzo zugeschweigen. Das Hertzogliche Haus Würtemberg-Studgard/ ward/ kraft einem/ untern 8. April dieses 1723. Jahres/ von dem Kayser ausgesprochenen Sententz, von daher in das Mümpelgardische eingesetzet/ weil nach Anleitung des ersten Kayserl. Rescripts vom 8. Nov. 1721. die Fürstl. intitulirung des jetzigen Weibes/ Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance; imgleichen des ältesten/ mit Annen Sabinen/ Gräfin von Sponeck erzeugten Sohns/ Georg Leopolds/ und dessen Ehe-Consortin/ ferner der ältesten Tochter/ Leopoldinen Eberhardinen/ daneben derer mit ermelter Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance erzeugten Kindern/ Henrietten Hedwig/ Leopold Eberhards/ Carl Leopolds/ Elisabeth Charlotten/ auch des letzthin den 16. Aug. 1722. gebohrnen Sohns/ Georg Fridrichs/ sammt allen demjenigen/ was weiter eines Rahts-Herren Tochter zu Olau in Schlesien/ (welche nachher sich Gräfin von Sponeck nennen lassen /) vermählet / und mit derselben/ so viel bekannt ist/ zwey Söhne und zwey Töchter gezeuget. Es ist aber denen Teutschen Rechten und Gewohnheiten gemäß/ daß die aus solchen dergleichen Heyrathen erzeugte Kinder/ wenn auch schon ein anders verglichen und abgeredet worden/ in die Reichs-Lehen und Lande nicht succediren können; sondern in Ansehung der Landes-Folge eben/ als unächt-gebohrne Kinder / geachtet werden. Und dieses hat auch statt/ wenn gleich ein Reichs-Fürst eine adeliche Fräulein heyrathet. Denn ob gleich aus denen ältern Zeiten nicht wenige Exempel beygebracht werden können/ aus welchen erhellet/ daß Printzen in Teutschland/ ohne Nachtheil der Succession, dergleichen Vermählungen mit adelichen Standes-Personen getroffen; so haben doch die Zeiten sich dergestalt geändert/ daß die widrige Observantz, aus vielen Exempel der letztern Jahrhundert erwiesen werden kan. Daher dann der Sache in dergleichen Fällen nicht anderst/ als durch eine/ bey Ihr. Kayserl. Majest. zu suchenden Standes-Erhöhung einer solchen Gemahlin/ zu helffen gewesen; auch derselben heut zu Tage/ auf keine andere Art und Weise gerahten werden kan. So hat man schon vom Jahr 1436. ein Exempel/ da Hertzog Wilhelm zu Weimar eine adelichen Dame/ Catharina von Brandstein geheyrathet/ welche einer solchen Standes-Erhöhung nöthig gehabt. Ferner/ als Hertzog Otto zu Braunschweig im Jahr 1528. Mechtilde von Lampen geehliget/ hat er zwar in denen Ehe-Pacten verlanget/ daß diese Ehe vor eine vollgültige Ehe gehalten/ und seine Gemahlin als Fürstin geehret werden solte: Allein/ er hat dennoch seinen Zweck nicht erreichen mögen. Ob auch gleich Ferdinandus, Ertz-Hertzog von Oestereich Kaysers Ferdinandi I. Sohn/ 1550. sich Philippine Welserin/ von Freyherrlichem Stande und grossem Reichthum/ ehelich beylegen lassen; lassen; hat er doch/ weder ihr die Fürstliche Würde/ noch auch denen Kindern die Geschlechts- und Landes-Folge verschaffen können/ sondern auf beydes Verzicht thun müssen/ mehrere Exempel itzo zugeschweigen. Das Hertzogliche Haus Würtemberg-Studgard/ ward/ kraft einem/ untern 8. April dieses 1723. Jahres/ von dem Kayser ausgesprochenen Sententz, von daher in das Mümpelgardische eingesetzet/ weil nach Anleitung des ersten Kayserl. Rescripts vom 8. Nov. 1721. die Fürstl. intitulirung des jetzigen Weibes/ Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance; imgleichen des ältesten/ mit Annen Sabinen/ Gräfin von Sponeck erzeugten Sohns/ Georg Leopolds/ und dessen Ehe-Consortin/ ferner der ältesten Tochter/ Leopoldinen Eberhardinen/ daneben derer mit ermelter Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance erzeugten Kindern/ Henrietten Hedwig/ Leopold Eberhards/ Carl Leopolds/ Elisabeth Charlotten/ auch des letzthin den 16. Aug. 1722. gebohrnen Sohns/ Georg Fridrichs/ sammt allen demjenigen/ was weiter <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0550" n="502"/> eines Rahts-Herren Tochter zu Olau in Schlesien/ (welche nachher sich Gräfin von Sponeck nennen lassen /) vermählet / und mit derselben/ so viel bekannt ist/ zwey Söhne und zwey Töchter gezeuget. Es ist aber denen Teutschen Rechten und Gewohnheiten gemäß/ daß die aus solchen dergleichen Heyrathen erzeugte Kinder/ wenn auch schon ein anders verglichen und abgeredet worden/ in die Reichs-Lehen und Lande nicht succediren können; sondern in Ansehung der Landes-Folge eben/ als unächt-gebohrne Kinder / geachtet werden. Und dieses hat auch statt/ wenn gleich ein Reichs-Fürst eine adeliche Fräulein heyrathet. Denn ob gleich aus denen ältern Zeiten nicht wenige Exempel beygebracht werden können/ aus welchen erhellet/ daß Printzen in Teutschland/ ohne Nachtheil der Succession, dergleichen Vermählungen mit adelichen Standes-Personen getroffen; so haben doch die Zeiten sich dergestalt geändert/ daß die widrige Observantz, aus vielen Exempel der letztern Jahrhundert erwiesen werden kan. Daher dann der Sache in dergleichen Fällen nicht anderst/ als durch eine/ bey Ihr. Kayserl. Majest. zu suchenden Standes-Erhöhung einer solchen Gemahlin/ zu helffen gewesen; auch derselben heut zu Tage/ auf keine andere Art und Weise gerahten werden kan. So hat man schon vom Jahr 1436. ein Exempel/ da Hertzog Wilhelm zu Weimar eine adelichen Dame/ Catharina von Brandstein geheyrathet/ welche einer solchen Standes-Erhöhung nöthig gehabt. Ferner/ als Hertzog Otto zu Braunschweig im Jahr 1528. Mechtilde von Lampen geehliget/ hat er zwar in denen Ehe-Pacten verlanget/ daß diese Ehe vor eine vollgültige Ehe gehalten/ und seine Gemahlin als Fürstin geehret werden solte: Allein/ er hat dennoch seinen Zweck nicht erreichen mögen. Ob auch gleich Ferdinandus, Ertz-Hertzog von Oestereich Kaysers Ferdinandi I. Sohn/ 1550. sich Philippine Welserin/ von Freyherrlichem Stande und grossem Reichthum/ ehelich beylegen lassen; lassen; hat er doch/ weder ihr die Fürstliche Würde/ noch auch denen Kindern die Geschlechts- und Landes-Folge verschaffen können/ sondern auf beydes Verzicht thun müssen/ mehrere Exempel itzo zugeschweigen. Das Hertzogliche Haus Würtemberg-Studgard/ ward/ kraft einem/ untern 8. April dieses 1723. Jahres/ von dem Kayser ausgesprochenen Sententz, von daher in das Mümpelgardische eingesetzet/ weil nach Anleitung des ersten Kayserl. Rescripts vom 8. Nov. 1721. die Fürstl. intitulirung des jetzigen Weibes/ Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance; imgleichen des ältesten/ mit Annen Sabinen/ Gräfin von Sponeck erzeugten Sohns/ Georg Leopolds/ und dessen Ehe-Consortin/ ferner der ältesten Tochter/ Leopoldinen Eberhardinen/ daneben derer mit ermelter Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance erzeugten Kindern/ Henrietten Hedwig/ Leopold Eberhards/ Carl Leopolds/ Elisabeth Charlotten/ auch des letzthin den 16. Aug. 1722. gebohrnen Sohns/ Georg Fridrichs/ sammt allen demjenigen/ was weiter </p> </div> </body> </text> </TEI> [502/0550]
eines Rahts-Herren Tochter zu Olau in Schlesien/ (welche nachher sich Gräfin von Sponeck nennen lassen /) vermählet / und mit derselben/ so viel bekannt ist/ zwey Söhne und zwey Töchter gezeuget. Es ist aber denen Teutschen Rechten und Gewohnheiten gemäß/ daß die aus solchen dergleichen Heyrathen erzeugte Kinder/ wenn auch schon ein anders verglichen und abgeredet worden/ in die Reichs-Lehen und Lande nicht succediren können; sondern in Ansehung der Landes-Folge eben/ als unächt-gebohrne Kinder / geachtet werden. Und dieses hat auch statt/ wenn gleich ein Reichs-Fürst eine adeliche Fräulein heyrathet. Denn ob gleich aus denen ältern Zeiten nicht wenige Exempel beygebracht werden können/ aus welchen erhellet/ daß Printzen in Teutschland/ ohne Nachtheil der Succession, dergleichen Vermählungen mit adelichen Standes-Personen getroffen; so haben doch die Zeiten sich dergestalt geändert/ daß die widrige Observantz, aus vielen Exempel der letztern Jahrhundert erwiesen werden kan. Daher dann der Sache in dergleichen Fällen nicht anderst/ als durch eine/ bey Ihr. Kayserl. Majest. zu suchenden Standes-Erhöhung einer solchen Gemahlin/ zu helffen gewesen; auch derselben heut zu Tage/ auf keine andere Art und Weise gerahten werden kan. So hat man schon vom Jahr 1436. ein Exempel/ da Hertzog Wilhelm zu Weimar eine adelichen Dame/ Catharina von Brandstein geheyrathet/ welche einer solchen Standes-Erhöhung nöthig gehabt. Ferner/ als Hertzog Otto zu Braunschweig im Jahr 1528. Mechtilde von Lampen geehliget/ hat er zwar in denen Ehe-Pacten verlanget/ daß diese Ehe vor eine vollgültige Ehe gehalten/ und seine Gemahlin als Fürstin geehret werden solte: Allein/ er hat dennoch seinen Zweck nicht erreichen mögen. Ob auch gleich Ferdinandus, Ertz-Hertzog von Oestereich Kaysers Ferdinandi I. Sohn/ 1550. sich Philippine Welserin/ von Freyherrlichem Stande und grossem Reichthum/ ehelich beylegen lassen; lassen; hat er doch/ weder ihr die Fürstliche Würde/ noch auch denen Kindern die Geschlechts- und Landes-Folge verschaffen können/ sondern auf beydes Verzicht thun müssen/ mehrere Exempel itzo zugeschweigen. Das Hertzogliche Haus Würtemberg-Studgard/ ward/ kraft einem/ untern 8. April dieses 1723. Jahres/ von dem Kayser ausgesprochenen Sententz, von daher in das Mümpelgardische eingesetzet/ weil nach Anleitung des ersten Kayserl. Rescripts vom 8. Nov. 1721. die Fürstl. intitulirung des jetzigen Weibes/ Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance; imgleichen des ältesten/ mit Annen Sabinen/ Gräfin von Sponeck erzeugten Sohns/ Georg Leopolds/ und dessen Ehe-Consortin/ ferner der ältesten Tochter/ Leopoldinen Eberhardinen/ daneben derer mit ermelter Elisabeth Charlotten/ Freyin von l' Esperance erzeugten Kindern/ Henrietten Hedwig/ Leopold Eberhards/ Carl Leopolds/ Elisabeth Charlotten/ auch des letzthin den 16. Aug. 1722. gebohrnen Sohns/ Georg Fridrichs/ sammt allen demjenigen/ was weiter
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