Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Vorher ist erwehnet worden/ daß Landgraf Georgii dritter Printz/ Homburg bekommen. [Abbildung]Thes. IV. Das Hochfürstl. Haus Hessen hat nach und nach zugegenommen/ aber dabey auch einen grossen Abfall erlitten. Was das Ausnehmen des Hochfürstlichen Hauses Hessen anbetrift/ so bestehet solches meistens in zusammen gekauften/ oder aber in ererbten Gütern/ die nach der Länge zu erzehlen unnöthig ist/ und davon anderwärts nachgesehen werden kan. Im vorigen Seculo, starb 1640. das Gräflliche Hauß Schaumburg aus/ woraus Hessen / Braunschweig und Dännemarck in die hinterlassen Lande/ sich theileten/ indem die beyden Ersten von selbigen 6. Aemter bekahmen. In Westphälischen Frieden ward ihm die Abtey Hirschfeld/ als ein weltlich Fürstenthum zugeschlagen / worbey es zugleich die Probstey Gellingen/ samt noch einigen Gütern erhielte: Vid. Imhof, not. proc. Imp. l. 4. c. 7. Vid. Instrum. Pac. Art. 15. & ibi Meditat. Henning.
Vorher ist erwehnet worden/ daß Landgraf Georgii dritter Printz/ Homburg bekommen. [Abbildung]Thes. IV. Das Hochfürstl. Haus Hessen hat nach und nach zugegenommen/ aber dabey auch einen grossen Abfall erlitten. Was das Ausnehmen des Hochfürstlichen Hauses Hessen anbetrift/ so bestehet solches meistens in zusammen gekauften/ oder aber in ererbten Gütern/ die nach der Länge zu erzehlen unnöthig ist/ und davon anderwärts nachgesehen werden kan. Im vorigen Seculo, starb 1640. das Gräflliche Hauß Schaumburg aus/ woraus Hessen / Braunschweig und Dännemarck in die hinterlassen Lande/ sich theileten/ indem die beyden Ersten von selbigen 6. Aemter bekahmen. In Westphälischen Frieden ward ihm die Abtey Hirschfeld/ als ein weltlich Fürstenthum zugeschlagen / worbey es zugleich die Probstey Gellingen/ samt noch einigen Gütern erhielte: Vid. Imhof, not. proc. Imp. l. 4. c. 7. Vid. Instrum. Pac. Art. 15. & ibi Meditat. Henning.
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Vorher ist erwehnet worden/ daß Landgraf Georgii dritter Printz/ Homburg bekommen.
[Abbildung]
Thes. IV.
Das Hochfürstl. Haus Hessen hat nach und nach zugegenommen/ aber dabey auch einen grossen Abfall erlitten.
Was das Ausnehmen des Hochfürstlichen Hauses Hessen anbetrift/ so bestehet solches meistens in zusammen gekauften/ oder aber in ererbten Gütern/ die nach der Länge zu erzehlen unnöthig ist/ und davon anderwärts nachgesehen werden kan. Im vorigen Seculo, starb 1640. das Gräflliche Hauß Schaumburg aus/ woraus Hessen / Braunschweig und Dännemarck in die hinterlassen Lande/ sich theileten/ indem die beyden Ersten von selbigen 6. Aemter bekahmen. In Westphälischen Frieden ward ihm die Abtey Hirschfeld/ als ein weltlich Fürstenthum zugeschlagen / worbey es zugleich die Probstey Gellingen/ samt noch einigen Gütern erhielte:
Vid. Imhof, not. proc. Imp. l. 4. c. 7.
Vid. Instrum. Pac. Art. 15. & ibi Meditat. Henning.
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