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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Thes. III.

Das Neue Hochfürstl. Haus Hessen/ hat sich wiederum in Zwey Haupt- und diese ferner in verschiedene neben Linien eingetheilet.

Oben ist bereits Erwehnung geschehen/ welchergestalt Landgraf Otto das Recht der Erstgebuhrt eingeführet gehabt/ welches aber seine Nachfolger wieder umstiessen / darbey es auch nachher so gebleiben. Solcher gestalt theilte Landgraf Philipp, der Großmüthige unter seine 4. Herrn Söhne die Lande von neuen. Und zwar bekam der Aelteste Nieder-Sachsen/ den grösten Theil von der Grafschaft Ziegenhayn / die Herrschaft Itter/ und in allen 4/8 vom Lande. Der Andere erhielte 2/8 nehmlich das Land an der Lohr/ oder das Fürstenthum Marburg und die Grafschaft Nidda. Der Dritte bekahm 1/8 oder die untere Grafschaft Cazenellenbogen: und endlich der vierdte auch 1/8 nehmlich die obere Graffchaft Catzen-Ellnbogen. Landgraf Philipp, verstarb 1583. ohne Erben/ da theilten sich Cassel und Darmstadt in-


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Thes. III.

Das Neue Hochfürstl. Haus Hessen/ hat sich wiederum in Zwey Haupt- und diese ferner in verschiedene neben Linien eingetheilet.

Oben ist bereits Erwehnung geschehen/ welchergestalt Landgraf Otto das Recht der Erstgebuhrt eingeführet gehabt/ welches aber seine Nachfolger wieder umstiessen / darbey es auch nachher so gebleiben. Solcher gestalt theilte Landgraf Philipp, der Großmüthige unter seine 4. Herrn Söhne die Lande von neuen. Und zwar bekam der Aelteste Nieder-Sachsen/ den grösten Theil von der Grafschaft Ziegenhayn / die Herrschaft Itter/ und in allen 4/8 vom Lande. Der Andere erhielte 2/8 nehmlich das Land an der Lohr/ oder das Fürstenthum Marburg und die Grafschaft Nidda. Der Dritte bekahm 1/8 oder die untere Grafschaft Cazenellenbogen: und endlich der vierdte auch 1/8 nehmlich die obere Graffchaft Catzen-Ellnbogen. Landgraf Philipp, verstarb 1583. ohne Erben/ da theilten sich Cassel und Darmstadt in-

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[462/0510] [Abbildung] Thes. III. Das Neue Hochfürstl. Haus Hessen/ hat sich wiederum in Zwey Haupt- und diese ferner in verschiedene neben Linien eingetheilet. Oben ist bereits Erwehnung geschehen/ welchergestalt Landgraf Otto das Recht der Erstgebuhrt eingeführet gehabt/ welches aber seine Nachfolger wieder umstiessen / darbey es auch nachher so gebleiben. Solcher gestalt theilte Landgraf Philipp, der Großmüthige unter seine 4. Herrn Söhne die Lande von neuen. Und zwar bekam der Aelteste Nieder-Sachsen/ den grösten Theil von der Grafschaft Ziegenhayn / die Herrschaft Itter/ und in allen 4/8 vom Lande. Der Andere erhielte 2/8 nehmlich das Land an der Lohr/ oder das Fürstenthum Marburg und die Grafschaft Nidda. Der Dritte bekahm 1/8 oder die untere Grafschaft Cazenellenbogen: und endlich der vierdte auch 1/8 nehmlich die obere Graffchaft Catzen-Ellnbogen. Landgraf Philipp, verstarb 1583. ohne Erben/ da theilten sich Cassel und Darmstadt in-

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/510>, abgerufen am 23.11.2024.