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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Thes. III.

Das Gräfliche Oldenburgische Haus/ muß in das Königliche/ und Gräfliche/ oder Hertzogliche eingetheilet werden.

Heyrathen seind unter hohen Standes Personen ein bequem Mittel/ Land und Leute zu gewinnen/ wiewohl auch daraus nicht selten grosse Kriege und Irrungen entstanden/ wie man zum Beweiß dessen nur den jüngstbeygelegten Spanischen Successions-Krieg ansehen darf/ der vielleicht niemahls würde seyn erreget worden/ wann die vorigen Könige in Spanien/ nicht die Staats-Faute begangen / und ihre Infantinnen an Frantzösische Printzen verheyrathet hätten. Das Gräfliche Oldenburgische Haus aber/ hat alle sein nachheriges Aufnehmen/ einem Brautbette und Frauen-Zimmer zu dancken/ wie solches sich gleich erweisen wird.

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Thes. III.

Das Gräfliche Oldenburgische Haus/ muß in das Königliche/ und Gräfliche/ oder Hertzogliche eingetheilet werden.

Heyrathen seind unter hohen Standes Personen ein bequem Mittel/ Land und Leute zu gewinnen/ wiewohl auch daraus nicht selten grosse Kriege und Irrungen entstanden/ wie man zum Beweiß dessen nur den jüngstbeygelegten Spanischen Successions-Krieg ansehen darf/ der vielleicht niemahls würde seyn erreget worden/ wann die vorigen Könige in Spanien/ nicht die Staats-Faute begangen / und ihre Infantinnen an Frantzösische Printzen verheyrathet hätten. Das Gräfliche Oldenburgische Haus aber/ hat alle sein nachheriges Aufnehmen/ einem Brautbette und Frauen-Zimmer zu dancken/ wie solches sich gleich erweisen wird.

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[437/0485] Thes. III. Das Gräfliche Oldenburgische Haus/ muß in das Königliche/ und Gräfliche/ oder Hertzogliche eingetheilet werden. Heyrathen seind unter hohen Standes Personen ein bequem Mittel/ Land und Leute zu gewinnen/ wiewohl auch daraus nicht selten grosse Kriege und Irrungen entstanden/ wie man zum Beweiß dessen nur den jüngstbeygelegten Spanischen Successions-Krieg ansehen darf/ der vielleicht niemahls würde seyn erreget worden/ wann die vorigen Könige in Spanien/ nicht die Staats-Faute begangen / und ihre Infantinnen an Frantzösische Printzen verheyrathet hätten. Das Gräfliche Oldenburgische Haus aber/ hat alle sein nachheriges Aufnehmen/ einem Brautbette und Frauen-Zimmer zu dancken/ wie solches sich gleich erweisen wird. [Abbildung]

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 437. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/485>, abgerufen am 25.11.2024.