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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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schafft seyn möchte / indem die Frantzösche Nachbarschafft solche ungemein versetzen wird. Das Oesterreichische Haus hat zu Anfang des XIV. Seculi das Hertzogthum Würtemberg in soweit zu seinen eigenen Lehen gemacht/ indem es Hertzog Ulrichen, wegen etlicher/ mit der Stadt Reutlingen habenden Streitigkeiten in Bann thate jedoch / ist 1599. diese Lehns-Pflichtbarkeit wieder anfgehoben worden. Wegen des Fürstenthums Teck/ hat das Würtembergische Haus ein neu Votum gesuchet worein der Kayserliche Hof ihn auch gefüget/ indem sein selbstiges Interesse mit der Zeit daraus entstehen kan/ es ist aber noch nicht zur introduction gediehen. Doch das Haus Würtemberg wäre berechtiget/ wegen der Abtey Maulbrün eben dergleichen zu begehren/ indem die Aebte darvon/ vor dem auf den Reichs-Tägen mit erschienen.

Thes. V.

Das Haus Würtemberg zehlet viele verschiedene/ selbiges berühmt machende Printzen.

Die tapffern Vorfahren eines hohen Hauses zu wissen/ giebt denen Geschichten ein grosses Licht/ und an solchen hat es diesem Hause niemahls gefehlet/ wie man aber allhier nicht alle anführen wil; So stehet doch von selbigen Eberhardus l. billig oben an/ weil von ihn der wichtigste Anfang der Genealogie zumachen: Er war auch ein tapfferer Herr/ der sich im Krieg ungemein herfür that. Eberhard V. brachte nicht nur Mumbelgard/ sondern auch die andern Würtembergischen noch verhandene Grafschafften an sein Hauß/ wodurch er den Grund zu dem nachherigen Wachsthum legete. Eberhard VI. führete einen überaus prächtigen Hof/ wie er denn auch sein Hauß am ersten mit der Hertzoglichen Würde auszierete/ wovon aber schon Erwehnung geschehen. Wann Aberglauben mit unter die Ruhmwürdigen Dinge gehöret/ so kan die guldene Rose/ die er bey seiner Rückkehr aus dem gelobten Lande/ vom Pabste Sixto IV. bekam/ mit hieher gerechnet werden. Allein dieses auf die Seite gesetzt/ so gereicht diesen Herrn zu einen weit grössern Ruhm/ daß der Kayser Friedrich/ ihn zum Ritter des güldenen Fliesses machete/ und er durch Hülffe seines Vettern/ Hertzog Ulrich/ 1496. die Universität Tübingen anrichten/ auch solche sehr reichlich begaben kunte. Hertzog Ulrich, von dem kurtz vorher/ muste zwar den Kayserlichen Bann über sich ergehen lassen und aus dem Lande weichen/ als aber der Kayser Carolus V. gantz von keinem Vergleich hören wolte/ fassete der Landgraf von Hessen endlich den Vorsatz/ Hertzog Ulrichen mit Gewalt

Vid. Staats-Cantz. T. XII.
v. Bert. l. c.

schafft seyn möchte / indem die Frantzösche Nachbarschafft solche ungemein versetzen wird. Das Oesterreichische Haus hat zu Anfang des XIV. Seculi das Hertzogthum Würtemberg in soweit zu seinen eigenen Lehen gemacht/ indem es Hertzog Ulrichen, wegen etlicher/ mit der Stadt Reutlingen habenden Streitigkeiten in Bann thate jedoch / ist 1599. diese Lehns-Pflichtbarkeit wieder anfgehoben worden. Wegen des Fürstenthums Teck/ hat das Würtembergische Haus ein neu Votum gesuchet worein der Kayserliche Hof ihn auch gefüget/ indem sein selbstiges Interesse mit der Zeit daraus entstehen kan/ es ist aber noch nicht zur introduction gediehen. Doch das Haus Würtemberg wäre berechtiget/ wegen der Abtey Maulbrün eben dergleichen zu begehren/ indem die Aebte darvon/ vor dem auf den Reichs-Tägen mit erschienen.

Thes. V.

Das Haus Würtemberg zehlet viele verschiedene/ selbiges berühmt machende Printzen.

Die tapffern Vorfahren eines hohen Hauses zu wissen/ giebt denen Geschichten ein grosses Licht/ und an solchen hat es diesem Hause niemahls gefehlet/ wie man aber allhier nicht alle anführen wil; So stehet doch von selbigen Eberhardus l. billig oben an/ weil von ihn der wichtigste Anfang der Genealogie zumachen: Er war auch ein tapfferer Herr/ der sich im Krieg ungemein herfür that. Eberhard V. brachte nicht nur Mumbelgard/ sondern auch die andern Würtembergischen noch verhandene Grafschafften an sein Hauß/ wodurch er den Grund zu dem nachherigen Wachsthum legete. Eberhard VI. führete einen überaus prächtigen Hof/ wie er denn auch sein Hauß am ersten mit der Hertzoglichen Würde auszierete/ wovon aber schon Erwehnung geschehen. Wann Aberglauben mit unter die Ruhmwürdigen Dinge gehöret/ so kan die guldene Rose/ die er bey seiner Rückkehr aus dem gelobten Lande/ vom Pabste Sixto IV. bekam/ mit hieher gerechnet werden. Allein dieses auf die Seite gesetzt/ so gereicht diesen Herrn zu einen weit grössern Ruhm/ daß der Kayser Friedrich/ ihn zum Ritter des güldenen Fliesses machete/ und er durch Hülffe seines Vettern/ Hertzog Ulrich/ 1496. die Universität Tübingen anrichten/ auch solche sehr reichlich begaben kunte. Hertzog Ulrich, von dem kurtz vorher/ muste zwar den Kayserlichen Bann über sich ergehen lassen und aus dem Lande weichen/ als aber der Kayser Carolus V. gantz von keinem Vergleich hören wolte/ fassete der Landgraf von Hessen endlich den Vorsatz/ Hertzog Ulrichen mit Gewalt

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        <p>Die tapffern Vorfahren eines hohen Hauses zu wissen/ giebt denen Geschichten ein                      grosses Licht/ und an solchen hat es diesem Hause niemahls gefehlet/ wie man                      aber allhier nicht alle anführen wil; So stehet doch von selbigen Eberhardus l.                      billig oben an/ weil von ihn der wichtigste Anfang der Genealogie zumachen: Er                      war auch ein tapfferer Herr/ der sich im Krieg ungemein herfür that. Eberhard                      V. brachte nicht nur Mumbelgard/ sondern auch die andern Würtembergischen noch                      verhandene Grafschafften an sein Hauß/ wodurch er den Grund zu dem nachherigen                      Wachsthum legete. Eberhard VI. führete einen überaus prächtigen Hof/ wie er                      denn auch sein Hauß am ersten mit der Hertzoglichen Würde auszierete/ wovon                      aber schon Erwehnung geschehen. Wann Aberglauben mit unter die Ruhmwürdigen                      Dinge gehöret/ so kan die guldene Rose/ die er bey seiner Rückkehr aus dem                      gelobten Lande/ vom Pabste Sixto IV. bekam/ mit hieher gerechnet werden.                      Allein dieses auf die Seite gesetzt/ so gereicht diesen Herrn zu einen weit                      grössern Ruhm/ daß der Kayser Friedrich/ ihn zum Ritter des güldenen Fliesses                      machete/ und er durch Hülffe seines Vettern/ Hertzog Ulrich/ 1496. die                      Universität Tübingen anrichten/ auch solche sehr reichlich begaben kunte.                      Hertzog Ulrich, von dem kurtz vorher/ muste zwar den Kayserlichen Bann über                      sich ergehen lassen und aus dem Lande weichen/ als aber der Kayser Carolus V.                      gantz von keinem Vergleich hören wolte/ fassete der Landgraf von Hessen endlich                      den Vorsatz/ Hertzog Ulrichen mit Gewalt
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[429/0477] schafft seyn möchte / indem die Frantzösche Nachbarschafft solche ungemein versetzen wird. Das Oesterreichische Haus hat zu Anfang des XIV. Seculi das Hertzogthum Würtemberg in soweit zu seinen eigenen Lehen gemacht/ indem es Hertzog Ulrichen, wegen etlicher/ mit der Stadt Reutlingen habenden Streitigkeiten in Bann thate jedoch / ist 1599. diese Lehns-Pflichtbarkeit wieder anfgehoben worden. Wegen des Fürstenthums Teck/ hat das Würtembergische Haus ein neu Votum gesuchet worein der Kayserliche Hof ihn auch gefüget/ indem sein selbstiges Interesse mit der Zeit daraus entstehen kan/ es ist aber noch nicht zur introduction gediehen. Doch das Haus Würtemberg wäre berechtiget/ wegen der Abtey Maulbrün eben dergleichen zu begehren/ indem die Aebte darvon/ vor dem auf den Reichs-Tägen mit erschienen. Thes. V. Das Haus Würtemberg zehlet viele verschiedene/ selbiges berühmt machende Printzen. Die tapffern Vorfahren eines hohen Hauses zu wissen/ giebt denen Geschichten ein grosses Licht/ und an solchen hat es diesem Hause niemahls gefehlet/ wie man aber allhier nicht alle anführen wil; So stehet doch von selbigen Eberhardus l. billig oben an/ weil von ihn der wichtigste Anfang der Genealogie zumachen: Er war auch ein tapfferer Herr/ der sich im Krieg ungemein herfür that. Eberhard V. brachte nicht nur Mumbelgard/ sondern auch die andern Würtembergischen noch verhandene Grafschafften an sein Hauß/ wodurch er den Grund zu dem nachherigen Wachsthum legete. Eberhard VI. führete einen überaus prächtigen Hof/ wie er denn auch sein Hauß am ersten mit der Hertzoglichen Würde auszierete/ wovon aber schon Erwehnung geschehen. Wann Aberglauben mit unter die Ruhmwürdigen Dinge gehöret/ so kan die guldene Rose/ die er bey seiner Rückkehr aus dem gelobten Lande/ vom Pabste Sixto IV. bekam/ mit hieher gerechnet werden. Allein dieses auf die Seite gesetzt/ so gereicht diesen Herrn zu einen weit grössern Ruhm/ daß der Kayser Friedrich/ ihn zum Ritter des güldenen Fliesses machete/ und er durch Hülffe seines Vettern/ Hertzog Ulrich/ 1496. die Universität Tübingen anrichten/ auch solche sehr reichlich begaben kunte. Hertzog Ulrich, von dem kurtz vorher/ muste zwar den Kayserlichen Bann über sich ergehen lassen und aus dem Lande weichen/ als aber der Kayser Carolus V. gantz von keinem Vergleich hören wolte/ fassete der Landgraf von Hessen endlich den Vorsatz/ Hertzog Ulrichen mit Gewalt Vid. Staats-Cantz. T. XII. v. Bert. l. c.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/477>, abgerufen am 22.11.2024.