Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.hat es darbey sein Bewenden/ und wollen wir die übrige Catholische bey den Evangelischen ungewöhnlichen Feyertagen unserer Unterthanen in bemeldten Amte/ mit zu feyren / nicht nöhtigen/ uns im übrigen zu ihnen samt und sonders versehend/ sie werden sich im Umgang und Wandel gegen die Catholische Religions Zugethane dergestalt schied- und friedlich bezeigen/ wie es das Osnabrückische Friedens-Instrument, der Religions-Friede und Reichs-Constitutiones erforderen / dergleichen die Unserige dann gegen jene gebührend beobachten sollen/ dahero auch ausser diesen angeführten/ denen Unterthanen samt und sonders ein mehrers in puncto religionis, Vermöge obangeführten Instrumenti pacis competiret / sollen sie gleichfalls darbey ungehindert gelassen werden/ diese unsere Zusage und Versicherung haben öfter Gemeldte unsere Unterthanen des Amts Fischberg mit unterthänigstem Danck acceptiret und angenommen/ wieder welche wir und unsere Nachkommen am Stift uns mit keinen Exceptionen/ wie dieselbige Nahmen haben / oder aus Kayserlichen und Päbstlichen-Rechten erfunden werden mögten/ behelffen / (immassen wir uns derselben auf das Kräftigste hiermit begeben /) sondern derselben/ als obbesagten Instrumento Pacis Westphaliae gemäß/ bey der darinnen vorgeschehenen Versicherung/ deren auch unsere Unterthanen des Amts Fischberg und ihre Nachkommen billig zu geniessen/ Fürstlich nachleben wollen / treulich sonder Gefährde. Zu Uhrkund und mehrerer Versicherung dessen allen haben wir diesen verbindlichen Vergleichs-Zusag und Versicherungs-Brief eigenhändig unterschrieben/ mit unseren Secret und Insiegel bestärcket/ und wissentlich von Uns gestellet. So geschehen und gegeben d. 12. April, im Jahr nach Christi unsers Herrn und Erlösers Geburt/ tausend/ siebenhundert und sieben. Desgleichen wir Dechant und sämtl. Capitularen des Stifts Fulda uhrkunden und bekennen hiermit vor uns und unsere Nachkommen/ daß wir all Vorgesetztes also mit beliebet u. vorgenehm gehalten haben/ gleich denn demselben in allen seinen Puncten u. Inhalt vollkommentl. nachgelebet/ u. darinnen einige Gefährde nicht verübet werden solle. Zu uhrkund dessen haben anbey unser grösseres Insiegel/ ad causam genannt/ wissentl. beydrucken lassen. Geschehen A. & die, ut supra. Bedencken über die Frage/ ob Seine Hoch-Fürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen / Herr Hertzog Moritz Wilhelm/ durch den angenommenen und nunmehro öffentlich-declarirten Römisch-Catholischen Glauben sich der ferneren Administration des Stiffts Naumburg verlustig gemacht/ und mithin bey demselbigen Dom-Capitul eine ordentliche Sedis Vacanz worden? Der ohngennannte Autor dieses Bedenckens wolte zwar lieber der Beantwortung dieser Frage überhoben seyn/ und seines wenigen Orts von hat es darbey sein Bewenden/ und wollen wir die übrige Catholische bey den Evangelischen ungewöhnlichen Feyertagen unserer Unterthanen in bemeldten Amte/ mit zu feyren / nicht nöhtigen/ uns im übrigen zu ihnen samt und sonders versehend/ sie werden sich im Umgang und Wandel gegen die Catholische Religions Zugethane dergestalt schied- und friedlich bezeigen/ wie es das Osnabrückische Friedens-Instrument, der Religions-Friede und Reichs-Constitutiones erforderen / dergleichen die Unserige dann gegen jene gebührend beobachten sollen/ dahero auch ausser diesen angeführten/ denen Unterthanen samt und sonders ein mehrers in puncto religionis, Vermöge obangeführten Instrumenti pacis competiret / sollen sie gleichfalls darbey ungehindert gelassen werden/ diese unsere Zusage und Versicherung haben öfter Gemeldte unsere Unterthanen des Amts Fischberg mit unterthänigstem Danck acceptiret und angenommen/ wieder welche wir und unsere Nachkommen am Stift uns mit keinen Exceptionen/ wie dieselbige Nahmen haben / oder aus Kayserlichen und Päbstlichen-Rechten erfunden werden mögten/ behelffen / (immassen wir uns derselben auf das Kräftigste hiermit begeben /) sondern derselben/ als obbesagten Instrumento Pacis Westphaliae gemäß/ bey der darinnen vorgeschehenen Versicherung/ deren auch unsere Unterthanen des Amts Fischberg und ihre Nachkommen billig zu geniessen/ Fürstlich nachleben wollen / treulich sonder Gefährde. Zu Uhrkund und mehrerer Versicherung dessen allen haben wir diesen verbindlichen Vergleichs-Zusag und Versicherungs-Brief eigenhändig unterschrieben/ mit unseren Secret und Insiegel bestärcket/ und wissentlich von Uns gestellet. So geschehen und gegeben d. 12. April, im Jahr nach Christi unsers Herrn und Erlösers Geburt/ tausend/ siebenhundert und sieben. Desgleichen wir Dechant und sämtl. Capitularen des Stifts Fulda uhrkunden und bekennen hiermit vor uns und unsere Nachkommen/ daß wir all Vorgesetztes also mit beliebet u. vorgenehm gehalten haben/ gleich denn demselben in allen seinen Puncten u. Inhalt vollkommentl. nachgelebet/ u. darinnen einige Gefährde nicht verübet werden solle. Zu uhrkund dessen haben anbey unser grösseres Insiegel/ ad causam genannt/ wissentl. beydrucken lassen. Geschehen A. & die, ut supra. Bedencken über die Frage/ ob Seine Hoch-Fürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen / Herr Hertzog Moritz Wilhelm/ durch den angenommenen und nunmehro öffentlich-declarirten Römisch-Catholischen Glauben sich der ferneren Administration des Stiffts Naumburg verlustig gemacht/ und mithin bey demselbigen Dom-Capitul eine ordentliche Sedis Vacanz worden? 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Zu Uhrkund und mehrerer Versicherung dessen allen haben wir diesen verbindlichen Vergleichs-Zusag und Versicherungs-Brief eigenhändig unterschrieben/ mit unseren Secret und Insiegel bestärcket/ und wissentlich von Uns gestellet. So geschehen und gegeben d. 12. April, im Jahr nach Christi unsers Herrn und Erlösers Geburt/ tausend/ siebenhundert und sieben. Desgleichen wir Dechant und sämtl. Capitularen des Stifts Fulda uhrkunden und bekennen hiermit vor uns und unsere Nachkommen/ daß wir all Vorgesetztes also mit beliebet u. vorgenehm gehalten haben/ gleich denn demselben in allen seinen Puncten u. Inhalt vollkommentl. nachgelebet/ u. darinnen einige Gefährde nicht verübet werden solle. Zu uhrkund dessen haben anbey unser grösseres Insiegel/ ad causam genannt/ wissentl. beydrucken lassen. Geschehen A. & die, ut supra.</p> <p>Bedencken über die Frage/ ob Seine Hoch-Fürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen / Herr Hertzog Moritz Wilhelm/ durch den angenommenen und nunmehro öffentlich-declarirten Römisch-Catholischen Glauben sich der ferneren Administration des Stiffts Naumburg verlustig gemacht/ und mithin bey demselbigen Dom-Capitul eine ordentliche Sedis Vacanz worden?</p> <p>Der ohngennannte Autor dieses Bedenckens wolte zwar lieber der Beantwortung dieser Frage überhoben seyn/ und seines wenigen Orts von </p> </div> </body> </text> </TEI> [353/0401]
hat es darbey sein Bewenden/ und wollen wir die übrige Catholische bey den Evangelischen ungewöhnlichen Feyertagen unserer Unterthanen in bemeldten Amte/ mit zu feyren / nicht nöhtigen/ uns im übrigen zu ihnen samt und sonders versehend/ sie werden sich im Umgang und Wandel gegen die Catholische Religions Zugethane dergestalt schied- und friedlich bezeigen/ wie es das Osnabrückische Friedens-Instrument, der Religions-Friede und Reichs-Constitutiones erforderen / dergleichen die Unserige dann gegen jene gebührend beobachten sollen/ dahero auch ausser diesen angeführten/ denen Unterthanen samt und sonders ein mehrers in puncto religionis, Vermöge obangeführten Instrumenti pacis competiret / sollen sie gleichfalls darbey ungehindert gelassen werden/ diese unsere Zusage und Versicherung haben öfter Gemeldte unsere Unterthanen des Amts Fischberg mit unterthänigstem Danck acceptiret und angenommen/ wieder welche wir und unsere Nachkommen am Stift uns mit keinen Exceptionen/ wie dieselbige Nahmen haben / oder aus Kayserlichen und Päbstlichen-Rechten erfunden werden mögten/ behelffen / (immassen wir uns derselben auf das Kräftigste hiermit begeben /) sondern derselben/ als obbesagten Instrumento Pacis Westphaliae gemäß/ bey der darinnen vorgeschehenen Versicherung/ deren auch unsere Unterthanen des Amts Fischberg und ihre Nachkommen billig zu geniessen/ Fürstlich nachleben wollen / treulich sonder Gefährde. Zu Uhrkund und mehrerer Versicherung dessen allen haben wir diesen verbindlichen Vergleichs-Zusag und Versicherungs-Brief eigenhändig unterschrieben/ mit unseren Secret und Insiegel bestärcket/ und wissentlich von Uns gestellet. So geschehen und gegeben d. 12. April, im Jahr nach Christi unsers Herrn und Erlösers Geburt/ tausend/ siebenhundert und sieben. Desgleichen wir Dechant und sämtl. Capitularen des Stifts Fulda uhrkunden und bekennen hiermit vor uns und unsere Nachkommen/ daß wir all Vorgesetztes also mit beliebet u. vorgenehm gehalten haben/ gleich denn demselben in allen seinen Puncten u. Inhalt vollkommentl. nachgelebet/ u. darinnen einige Gefährde nicht verübet werden solle. Zu uhrkund dessen haben anbey unser grösseres Insiegel/ ad causam genannt/ wissentl. beydrucken lassen. Geschehen A. & die, ut supra.
Bedencken über die Frage/ ob Seine Hoch-Fürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen / Herr Hertzog Moritz Wilhelm/ durch den angenommenen und nunmehro öffentlich-declarirten Römisch-Catholischen Glauben sich der ferneren Administration des Stiffts Naumburg verlustig gemacht/ und mithin bey demselbigen Dom-Capitul eine ordentliche Sedis Vacanz worden?
Der ohngennannte Autor dieses Bedenckens wolte zwar lieber der Beantwortung dieser Frage überhoben seyn/ und seines wenigen Orts von
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/401>, abgerufen am 16.02.2025. |