Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.gegen Quitung empfangen/ und solchen vierdten Theil der Cräiß-Rolle/ acht Tage nach Ablauff des Quartals ad Cassam Generalem, gegen des Kriegs-Zahlmeisters Quitung richtig ohne Abzug und Reste, es sey denn/ daß Se. Königl. Majestät nach Inhalt dessen/ was oben Artic. 8. disponiret/ den Verunglückten einige Remission allergnädigst wiederfahren lassen/ abliefern muß; Seine Königliche Majestät stellen auch den Cräysen frey/ daß Sie/ üm diesen Lehns-Canonem vor der ordinairen Contribution desto genauer zu distinguiren/ darüber eigene Register halten/ und in der Contributions-Rechnung davon keinen Titul führen lassen mögen; Welches alles Seine Königliche Majestät vor Sich und Dero Nachkommen/ je und zu allen Zeiten getreulich und unverbührlich also zu halten versprechen/ ohne im geringsten dawieder zu handeln/ noch zugestatten/ daß solches von andern/ unter was vor Schein und Vorwand es seyn möchte geschehe. Uhrkündlich sc. Berlin/ den 30. Junii 1717. Friederich Wilhelm. (L. S.) Lit. A. Lehn-Pferde in der Chur - Marck Brandenburg/ wie solche in ann. 1704. angeschlagen worden. [Abbildung]gegen Quitung empfangen/ und solchen vierdten Theil der Cräiß-Rolle/ acht Tage nach Ablauff des Quartals ad Cassam Generalem, gegen des Kriegs-Zahlmeisters Quitung richtig ohne Abzug und Reste, es sey denn/ daß Se. Königl. Majestät nach Inhalt dessen/ was oben Artic. 8. disponiret/ den Verunglückten einige Remission allergnädigst wiederfahren lassen/ abliefern muß; Seine Königliche Majestät stellen auch den Cräysen frey/ daß Sie/ üm diesen Lehns-Canonem vor der ordinairen Contribution desto genauer zu distinguiren/ darüber eigene Register halten/ und in der Contributions-Rechnung davon keinen Titul führen lassen mögen; Welches alles Seine Königliche Majestät vor Sich und Dero Nachkommen/ je und zu allen Zeiten getreulich und unverbührlich also zu halten versprechen/ ohne im geringsten dawieder zu handeln/ noch zugestatten/ daß solches von andern/ unter was vor Schein und Vorwand es seyn möchte geschehe. Uhrkündlich sc. Berlin/ den 30. Junii 1717. Friederich Wilhelm. (L. S.) Lit. A. Lehn-Pferde in der Chur - Marck Brandenburg/ wie solche in ann. 1704. angeschlagen worden. [Abbildung]<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0359" n="311"/> <p>gegen Quitung empfangen/ und solchen vierdten Theil der Cräiß-Rolle/ acht Tage nach Ablauff des Quartals ad Cassam Generalem, gegen des Kriegs-Zahlmeisters Quitung richtig ohne Abzug und Reste, es sey denn/ daß Se. Königl. Majestät nach Inhalt dessen/ was oben Artic. 8. disponiret/ den Verunglückten einige Remission allergnädigst wiederfahren lassen/ abliefern muß; Seine Königliche Majestät stellen auch den Cräysen frey/ daß Sie/ üm diesen Lehns-Canonem vor der ordinairen Contribution desto genauer zu distinguiren/ darüber eigene Register halten/ und in der Contributions-Rechnung davon keinen Titul führen lassen mögen; Welches alles Seine Königliche Majestät vor Sich und Dero Nachkommen/ je und zu allen Zeiten getreulich und unverbührlich also zu halten versprechen/ ohne im geringsten dawieder zu handeln/ noch zugestatten/ daß solches von andern/ unter was vor Schein und Vorwand es seyn möchte geschehe. Uhrkündlich sc. Berlin/ den 30. Junii 1717.</p> <p>Friederich Wilhelm. (L. S.)</p> <p>Lit. A.</p> <p>Lehn-Pferde in der Chur - Marck Brandenburg/ wie solche in ann. 1704. angeschlagen worden.</p> <figure/> </div> </body> </text> </TEI> [311/0359]
gegen Quitung empfangen/ und solchen vierdten Theil der Cräiß-Rolle/ acht Tage nach Ablauff des Quartals ad Cassam Generalem, gegen des Kriegs-Zahlmeisters Quitung richtig ohne Abzug und Reste, es sey denn/ daß Se. Königl. Majestät nach Inhalt dessen/ was oben Artic. 8. disponiret/ den Verunglückten einige Remission allergnädigst wiederfahren lassen/ abliefern muß; Seine Königliche Majestät stellen auch den Cräysen frey/ daß Sie/ üm diesen Lehns-Canonem vor der ordinairen Contribution desto genauer zu distinguiren/ darüber eigene Register halten/ und in der Contributions-Rechnung davon keinen Titul führen lassen mögen; Welches alles Seine Königliche Majestät vor Sich und Dero Nachkommen/ je und zu allen Zeiten getreulich und unverbührlich also zu halten versprechen/ ohne im geringsten dawieder zu handeln/ noch zugestatten/ daß solches von andern/ unter was vor Schein und Vorwand es seyn möchte geschehe. Uhrkündlich sc. Berlin/ den 30. Junii 1717.
Friederich Wilhelm. (L. S.)
Lit. A.
Lehn-Pferde in der Chur - Marck Brandenburg/ wie solche in ann. 1704. angeschlagen worden.
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