Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0343" n="296"/> abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für </p> </div> </body> </text> </TEI> [296/0343]
abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |