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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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von Mecklenburg legten sich dazwischen/ und wolten die Sache zu Prentzlo dahin behandeln/ daß/ was genommen wäre/ auf beyden Seiten genommen bliebe/ die Gefangenen frey ausgingen/ der Churfürst/ wenn das Land los stürbe/ des Angefälles halber versichert würde/ und Hertzog Bogislaus zu dieses Vertrages Befestigung des vorigten Churfürstens Friderici Tochter/ Margaretham Jhm beylegen liesse. Weil aber der Churfürst bey diesem Vertrage/ da Er Hertzog Bogislao die Hand reichete/ darzu sagte: Lieber Oheim/ hiermit verlehn ich euch Land und Leute; Zog der Hertzog alsbald mit diesen Worten die Hand zurück: Es ist nicht so geredet/ da sollen eher dreymahl sieben Teufel durchfahren/ setzte sich aufs Pferd/ und ritte unvertragener Sache nach Pasewalck/ da Hertzog Wratislaff sein Vetter sich aufhielt/ welcher durchaus nicht dazu rahten wolte; Nichts destoweniger aber haben die Hertzoge zu Mecklenburg sich bearbeitet/ daß sich Hertzog Bogislaus wiederum gen Prentzlo begabe. Die Brandenburgischen haben etliche Jahr hernach in der Nürnbergischen Commission vorgegeben/ als wenn auch Bogislaus, gleich wie sein Vetter die Pflicht gethan/ und darüber Brief und Siegel bey den Hertzogen zu Mecklenburg vorgeleget. Von solchen Briefen aber hat in der gemeldten Commission der Hertzog nichts wissen wollen: Weil aber in dem angegebenen Prentzloischen Vertrag Hertzog Wratislaff nicht begriffen war / trachtete er dahin/ wie er Gartz und andere Oerter/ die der Churfürst etliche Jahre inne gehabt/ wiederum in seine Gewalt bringen möchte/ welches er denn auch mit einer sonderbahren Krieges-List zu Werck gerichtet/ und so ging es auch hernachmahl mit denen Oertern/ Vierraden und Lökenitz. Der Churfürst aber / so bald Er solches erfahren gewinnet Er Vierraden und Lockenitz/ dazu Satzig und Bernstein. Hertzog Wratislaus verstirbt darüber/ und wird an. 1479. ein völliger Friede getroffen/ daß dem Churfürsten Lockenitz/ Vierraden und Bernstein vebleiben/ Hertzog Bogislao kein Anspruch wegen Gartz gemachet / sondern Statzig ausgeantwortet werden sollte/ daß auch neue Erb-Verträge ausgehändiget würden. Etliche Zeit hernach/ als der Churfürst Johannes, Alberti Sohn üm die Erb-Verträge redete/ wolte der Hertzog von Pommern/ Vierraden / Lockenitz/ Klempano/ Torgelo und andere Oerter erstlich wieder haben/ die ihm vor diesen mit Gewalt abgenommen worden; darüber ward so lange gehandelt/ bis anno 1493. Der Churfürst Hertzog Bogislao die Clempeno/ Torgelo und andere Oerter nebst den Stoltenburg und Böcke/ der Rammine/ und was zwischen der Oder und Randau lieget/ imgleichen Jameko und Cummero: Vierraden aber und Lockenitz fur sich und seine Erben behielte/ Versicherung des Anfalls halber mit solchen Worten/ die hernach grossen Disputat machten/ zur Gnüge empfing/ und darnebeu sich verziehe/ die Lehns-Rechnung durch einen Handstreich/ von denen Hertzogen zu Stettin/ Pommern zu keinen Zeiten sich anzumassen/ noch dieselbe zu fordern / sondern allein des Angefälls gewärtig zu seyn. Etliche aber nach Bo-

von Mecklenburg legten sich dazwischen/ und wolten die Sache zu Prentzlo dahin behandeln/ daß/ was genommen wäre/ auf beyden Seiten genommen bliebe/ die Gefangenen frey ausgingen/ der Churfürst/ wenn das Land los stürbe/ des Angefälles halber versichert würde/ und Hertzog Bogislaus zu dieses Vertrages Befestigung des vorigten Churfürstens Friderici Tochter/ Margaretham Jhm beylegen liesse. Weil aber der Churfürst bey diesem Vertrage/ da Er Hertzog Bogislao die Hand reichete/ darzu sagte: Lieber Oheim/ hiermit verlehn ich euch Land und Leute; Zog der Hertzog alsbald mit diesen Worten die Hand zurück: Es ist nicht so geredet/ da sollen eher dreymahl sieben Teufel durchfahren/ setzte sich aufs Pferd/ und ritte unvertragener Sache nach Pasewalck/ da Hertzog Wratislaff sein Vetter sich aufhielt/ welcher durchaus nicht dazu rahten wolte; Nichts destoweniger aber haben die Hertzoge zu Mecklenburg sich bearbeitet/ daß sich Hertzog Bogislaus wiederum gen Prentzlo begabe. Die Brandenburgischen haben etliche Jahr hernach in der Nürnbergischen Commission vorgegeben/ als wenn auch Bogislaus, gleich wie sein Vetter die Pflicht gethan/ und darüber Brief und Siegel bey den Hertzogen zu Mecklenburg vorgeleget. Von solchen Briefen aber hat in der gemeldten Commission der Hertzog nichts wissen wollen: Weil aber in dem angegebenen Prentzloischen Vertrag Hertzog Wratislaff nicht begriffen war / trachtete er dahin/ wie er Gartz und andere Oerter/ die der Churfürst etliche Jahre inne gehabt/ wiederum in seine Gewalt bringen möchte/ welches er denn auch mit einer sonderbahren Krieges-List zu Werck gerichtet/ und so ging es auch hernachmahl mit denen Oertern/ Vierraden und Lökenitz. Der Churfürst aber / so bald Er solches erfahren gewinnet Er Vierraden und Lockenitz/ dazu Satzig und Bernstein. Hertzog Wratislaus verstirbt darüber/ und wird an. 1479. ein völliger Friede getroffen/ daß dem Churfürsten Lockenitz/ Vierraden und Bernstein vebleiben/ Hertzog Bogislao kein Anspruch wegen Gartz gemachet / sondern Statzig ausgeantwortet werden sollte/ daß auch neue Erb-Verträge ausgehändiget würden. Etliche Zeit hernach/ als der Churfürst Johannes, Alberti Sohn üm die Erb-Verträge redete/ wolte der Hertzog von Pommern/ Vierraden / Lockenitz/ Klempano/ Torgelo und andere Oerter erstlich wieder haben/ die ihm vor diesen mit Gewalt abgenommen worden; darüber ward so lange gehandelt/ bis anno 1493. Der Churfürst Hertzog Bogislao die Clempeno/ Torgelo und andere Oerter nebst den Stoltenburg und Böcke/ der Rammine/ und was zwischen der Oder und Randau lieget/ imgleichen Jameko und Cummero: Vierraden aber und Lockenitz fur sich und seine Erben behielte/ Versicherung des Anfalls halber mit solchen Worten/ die hernach grossen Disputat machten/ zur Gnüge empfing/ und darnebeu sich verziehe/ die Lehns-Rechnung durch einen Handstreich/ von denen Hertzogen zu Stettin/ Pommern zu keinen Zeiten sich anzumassen/ noch dieselbe zu fordern / sondern allein des Angefälls gewärtig zu seyn. Etliche aber nach Bo-

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[294/0341] von Mecklenburg legten sich dazwischen/ und wolten die Sache zu Prentzlo dahin behandeln/ daß/ was genommen wäre/ auf beyden Seiten genommen bliebe/ die Gefangenen frey ausgingen/ der Churfürst/ wenn das Land los stürbe/ des Angefälles halber versichert würde/ und Hertzog Bogislaus zu dieses Vertrages Befestigung des vorigten Churfürstens Friderici Tochter/ Margaretham Jhm beylegen liesse. Weil aber der Churfürst bey diesem Vertrage/ da Er Hertzog Bogislao die Hand reichete/ darzu sagte: Lieber Oheim/ hiermit verlehn ich euch Land und Leute; Zog der Hertzog alsbald mit diesen Worten die Hand zurück: Es ist nicht so geredet/ da sollen eher dreymahl sieben Teufel durchfahren/ setzte sich aufs Pferd/ und ritte unvertragener Sache nach Pasewalck/ da Hertzog Wratislaff sein Vetter sich aufhielt/ welcher durchaus nicht dazu rahten wolte; Nichts destoweniger aber haben die Hertzoge zu Mecklenburg sich bearbeitet/ daß sich Hertzog Bogislaus wiederum gen Prentzlo begabe. Die Brandenburgischen haben etliche Jahr hernach in der Nürnbergischen Commission vorgegeben/ als wenn auch Bogislaus, gleich wie sein Vetter die Pflicht gethan/ und darüber Brief und Siegel bey den Hertzogen zu Mecklenburg vorgeleget. Von solchen Briefen aber hat in der gemeldten Commission der Hertzog nichts wissen wollen: Weil aber in dem angegebenen Prentzloischen Vertrag Hertzog Wratislaff nicht begriffen war / trachtete er dahin/ wie er Gartz und andere Oerter/ die der Churfürst etliche Jahre inne gehabt/ wiederum in seine Gewalt bringen möchte/ welches er denn auch mit einer sonderbahren Krieges-List zu Werck gerichtet/ und so ging es auch hernachmahl mit denen Oertern/ Vierraden und Lökenitz. Der Churfürst aber / so bald Er solches erfahren gewinnet Er Vierraden und Lockenitz/ dazu Satzig und Bernstein. Hertzog Wratislaus verstirbt darüber/ und wird an. 1479. ein völliger Friede getroffen/ daß dem Churfürsten Lockenitz/ Vierraden und Bernstein vebleiben/ Hertzog Bogislao kein Anspruch wegen Gartz gemachet / sondern Statzig ausgeantwortet werden sollte/ daß auch neue Erb-Verträge ausgehändiget würden. Etliche Zeit hernach/ als der Churfürst Johannes, Alberti Sohn üm die Erb-Verträge redete/ wolte der Hertzog von Pommern/ Vierraden / Lockenitz/ Klempano/ Torgelo und andere Oerter erstlich wieder haben/ die ihm vor diesen mit Gewalt abgenommen worden; darüber ward so lange gehandelt/ bis anno 1493. Der Churfürst Hertzog Bogislao die Clempeno/ Torgelo und andere Oerter nebst den Stoltenburg und Böcke/ der Rammine/ und was zwischen der Oder und Randau lieget/ imgleichen Jameko und Cummero: Vierraden aber und Lockenitz fur sich und seine Erben behielte/ Versicherung des Anfalls halber mit solchen Worten/ die hernach grossen Disputat machten/ zur Gnüge empfing/ und darnebeu sich verziehe/ die Lehns-Rechnung durch einen Handstreich/ von denen Hertzogen zu Stettin/ Pommern zu keinen Zeiten sich anzumassen/ noch dieselbe zu fordern / sondern allein des Angefälls gewärtig zu seyn. Etliche aber nach Bo-

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/341>, abgerufen am 22.11.2024.