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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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schriftlich abgefaßte Wahl-Capitulation gefallen. Die völlige Eintheilung aber des hohen Chur-Hauses Brandenburg/ ist in vorherstehender Genealogischen Tabelle zu befinden. Was hingegen die besondere Eintheilung des Königl. und Churfürstlichen Hauses anlanget/ so wird solche weiter hin berühret werden.

Thes. III.

Das Chur-Haus Brandenburg/ hat sein größtes Aufnehmen im 13. 14. und vorigen Seculo gehabt.

Welchergestalt unter den ersten Anwachs dieseshohen Hauses die Uberkommung des Burggrafthums Nürnberg gehöre/ davon ist bereits gedacht worden. Nun wäre zu wünschen/ man wüste den eigentlichen Uhrsprung dieses Burggrafthums/ alleine / selbiger ist noch zur Zeit nicht ausgemachet/ stehet auch dahin/ ob solches so bald zu hoffen. Zwar saget Spangenberg, Kayser Conrad habe das Schloß zu Nürnberg wieder angerichtet / und einen Burggrafen dahin gesetzet/ doch dieses beweiset den Anfang noch nicht / indem daraus nur so viel erhellet/ daß erwehnter Kayser/ das zufallene Schloß wieder aufbauen/ und die Stadt mit einen neuen Burggrafen versehen lassen. So unvollkommen aber diese Nachricht auch ist/ so bestärcket sie doch so viel/ daß Nürnberg damahls noch keine Reichs-Stadt gewesen/ sondern sie hat vielmehr unwiedersprechlich dem Kayser Conrado, als Hertzogen in Francken zugestanden. Denn um diese Zeiten/ wuste man noch sehr wenig von Reichs-Städten. Denn/ ob es wohl an dem/ daß einige Städte denen Kayser-Wahlen / und Reichs-Berathschlagungen damahls beywohneten/ so waren ihrer doch sehr wenig. Sie wurden auch nicht als Reichs-Städte darzu gelassen/ sondern bloß in dem Betracht/ weil sie ansehnliche Städte des Reichs hiessen/ sintemahl ebenfalls bekannt/ daß Teutschland damahls auch nicht viel wichtige Städte hatte. Noch weniger ist aus obigen Worten des Spangenberg zu erzwingen/ als ob der Kayser/ als Kayser/ einen Burggrafen nach Nürnberg gesetzet; sondern er kan solches bloß als Hertzog in Francken gethan haben. Wer aber dieser Burggraf gewesen/ wird nicht gedacht. Die Grafen von Vohrenbach, Nassau und Vohburg haben lange diese Amt verrichtet/ wie wohl der erstern und letztern ihre Genealogien sehr dunckel sind. Daß immittelst gedachtes Burggrafthum/ gleich wie die meisten dieser Würde/ von denen Kaysern anfänglich nach eigenen Gefallen ausgetheilet und verliehen worden/ beruhet in so weit ausser allem Streit: Nachher aber haben die Burggrafen von selbigen sich ebenfals erblich gemachet/ welches unter andern aus der Nachfolge zu ersehen/ da die Vohrenbachischen Gra-

Adelsp. l. 10. c. 20.

schriftlich abgefaßte Wahl-Capitulation gefallen. Die völlige Eintheilung aber des hohen Chur-Hauses Brandenburg/ ist in vorherstehender Genealogischen Tabelle zu befinden. Was hingegen die besondere Eintheilung des Königl. und Churfürstlichen Hauses anlanget/ so wird solche weiter hin berühret werden.

Thes. III.

Das Chur-Haus Brandenburg/ hat sein größtes Aufnehmen im 13. 14. und vorigen Seculo gehabt.

Welchergestalt unter den ersten Anwachs dieseshohen Hauses die Uberkommung des Burggrafthums Nürnberg gehöre/ davon ist bereits gedacht worden. Nun wäre zu wünschen/ man wüste den eigentlichen Uhrsprung dieses Burggrafthums/ alleine / selbiger ist noch zur Zeit nicht ausgemachet/ stehet auch dahin/ ob solches so bald zu hoffen. Zwar saget Spangenberg, Kayser Conrad habe das Schloß zu Nürnberg wieder angerichtet / und einen Burggrafen dahin gesetzet/ doch dieses beweiset den Anfang noch nicht / indem daraus nur so viel erhellet/ daß erwehnter Kayser/ das zufallene Schloß wieder aufbauen/ und die Stadt mit einen neuen Burggrafen versehen lassen. So unvollkommen aber diese Nachricht auch ist/ so bestärcket sie doch so viel/ daß Nürnberg damahls noch keine Reichs-Stadt gewesen/ sondern sie hat vielmehr unwiedersprechlich dem Kayser Conrado, als Hertzogen in Francken zugestanden. Denn um diese Zeiten/ wuste man noch sehr wenig von Reichs-Städten. Denn/ ob es wohl an dem/ daß einige Städte denen Kayser-Wahlen / und Reichs-Berathschlagungen damahls beywohneten/ so waren ihrer doch sehr wenig. Sie wurden auch nicht als Reichs-Städte darzu gelassen/ sondern bloß in dem Betracht/ weil sie ansehnliche Städte des Reichs hiessen/ sintemahl ebenfalls bekannt/ daß Teutschland damahls auch nicht viel wichtige Städte hatte. Noch weniger ist aus obigen Worten des Spangenberg zu erzwingen/ als ob der Kayser/ als Kayser/ einen Burggrafen nach Nürnberg gesetzet; sondern er kan solches bloß als Hertzog in Francken gethan haben. Wer aber dieser Burggraf gewesen/ wird nicht gedacht. Die Grafen von Vohrenbach, Nassau und Vohburg haben lange diese Amt verrichtet/ wie wohl der erstern und letztern ihre Genealogien sehr dunckel sind. Daß immittelst gedachtes Burggrafthum/ gleich wie die meisten dieser Würde/ von denen Kaysern anfänglich nach eigenen Gefallen ausgetheilet und verliehen worden/ beruhet in so weit ausser allem Streit: Nachher aber haben die Burggrafen von selbigen sich ebenfals erblich gemachet/ welches unter andern aus der Nachfolge zu ersehen/ da die Vohrenbachischen Gra-

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[276/0319] schriftlich abgefaßte Wahl-Capitulation gefallen. Die völlige Eintheilung aber des hohen Chur-Hauses Brandenburg/ ist in vorherstehender Genealogischen Tabelle zu befinden. Was hingegen die besondere Eintheilung des Königl. und Churfürstlichen Hauses anlanget/ so wird solche weiter hin berühret werden. Thes. III. Das Chur-Haus Brandenburg/ hat sein größtes Aufnehmen im 13. 14. und vorigen Seculo gehabt. Welchergestalt unter den ersten Anwachs dieseshohen Hauses die Uberkommung des Burggrafthums Nürnberg gehöre/ davon ist bereits gedacht worden. Nun wäre zu wünschen/ man wüste den eigentlichen Uhrsprung dieses Burggrafthums/ alleine / selbiger ist noch zur Zeit nicht ausgemachet/ stehet auch dahin/ ob solches so bald zu hoffen. Zwar saget Spangenberg, Kayser Conrad habe das Schloß zu Nürnberg wieder angerichtet / und einen Burggrafen dahin gesetzet/ doch dieses beweiset den Anfang noch nicht / indem daraus nur so viel erhellet/ daß erwehnter Kayser/ das zufallene Schloß wieder aufbauen/ und die Stadt mit einen neuen Burggrafen versehen lassen. So unvollkommen aber diese Nachricht auch ist/ so bestärcket sie doch so viel/ daß Nürnberg damahls noch keine Reichs-Stadt gewesen/ sondern sie hat vielmehr unwiedersprechlich dem Kayser Conrado, als Hertzogen in Francken zugestanden. Denn um diese Zeiten/ wuste man noch sehr wenig von Reichs-Städten. Denn/ ob es wohl an dem/ daß einige Städte denen Kayser-Wahlen / und Reichs-Berathschlagungen damahls beywohneten/ so waren ihrer doch sehr wenig. Sie wurden auch nicht als Reichs-Städte darzu gelassen/ sondern bloß in dem Betracht/ weil sie ansehnliche Städte des Reichs hiessen/ sintemahl ebenfalls bekannt/ daß Teutschland damahls auch nicht viel wichtige Städte hatte. Noch weniger ist aus obigen Worten des Spangenberg zu erzwingen/ als ob der Kayser/ als Kayser/ einen Burggrafen nach Nürnberg gesetzet; sondern er kan solches bloß als Hertzog in Francken gethan haben. Wer aber dieser Burggraf gewesen/ wird nicht gedacht. Die Grafen von Vohrenbach, Nassau und Vohburg haben lange diese Amt verrichtet/ wie wohl der erstern und letztern ihre Genealogien sehr dunckel sind. Daß immittelst gedachtes Burggrafthum/ gleich wie die meisten dieser Würde/ von denen Kaysern anfänglich nach eigenen Gefallen ausgetheilet und verliehen worden/ beruhet in so weit ausser allem Streit: Nachher aber haben die Burggrafen von selbigen sich ebenfals erblich gemachet/ welches unter andern aus der Nachfolge zu ersehen/ da die Vohrenbachischen Gra- Adelsp. l. 10. c. 20.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 276. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/319>, abgerufen am 22.11.2024.