Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.mit ihm concurriret. Dabey seyn in jeder von den Städten ein ordentlicher Stadtschultheiß/ Stadtschreiber / Burgermeister/ und Rath. Und seyn die Bediente und Raths-Personen theils Reformirt theils Lutherischer Religion. Was den statum Ecclesiasticum belanget/ so seyn die Einwohner/ von anno 1588. bis auf den erstern Frantzösischen Krieg/ allein der Reformirten Religion zugethan gewesen. Nachdem aber bey den damaligen conjuncturen diese Lande auch unter Frantzösische reunion gezogen/ und nach der Hand Hertzog Christianus II. zu Birckenfeld Durchl. zur Administration überlassen worden/ ist das exercitium Religionis Catholico pontificium in allen Aembtern; dann auch der Augspurgischen Confession zu Meisenheim eingeführet worden. Worauf nicht allein daselbst / sondern auch in den andern Aembter/ beydes in Städten und Dörffern/ sich viele von solcher Religion häußlich niedergelassen: bevorab/ da das Hertzogthum an Jhro Königilche Majestät zu Schweden abgetreten wurde. Daß also vorjetzo das exercitium von diesen 3. Religionen darinnen im schwang ist. Und haben die Reformirten in allen 4. Aembtern ihre Inspectoren/ als einen im Ambt Zweybrücken/ einem im Ambt Lichtenberg/ einen im Ambt Meisenheim/ und einem im Ambt Neucastell oder Bergzabern. Die Evangelisch-Lutherische aber nur einen; und zwar im Ambt Zweybrücken befindlich/ der aber über die gesamte Pfarrer und Kirchen von seiner Religion im Hertzogthum die Aufsicht hat. Die päbstische Plebani dependiren von den Bischöffen ihrer dioeces, und werden von Franckreich salariiret. Die Kirchen und Begräbniß-Stätte auf dem Lande haben die gesamte 3. Religions. Verwandte mit einander gemein. Die Kirchen aber in den Städten nicht. Wie dann zu Meisenhem die Päbstische im Kloster/ so Zeit wehrend reunion dahin erbauet worden/ ihres Gottesdienstes pflegen; die Reformirten aber in der Stadt-Kirche: und die Lutherischen im Schloß/ in einem darzu bereitetem gemach. Zu Zweybrücken haben die Reformirten und Papisten die von Hertzog Alexander erbaute Stadt-Kirche gemein: die Augspurgischen Confessions - Verwandte/ üben hingegen ihren Gottesdienst in einer von ihnen erst erbaueten/ und anno 1711. eingeweiheten Kirche/ die Carls-Kirche genannt Zu Bergzabern verrichten selbige im Schloß in einem zubereiten apartement ihre Sacra: die Catholischen hingegen und Reformirten in der Stadt-Kirche. Zu Hornbach brauchen die Reformirten die Kloster-Kirche: die Catholisch und Lutherischen aber die in der Stadt von Hertzog Johan dem II. zum Gottesdienst/ in den damahligen Zeiten/ gewidmete Capelle. Was die Schulen betrifft/ so haben die Reformirten in dem Städten und meisten Dorffschafften ihre besonders; die Evangelisch- Lu- mit ihm concurriret. Dabey seyn in jeder von den Städten ein ordentlicher Stadtschultheiß/ Stadtschreiber / Burgermeister/ und Rath. Und seyn die Bediente und Raths-Personen theils Reformirt theils Lutherischer Religion. Was den statum Ecclesiasticum belanget/ so seyn die Einwohner/ von anno 1588. bis auf den erstern Frantzösischen Krieg/ allein der Reformirten Religion zugethan gewesen. Nachdem aber bey den damaligen conjuncturen diese Lande auch unter Frantzösische reunion gezogen/ und nach der Hand Hertzog Christianus II. zu Birckenfeld Durchl. zur Administration überlassen worden/ ist das exercitium Religionis Catholico pontificium in allen Aembtern; dann auch der Augspurgischen Confession zu Meisenheim eingeführet worden. Worauf nicht allein daselbst / sondern auch in den andern Aembter/ beydes in Städten und Dörffern/ sich viele von solcher Religion häußlich niedergelassen: bevorab/ da das Hertzogthum an Jhro Königilche Majestät zu Schweden abgetreten wurde. Daß also vorjetzo das exercitium von diesen 3. Religionen darinnen im schwang ist. Und haben die Reformirten in allen 4. Aembtern ihre Inspectoren/ als einen im Ambt Zweybrücken/ einem im Ambt Lichtenberg/ einen im Ambt Meisenheim/ und einem im Ambt Neucastell oder Bergzabern. Die Evangelisch-Lutherische aber nur einen; und zwar im Ambt Zweybrücken befindlich/ der aber über die gesamte Pfarrer und Kirchen von seiner Religion im Hertzogthum die Aufsicht hat. Die päbstische Plebani dependiren von den Bischöffen ihrer dioeces, und werden von Franckreich salariiret. Die Kirchen und Begräbniß-Stätte auf dem Lande haben die gesamte 3. Religions. Verwandte mit einander gemein. Die Kirchen aber in den Städten nicht. Wie dann zu Meisenhem die Päbstische im Kloster/ so Zeit wehrend reunion dahin erbauet worden/ ihres Gottesdienstes pflegen; die Reformirten aber in der Stadt-Kirche: und die Lutherischen im Schloß/ in einem darzu bereitetem gemach. Zu Zweybrücken haben die Reformirten und Papisten die von Hertzog Alexander erbaute Stadt-Kirche gemein: die Augspurgischen Confessions - Verwandte/ üben hingegen ihren Gottesdienst in einer von ihnen erst erbaueten/ und anno 1711. eingeweiheten Kirche/ die Carls-Kirche genannt Zu Bergzabern verrichten selbige im Schloß in einem zubereiten apartement ihre Sacra: die Catholischen hingegen und Reformirten in der Stadt-Kirche. Zu Hornbach brauchen die Reformirten die Kloster-Kirche: die Catholisch und Lutherischen aber die in der Stadt von Hertzog Johan dem II. zum Gottesdienst/ in den damahligen Zeiten/ gewidmete Capelle. Was die Schulen betrifft/ so haben die Reformirten in dem Städten und meisten Dorffschafften ihre besonders; die Evangelisch- Lu- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0302" n="259"/> mit ihm concurriret. Dabey seyn in jeder von den Städten ein ordentlicher Stadtschultheiß/ Stadtschreiber / Burgermeister/ und Rath. Und seyn die Bediente und Raths-Personen theils Reformirt theils Lutherischer Religion.</p> <p>Was den statum Ecclesiasticum belanget/ so seyn die Einwohner/ von anno 1588. bis auf den erstern Frantzösischen Krieg/ allein der Reformirten Religion zugethan gewesen. Nachdem aber bey den damaligen conjuncturen diese Lande auch unter Frantzösische reunion gezogen/ und nach der Hand Hertzog Christianus II. zu Birckenfeld Durchl. zur Administration überlassen worden/ ist das exercitium Religionis Catholico pontificium in allen Aembtern; dann auch der Augspurgischen Confession zu Meisenheim eingeführet worden. Worauf nicht allein daselbst / sondern auch in den andern Aembter/ beydes in Städten und Dörffern/ sich viele von solcher Religion häußlich niedergelassen: bevorab/ da das Hertzogthum an Jhro Königilche Majestät zu Schweden abgetreten wurde. Daß also vorjetzo das exercitium von diesen 3. Religionen darinnen im schwang ist. Und haben die Reformirten in allen 4. Aembtern ihre Inspectoren/ als einen im Ambt Zweybrücken/ einem im Ambt Lichtenberg/ einen im Ambt Meisenheim/ und einem im Ambt Neucastell oder Bergzabern. Die Evangelisch-Lutherische aber nur einen; und zwar im Ambt Zweybrücken befindlich/ der aber über die gesamte Pfarrer und Kirchen von seiner Religion im Hertzogthum die Aufsicht hat. Die päbstische Plebani dependiren von den Bischöffen ihrer dioeces, und werden von Franckreich salariiret. Die Kirchen und Begräbniß-Stätte auf dem Lande haben die gesamte 3. Religions. Verwandte mit einander gemein. Die Kirchen aber in den Städten nicht. Wie dann zu Meisenhem die Päbstische im Kloster/ so Zeit wehrend reunion dahin erbauet worden/ ihres Gottesdienstes pflegen; die Reformirten aber in der Stadt-Kirche: und die Lutherischen im Schloß/ in einem darzu bereitetem gemach. Zu Zweybrücken haben die Reformirten und Papisten die von Hertzog Alexander erbaute Stadt-Kirche gemein: die Augspurgischen Confessions - Verwandte/ üben hingegen ihren Gottesdienst in einer von ihnen erst erbaueten/ und anno 1711. eingeweiheten Kirche/ die Carls-Kirche genannt Zu Bergzabern verrichten selbige im Schloß in einem zubereiten apartement ihre Sacra: die Catholischen hingegen und Reformirten in der Stadt-Kirche. Zu Hornbach brauchen die Reformirten die Kloster-Kirche: die Catholisch und Lutherischen aber die in der Stadt von Hertzog Johan dem II. zum Gottesdienst/ in den damahligen Zeiten/ gewidmete Capelle.</p> <p>Was die Schulen betrifft/ so haben die Reformirten in dem Städten und meisten Dorffschafften ihre besonders; die Evangelisch- Lu- </p> </div> </body> </text> </TEI> [259/0302]
mit ihm concurriret. Dabey seyn in jeder von den Städten ein ordentlicher Stadtschultheiß/ Stadtschreiber / Burgermeister/ und Rath. Und seyn die Bediente und Raths-Personen theils Reformirt theils Lutherischer Religion.
Was den statum Ecclesiasticum belanget/ so seyn die Einwohner/ von anno 1588. bis auf den erstern Frantzösischen Krieg/ allein der Reformirten Religion zugethan gewesen. Nachdem aber bey den damaligen conjuncturen diese Lande auch unter Frantzösische reunion gezogen/ und nach der Hand Hertzog Christianus II. zu Birckenfeld Durchl. zur Administration überlassen worden/ ist das exercitium Religionis Catholico pontificium in allen Aembtern; dann auch der Augspurgischen Confession zu Meisenheim eingeführet worden. Worauf nicht allein daselbst / sondern auch in den andern Aembter/ beydes in Städten und Dörffern/ sich viele von solcher Religion häußlich niedergelassen: bevorab/ da das Hertzogthum an Jhro Königilche Majestät zu Schweden abgetreten wurde. Daß also vorjetzo das exercitium von diesen 3. Religionen darinnen im schwang ist. Und haben die Reformirten in allen 4. Aembtern ihre Inspectoren/ als einen im Ambt Zweybrücken/ einem im Ambt Lichtenberg/ einen im Ambt Meisenheim/ und einem im Ambt Neucastell oder Bergzabern. Die Evangelisch-Lutherische aber nur einen; und zwar im Ambt Zweybrücken befindlich/ der aber über die gesamte Pfarrer und Kirchen von seiner Religion im Hertzogthum die Aufsicht hat. Die päbstische Plebani dependiren von den Bischöffen ihrer dioeces, und werden von Franckreich salariiret. Die Kirchen und Begräbniß-Stätte auf dem Lande haben die gesamte 3. Religions. Verwandte mit einander gemein. Die Kirchen aber in den Städten nicht. Wie dann zu Meisenhem die Päbstische im Kloster/ so Zeit wehrend reunion dahin erbauet worden/ ihres Gottesdienstes pflegen; die Reformirten aber in der Stadt-Kirche: und die Lutherischen im Schloß/ in einem darzu bereitetem gemach. Zu Zweybrücken haben die Reformirten und Papisten die von Hertzog Alexander erbaute Stadt-Kirche gemein: die Augspurgischen Confessions - Verwandte/ üben hingegen ihren Gottesdienst in einer von ihnen erst erbaueten/ und anno 1711. eingeweiheten Kirche/ die Carls-Kirche genannt Zu Bergzabern verrichten selbige im Schloß in einem zubereiten apartement ihre Sacra: die Catholischen hingegen und Reformirten in der Stadt-Kirche. Zu Hornbach brauchen die Reformirten die Kloster-Kirche: die Catholisch und Lutherischen aber die in der Stadt von Hertzog Johan dem II. zum Gottesdienst/ in den damahligen Zeiten/ gewidmete Capelle.
Was die Schulen betrifft/ so haben die Reformirten in dem Städten und meisten Dorffschafften ihre besonders; die Evangelisch- Lu-
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/302>, abgerufen am 21.07.2024. |