Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.gieng. Die grossen und wichtigsten Dienste/ welche ich dem Kayser erwiesen/ waren wohl werth/ daß er eine andere Aufführung gegen mich bezeuget. Die Vorstellungen/ so ich ihm machen ließ / erbitterten ihn vielmehr/ als daß sie ihn hätten erweichen sollen/ und ich empfieng täglich neue Proben seiner Unerkäntlichkeit/ vor die/ seinem Hause erwiesene Treue. Dieses brachte mich dahin/ daß ich die Partie ergrif/ nichts mehr mit dem Wienerischen Hofe zu thun zu haben/ noch mich vor dessen Interesse / ohne wenn es zugleich des Reichs wohlfahrt berührete/ mehr auf zu opffern. Nachdem ich nun/ so wohl des Kaysers/ als mein Beginnen erkläret/ so überlasse ich dem Reiche und gantz Europä das Urtheil/ welcher von uns beyden einer Undanckbarkeit/ und daß er einen unrechtmässigen Krieg führet/ kan beschuldiget werden. Ich habe die Waffen in keinem andern Absehen ergriffen / als mich zuvertheidigen; und ich/ und meine Vorfahren/ haben dem Hause Oestereich die nachdrücklichen Dienste erwiesen/ ohne etwas anders/ als gar schlechte Zeichen der Danckbarkeit davor zu erhalten. Thes. VIII. Das Haus Bayern/ hat verschiedene wichtige Ansprüche. In der Welt ist es nunmehr so eingeführet/ daß grosse Herren in ihren Tituln eine Menge Länder zugebrauchen pflegen/ auf welche Sie ihre Ansprüche haben / ob sie schon solche nicht allemahl würcklich besitzen. Gleich wie es aber mit allen Ansprüchen so beschaffen/ daß/ so lange keine andere Gewalt vorhanden / und sie nur blos durch die Feder getrieben werden/ selbige noch kein kommentar recht Gewichte haben; also wil man auch die Ansprüche des Hauses Bayern alhier nur Historice erzehlen/ derselben Gültigkeit hingegen der künftigen Entscheidung der Zeiten überlassen. Solchergestalt/ machet Bayern auf die Grafschaft Holland/ Seeland und Hennegau seine Praetensiones, deren Grund aus vorhergehenden Genealogien erhellet/ und mag dahin gestellet bleiben/ was die Bayern sagen: Es habe die Jaobbala, letztere Gräfin von Holland/ diese Grafschaft mit Bestand nicht verschencken können. Dieses Recht des Bayerischen Hauses haben die Holländer / als sie 1570. die Teutschen wieder die Spanier um Hülffe anrieffen/ in so weit selbst mit angeführet/ welches ihnen von andern vor eine Staats Faute angerechnet werden wil. Denn sagen sie/ wenn dem Hause Bayern gefiele/ auf dieses freywillige Be- und Erkäntniß der Holländer dermahleinst zu fussen/ was sie denn dawieder wolten einwenden können? Auf Tyrol hat das Bayerische haus vormahls auch seine Ansprüche geführet/ welche aus der Heyrath vid. Avent, Ann, l. 7.
gieng. Die grossen und wichtigsten Dienste/ welche ich dem Kayser erwiesen/ waren wohl werth/ daß er eine andere Aufführung gegen mich bezeuget. Die Vorstellungen/ so ich ihm machen ließ / erbitterten ihn vielmehr/ als daß sie ihn hätten erweichen sollen/ und ich empfieng täglich neue Proben seiner Unerkäntlichkeit/ vor die/ seinem Hause erwiesene Treue. Dieses brachte mich dahin/ daß ich die Partie ergrif/ nichts mehr mit dem Wienerischen Hofe zu thun zu haben/ noch mich vor dessen Interesse / ohne wenn es zugleich des Reichs wohlfahrt berührete/ mehr auf zu opffern. Nachdem ich nun/ so wohl des Kaysers/ als mein Beginnen erkläret/ so überlasse ich dem Reiche und gantz Europä das Urtheil/ welcher von uns beyden einer Undanckbarkeit/ und daß er einen unrechtmässigen Krieg führet/ kan beschuldiget werden. Ich habe die Waffen in keinem andern Absehen ergriffen / als mich zuvertheidigen; und ich/ und meine Vorfahren/ haben dem Hause Oestereich die nachdrücklichen Dienste erwiesen/ ohne etwas anders/ als gar schlechte Zeichen der Danckbarkeit davor zu erhalten. Thes. VIII. Das Haus Bayern/ hat verschiedene wichtige Ansprüche. In der Welt ist es nunmehr so eingeführet/ daß grosse Herren in ihren Tituln eine Menge Länder zugebrauchen pflegen/ auf welche Sie ihre Ansprüche haben / ob sie schon solche nicht allemahl würcklich besitzen. Gleich wie es aber mit allen Ansprüchen so beschaffen/ daß/ so lange keine andere Gewalt vorhanden / und sie nur blos durch die Feder getrieben werden/ selbige noch kein kommentar recht Gewichte haben; also wil man auch die Ansprüche des Hauses Bayern alhier nur Historice erzehlen/ derselben Gültigkeit hingegen der künftigen Entscheidung der Zeiten überlassen. Solchergestalt/ machet Bayern auf die Grafschaft Holland/ Seeland und Hennegau seine Praetensiones, deren Grund aus vorhergehenden Genealogien erhellet/ und mag dahin gestellet bleiben/ was die Bayern sagen: Es habe die Jaobbala, letztere Gräfin von Holland/ diese Grafschaft mit Bestand nicht verschencken können. Dieses Recht des Bayerischen Hauses haben die Holländer / als sie 1570. die Teutschen wieder die Spanier um Hülffe anrieffen/ in so weit selbst mit angeführet/ welches ihnen von andern vor eine Staats Faute angerechnet werden wil. Denn sagen sie/ wenn dem Hause Bayern gefiele/ auf dieses freywillige Be- und Erkäntniß der Holländer dermahleinst zu fussen/ was sie denn dawieder wolten einwenden können? Auf Tyrol hat das Bayerische haus vormahls auch seine Ansprüche geführet/ welche aus der Heyrath vid. Avent, Ann, l. 7.
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gieng. Die grossen und wichtigsten Dienste/ welche ich dem Kayser erwiesen/ waren wohl werth/ daß er eine andere Aufführung gegen mich bezeuget. Die Vorstellungen/ so ich ihm machen ließ / erbitterten ihn vielmehr/ als daß sie ihn hätten erweichen sollen/ und ich empfieng täglich neue Proben seiner Unerkäntlichkeit/ vor die/ seinem Hause erwiesene Treue. Dieses brachte mich dahin/ daß ich die Partie ergrif/ nichts mehr mit dem Wienerischen Hofe zu thun zu haben/ noch mich vor dessen Interesse / ohne wenn es zugleich des Reichs wohlfahrt berührete/ mehr auf zu opffern.
Nachdem ich nun/ so wohl des Kaysers/ als mein Beginnen erkläret/ so überlasse ich dem Reiche und gantz Europä das Urtheil/ welcher von uns beyden einer Undanckbarkeit/ und daß er einen unrechtmässigen Krieg führet/ kan beschuldiget werden. Ich habe die Waffen in keinem andern Absehen ergriffen / als mich zuvertheidigen; und ich/ und meine Vorfahren/ haben dem Hause Oestereich die nachdrücklichen Dienste erwiesen/ ohne etwas anders/ als gar schlechte Zeichen der Danckbarkeit davor zu erhalten.
Thes. VIII.
Das Haus Bayern/ hat verschiedene wichtige Ansprüche.
In der Welt ist es nunmehr so eingeführet/ daß grosse Herren in ihren Tituln eine Menge Länder zugebrauchen pflegen/ auf welche Sie ihre Ansprüche haben / ob sie schon solche nicht allemahl würcklich besitzen. Gleich wie es aber mit allen Ansprüchen so beschaffen/ daß/ so lange keine andere Gewalt vorhanden / und sie nur blos durch die Feder getrieben werden/ selbige noch kein kommentar recht Gewichte haben; also wil man auch die Ansprüche des Hauses Bayern alhier nur Historice erzehlen/ derselben Gültigkeit hingegen der künftigen Entscheidung der Zeiten überlassen. Solchergestalt/ machet Bayern auf die Grafschaft Holland/ Seeland und Hennegau seine Praetensiones, deren Grund aus vorhergehenden Genealogien erhellet/ und mag dahin gestellet bleiben/ was die Bayern sagen: Es habe die Jaobbala, letztere Gräfin von Holland/ diese Grafschaft mit Bestand nicht verschencken können. Dieses Recht des Bayerischen Hauses haben die Holländer / als sie 1570. die Teutschen wieder die Spanier um Hülffe anrieffen/ in so weit selbst mit angeführet/ welches ihnen von andern vor eine Staats Faute angerechnet werden wil. Denn sagen sie/ wenn dem Hause Bayern gefiele/ auf dieses freywillige Be- und Erkäntniß der Holländer dermahleinst zu fussen/ was sie denn dawieder wolten einwenden können? Auf Tyrol hat das Bayerische haus vormahls auch seine Ansprüche geführet/ welche aus der Heyrath
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