Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.welcher noch währete/ hatte Franckreich mit Teutschland gäntzlich ausgesöhnet/ und durch den Westphälischen Frieden haben die Reichs-Glieder das Recht/ daß sie mit auswärtigen Potentaten in Bündniß treten können/ wie sie es nur ihrem Interesse vorzuträglich halten. Man kan in Teutschland die Rheinische Lige, welche anno 1658. den 15 August zu Maintz/ zwischen den Allerchristlichsten König/ und denen drey Geistlichen Chur- und andern weltlichen Fürsten des Reichs geschlossen wird/ noch nicht vergessen haben. Nachdem also der Wienerische Hof durch dergleichen Gewaltthätigkeit/ dem gantzen Reiche ein Schrecken eingejaget/ hat er nicht unrecht/ wenn er mir als eine Uberzeugung/ daß ich eine ungerechte Sache habe / vorwirft/ daß ich bey meiner Partie allein bin? Der 13. Articul der Wahl-Capitulation des Kaysers/ der ihn verbindet den Westphälischen Friedens-Schluß/ als welcher von dem Reiche unterzeichnet worden / zu halten verbindet ihn auch zur Haltung des Ryßwickischen-Friedens. Dieser Friede ist nur eine Erneuerung des Westphälischen/ und er war gleichfals von dem gantzen Reiche unterzeichnet worden. Ob ihn schon Franckreich auf seiner Seiten gantz genau hielt/ so unterließ doch der Kayser nicht/ ihn zur Verachtung aller derjenigen/ die ihn zugleich mit unterschrieben zu verletzen / er hatte Landau belägert und eingenommen/ ehe noch die Reichs-Versammlung zu Regenspurg den Krieg gegen Franckreich erkläret. Dieses ist eine Verletzung eines so heilig geschlossenen Friedens/ und seiner beschwornen Capitulation / welche er mit der Nohtwendigkeit einen wachsamen Feinde vorzukommen/ nicht entschuldigen kan. Franckreich suchte nichts anders/ als mit dem Reiche den Frieden zu halten/ wenn es auch etwas gegen seine Ruhe vorzunehmen entschlossen gehabt/ so könte doch der Kayser den Frieden zu Ryßwick nicht brechen/ und einen Platz/ den Franckreich durch einen von dem gantzen Reiche unterzeichneten Frieden in Besitz hatte/ ohne Einwilligung der Churfürsten angreiffen. Allein / er unterstunde sich nicht sie hierüber zu fragen/ weil er sich befürchten muste / sie möchten sich seinem Vornehmen wiedersetzen. Er unterbrach also durch seine eigene Autorität den Frieden/ welchen das gantze Reich bekräftiget/ und der Krieg konte sich nicht nach seinem Verlangen zeitlich genug anfangen. Der Ausgang des Krieges mag nun künftig seyn/ wie er immer wil/ so hoffe ich doch/ er werde mir keineswegs den Haß meiner Lands-Leute auf den Hals ziehen. Vielmehr gebühret er denenjenigen/ welche mich angriffen/ und mir/ da ich von nichts/ als von Friede redete/ einen ungerechten Krieg ankündigten. Sie würden mich nicht zum Feinde gehabt haben/ wenn sie mich nach dem Exempel meines Vaters/ des Churfürsten Ferdinand Maria, hätten in Ruhe leben lassen. Dieses Printzen Gedächtniß wird in welcher noch währete/ hatte Franckreich mit Teutschland gäntzlich ausgesöhnet/ und durch den Westphälischen Frieden haben die Reichs-Glieder das Recht/ daß sie mit auswärtigen Potentaten in Bündniß treten können/ wie sie es nur ihrem Interesse vorzuträglich halten. Man kan in Teutschland die Rheinische Lige, welche anno 1658. den 15 August zu Maintz/ zwischen den Allerchristlichsten König/ und denen drey Geistlichen Chur- und andern weltlichen Fürsten des Reichs geschlossen wird/ noch nicht vergessen haben. Nachdem also der Wienerische Hof durch dergleichen Gewaltthätigkeit/ dem gantzen Reiche ein Schrecken eingejaget/ hat er nicht unrecht/ wenn er mir als eine Uberzeugung/ daß ich eine ungerechte Sache habe / vorwirft/ daß ich bey meiner Partie allein bin? Der 13. Articul der Wahl-Capitulation des Kaysers/ der ihn verbindet den Westphälischen Friedens-Schluß/ als welcher von dem Reiche unterzeichnet worden / zu halten verbindet ihn auch zur Haltung des Ryßwickischen-Friedens. Dieser Friede ist nur eine Erneuerung des Westphälischen/ und er war gleichfals von dem gantzen Reiche unterzeichnet worden. Ob ihn schon Franckreich auf seiner Seiten gantz genau hielt/ so unterließ doch der Kayser nicht/ ihn zur Verachtung aller derjenigen/ die ihn zugleich mit unterschrieben zu verletzen / er hatte Landau belägert und eingenommen/ ehe noch die Reichs-Versammlung zu Regenspurg den Krieg gegen Franckreich erkläret. Dieses ist eine Verletzung eines so heilig geschlossenen Friedens/ und seiner beschwornen Capitulation / welche er mit der Nohtwendigkeit einen wachsamen Feinde vorzukommen/ nicht entschuldigen kan. Franckreich suchte nichts anders/ als mit dem Reiche den Frieden zu halten/ wenn es auch etwas gegen seine Ruhe vorzunehmen entschlossen gehabt/ so könte doch der Kayser den Frieden zu Ryßwick nicht brechen/ und einen Platz/ den Franckreich durch einen von dem gantzen Reiche unterzeichneten Frieden in Besitz hatte/ ohne Einwilligung der Churfürsten angreiffen. Allein / er unterstunde sich nicht sie hierüber zu fragen/ weil er sich befürchten muste / sie möchten sich seinem Vornehmen wiedersetzen. Er unterbrach also durch seine eigene Autorität den Frieden/ welchen das gantze Reich bekräftiget/ und der Krieg konte sich nicht nach seinem Verlangen zeitlich genug anfangen. Der Ausgang des Krieges mag nun künftig seyn/ wie er immer wil/ so hoffe ich doch/ er werde mir keineswegs den Haß meiner Lands-Leute auf den Hals ziehen. Vielmehr gebühret er denenjenigen/ welche mich angriffen/ und mir/ da ich von nichts/ als von Friede redete/ einen ungerechten Krieg ankündigten. Sie würden mich nicht zum Feinde gehabt haben/ wenn sie mich nach dem Exempel meines Vaters/ des Churfürsten Ferdinand Maria, hätten in Ruhe leben lassen. Dieses Printzen Gedächtniß wird in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0276" n="233"/> welcher noch währete/ hatte Franckreich mit Teutschland gäntzlich ausgesöhnet/ und durch den Westphälischen Frieden haben die Reichs-Glieder das Recht/ daß sie mit auswärtigen Potentaten in Bündniß treten können/ wie sie es nur ihrem Interesse vorzuträglich halten. Man kan in Teutschland die Rheinische Lige, welche anno 1658. den 15 August zu Maintz/ zwischen den Allerchristlichsten König/ und denen drey Geistlichen Chur- und andern weltlichen Fürsten des Reichs geschlossen wird/ noch nicht vergessen haben. Nachdem also der Wienerische Hof durch dergleichen Gewaltthätigkeit/ dem gantzen Reiche ein Schrecken eingejaget/ hat er nicht unrecht/ wenn er mir als eine Uberzeugung/ daß ich eine ungerechte Sache habe / vorwirft/ daß ich bey meiner Partie allein bin?</p> <p>Der 13. Articul der Wahl-Capitulation des Kaysers/ der ihn verbindet den Westphälischen Friedens-Schluß/ als welcher von dem Reiche unterzeichnet worden / zu halten verbindet ihn auch zur Haltung des Ryßwickischen-Friedens. Dieser Friede ist nur eine Erneuerung des Westphälischen/ und er war gleichfals von dem gantzen Reiche unterzeichnet worden. Ob ihn schon Franckreich auf seiner Seiten gantz genau hielt/ so unterließ doch der Kayser nicht/ ihn zur Verachtung aller derjenigen/ die ihn zugleich mit unterschrieben zu verletzen / er hatte Landau belägert und eingenommen/ ehe noch die Reichs-Versammlung zu Regenspurg den Krieg gegen Franckreich erkläret. Dieses ist eine Verletzung eines so heilig geschlossenen Friedens/ und seiner beschwornen Capitulation / welche er mit der Nohtwendigkeit einen wachsamen Feinde vorzukommen/ nicht entschuldigen kan. Franckreich suchte nichts anders/ als mit dem Reiche den Frieden zu halten/ wenn es auch etwas gegen seine Ruhe vorzunehmen entschlossen gehabt/ so könte doch der Kayser den Frieden zu Ryßwick nicht brechen/ und einen Platz/ den Franckreich durch einen von dem gantzen Reiche unterzeichneten Frieden in Besitz hatte/ ohne Einwilligung der Churfürsten angreiffen. Allein / er unterstunde sich nicht sie hierüber zu fragen/ weil er sich befürchten muste / sie möchten sich seinem Vornehmen wiedersetzen. Er unterbrach also durch seine eigene Autorität den Frieden/ welchen das gantze Reich bekräftiget/ und der Krieg konte sich nicht nach seinem Verlangen zeitlich genug anfangen.</p> <p>Der Ausgang des Krieges mag nun künftig seyn/ wie er immer wil/ so hoffe ich doch/ er werde mir keineswegs den Haß meiner Lands-Leute auf den Hals ziehen. Vielmehr gebühret er denenjenigen/ welche mich angriffen/ und mir/ da ich von nichts/ als von Friede redete/ einen ungerechten Krieg ankündigten. Sie würden mich nicht zum Feinde gehabt haben/ wenn sie mich nach dem Exempel meines Vaters/ des Churfürsten Ferdinand Maria, hätten in Ruhe leben lassen. Dieses Printzen Gedächtniß wird in </p> </div> </body> </text> </TEI> [233/0276]
welcher noch währete/ hatte Franckreich mit Teutschland gäntzlich ausgesöhnet/ und durch den Westphälischen Frieden haben die Reichs-Glieder das Recht/ daß sie mit auswärtigen Potentaten in Bündniß treten können/ wie sie es nur ihrem Interesse vorzuträglich halten. Man kan in Teutschland die Rheinische Lige, welche anno 1658. den 15 August zu Maintz/ zwischen den Allerchristlichsten König/ und denen drey Geistlichen Chur- und andern weltlichen Fürsten des Reichs geschlossen wird/ noch nicht vergessen haben. Nachdem also der Wienerische Hof durch dergleichen Gewaltthätigkeit/ dem gantzen Reiche ein Schrecken eingejaget/ hat er nicht unrecht/ wenn er mir als eine Uberzeugung/ daß ich eine ungerechte Sache habe / vorwirft/ daß ich bey meiner Partie allein bin?
Der 13. Articul der Wahl-Capitulation des Kaysers/ der ihn verbindet den Westphälischen Friedens-Schluß/ als welcher von dem Reiche unterzeichnet worden / zu halten verbindet ihn auch zur Haltung des Ryßwickischen-Friedens. Dieser Friede ist nur eine Erneuerung des Westphälischen/ und er war gleichfals von dem gantzen Reiche unterzeichnet worden. Ob ihn schon Franckreich auf seiner Seiten gantz genau hielt/ so unterließ doch der Kayser nicht/ ihn zur Verachtung aller derjenigen/ die ihn zugleich mit unterschrieben zu verletzen / er hatte Landau belägert und eingenommen/ ehe noch die Reichs-Versammlung zu Regenspurg den Krieg gegen Franckreich erkläret. Dieses ist eine Verletzung eines so heilig geschlossenen Friedens/ und seiner beschwornen Capitulation / welche er mit der Nohtwendigkeit einen wachsamen Feinde vorzukommen/ nicht entschuldigen kan. Franckreich suchte nichts anders/ als mit dem Reiche den Frieden zu halten/ wenn es auch etwas gegen seine Ruhe vorzunehmen entschlossen gehabt/ so könte doch der Kayser den Frieden zu Ryßwick nicht brechen/ und einen Platz/ den Franckreich durch einen von dem gantzen Reiche unterzeichneten Frieden in Besitz hatte/ ohne Einwilligung der Churfürsten angreiffen. Allein / er unterstunde sich nicht sie hierüber zu fragen/ weil er sich befürchten muste / sie möchten sich seinem Vornehmen wiedersetzen. Er unterbrach also durch seine eigene Autorität den Frieden/ welchen das gantze Reich bekräftiget/ und der Krieg konte sich nicht nach seinem Verlangen zeitlich genug anfangen.
Der Ausgang des Krieges mag nun künftig seyn/ wie er immer wil/ so hoffe ich doch/ er werde mir keineswegs den Haß meiner Lands-Leute auf den Hals ziehen. Vielmehr gebühret er denenjenigen/ welche mich angriffen/ und mir/ da ich von nichts/ als von Friede redete/ einen ungerechten Krieg ankündigten. Sie würden mich nicht zum Feinde gehabt haben/ wenn sie mich nach dem Exempel meines Vaters/ des Churfürsten Ferdinand Maria, hätten in Ruhe leben lassen. Dieses Printzen Gedächtniß wird in
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/276>, abgerufen am 16.07.2024. |