Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.worden/ zu wünschen/ daß dieser Schluß/ der dreyen Collegien ausgetilget/ und dessen Gedächtniß den Nachkommen möchte entnommen seyn. Denn sie werden durch diesen Reichs-Schluß erkennen/ daß das Reich/ welches sonst allezeit so behutsam gewest/ wenn es einem Christlichen Potentaten den Krieg ankündigen sollen/ ihn jetzt einem König ankündiget/ welcher/ damit er ja dem Teutschen Reiche nicht den geringsten Argwohn geben möchte/ sich nicht wiedersetzete/ da man die Linie bey Germersheim zohe/ und sich alles desjenigen/ was auch seinen Sachen am vortheilhaftigsten seyn könte/ enthielt. Die Nachkommen/ sage ich/ werden sehen/ daß ihm das Reich wegen solcher Kleinigkeit dem Krieg angekündiget / weswegen man sich auch nicht einmahl die Mühe gegeben/ Satisfaction zu verlangen; oder auch wegen solcher Ursachen/ welche weil sie das Teutsche Reich nicht eigentlich angehen/ keine rechtmässige Veranlassung zu einem Krige machen können. Das Reich/ welches auf die Succession von Spanien keinen Anspruch hat/ kan auch diejenigen/ welche sich deren bemächtiget/ gleich als wenn sie ihm sein Eigenthum vorenthielten/ nicht mit Krieg überziehen. Und eben so wenig hat es recht/ sich von denen/ welche um diese Succession streiten/ zum Richter zu machen. Das eintzige Interesse, so es bey diesem Streite hatte/ bestand darinne / des Reichs-Lehn Herrschaft über die Provintzen/ welche die Spanische Monarchie davon zu Lehn träget/ zu behaupten. Der Catholische König hat sich aber niemahls geweigert/ dieselbe zu erkennen. Das Reich kan auch nicht zu einer gerechten Vertheidigung seiner Ruptur, das Bündniß mit den Spaniern anführen. Denn man würde zu Regenspurg einen Abgesandten dieser Nation/ welcher kommen wäre/ das Reich gegen einen Printzen/ der sich mit Gewalt zu ihrem Könige gemacht/ um Hülffe anzusprechen/ nicht gehört haben. Alle Völcker/ aus welchen die Spanische Monarchie bestehet/ hätte sich Philippo V. einmühtig / und mit einer allgemeinen Ubereinstimmung unterworffen. Man brauchte in allen den grossen und vielen Reichen dieser Monarchie nicht die geringste Gewalt / ihnen besagten Printzen vor zusetzen. Das Reich war zwar mit denen Spaniern alliirt/ aber es war deswegen nicht ihr Herr/ oder Vormund/ da es zu urtheilen Macht gehabt/ ob sie auch rechte Ursachen hatten/ vergnügt zu seyn / und sie in einem Stande/ mit welchem sie zufrieden waren/ hätte stöhren dürffen. Die andern Ursachen/ welche die drey Reich Collegia in ihrem Schlusse anführen / warum sie Franckreich den Krieg angekündiget/ sind eben so wenig gerecht. Die Gewaltthätigkeiten/ welche män dem Churfürsten von der Pfaltz/ und dem Hertzog zu Mompelgard genöhtiget/ die Catholische Religion in seinem Lande / ungekäncket zu lassen; Wenn er den Churfürsten von der Pfaltz durch militarische execution dahin angehalten/ die Summen/ welche er der Hertzogin von Orleans schuldig war/ zu zahlen/ so hat er nichts worden/ zu wünschen/ daß dieser Schluß/ der dreyen Collegien ausgetilget/ und dessen Gedächtniß den Nachkommen möchte entnommen seyn. Denn sie werden durch diesen Reichs-Schluß erkennen/ daß das Reich/ welches sonst allezeit so behutsam gewest/ wenn es einem Christlichen Potentaten den Krieg ankündigen sollen/ ihn jetzt einem König ankündiget/ welcher/ damit er ja dem Teutschen Reiche nicht den geringsten Argwohn geben möchte/ sich nicht wiedersetzete/ da man die Linie bey Germersheim zohe/ und sich alles desjenigen/ was auch seinen Sachen am vortheilhaftigsten seyn könte/ enthielt. Die Nachkommen/ sage ich/ werden sehen/ daß ihm das Reich wegen solcher Kleinigkeit dem Krieg angekündiget / weswegen man sich auch nicht einmahl die Mühe gegeben/ Satisfaction zu verlangen; oder auch wegen solcher Ursachen/ welche weil sie das Teutsche Reich nicht eigentlich angehen/ keine rechtmässige Veranlassung zu einem Krige machen können. Das Reich/ welches auf die Succession von Spanien keinen Anspruch hat/ kan auch diejenigen/ welche sich deren bemächtiget/ gleich als wenn sie ihm sein Eigenthum vorenthielten/ nicht mit Krieg überziehen. Und eben so wenig hat es recht/ sich von denen/ welche um diese Succession streiten/ zum Richter zu machen. Das eintzige Interesse, so es bey diesem Streite hatte/ bestand darinne / des Reichs-Lehn Herrschaft über die Provintzen/ welche die Spanische Monarchie davon zu Lehn träget/ zu behaupten. Der Catholische König hat sich aber niemahls geweigert/ dieselbe zu erkennen. Das Reich kan auch nicht zu einer gerechten Vertheidigung seiner Ruptur, das Bündniß mit den Spaniern anführen. Denn man würde zu Regenspurg einen Abgesandten dieser Nation/ welcher kommen wäre/ das Reich gegen einen Printzen/ der sich mit Gewalt zu ihrem Könige gemacht/ um Hülffe anzusprechen/ nicht gehört haben. Alle Völcker/ aus welchen die Spanische Monarchie bestehet/ hätte sich Philippo V. einmühtig / und mit einer allgemeinen Ubereinstimmung unterworffen. Man brauchte in allen den grossen und vielen Reichen dieser Monarchie nicht die geringste Gewalt / ihnen besagten Printzen vor zusetzen. Das Reich war zwar mit denen Spaniern alliirt/ aber es war deswegen nicht ihr Herr/ oder Vormund/ da es zu urtheilen Macht gehabt/ ob sie auch rechte Ursachen hatten/ vergnügt zu seyn / und sie in einem Stande/ mit welchem sie zufrieden waren/ hätte stöhren dürffen. Die andern Ursachen/ welche die drey Reich Collegia in ihrem Schlusse anführen / warum sie Franckreich den Krieg angekündiget/ sind eben so wenig gerecht. Die Gewaltthätigkeiten/ welche män dem Churfürsten von der Pfaltz/ und dem Hertzog zu Mompelgard genöhtiget/ die Catholische Religion in seinem Lande / ungekäncket zu lassen; Wenn er den Churfürsten von der Pfaltz durch militarische execution dahin angehalten/ die Summen/ welche er der Hertzogin von Orleans schuldig war/ zu zahlen/ so hat er nichts <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0267" n="224"/> worden/ zu wünschen/ daß dieser Schluß/ der dreyen Collegien ausgetilget/ und dessen Gedächtniß den Nachkommen möchte entnommen seyn. Denn sie werden durch diesen Reichs-Schluß erkennen/ daß das Reich/ welches sonst allezeit so behutsam gewest/ wenn es einem Christlichen Potentaten den Krieg ankündigen sollen/ ihn jetzt einem König ankündiget/ welcher/ damit er ja dem Teutschen Reiche nicht den geringsten Argwohn geben möchte/ sich nicht wiedersetzete/ da man die Linie bey Germersheim zohe/ und sich alles desjenigen/ was auch seinen Sachen am vortheilhaftigsten seyn könte/ enthielt. Die Nachkommen/ sage ich/ werden sehen/ daß ihm das Reich wegen solcher Kleinigkeit dem Krieg angekündiget / weswegen man sich auch nicht einmahl die Mühe gegeben/ Satisfaction zu verlangen; oder auch wegen solcher Ursachen/ welche weil sie das Teutsche Reich nicht eigentlich angehen/ keine rechtmässige Veranlassung zu einem Krige machen können.</p> <p>Das Reich/ welches auf die Succession von Spanien keinen Anspruch hat/ kan auch diejenigen/ welche sich deren bemächtiget/ gleich als wenn sie ihm sein Eigenthum vorenthielten/ nicht mit Krieg überziehen. Und eben so wenig hat es recht/ sich von denen/ welche um diese Succession streiten/ zum Richter zu machen. Das eintzige Interesse, so es bey diesem Streite hatte/ bestand darinne / des Reichs-Lehn Herrschaft über die Provintzen/ welche die Spanische Monarchie davon zu Lehn träget/ zu behaupten. Der Catholische König hat sich aber niemahls geweigert/ dieselbe zu erkennen. Das Reich kan auch nicht zu einer gerechten Vertheidigung seiner Ruptur, das Bündniß mit den Spaniern anführen. Denn man würde zu Regenspurg einen Abgesandten dieser Nation/ welcher kommen wäre/ das Reich gegen einen Printzen/ der sich mit Gewalt zu ihrem Könige gemacht/ um Hülffe anzusprechen/ nicht gehört haben. Alle Völcker/ aus welchen die Spanische Monarchie bestehet/ hätte sich Philippo V. einmühtig / und mit einer allgemeinen Ubereinstimmung unterworffen. Man brauchte in allen den grossen und vielen Reichen dieser Monarchie nicht die geringste Gewalt / ihnen besagten Printzen vor zusetzen. Das Reich war zwar mit denen Spaniern alliirt/ aber es war deswegen nicht ihr Herr/ oder Vormund/ da es zu urtheilen Macht gehabt/ ob sie auch rechte Ursachen hatten/ vergnügt zu seyn / und sie in einem Stande/ mit welchem sie zufrieden waren/ hätte stöhren dürffen.</p> <p>Die andern Ursachen/ welche die drey Reich Collegia in ihrem Schlusse anführen / warum sie Franckreich den Krieg angekündiget/ sind eben so wenig gerecht. Die Gewaltthätigkeiten/ welche män dem Churfürsten von der Pfaltz/ und dem Hertzog zu Mompelgard genöhtiget/ die Catholische Religion in seinem Lande / ungekäncket zu lassen; Wenn er den Churfürsten von der Pfaltz durch militarische execution dahin angehalten/ die Summen/ welche er der Hertzogin von Orleans schuldig war/ zu zahlen/ so hat er nichts </p> </div> </body> </text> </TEI> [224/0267]
worden/ zu wünschen/ daß dieser Schluß/ der dreyen Collegien ausgetilget/ und dessen Gedächtniß den Nachkommen möchte entnommen seyn. Denn sie werden durch diesen Reichs-Schluß erkennen/ daß das Reich/ welches sonst allezeit so behutsam gewest/ wenn es einem Christlichen Potentaten den Krieg ankündigen sollen/ ihn jetzt einem König ankündiget/ welcher/ damit er ja dem Teutschen Reiche nicht den geringsten Argwohn geben möchte/ sich nicht wiedersetzete/ da man die Linie bey Germersheim zohe/ und sich alles desjenigen/ was auch seinen Sachen am vortheilhaftigsten seyn könte/ enthielt. Die Nachkommen/ sage ich/ werden sehen/ daß ihm das Reich wegen solcher Kleinigkeit dem Krieg angekündiget / weswegen man sich auch nicht einmahl die Mühe gegeben/ Satisfaction zu verlangen; oder auch wegen solcher Ursachen/ welche weil sie das Teutsche Reich nicht eigentlich angehen/ keine rechtmässige Veranlassung zu einem Krige machen können.
Das Reich/ welches auf die Succession von Spanien keinen Anspruch hat/ kan auch diejenigen/ welche sich deren bemächtiget/ gleich als wenn sie ihm sein Eigenthum vorenthielten/ nicht mit Krieg überziehen. Und eben so wenig hat es recht/ sich von denen/ welche um diese Succession streiten/ zum Richter zu machen. Das eintzige Interesse, so es bey diesem Streite hatte/ bestand darinne / des Reichs-Lehn Herrschaft über die Provintzen/ welche die Spanische Monarchie davon zu Lehn träget/ zu behaupten. Der Catholische König hat sich aber niemahls geweigert/ dieselbe zu erkennen. Das Reich kan auch nicht zu einer gerechten Vertheidigung seiner Ruptur, das Bündniß mit den Spaniern anführen. Denn man würde zu Regenspurg einen Abgesandten dieser Nation/ welcher kommen wäre/ das Reich gegen einen Printzen/ der sich mit Gewalt zu ihrem Könige gemacht/ um Hülffe anzusprechen/ nicht gehört haben. Alle Völcker/ aus welchen die Spanische Monarchie bestehet/ hätte sich Philippo V. einmühtig / und mit einer allgemeinen Ubereinstimmung unterworffen. Man brauchte in allen den grossen und vielen Reichen dieser Monarchie nicht die geringste Gewalt / ihnen besagten Printzen vor zusetzen. Das Reich war zwar mit denen Spaniern alliirt/ aber es war deswegen nicht ihr Herr/ oder Vormund/ da es zu urtheilen Macht gehabt/ ob sie auch rechte Ursachen hatten/ vergnügt zu seyn / und sie in einem Stande/ mit welchem sie zufrieden waren/ hätte stöhren dürffen.
Die andern Ursachen/ welche die drey Reich Collegia in ihrem Schlusse anführen / warum sie Franckreich den Krieg angekündiget/ sind eben so wenig gerecht. Die Gewaltthätigkeiten/ welche män dem Churfürsten von der Pfaltz/ und dem Hertzog zu Mompelgard genöhtiget/ die Catholische Religion in seinem Lande / ungekäncket zu lassen; Wenn er den Churfürsten von der Pfaltz durch militarische execution dahin angehalten/ die Summen/ welche er der Hertzogin von Orleans schuldig war/ zu zahlen/ so hat er nichts
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Zitationshilfe: | Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/267>, abgerufen am 16.07.2024. |