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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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lich zu eröffnen/ was massen unsers geliebtesten Sohnes/ des Printzen-Friedrichs Augusti Liebden/ sich zu Wien den II. des jetzt-lauffenden Monats zur Römisch-Catholischen Religion öffentlich bekennet/ weilen Sie nach sattsamer Uberlegung befunden/ daß es sich vor Sie / als einen Königl. Printzen/ nicht schicken noch anständlich seyn würde/ die von Ihro vor albereits 5. Jahren angenommene Religion fernerhin zu verheelen. Nachdem wir diesen unsern geliebten Sohne (so wie wir es der Billigkeit gemäß zu seyn erachtet) von seiner zarten Jugend an/ alle vollkommene und ungehinderte Gewissens-Freyheit gelassen; So hat er uns aus eigener Bewegnüß schriftlich zu erkennen gegeben/ wie daß ihm der Allmächtige sein Hertz gerühret/ und er einen besondern Trieb und Neigung/ sich zu der Römisch-Catholischen Religion zu begeben/ bey sich verspürete. Da wir nun diesen Glauben selbsten bekennen; So erheischet selbiger von uns/ uns nicht allein unserm geliebten Sohn in seinem Vorhaben nicht zu widersetzen/ sondern auch über dieses seinen gefaßten Entschluß mit unsern Vätterlichen Gefallen und Vergnügen zu bemercken. Ferner haben wir die Herren auch nach dieser gethaner Eröfnung gnädigst versichern wollen/ daß sie sich über diese von unsers Printzen Liebden getroffene Veränderung keinesweges zu bekümmern/ noch zu beunruhigen Ursach haben. Wir haben/ wie bekannt/ nie keinem in Religions-Sachen den geringsten Zwang oder Gewalt zugefüget/ wohl wissende/ daß der Glaube eine Gabe des Höchsten und billig seye/ daß unsere liebe getreue Unterthanen eben der Gewissens-Freyheit geniessen/ die wir unsers Printzen Liebden jederzeit gestattet. Und solchem nach können die Herren sich auch versichert halten/ daß unser geliebter Sohn eben so billige und moderate Sentiments/ als wir selbst/ fügen und hegen werde. Die Herren fahren demnach fort/ ihrer obliegenden Pflicht und Schuldigkeit/ mit eben der Treue/ Geflissenheit und Eifer/ wie sie biß anhero gethan/ auch in Zukunft nachzuleben/ und seyen darbey der gäntzlichen und ungezweifelten Zuversicht/ daß so wohl wir/ als unsers geliebten Sohns Liebden vor dieselbe zu allen Zeiten/ so viel Huld und Gnade beybehalten werden/ als ihre Sorgfalt und Eifer zu unserm Dienste/ meritiren. Geben Dreßden den 23. Octobr. 1717.

N. V.

Extract Ihrer Königl. Majest. in Polen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Rescripti, an Dero Gesandtschaft zu Regenspurg/ de dato Dreßden / den 23. Octobr. 1717.

Wir begehren gnädigst/ ihr wollet denen Gesandtschaften der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände förderlichst zu vernehmen geben/ wie Wir nun über 20. Jahr in Unsern Landen

lich zu eröffnen/ was massen unsers geliebtesten Sohnes/ des Printzen-Friedrichs Augusti Liebden/ sich zu Wien den II. des jetzt-lauffenden Monats zur Römisch-Catholischen Religion öffentlich bekennet/ weilen Sie nach sattsamer Uberlegung befunden/ daß es sich vor Sie / als einen Königl. Printzen/ nicht schicken noch anständlich seyn würde/ die von Ihro vor albereits 5. Jahren angenommene Religion fernerhin zu verheelen. Nachdem wir diesen unsern geliebten Sohne (so wie wir es der Billigkeit gemäß zu seyn erachtet) von seiner zarten Jugend an/ alle vollkommene und ungehinderte Gewissens-Freyheit gelassen; So hat er uns aus eigener Bewegnüß schriftlich zu erkennen gegeben/ wie daß ihm der Allmächtige sein Hertz gerühret/ und er einen besondern Trieb und Neigung/ sich zu der Römisch-Catholischen Religion zu begeben/ bey sich verspürete. Da wir nun diesen Glauben selbsten bekennen; So erheischet selbiger von uns/ uns nicht allein unserm geliebten Sohn in seinem Vorhaben nicht zu widersetzen/ sondern auch über dieses seinen gefaßten Entschluß mit unsern Vätterlichen Gefallen und Vergnügen zu bemercken. Ferner haben wir die Herren auch nach dieser gethaner Eröfnung gnädigst versichern wollen/ daß sie sich über diese von unsers Printzen Liebden getroffene Veränderung keinesweges zu bekümmern/ noch zu beunruhigen Ursach haben. Wir haben/ wie bekannt/ nie keinem in Religions-Sachen den geringsten Zwang oder Gewalt zugefüget/ wohl wissende/ daß der Glaube eine Gabe des Höchsten und billig seye/ daß unsere liebe getreue Unterthanen eben der Gewissens-Freyheit geniessen/ die wir unsers Printzen Liebden jederzeit gestattet. Und solchem nach können die Herren sich auch versichert halten/ daß unser geliebter Sohn eben so billige und moderate Sentiments/ als wir selbst/ fügen und hegen werde. Die Herren fahren demnach fort/ ihrer obliegenden Pflicht und Schuldigkeit/ mit eben der Treue/ Geflissenheit und Eifer/ wie sie biß anhero gethan/ auch in Zukunft nachzuleben/ und seyen darbey der gäntzlichen und ungezweifelten Zuversicht/ daß so wohl wir/ als unsers geliebten Sohns Liebden vor dieselbe zu allen Zeiten/ so viel Huld und Gnade beybehalten werden/ als ihre Sorgfalt und Eifer zu unserm Dienste/ meritiren. Geben Dreßden den 23. Octobr. 1717.

N. V.

Extract Ihrer Königl. Majest. in Polen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Rescripti, an Dero Gesandtschaft zu Regenspurg/ de dato Dreßden / den 23. Octobr. 1717.

Wir begehren gnädigst/ ihr wollet denen Gesandtschaften der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände förderlichst zu vernehmen geben/ wie Wir nun über 20. Jahr in Unsern Landen

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lich zu eröffnen/ was massen unsers                      geliebtesten Sohnes/ des Printzen-Friedrichs Augusti Liebden/ sich zu Wien den                      II. des jetzt-lauffenden Monats zur Römisch-Catholischen Religion öffentlich                      bekennet/ weilen Sie nach sattsamer Uberlegung befunden/ daß es sich vor Sie /                      als einen Königl. Printzen/ nicht schicken noch anständlich seyn würde/ die                      von Ihro vor albereits 5. Jahren angenommene Religion fernerhin zu verheelen.                      Nachdem wir diesen unsern geliebten Sohne (so wie wir es der Billigkeit gemäß zu                      seyn erachtet) von seiner zarten Jugend an/ alle vollkommene und ungehinderte                      Gewissens-Freyheit gelassen; So hat er uns aus eigener Bewegnüß schriftlich zu                      erkennen gegeben/ wie daß ihm der Allmächtige sein Hertz gerühret/ und er                      einen besondern Trieb und Neigung/ sich zu der Römisch-Catholischen Religion zu                      begeben/ bey sich verspürete. Da wir nun diesen Glauben selbsten bekennen; So                      erheischet selbiger von uns/ uns nicht allein unserm geliebten Sohn in seinem                      Vorhaben nicht zu widersetzen/ sondern auch über dieses seinen gefaßten                      Entschluß mit unsern Vätterlichen Gefallen und Vergnügen zu bemercken. Ferner                      haben wir die Herren auch nach dieser gethaner Eröfnung gnädigst versichern                      wollen/ daß sie sich über diese von unsers Printzen Liebden getroffene                      Veränderung keinesweges zu bekümmern/ noch zu beunruhigen Ursach haben. Wir                      haben/ wie bekannt/ nie keinem in Religions-Sachen den geringsten Zwang oder                      Gewalt zugefüget/ wohl wissende/ daß der Glaube eine Gabe des Höchsten und                      billig seye/ daß unsere liebe getreue Unterthanen eben der Gewissens-Freyheit                      geniessen/ die wir unsers Printzen Liebden jederzeit gestattet. Und solchem                      nach können die Herren sich auch versichert halten/ daß unser geliebter Sohn                      eben so billige und moderate Sentiments/ als wir selbst/ fügen und hegen                      werde. Die Herren fahren demnach fort/ ihrer obliegenden Pflicht und                      Schuldigkeit/ mit eben der Treue/ Geflissenheit und Eifer/ wie sie biß anhero                      gethan/ auch in Zukunft nachzuleben/ und seyen darbey der gäntzlichen und                      ungezweifelten Zuversicht/ daß so wohl wir/ als unsers geliebten Sohns Liebden                      vor dieselbe zu allen Zeiten/ so viel Huld und Gnade beybehalten werden/ als                      ihre Sorgfalt und Eifer zu unserm Dienste/ meritiren. Geben Dreßden den 23.                      Octobr. 1717.</p>
        <p>N. V.</p>
        <p>Extract Ihrer Königl. Majest. in Polen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen                      allergnädigsten Rescripti, an Dero Gesandtschaft zu Regenspurg/ de dato Dreßden                     / den 23. Octobr. 1717.</p>
        <p>Wir begehren gnädigst/ ihr wollet denen Gesandtschaften der Augspurgischen                      Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände förderlichst zu                      vernehmen geben/ wie Wir nun über 20. Jahr in Unsern Landen
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[193/0236] lich zu eröffnen/ was massen unsers geliebtesten Sohnes/ des Printzen-Friedrichs Augusti Liebden/ sich zu Wien den II. des jetzt-lauffenden Monats zur Römisch-Catholischen Religion öffentlich bekennet/ weilen Sie nach sattsamer Uberlegung befunden/ daß es sich vor Sie / als einen Königl. Printzen/ nicht schicken noch anständlich seyn würde/ die von Ihro vor albereits 5. Jahren angenommene Religion fernerhin zu verheelen. Nachdem wir diesen unsern geliebten Sohne (so wie wir es der Billigkeit gemäß zu seyn erachtet) von seiner zarten Jugend an/ alle vollkommene und ungehinderte Gewissens-Freyheit gelassen; So hat er uns aus eigener Bewegnüß schriftlich zu erkennen gegeben/ wie daß ihm der Allmächtige sein Hertz gerühret/ und er einen besondern Trieb und Neigung/ sich zu der Römisch-Catholischen Religion zu begeben/ bey sich verspürete. Da wir nun diesen Glauben selbsten bekennen; So erheischet selbiger von uns/ uns nicht allein unserm geliebten Sohn in seinem Vorhaben nicht zu widersetzen/ sondern auch über dieses seinen gefaßten Entschluß mit unsern Vätterlichen Gefallen und Vergnügen zu bemercken. Ferner haben wir die Herren auch nach dieser gethaner Eröfnung gnädigst versichern wollen/ daß sie sich über diese von unsers Printzen Liebden getroffene Veränderung keinesweges zu bekümmern/ noch zu beunruhigen Ursach haben. Wir haben/ wie bekannt/ nie keinem in Religions-Sachen den geringsten Zwang oder Gewalt zugefüget/ wohl wissende/ daß der Glaube eine Gabe des Höchsten und billig seye/ daß unsere liebe getreue Unterthanen eben der Gewissens-Freyheit geniessen/ die wir unsers Printzen Liebden jederzeit gestattet. Und solchem nach können die Herren sich auch versichert halten/ daß unser geliebter Sohn eben so billige und moderate Sentiments/ als wir selbst/ fügen und hegen werde. Die Herren fahren demnach fort/ ihrer obliegenden Pflicht und Schuldigkeit/ mit eben der Treue/ Geflissenheit und Eifer/ wie sie biß anhero gethan/ auch in Zukunft nachzuleben/ und seyen darbey der gäntzlichen und ungezweifelten Zuversicht/ daß so wohl wir/ als unsers geliebten Sohns Liebden vor dieselbe zu allen Zeiten/ so viel Huld und Gnade beybehalten werden/ als ihre Sorgfalt und Eifer zu unserm Dienste/ meritiren. Geben Dreßden den 23. Octobr. 1717. N. V. Extract Ihrer Königl. Majest. in Polen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Rescripti, an Dero Gesandtschaft zu Regenspurg/ de dato Dreßden / den 23. Octobr. 1717. Wir begehren gnädigst/ ihr wollet denen Gesandtschaften der Augspurgischen Confessions-Verwandten Churfürsten/ Fürsten und Stände förderlichst zu vernehmen geben/ wie Wir nun über 20. Jahr in Unsern Landen

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/236>, abgerufen am 24.11.2024.