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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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fehlets ihm auch nicht / und kan die/ nur in dem Chur-Sächsischen vor etlichen Jahren beschehene Enrollirung davon ein unverwerflicher Beweiß seyn/ indem die Summa der aufgeschiiebenen Mannschaft sich auf ein sehr hohes beläuft/ da doch bloß die Mannschaft von 20. bis 60. Jahren in die Listen gebracht/ die andern aber nicht mit gerechnet worden. Wenn nun die Menge aller und jeder Inwohner in gantz Sachsen zusammen gezählet werden solten/ so ist gewiß/ daß sich selbige auf etliche Millionen erstrecken würde. Diese ansehnliche und formidable Macht aber ist in soweit getheilet/ indem nicht nur die Chur-Linie seine Lande in 4. Stecken zerschnitten hat/ davon aber der Zeitzische Antheil/ vorige den Churhause wieder anheim gefallen/ ob schon das Capitel zu Naumburg selben zu wiedersprechen sucht; sondern es hat auch die Fürstl. ein hauffen Theile gemacht / die doch bey der Gothischen wiederum in eines zusammen gewachsen angefangen. Und damit man von dieser Zertheilung der Chur Linie/ der Historie und der künftigen Zeiten halber/ eine sattsame Nachricht habe/ so ist alhier Churfürst Johann Georg I. sein desfals errichtes Testament zu Ende dieses Satzes mit inferiret worden. Dem allen aber ungeachtet/ wird versichert/ daß das Churfürstenthum Sachsen annoch aus 85/ meistens grossen Aembtern bestehe/ darvon einige 150. Dörffer in sich fassen/ die Ober- und Nieder-Laußnitz nicht mit gerechnet/ die alleine 20000. Mann sol stellen können: hiernechst wil dem so schönen Lande von vielen/ als ein grosser defect angerechnet werden/ daß dessen Gräntzen fast allenthalben offen/ da doch Guben/ Torgau/ und Wittenberg/ auch andere die considerablesten Festungen/ abgeben/ die man in Teutschland würde finden können/ welches man in seinem Werth und Unwerth beruhen läst. Wegen der Commercien ist bereits Erwehnung geschehen/ / wie auch von denen Bergwercken ebenfals vorgegeben werden wil/ daß selbige in bessern Stande seyn könten. Ferner saget man/ daß weil Sachsen/ ratione anderer Religionen, so zu sagen ein territorium Clausum bisher gewesen/ solches denen Commercien auch habe in Wege gestanden/ dadoch eine ausgemachte Sache sey/ daß die Duldung an derer / jedoch solcher Religionen, die den Staat nicht turbiren/ eines der besten Mittel/ ein Land in Auffnehmen zu bringen. An dem ists/ wenn in Sachsen die aus Franckreich gewichene Reformirten/ hätten bleiben können/ daß es jetzo vielleicht in dem florisantisten Zustande seyn dürffte. Doch Sachsen hat zu wünschen/ daß sein Religions-Zustand beständig so verbleibe/ wie solcher dermahlen ist. Wie Volckreich aber Sachsen sey/ und zwar nur das Fürstenthum / davon wird unten annectirtes Verzeichniß besagen/ welches man in seinem Gültig- und Ungültigkeit verbleiben läst. Wegen seiner vortreflichen Ritterschaft aber hat man nachstehende glaubwürdige Berichte ebenfals beyfügen wollen.

vid. Elect. Jur. Publ. Tom. 15. Fascicul: der wegen des Director. gewechselten Schristen/ Fascicul. 3. seqq.

fehlets ihm auch nicht / und kan die/ nur in dem Chur-Sächsischen vor etlichen Jahren beschehene Enrollirung davon ein unverwerflicher Beweiß seyn/ indem die Summa der aufgeschiiebenen Mannschaft sich auf ein sehr hohes beläuft/ da doch bloß die Mannschaft von 20. bis 60. Jahren in die Listen gebracht/ die andern aber nicht mit gerechnet worden. Wenn nun die Menge aller und jeder Inwohner in gantz Sachsen zusammen gezählet werden solten/ so ist gewiß/ daß sich selbige auf etliche Millionen erstrecken würde. Diese ansehnliche und formidable Macht aber ist in soweit getheilet/ indem nicht nur die Chur-Linie seine Lande in 4. Stecken zerschnitten hat/ davon aber der Zeitzische Antheil/ vorige den Churhause wieder anheim gefallen/ ob schon das Capitel zu Naumburg selben zu wiedersprechen sucht; sondern es hat auch die Fürstl. ein hauffen Theile gemacht / die doch bey der Gothischen wiederum in eines zusammen gewachsen angefangen. Und damit man von dieser Zertheilung der Chur Linie/ der Historie und der künftigen Zeiten halber/ eine sattsame Nachricht habe/ so ist alhier Churfürst Johann Georg I. sein desfals errichtes Testament zu Ende dieses Satzes mit inferiret worden. Dem allen aber ungeachtet/ wird versichert/ daß das Churfürstenthum Sachsen annoch aus 85/ meistens grossen Aembtern bestehe/ darvon einige 150. Dörffer in sich fassen/ die Ober- und Nieder-Laußnitz nicht mit gerechnet/ die alleine 20000. Mann sol stellen können: hiernechst wil dem so schönen Lande von vielen/ als ein grosser defect angerechnet werden/ daß dessen Gräntzen fast allenthalben offen/ da doch Guben/ Torgau/ und Wittenberg/ auch andere die considerablesten Festungen/ abgeben/ die man in Teutschland würde finden können/ welches man in seinem Werth und Unwerth beruhen läst. Wegen der Commercien ist bereits Erwehnung geschehen/ / wie auch von denen Bergwercken ebenfals vorgegeben werden wil/ daß selbige in bessern Stande seyn könten. Ferner saget man/ daß weil Sachsen/ ratione anderer Religionen, so zu sagen ein territorium Clausum bisher gewesen/ solches denen Commercien auch habe in Wege gestanden/ dadoch eine ausgemachte Sache sey/ daß die Duldung an derer / jedoch solcher Religionen, die den Staat nicht turbiren/ eines der besten Mittel/ ein Land in Auffnehmen zu bringen. An dem ists/ wenn in Sachsen die aus Franckreich gewichene Reformirten/ hätten bleiben können/ daß es jetzo vielleicht in dem florisantisten Zustande seyn dürffte. Doch Sachsen hat zu wünschen/ daß sein Religions-Zustand beständig so verbleibe/ wie solcher dermahlen ist. Wie Volckreich aber Sachsen sey/ und zwar nur das Fürstenthum / davon wird unten annectirtes Verzeichniß besagen/ welches man in seinem Gültig- und Ungültigkeit verbleiben läst. Wegen seiner vortreflichen Ritterschaft aber hat man nachstehende glaubwürdige Berichte ebenfals beyfügen wollen.

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[156/0199] fehlets ihm auch nicht / und kan die/ nur in dem Chur-Sächsischen vor etlichen Jahren beschehene Enrollirung davon ein unverwerflicher Beweiß seyn/ indem die Summa der aufgeschiiebenen Mannschaft sich auf ein sehr hohes beläuft/ da doch bloß die Mannschaft von 20. bis 60. Jahren in die Listen gebracht/ die andern aber nicht mit gerechnet worden. Wenn nun die Menge aller und jeder Inwohner in gantz Sachsen zusammen gezählet werden solten/ so ist gewiß/ daß sich selbige auf etliche Millionen erstrecken würde. Diese ansehnliche und formidable Macht aber ist in soweit getheilet/ indem nicht nur die Chur-Linie seine Lande in 4. Stecken zerschnitten hat/ davon aber der Zeitzische Antheil/ vorige den Churhause wieder anheim gefallen/ ob schon das Capitel zu Naumburg selben zu wiedersprechen sucht; sondern es hat auch die Fürstl. ein hauffen Theile gemacht / die doch bey der Gothischen wiederum in eines zusammen gewachsen angefangen. Und damit man von dieser Zertheilung der Chur Linie/ der Historie und der künftigen Zeiten halber/ eine sattsame Nachricht habe/ so ist alhier Churfürst Johann Georg I. sein desfals errichtes Testament zu Ende dieses Satzes mit inferiret worden. Dem allen aber ungeachtet/ wird versichert/ daß das Churfürstenthum Sachsen annoch aus 85/ meistens grossen Aembtern bestehe/ darvon einige 150. Dörffer in sich fassen/ die Ober- und Nieder-Laußnitz nicht mit gerechnet/ die alleine 20000. Mann sol stellen können: hiernechst wil dem so schönen Lande von vielen/ als ein grosser defect angerechnet werden/ daß dessen Gräntzen fast allenthalben offen/ da doch Guben/ Torgau/ und Wittenberg/ auch andere die considerablesten Festungen/ abgeben/ die man in Teutschland würde finden können/ welches man in seinem Werth und Unwerth beruhen läst. Wegen der Commercien ist bereits Erwehnung geschehen/ / wie auch von denen Bergwercken ebenfals vorgegeben werden wil/ daß selbige in bessern Stande seyn könten. Ferner saget man/ daß weil Sachsen/ ratione anderer Religionen, so zu sagen ein territorium Clausum bisher gewesen/ solches denen Commercien auch habe in Wege gestanden/ dadoch eine ausgemachte Sache sey/ daß die Duldung an derer / jedoch solcher Religionen, die den Staat nicht turbiren/ eines der besten Mittel/ ein Land in Auffnehmen zu bringen. An dem ists/ wenn in Sachsen die aus Franckreich gewichene Reformirten/ hätten bleiben können/ daß es jetzo vielleicht in dem florisantisten Zustande seyn dürffte. Doch Sachsen hat zu wünschen/ daß sein Religions-Zustand beständig so verbleibe/ wie solcher dermahlen ist. Wie Volckreich aber Sachsen sey/ und zwar nur das Fürstenthum / davon wird unten annectirtes Verzeichniß besagen/ welches man in seinem Gültig- und Ungültigkeit verbleiben läst. Wegen seiner vortreflichen Ritterschaft aber hat man nachstehende glaubwürdige Berichte ebenfals beyfügen wollen. vid. Elect. Jur. Publ. Tom. 15. Fascicul: der wegen des Director. gewechselten Schristen/ Fascicul. 3. seqq.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/199>, abgerufen am 22.11.2024.