Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

und Restitution seiner nicht nur ihme / sondern dem gesammten Reich zu dessen mercklicher Verringer- und Debilitirung durch den Feind abgerissenen und vorenthaltenen/ oder sonst entgangenen Mitglieder sich vielmehr lieb und angenehm/ als zuwider seyn lassen kan / ausser deme aber keiner weitern etwa beschwerlichen Accession sich zu besorgen hat/ hergegen die Thür des Fürsten-Raths immer offen stehen/ und derselbe der Anzahl seiner Senatoren niemahls gewiß/ sondern eines continuirlichen Zu- und Anlauffs theils gantz neuer von Jahren zu Jahren/ ja schier von Monat zu Monat sich herfürthuenden Competitoren/ theils alter praetendenten/ ohne deren Ende jemahls zu ersehen/ und zwar bey diesen solcher gestalt gewärtig seyn und bleiben müste/ daß alte verlegene oder auch wohl niemahls in usu gewesene Vota unter dem Nahmen rerum merae facultatis hervor gesuchet werden/ deme auch nur zu contradiciren neque singuli neque universi Fug/ Recht noch Macht haben/ und einem gesämmtlichen Fürstl. Collegio darein nicht mehr als sein Ja-wort zu sprechen übrig verbleiben/ solchem nach dem Chur-Sächsischen Gesandten/ so bald nach seiner Zurückkunft von Dreßden nacher Regenspurg die von sich oder seinem Principalen selbst assignirte Stelle ohne vorhergehende andere Einwillig- oder Anweisüng einzunehmen frey stehen solte; So je eine so praejudicirliche / und da dergleichen Principia durch Approbation oder Stillschweigen dererjenigen / welche darein zu reden/ ihre angegebene Rechts-Kraft gewinnen solten/ einem so hohen Collegio so gefähr-ja unerleidliche Sache seyn würde/ daß derselben bey Zeiten/ ehe sie noch über die Schwelle lömmt/ vorzubauen/ und dadurch allen snnst unvermeidlichen dem gesammten Reichswesen schädlichen Desordren, Cofusion und andern unzehlichen Inconvenientien und Sequelen entgegen zu gehen / die Libertät/ Ehre und Respect, ja die höchste Nothdurft eines Reichs-Fürstlichen Collegii unumgänglich erfordern wil.

§. 3.

Es ist denenjenigen/ welche bey und mit dem Reichs-Tag selbsten zu thun/ oder doch von deme/ was daselbst vorgehet/ Nachricht haben/ erinnerlich/ wie noch vor weniger Zeit der Chur-Sächsische Gesandte zu Regenspurg mit Beziehung auf einen an ihn dessentwegen ergangenen Special Befehl/ die vorseyende viele Introductiones quovis modo behindern zu helffen im Churfürstl. Collegio angezeiget/ und ad protocollum solennissime declariret/ "daß/ wofern mit solchen Multiplicationen fortgegangen werden wolte/ er beordert wäre/ cum protestatione aufzustehen/ und aus dem Collegio hinweg zu gehen/ mit der ausdrücklichen Contestation, daß Chur-Sachsen/ an allen denen bishero errichteten Conclusis und gemachten Dingen weiter im geringsten keinen Theil zu nehmen begehrte." Da dann leicht zu ermessen/ wie eine solche unvermuthete Affecti-

und Restitution seiner nicht nur ihme / sondern dem gesammten Reich zu dessen mercklicher Verringer- und Debilitirung durch den Feind abgerissenen und vorenthaltenen/ oder sonst entgangenen Mitglieder sich vielmehr lieb und angenehm/ als zuwider seyn lassen kan / ausser deme aber keiner weitern etwa beschwerlichen Accession sich zu besorgen hat/ hergegen die Thür des Fürsten-Raths immer offen stehen/ und derselbe der Anzahl seiner Senatoren niemahls gewiß/ sondern eines continuirlichen Zu- und Anlauffs theils gantz neuer von Jahren zu Jahren/ ja schier von Monat zu Monat sich herfürthuenden Competitoren/ theils alter praetendenten/ ohne deren Ende jemahls zu ersehen/ und zwar bey diesen solcher gestalt gewärtig seyn und bleiben müste/ daß alte verlegene oder auch wohl niemahls in usu gewesene Vota unter dem Nahmen rerum merae facultatis hervor gesuchet werden/ deme auch nur zu contradiciren neque singuli neque universi Fug/ Recht noch Macht haben/ und einem gesämmtlichen Fürstl. Collegio darein nicht mehr als sein Ja-wort zu sprechen übrig verbleiben/ solchem nach dem Chur-Sächsischen Gesandten/ so bald nach seiner Zurückkunft von Dreßden nacher Regenspurg die von sich oder seinem Principalen selbst assignirte Stelle ohne vorhergehende andere Einwillig- oder Anweisüng einzunehmen frey stehen solte; So je eine so praejudicirliche / und da dergleichen Principia durch Approbation oder Stillschweigen dererjenigen / welche darein zu reden/ ihre angegebene Rechts-Kraft gewinnen solten/ einem so hohen Collegio so gefähr-ja unerleidliche Sache seyn würde/ daß derselben bey Zeiten/ ehe sie noch über die Schwelle lömmt/ vorzubauen/ und dadurch allen snnst unvermeidlichen dem gesammten Reichswesen schädlichen Desordren, Cofusion und andern unzehlichen Inconvenientien und Sequelen entgegen zu gehen / die Libertät/ Ehre und Respect, ja die höchste Nothdurft eines Reichs-Fürstlichen Collegii unumgänglich erfordern wil.

§. 3.

Es ist denenjenigen/ welche bey und mit dem Reichs-Tag selbsten zu thun/ oder doch von deme/ was daselbst vorgehet/ Nachricht haben/ erinnerlich/ wie noch vor weniger Zeit der Chur-Sächsische Gesandte zu Regenspurg mit Beziehung auf einen an ihn dessentwegen ergangenen Special Befehl/ die vorseyende viele Introductiones quovis modo behindern zu helffen im Churfürstl. Collegio angezeiget/ und ad protocollum solennissime declariret/ "daß/ wofern mit solchen Multiplicationen fortgegangen werden wolte/ er beordert wäre/ cum protestatione aufzustehen/ und aus dem Collegio hinweg zu gehen/ mit der ausdrücklichen Contestation, daß Chur-Sachsen/ an allen denen bishero errichteten Conclusis und gemachten Dingen weiter im geringsten keinen Theil zu nehmen begehrte." Da dann leicht zu ermessen/ wie eine solche unvermuthete Affecti-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0121" n="78"/>
und Restitution seiner nicht nur ihme                     / sondern dem gesammten Reich zu dessen mercklicher Verringer- und Debilitirung                      durch den Feind abgerissenen und vorenthaltenen/ oder sonst entgangenen                      Mitglieder sich vielmehr lieb und angenehm/ als zuwider seyn lassen kan /                      ausser deme aber keiner weitern etwa beschwerlichen Accession sich zu besorgen                      hat/ hergegen die Thür des Fürsten-Raths immer offen stehen/ und derselbe der                      Anzahl seiner Senatoren niemahls gewiß/ sondern eines continuirlichen Zu- und                      Anlauffs theils gantz neuer von Jahren zu Jahren/ ja schier von Monat zu Monat                      sich herfürthuenden Competitoren/ theils alter praetendenten/ ohne deren Ende                      jemahls zu ersehen/ und zwar bey diesen solcher gestalt gewärtig seyn und                      bleiben müste/ daß alte verlegene oder auch wohl niemahls in usu gewesene Vota                      unter dem Nahmen rerum merae facultatis hervor gesuchet werden/ deme auch nur                      zu contradiciren neque singuli neque universi Fug/ Recht noch Macht haben/ und                      einem gesämmtlichen Fürstl. Collegio darein nicht mehr als sein Ja-wort zu                      sprechen übrig verbleiben/ solchem nach dem Chur-Sächsischen Gesandten/ so                      bald nach seiner Zurückkunft von Dreßden nacher Regenspurg die von sich oder                      seinem Principalen selbst assignirte Stelle ohne vorhergehende andere Einwillig-                      oder Anweisüng einzunehmen frey stehen solte; So je eine so praejudicirliche /                      und da dergleichen Principia durch Approbation oder Stillschweigen dererjenigen                     / welche darein zu reden/ ihre angegebene Rechts-Kraft gewinnen solten/ einem                      so hohen Collegio so gefähr-ja unerleidliche Sache seyn würde/ daß derselben                      bey Zeiten/ ehe sie noch über die Schwelle lömmt/ vorzubauen/ und dadurch                      allen snnst unvermeidlichen dem gesammten Reichswesen schädlichen Desordren,                      Cofusion und andern unzehlichen Inconvenientien und Sequelen entgegen zu gehen /                      die Libertät/ Ehre und Respect, ja die höchste Nothdurft eines                      Reichs-Fürstlichen Collegii unumgänglich erfordern wil.</p>
        <p>§. 3.</p>
        <p>Es ist denenjenigen/ welche bey und mit dem Reichs-Tag selbsten zu thun/ oder                      doch von deme/ was daselbst vorgehet/ Nachricht haben/ erinnerlich/ wie noch                      vor weniger Zeit der Chur-Sächsische Gesandte zu Regenspurg mit Beziehung auf                      einen an ihn dessentwegen ergangenen Special Befehl/ die vorseyende viele                      Introductiones quovis modo behindern zu helffen im Churfürstl. Collegio                      angezeiget/ und ad protocollum solennissime declariret/ "daß/ wofern mit                      solchen Multiplicationen fortgegangen werden wolte/ er beordert wäre/ cum                      protestatione aufzustehen/ und aus dem Collegio hinweg zu gehen/ mit der                      ausdrücklichen Contestation, daß Chur-Sachsen/ an allen denen bishero                      errichteten Conclusis und gemachten Dingen weiter im geringsten keinen Theil zu                      nehmen begehrte." Da dann leicht zu ermessen/ wie eine solche unvermuthete                      Affecti-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[78/0121] und Restitution seiner nicht nur ihme / sondern dem gesammten Reich zu dessen mercklicher Verringer- und Debilitirung durch den Feind abgerissenen und vorenthaltenen/ oder sonst entgangenen Mitglieder sich vielmehr lieb und angenehm/ als zuwider seyn lassen kan / ausser deme aber keiner weitern etwa beschwerlichen Accession sich zu besorgen hat/ hergegen die Thür des Fürsten-Raths immer offen stehen/ und derselbe der Anzahl seiner Senatoren niemahls gewiß/ sondern eines continuirlichen Zu- und Anlauffs theils gantz neuer von Jahren zu Jahren/ ja schier von Monat zu Monat sich herfürthuenden Competitoren/ theils alter praetendenten/ ohne deren Ende jemahls zu ersehen/ und zwar bey diesen solcher gestalt gewärtig seyn und bleiben müste/ daß alte verlegene oder auch wohl niemahls in usu gewesene Vota unter dem Nahmen rerum merae facultatis hervor gesuchet werden/ deme auch nur zu contradiciren neque singuli neque universi Fug/ Recht noch Macht haben/ und einem gesämmtlichen Fürstl. Collegio darein nicht mehr als sein Ja-wort zu sprechen übrig verbleiben/ solchem nach dem Chur-Sächsischen Gesandten/ so bald nach seiner Zurückkunft von Dreßden nacher Regenspurg die von sich oder seinem Principalen selbst assignirte Stelle ohne vorhergehende andere Einwillig- oder Anweisüng einzunehmen frey stehen solte; So je eine so praejudicirliche / und da dergleichen Principia durch Approbation oder Stillschweigen dererjenigen / welche darein zu reden/ ihre angegebene Rechts-Kraft gewinnen solten/ einem so hohen Collegio so gefähr-ja unerleidliche Sache seyn würde/ daß derselben bey Zeiten/ ehe sie noch über die Schwelle lömmt/ vorzubauen/ und dadurch allen snnst unvermeidlichen dem gesammten Reichswesen schädlichen Desordren, Cofusion und andern unzehlichen Inconvenientien und Sequelen entgegen zu gehen / die Libertät/ Ehre und Respect, ja die höchste Nothdurft eines Reichs-Fürstlichen Collegii unumgänglich erfordern wil. §. 3. Es ist denenjenigen/ welche bey und mit dem Reichs-Tag selbsten zu thun/ oder doch von deme/ was daselbst vorgehet/ Nachricht haben/ erinnerlich/ wie noch vor weniger Zeit der Chur-Sächsische Gesandte zu Regenspurg mit Beziehung auf einen an ihn dessentwegen ergangenen Special Befehl/ die vorseyende viele Introductiones quovis modo behindern zu helffen im Churfürstl. Collegio angezeiget/ und ad protocollum solennissime declariret/ "daß/ wofern mit solchen Multiplicationen fortgegangen werden wolte/ er beordert wäre/ cum protestatione aufzustehen/ und aus dem Collegio hinweg zu gehen/ mit der ausdrücklichen Contestation, daß Chur-Sachsen/ an allen denen bishero errichteten Conclusis und gemachten Dingen weiter im geringsten keinen Theil zu nehmen begehrte." Da dann leicht zu ermessen/ wie eine solche unvermuthete Affecti-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/121
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/121>, abgerufen am 23.11.2024.