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Zinzendorf, Nikolaus Ludwig von: Gewisser Grund christlicher Lehre. Leipzig, 1725.

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Das Siebende Gebot.

Du solt nicht stehlen.

Auslegung des Gebots.
Was ist das?

Wir sollen GOtt fürchten und lie-
ben, daß wir unsern Nächsten sein Geld
oder Gut nicht nehmen, noch mit fal-
scher Waar oder Handel an uns brin-
gen, sondern ihm sein Gut und Nah-
rung helffen bessern und behüten.

Erläuterung des Gebots und Beweiß der
Auslegung.
254. Was war bey dem Volcke GOttes auf den gemeinen
Diebstahl vor eine leibliche Strafe gesetzt?

Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf
stiehlet, und schlachts, oder verkauffts, der
soll fünff Ochsen für einen Ochsen geben, und
vier Schaf für ein Schaf, 2. B. Mos. 22, 1.

Findet man aber bey ihm den Diebstahl
lebendig, es sey Ochse, Esel oder Schaf, so
soll ers zweyfältig wieder geben, das. v. 4.

255. Wenn aber einer einbrach, und drüber todt geschlagen
wurde, durfften die weltlichen Gerichte den Thäter
wieder tödten?

Nein.) Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß
er einbricht,
und wird darob geschlagen,

daß
E
Das Siebende Gebot.

Du ſolt nicht ſtehlen.

Auslegung des Gebots.
Was iſt das?

Wir ſollen GOtt fuͤrchten und lie-
ben, daß wir unſern Naͤchſten ſein Geld
oder Gut nicht nehmen, noch mit fal-
ſcher Waar oder Handel an uns brin-
gen, ſondern ihm ſein Gut und Nah-
rung helffen beſſern und behuͤten.

Erlaͤuterung des Gebots und Beweiß der
Auslegung.
254. Was war bey dem Volcke GOttes auf den gemeinen
Diebſtahl vor eine leibliche Strafe geſetzt?

Wenn jemand einen Ochſen oder Schaf
ſtiehlet, und ſchlachts, oder verkauffts, der
ſoll fuͤnff Ochſen fuͤr einen Ochſen geben, und
vier Schaf fuͤr ein Schaf, 2. B. Moſ. 22, 1.

Findet man aber bey ihm den Diebſtahl
lebendig, es ſey Ochſe, Eſel oder Schaf, ſo
ſoll ers zweyfaͤltig wieder geben, daſ. v. 4.

255. Wenn aber einer einbrach, und druͤber todt geſchlagen
wurde, durfften die weltlichen Gerichte den Thaͤter
wieder toͤdten?

Nein.) Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß
er einbricht,
und wird darob geſchlagen,

daß
E
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[65/0098] Das Siebende Gebot. Du ſolt nicht ſtehlen. Auslegung des Gebots. Was iſt das? Wir ſollen GOtt fuͤrchten und lie- ben, daß wir unſern Naͤchſten ſein Geld oder Gut nicht nehmen, noch mit fal- ſcher Waar oder Handel an uns brin- gen, ſondern ihm ſein Gut und Nah- rung helffen beſſern und behuͤten. Erlaͤuterung des Gebots und Beweiß der Auslegung. 254. Was war bey dem Volcke GOttes auf den gemeinen Diebſtahl vor eine leibliche Strafe geſetzt? Wenn jemand einen Ochſen oder Schaf ſtiehlet, und ſchlachts, oder verkauffts, der ſoll fuͤnff Ochſen fuͤr einen Ochſen geben, und vier Schaf fuͤr ein Schaf, 2. B. Moſ. 22, 1. Findet man aber bey ihm den Diebſtahl lebendig, es ſey Ochſe, Eſel oder Schaf, ſo ſoll ers zweyfaͤltig wieder geben, daſ. v. 4. 255. Wenn aber einer einbrach, und druͤber todt geſchlagen wurde, durfften die weltlichen Gerichte den Thaͤter wieder toͤdten? Nein.) Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird darob geſchlagen, daß E

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Zitationshilfe: Zinzendorf, Nikolaus Ludwig von: Gewisser Grund christlicher Lehre. Leipzig, 1725, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zinzendorf_christlichelehre_1725/98>, abgerufen am 27.11.2024.