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Zietz, Luise: Das Frauenwahlrecht, ein Rechtstitel und eine Notwendigkeit. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Ersten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 19. März 1911, S. 4-5.

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Frauenwahlrecht
auch des Mittels, dessen sie sich bedienen muß zur politischen
Erweckung und Erziehung der Jndifferenten. Und doch bedarf
gerade sie, als die doppelt und dreifach Belastete, vor allem des
Wahlrechts zu diesem Doppelzwecke. Als der körperlich schwächere
Arbeiter und als der weibliche Mensch, der Sonderaufgaben zu
erfüllen hat, ist gerade für die Proletarierin die feste Schranke
unerläßlich, die durch Gesetz der kapitalistischen Ausbeutung
gezogen wird, ist gerade für sie das Mittel zur politischen
Erweckung und Erziehung ihrer noch indolenten Geschlechts-
genossinnen eine unbedingte Notwendigkeit. Sie alle müssen ja
mit klarer Einsicht in das Wesen und die Entwicklung des
Kapitalismus erfüllt werden und mit dem Willen, der inneren
Bereitschaft zur Eroberung der politischen Macht, zur Umwand-
lung der bürgerlichen Ordnung in die sozialistische Gesellschaft.
Bedeutet doch der Sieg des Sozialismus, die Aufhebung des
Privateigentums allein für sie das Ende der Lohn- und Ge-
schlechtssklaverei und damit die Eroberung vollen Menschentums.

Ausgerüstet mit dem vollen Bürgerrecht, im Kampfe für
dieses hohe Jdeal, wird die Proletarierin gleichzeitig Klassen-
kämpferin und Rekrutenerzieherin für den Klassenkampf sein.
Sie wird selbst voll ihre Pflicht im Befreiungskampf ihrer Klasse
tun und gleichzeitig die kommende Generation für ihre historische
Pflichterfüllung schulen, sie wird Bürgertugenden betätigen und
Staatsbürger im besten Sinne des Wortes erziehen. Damit aber
beschleunigt und sichert sie den Sieg des Sozialismus. Mit
zäher Energie, mit verdoppeltem Eifer und heiliger Begeisterung
werden deshalb die Genossinnen kämpfen um das Recht der
Persönlichkeit, um das Mittel zur politischen Erweckung und
Erziehung der Massen, um die Waffe in unserem Befreiungs-
kampf, um die Waffe zur Erringung der politischen Macht
und der Sozialsicherung der Gesellschaft: Um das politische
Frauenwahlrecht.

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auch des Mittels, dessen sie sich bedienen muß zur politischen
Erweckung und Erziehung der Jndifferenten. Und doch bedarf
gerade sie, als die doppelt und dreifach Belastete, vor allem des
Wahlrechts zu diesem Doppelzwecke. Als der körperlich schwächere
Arbeiter und als der weibliche Mensch, der Sonderaufgaben zu
erfüllen hat, ist gerade für die Proletarierin die feste Schranke
unerläßlich, die durch Gesetz der kapitalistischen Ausbeutung
gezogen wird, ist gerade für sie das Mittel zur politischen
Erweckung und Erziehung ihrer noch indolenten Geschlechts-
genossinnen eine unbedingte Notwendigkeit. Sie alle müssen ja
mit klarer Einsicht in das Wesen und die Entwicklung des
Kapitalismus erfüllt werden und mit dem Willen, der inneren
Bereitschaft zur Eroberung der politischen Macht, zur Umwand-
lung der bürgerlichen Ordnung in die sozialistische Gesellschaft.
Bedeutet doch der Sieg des Sozialismus, die Aufhebung des
Privateigentums allein für sie das Ende der Lohn- und Ge-
schlechtssklaverei und damit die Eroberung vollen Menschentums.

Ausgerüstet mit dem vollen Bürgerrecht, im Kampfe für
dieses hohe Jdeal, wird die Proletarierin gleichzeitig Klassen-
kämpferin und Rekrutenerzieherin für den Klassenkampf sein.
Sie wird selbst voll ihre Pflicht im Befreiungskampf ihrer Klasse
tun und gleichzeitig die kommende Generation für ihre historische
Pflichterfüllung schulen, sie wird Bürgertugenden betätigen und
Staatsbürger im besten Sinne des Wortes erziehen. Damit aber
beschleunigt und sichert sie den Sieg des Sozialismus. Mit
zäher Energie, mit verdoppeltem Eifer und heiliger Begeisterung
werden deshalb die Genossinnen kämpfen um das Recht der
Persönlichkeit, um das Mittel zur politischen Erweckung und
Erziehung der Massen, um die Waffe in unserem Befreiungs-
kampf, um die Waffe zur Erringung der politischen Macht
und der Sozialsicherung der Gesellschaft: Um das politische
Frauenwahlrecht.

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[5/0002] Frauenwahlrecht auch des Mittels, dessen sie sich bedienen muß zur politischen Erweckung und Erziehung der Jndifferenten. Und doch bedarf gerade sie, als die doppelt und dreifach Belastete, vor allem des Wahlrechts zu diesem Doppelzwecke. Als der körperlich schwächere Arbeiter und als der weibliche Mensch, der Sonderaufgaben zu erfüllen hat, ist gerade für die Proletarierin die feste Schranke unerläßlich, die durch Gesetz der kapitalistischen Ausbeutung gezogen wird, ist gerade für sie das Mittel zur politischen Erweckung und Erziehung ihrer noch indolenten Geschlechts- genossinnen eine unbedingte Notwendigkeit. Sie alle müssen ja mit klarer Einsicht in das Wesen und die Entwicklung des Kapitalismus erfüllt werden und mit dem Willen, der inneren Bereitschaft zur Eroberung der politischen Macht, zur Umwand- lung der bürgerlichen Ordnung in die sozialistische Gesellschaft. Bedeutet doch der Sieg des Sozialismus, die Aufhebung des Privateigentums allein für sie das Ende der Lohn- und Ge- schlechtssklaverei und damit die Eroberung vollen Menschentums. Ausgerüstet mit dem vollen Bürgerrecht, im Kampfe für dieses hohe Jdeal, wird die Proletarierin gleichzeitig Klassen- kämpferin und Rekrutenerzieherin für den Klassenkampf sein. Sie wird selbst voll ihre Pflicht im Befreiungskampf ihrer Klasse tun und gleichzeitig die kommende Generation für ihre historische Pflichterfüllung schulen, sie wird Bürgertugenden betätigen und Staatsbürger im besten Sinne des Wortes erziehen. Damit aber beschleunigt und sichert sie den Sieg des Sozialismus. Mit zäher Energie, mit verdoppeltem Eifer und heiliger Begeisterung werden deshalb die Genossinnen kämpfen um das Recht der Persönlichkeit, um das Mittel zur politischen Erweckung und Erziehung der Massen, um die Waffe in unserem Befreiungs- kampf, um die Waffe zur Erringung der politischen Macht und der Sozialsicherung der Gesellschaft: Um das politische Frauenwahlrecht. Luise Zietz. _____________________________________ _____________________________________________________________________

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Zitationshilfe: Zietz, Luise: Das Frauenwahlrecht, ein Rechtstitel und eine Notwendigkeit. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Ersten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 19. März 1911, S. 4-5, hier S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zietz_frauenwahlrecht_1911/2>, abgerufen am 21.11.2024.