Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

Bild:
<< vorherige Seite

herrschaft ein Ende zu machen. Die Sozialdemokratie kann nicht die
politische Macht erlangen, ohne Zustände zu schaffen, die der Bour-
geoisie -- natürlich der Klasse, nicht den Jndividuen -- für immer ein
Ende machen, jede Wiederkehr der bürgerlichen Parteien ausschließen.
Das Schaukelspiel des Auf und Nieder dieser Parteien nimmt also ein
gründliches Ende, sobald die Sozialdemokratie zur Macht gelangt, und
damit hört auch der Parlamentarismus im bürgerlichen Sinne auf.

Glaubt man, daß eine bürgerliche Regierung unter diesen Um-
ständen vor einer sozialdemokratischen Majorität unter den Wählern und
im Parlament ebenso gutwillig abdanken wird, wie heute in einem
parlamentarischen Lande ein liberales Ministerium vor einer konser-
vativen Majorität, ein konservatives Ministerium vor einer liberalen
Majorität? Müssen wir nicht darauf gefaßt sein, daß die bürgerliche
Regierung unter Zustimmung aller bürgerlichen Parteien schon lange
vorher durch einen Staatsstreich versuchen wird, das Proletariat für
immer zur Machtlosigkeit zu verurteilen?

Man muß blind sein für den fundamentalen Gegensatz zwischen
Proletariat und Bourgeoisie, wenn man annimmt, jenes hätte Aus-
sicht, durch die bloße Macht des Stimmzettels die politische Macht zu
erobern. Wie dieser Prozeß der Eroberung sich abspielen wird, wissen
wir nicht, er wird in den verschiedenen Staaten wohl sehr verschiedene
Formen annehmen, und braucht keineswegs gewalttätiger, blutiger
Natur zu sein. Wird das bürgerliche Regime von seinen Stützen
im Stiche gelassen, dann bricht es von selbst in sich zusammen,
dankt es vielleicht freiwillig ab. Dem Parlamentarismus, dem Stimm-
zettel kann dabei auch eine sehr wichtige Rolle zufallen, aber der ganze
Prozeß kann nicht vor sich gehen ohne gewaltige Verschiebungen der
Kraftverhältnisse außerhalb des Parlaments.

Der Parlamentarismus und das Stimmrecht haben also für das
Proletariat nicht jene entscheidende Bedeutung zur Gewinnung der
politischen Macht, wie für die Bourgeoisie. Der Uebergang dieser Macht
von der Bourgeoisie auf das Proletariat ist eben ein ganz anderer, viel
einschneidenderer, gewaltigerer Akt, als der Uebergang der Macht von
einer Fraktion der Bourgeoisie auf eine andere. Steht für die bürger-
lichen Parteien der Parlamentarismus in erster Linie als Mittel, die
politische Macht zu erlangen, so tritt dieser Gesichtspunkt für die proleta-
rische Bewertung des Parlamentarismus in zweite Linie.

Der Parlamentarismus und das allgemeine Stimmrecht kommen
für das Proletariat zunächst nicht in Betracht als das Mittel, die poli-
tische Macht zu erobern, sondern vor allem als Mittel, Arbeiterklasse,
Staat und Gesellschaft für diese Eroberung vorzubereiten und tauglich
zu machen. Es gilt, das Proletariat von der Gefolgschaft der bürger-
lichen Parteien loszulösen, es zu einer selbständigen Klassenpartei zu
organisieren, es mit Klarheit über das Wesen der bürgerlichen Gesell-
schaft, ihre Entwickelung und seine daraus folgenden historischen Auf-
gaben zu erfüllen, ihm Mut und Selbstvertrauen zu geben, alle Kon-
zessionen der bürgerlichen Gesellschaft im Jnteresse des Proletariats zu
entreißen, die ihr zu entreißen sind, und zugleich der Masse der Bevölke-
rung die Zuversicht beizubringen, daß der kämpfende und aufgeklärte
Teil des Proletariats allen Aufgaben gewachsen ist, die ihm in der
Politik erstehen.

Alles das kann nicht in möglichst vollkommener und umfassender
Weise geschehen ohne das allgemeine Wahlrecht -- und nicht minder
wichtig ist das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Auch dies kommt

herrschaft ein Ende zu machen. Die Sozialdemokratie kann nicht die
politische Macht erlangen, ohne Zustände zu schaffen, die der Bour-
geoisie — natürlich der Klasse, nicht den Jndividuen — für immer ein
Ende machen, jede Wiederkehr der bürgerlichen Parteien ausschließen.
Das Schaukelspiel des Auf und Nieder dieser Parteien nimmt also ein
gründliches Ende, sobald die Sozialdemokratie zur Macht gelangt, und
damit hört auch der Parlamentarismus im bürgerlichen Sinne auf.

Glaubt man, daß eine bürgerliche Regierung unter diesen Um-
ständen vor einer sozialdemokratischen Majorität unter den Wählern und
im Parlament ebenso gutwillig abdanken wird, wie heute in einem
parlamentarischen Lande ein liberales Ministerium vor einer konser-
vativen Majorität, ein konservatives Ministerium vor einer liberalen
Majorität? Müssen wir nicht darauf gefaßt sein, daß die bürgerliche
Regierung unter Zustimmung aller bürgerlichen Parteien schon lange
vorher durch einen Staatsstreich versuchen wird, das Proletariat für
immer zur Machtlosigkeit zu verurteilen?

Man muß blind sein für den fundamentalen Gegensatz zwischen
Proletariat und Bourgeoisie, wenn man annimmt, jenes hätte Aus-
sicht, durch die bloße Macht des Stimmzettels die politische Macht zu
erobern. Wie dieser Prozeß der Eroberung sich abspielen wird, wissen
wir nicht, er wird in den verschiedenen Staaten wohl sehr verschiedene
Formen annehmen, und braucht keineswegs gewalttätiger, blutiger
Natur zu sein. Wird das bürgerliche Regime von seinen Stützen
im Stiche gelassen, dann bricht es von selbst in sich zusammen,
dankt es vielleicht freiwillig ab. Dem Parlamentarismus, dem Stimm-
zettel kann dabei auch eine sehr wichtige Rolle zufallen, aber der ganze
Prozeß kann nicht vor sich gehen ohne gewaltige Verschiebungen der
Kraftverhältnisse außerhalb des Parlaments.

Der Parlamentarismus und das Stimmrecht haben also für das
Proletariat nicht jene entscheidende Bedeutung zur Gewinnung der
politischen Macht, wie für die Bourgeoisie. Der Uebergang dieser Macht
von der Bourgeoisie auf das Proletariat ist eben ein ganz anderer, viel
einschneidenderer, gewaltigerer Akt, als der Uebergang der Macht von
einer Fraktion der Bourgeoisie auf eine andere. Steht für die bürger-
lichen Parteien der Parlamentarismus in erster Linie als Mittel, die
politische Macht zu erlangen, so tritt dieser Gesichtspunkt für die proleta-
rische Bewertung des Parlamentarismus in zweite Linie.

Der Parlamentarismus und das allgemeine Stimmrecht kommen
für das Proletariat zunächst nicht in Betracht als das Mittel, die poli-
tische Macht zu erobern, sondern vor allem als Mittel, Arbeiterklasse,
Staat und Gesellschaft für diese Eroberung vorzubereiten und tauglich
zu machen. Es gilt, das Proletariat von der Gefolgschaft der bürger-
lichen Parteien loszulösen, es zu einer selbständigen Klassenpartei zu
organisieren, es mit Klarheit über das Wesen der bürgerlichen Gesell-
schaft, ihre Entwickelung und seine daraus folgenden historischen Auf-
gaben zu erfüllen, ihm Mut und Selbstvertrauen zu geben, alle Kon-
zessionen der bürgerlichen Gesellschaft im Jnteresse des Proletariats zu
entreißen, die ihr zu entreißen sind, und zugleich der Masse der Bevölke-
rung die Zuversicht beizubringen, daß der kämpfende und aufgeklärte
Teil des Proletariats allen Aufgaben gewachsen ist, die ihm in der
Politik erstehen.

Alles das kann nicht in möglichst vollkommener und umfassender
Weise geschehen ohne das allgemeine Wahlrecht — und nicht minder
wichtig ist das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Auch dies kommt

<TEI>
  <text>
    <back>
      <div type="appendix">
        <div type="appendix" n="1">
          <div n="2">
            <p><pb facs="#f0095" n="85"/>
herrschaft ein Ende zu machen. Die Sozialdemokratie kann nicht die<lb/>
politische Macht erlangen, ohne Zustände zu schaffen, die der Bour-<lb/>
geoisie &#x2014; natürlich der Klasse, nicht den Jndividuen &#x2014; für immer ein<lb/>
Ende machen, jede Wiederkehr der bürgerlichen Parteien ausschließen.<lb/>
Das Schaukelspiel des Auf und Nieder dieser Parteien nimmt also ein<lb/>
gründliches Ende, sobald die Sozialdemokratie zur Macht gelangt, und<lb/>
damit hört auch der Parlamentarismus im bürgerlichen Sinne auf.</p><lb/>
            <p>Glaubt man, daß eine bürgerliche Regierung unter diesen Um-<lb/>
ständen vor einer sozialdemokratischen Majorität unter den Wählern und<lb/>
im Parlament ebenso gutwillig abdanken wird, wie heute in einem<lb/>
parlamentarischen Lande ein liberales Ministerium vor einer konser-<lb/>
vativen Majorität, ein konservatives Ministerium vor einer liberalen<lb/>
Majorität? Müssen wir nicht darauf gefaßt sein, daß die bürgerliche<lb/>
Regierung unter Zustimmung aller bürgerlichen Parteien schon lange<lb/>
vorher durch einen Staatsstreich versuchen wird, das Proletariat für<lb/>
immer zur Machtlosigkeit zu verurteilen?</p><lb/>
            <p>Man muß blind sein für den fundamentalen Gegensatz zwischen<lb/>
Proletariat und Bourgeoisie, wenn man annimmt, jenes hätte Aus-<lb/>
sicht, durch die bloße Macht des Stimmzettels die politische Macht zu<lb/>
erobern. Wie dieser Prozeß der Eroberung sich abspielen wird, wissen<lb/>
wir nicht, er wird in den verschiedenen Staaten wohl sehr verschiedene<lb/>
Formen annehmen, und braucht keineswegs gewalttätiger, blutiger<lb/>
Natur zu sein. Wird das bürgerliche Regime von seinen Stützen<lb/>
im Stiche gelassen, dann bricht es von selbst in sich zusammen,<lb/>
dankt es vielleicht freiwillig ab. Dem Parlamentarismus, dem Stimm-<lb/>
zettel kann dabei auch eine sehr wichtige Rolle zufallen, aber der ganze<lb/>
Prozeß kann nicht vor sich gehen ohne gewaltige Verschiebungen der<lb/>
Kraftverhältnisse außerhalb des Parlaments.</p><lb/>
            <p>Der Parlamentarismus und das Stimmrecht haben also für das<lb/>
Proletariat nicht jene entscheidende Bedeutung zur Gewinnung der<lb/>
politischen Macht, wie für die Bourgeoisie. Der Uebergang dieser Macht<lb/>
von der Bourgeoisie auf das Proletariat ist eben ein ganz anderer, viel<lb/>
einschneidenderer, gewaltigerer Akt, als der Uebergang der Macht von<lb/>
einer Fraktion der Bourgeoisie auf eine andere. Steht für die bürger-<lb/>
lichen Parteien der Parlamentarismus in erster Linie als Mittel, die<lb/>
politische Macht zu erlangen, so tritt dieser Gesichtspunkt für die proleta-<lb/>
rische Bewertung des Parlamentarismus in zweite Linie.</p><lb/>
            <p>Der Parlamentarismus und das allgemeine Stimmrecht kommen<lb/>
für das Proletariat zunächst nicht in Betracht als das Mittel, die poli-<lb/>
tische Macht zu erobern, sondern vor allem als Mittel, Arbeiterklasse,<lb/>
Staat und Gesellschaft für diese Eroberung vorzubereiten und tauglich<lb/>
zu machen. Es gilt, das Proletariat von der Gefolgschaft der bürger-<lb/>
lichen Parteien loszulösen, es zu einer selbständigen Klassenpartei zu<lb/>
organisieren, es mit Klarheit über das Wesen der bürgerlichen Gesell-<lb/>
schaft, ihre Entwickelung und seine daraus folgenden historischen Auf-<lb/>
gaben zu erfüllen, ihm Mut und Selbstvertrauen zu geben, alle Kon-<lb/>
zessionen der bürgerlichen Gesellschaft im Jnteresse des Proletariats zu<lb/>
entreißen, die ihr zu entreißen sind, und zugleich der Masse der Bevölke-<lb/>
rung die Zuversicht beizubringen, daß der kämpfende und aufgeklärte<lb/>
Teil des Proletariats allen Aufgaben gewachsen ist, die ihm in der<lb/>
Politik erstehen.</p><lb/>
            <p>Alles das kann nicht in möglichst vollkommener und umfassender<lb/>
Weise geschehen ohne das allgemeine Wahlrecht &#x2014; und nicht minder<lb/>
wichtig ist das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Auch dies kommt<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[85/0095] herrschaft ein Ende zu machen. Die Sozialdemokratie kann nicht die politische Macht erlangen, ohne Zustände zu schaffen, die der Bour- geoisie — natürlich der Klasse, nicht den Jndividuen — für immer ein Ende machen, jede Wiederkehr der bürgerlichen Parteien ausschließen. Das Schaukelspiel des Auf und Nieder dieser Parteien nimmt also ein gründliches Ende, sobald die Sozialdemokratie zur Macht gelangt, und damit hört auch der Parlamentarismus im bürgerlichen Sinne auf. Glaubt man, daß eine bürgerliche Regierung unter diesen Um- ständen vor einer sozialdemokratischen Majorität unter den Wählern und im Parlament ebenso gutwillig abdanken wird, wie heute in einem parlamentarischen Lande ein liberales Ministerium vor einer konser- vativen Majorität, ein konservatives Ministerium vor einer liberalen Majorität? Müssen wir nicht darauf gefaßt sein, daß die bürgerliche Regierung unter Zustimmung aller bürgerlichen Parteien schon lange vorher durch einen Staatsstreich versuchen wird, das Proletariat für immer zur Machtlosigkeit zu verurteilen? Man muß blind sein für den fundamentalen Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie, wenn man annimmt, jenes hätte Aus- sicht, durch die bloße Macht des Stimmzettels die politische Macht zu erobern. Wie dieser Prozeß der Eroberung sich abspielen wird, wissen wir nicht, er wird in den verschiedenen Staaten wohl sehr verschiedene Formen annehmen, und braucht keineswegs gewalttätiger, blutiger Natur zu sein. Wird das bürgerliche Regime von seinen Stützen im Stiche gelassen, dann bricht es von selbst in sich zusammen, dankt es vielleicht freiwillig ab. Dem Parlamentarismus, dem Stimm- zettel kann dabei auch eine sehr wichtige Rolle zufallen, aber der ganze Prozeß kann nicht vor sich gehen ohne gewaltige Verschiebungen der Kraftverhältnisse außerhalb des Parlaments. Der Parlamentarismus und das Stimmrecht haben also für das Proletariat nicht jene entscheidende Bedeutung zur Gewinnung der politischen Macht, wie für die Bourgeoisie. Der Uebergang dieser Macht von der Bourgeoisie auf das Proletariat ist eben ein ganz anderer, viel einschneidenderer, gewaltigerer Akt, als der Uebergang der Macht von einer Fraktion der Bourgeoisie auf eine andere. Steht für die bürger- lichen Parteien der Parlamentarismus in erster Linie als Mittel, die politische Macht zu erlangen, so tritt dieser Gesichtspunkt für die proleta- rische Bewertung des Parlamentarismus in zweite Linie. Der Parlamentarismus und das allgemeine Stimmrecht kommen für das Proletariat zunächst nicht in Betracht als das Mittel, die poli- tische Macht zu erobern, sondern vor allem als Mittel, Arbeiterklasse, Staat und Gesellschaft für diese Eroberung vorzubereiten und tauglich zu machen. Es gilt, das Proletariat von der Gefolgschaft der bürger- lichen Parteien loszulösen, es zu einer selbständigen Klassenpartei zu organisieren, es mit Klarheit über das Wesen der bürgerlichen Gesell- schaft, ihre Entwickelung und seine daraus folgenden historischen Auf- gaben zu erfüllen, ihm Mut und Selbstvertrauen zu geben, alle Kon- zessionen der bürgerlichen Gesellschaft im Jnteresse des Proletariats zu entreißen, die ihr zu entreißen sind, und zugleich der Masse der Bevölke- rung die Zuversicht beizubringen, daß der kämpfende und aufgeklärte Teil des Proletariats allen Aufgaben gewachsen ist, die ihm in der Politik erstehen. Alles das kann nicht in möglichst vollkommener und umfassender Weise geschehen ohne das allgemeine Wahlrecht — und nicht minder wichtig ist das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Auch dies kommt

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: wie Vorlage; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/95
Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/95>, abgerufen am 24.11.2024.