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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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Damenrecht vor Frauenrecht, bürgerliches Klasseninteresse vor dem
Jnteresse der proletarischen Massen und damit der Menschheitsentwicke-
lung geht.

Das stark zu betonen und zu erklären ist unerläßlich nötig.
Die proletarischen Frauen müssen sich klar darüber sein, daß sie nicht
darauf zählen dürfen, im Kampfe für ihre volle politische Gleichberechti-
gung in den bürgerlichen Frauen konsequente, zuverlässige Mitstreite-
rinnen zur Seite zu haben. Unseres Wissens haben sich z. B. die
norwegischen Frauenrechtlerinnen ruhig mit der Einführung des kom-
munalen Zensuswahlrechts begnügt und seither nicht den Kampf dafür
aufgenommen, es zum allgemeinen Frauenwahlrecht zu erweitern. Als
jüngst die Einführung eines beschränkten Frauenwahlrechts zu dem
Storthing vor der Tür stand, haben sie nicht mit der sozialistischen Ar-
beiterpartei und den klassenbewußten Proletarierinnen des Landes zu-
sammen für das allgemeine Frauenwahlrecht gekämpft. Sie sind der
letzten großen sozialistischen Demonstration für das allgemeine Wahl-
recht aller großjährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts
ferngeblieben. Jn Holland brachten die bürgerlichen Demokraten einen
Antrag in der Kammer ein, der das Frauenstimmrecht forderte, aber
gleichzeitig festgelegt wissen wollte, unter welchen Bedingungen das
Frauenwahlrecht gewährt werden solle. Mit anderen Worten: der
Antrag forderte das Frauenwahlrecht nicht als allgemeines Recht,
sondern nur als Recht des weiblichen Besitzes, als Zensuswahlrecht.
Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen haben ihre Zustimmung zu diesem
Antrag erklärt. Das heißt nichts anderes, als daß sie das Recht der
"ärmeren Schwestern" preisgegeben haben.

Uns ist nur ein Beispiel bekannt, daß bürgerliche Frauenrechtlerinnen
von Anfang an bis heute unzweideutig und entschieden für das all-
gemeine Wahlrecht eingetreten sind. Die Gründerinnen des "Allgemeinen
Oesterreichischen Frauenvereins" haben diese Forderung 1891 in der
ersten Petition erhoben, die in Oesterreich von Frauen dem Reichs-
rat zur Frage des Frauenwahlrechts eingereicht wurde. Die Petition
enthielt die folgenden trefflichen Sätze: "Wir wollen nicht, gleich unseren
männlichen Mitbürgern, nur Vor- und Sonderrechte für eine bestimmte
Klasse begehren und andere Klassen von jenen Vorteilen ausgeschlossen
wissen, die wir für uns zu erlangen trachten. Nein, das erstemal,
wo österreichische Frauen sich mit der Bitte um Gewährung politischer
Rechte an den Reichsrat wenden, soll auch gleich kundgetan werden,
daß wir Frauen die Bedürfnisse der modernen Welt verstehen, und daß
der Grundsatz von der Gleichheit aller, die ein Menschenantlitz tragen,
uns tief ins Herz geschrieben steht. Wir machen uns daher zu Dolmet-
schen der sehnlichsten Wünsche aller Nationen dieses weiten Reiches,
indem wir die Gewährung des Wahlrechts an alle großjährigen und
eigenberechtigten Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erbitten, also
die Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts ohne
Unterschied der Steuerleistung, des Standes und Geschlechts." Wir
haben die Geschichte der Frauenstimmrechtsorganisationen in Deutsch-
land und anderen Ländern noch vergeblich nach einem Dokument durch-
stöbert, das sich an Klarheit und Entschiedenheit der Stellungnahme
mit der erwähnten Petition messen könnte.



Damenrecht vor Frauenrecht, bürgerliches Klasseninteresse vor dem
Jnteresse der proletarischen Massen und damit der Menschheitsentwicke-
lung geht.

Das stark zu betonen und zu erklären ist unerläßlich nötig.
Die proletarischen Frauen müssen sich klar darüber sein, daß sie nicht
darauf zählen dürfen, im Kampfe für ihre volle politische Gleichberechti-
gung in den bürgerlichen Frauen konsequente, zuverlässige Mitstreite-
rinnen zur Seite zu haben. Unseres Wissens haben sich z. B. die
norwegischen Frauenrechtlerinnen ruhig mit der Einführung des kom-
munalen Zensuswahlrechts begnügt und seither nicht den Kampf dafür
aufgenommen, es zum allgemeinen Frauenwahlrecht zu erweitern. Als
jüngst die Einführung eines beschränkten Frauenwahlrechts zu dem
Storthing vor der Tür stand, haben sie nicht mit der sozialistischen Ar-
beiterpartei und den klassenbewußten Proletarierinnen des Landes zu-
sammen für das allgemeine Frauenwahlrecht gekämpft. Sie sind der
letzten großen sozialistischen Demonstration für das allgemeine Wahl-
recht aller großjährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts
ferngeblieben. Jn Holland brachten die bürgerlichen Demokraten einen
Antrag in der Kammer ein, der das Frauenstimmrecht forderte, aber
gleichzeitig festgelegt wissen wollte, unter welchen Bedingungen das
Frauenwahlrecht gewährt werden solle. Mit anderen Worten: der
Antrag forderte das Frauenwahlrecht nicht als allgemeines Recht,
sondern nur als Recht des weiblichen Besitzes, als Zensuswahlrecht.
Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen haben ihre Zustimmung zu diesem
Antrag erklärt. Das heißt nichts anderes, als daß sie das Recht der
„ärmeren Schwestern‟ preisgegeben haben.

Uns ist nur ein Beispiel bekannt, daß bürgerliche Frauenrechtlerinnen
von Anfang an bis heute unzweideutig und entschieden für das all-
gemeine Wahlrecht eingetreten sind. Die Gründerinnen des „Allgemeinen
Oesterreichischen Frauenvereins‟ haben diese Forderung 1891 in der
ersten Petition erhoben, die in Oesterreich von Frauen dem Reichs-
rat zur Frage des Frauenwahlrechts eingereicht wurde. Die Petition
enthielt die folgenden trefflichen Sätze: „Wir wollen nicht, gleich unseren
männlichen Mitbürgern, nur Vor- und Sonderrechte für eine bestimmte
Klasse begehren und andere Klassen von jenen Vorteilen ausgeschlossen
wissen, die wir für uns zu erlangen trachten. Nein, das erstemal,
wo österreichische Frauen sich mit der Bitte um Gewährung politischer
Rechte an den Reichsrat wenden, soll auch gleich kundgetan werden,
daß wir Frauen die Bedürfnisse der modernen Welt verstehen, und daß
der Grundsatz von der Gleichheit aller, die ein Menschenantlitz tragen,
uns tief ins Herz geschrieben steht. Wir machen uns daher zu Dolmet-
schen der sehnlichsten Wünsche aller Nationen dieses weiten Reiches,
indem wir die Gewährung des Wahlrechts an alle großjährigen und
eigenberechtigten Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erbitten, also
die Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts ohne
Unterschied der Steuerleistung, des Standes und Geschlechts.‟ Wir
haben die Geschichte der Frauenstimmrechtsorganisationen in Deutsch-
land und anderen Ländern noch vergeblich nach einem Dokument durch-
stöbert, das sich an Klarheit und Entschiedenheit der Stellungnahme
mit der erwähnten Petition messen könnte.



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[25/0035] Damenrecht vor Frauenrecht, bürgerliches Klasseninteresse vor dem Jnteresse der proletarischen Massen und damit der Menschheitsentwicke- lung geht. Das stark zu betonen und zu erklären ist unerläßlich nötig. Die proletarischen Frauen müssen sich klar darüber sein, daß sie nicht darauf zählen dürfen, im Kampfe für ihre volle politische Gleichberechti- gung in den bürgerlichen Frauen konsequente, zuverlässige Mitstreite- rinnen zur Seite zu haben. Unseres Wissens haben sich z. B. die norwegischen Frauenrechtlerinnen ruhig mit der Einführung des kom- munalen Zensuswahlrechts begnügt und seither nicht den Kampf dafür aufgenommen, es zum allgemeinen Frauenwahlrecht zu erweitern. Als jüngst die Einführung eines beschränkten Frauenwahlrechts zu dem Storthing vor der Tür stand, haben sie nicht mit der sozialistischen Ar- beiterpartei und den klassenbewußten Proletarierinnen des Landes zu- sammen für das allgemeine Frauenwahlrecht gekämpft. Sie sind der letzten großen sozialistischen Demonstration für das allgemeine Wahl- recht aller großjährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts ferngeblieben. Jn Holland brachten die bürgerlichen Demokraten einen Antrag in der Kammer ein, der das Frauenstimmrecht forderte, aber gleichzeitig festgelegt wissen wollte, unter welchen Bedingungen das Frauenwahlrecht gewährt werden solle. Mit anderen Worten: der Antrag forderte das Frauenwahlrecht nicht als allgemeines Recht, sondern nur als Recht des weiblichen Besitzes, als Zensuswahlrecht. Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen haben ihre Zustimmung zu diesem Antrag erklärt. Das heißt nichts anderes, als daß sie das Recht der „ärmeren Schwestern‟ preisgegeben haben. Uns ist nur ein Beispiel bekannt, daß bürgerliche Frauenrechtlerinnen von Anfang an bis heute unzweideutig und entschieden für das all- gemeine Wahlrecht eingetreten sind. Die Gründerinnen des „Allgemeinen Oesterreichischen Frauenvereins‟ haben diese Forderung 1891 in der ersten Petition erhoben, die in Oesterreich von Frauen dem Reichs- rat zur Frage des Frauenwahlrechts eingereicht wurde. Die Petition enthielt die folgenden trefflichen Sätze: „Wir wollen nicht, gleich unseren männlichen Mitbürgern, nur Vor- und Sonderrechte für eine bestimmte Klasse begehren und andere Klassen von jenen Vorteilen ausgeschlossen wissen, die wir für uns zu erlangen trachten. Nein, das erstemal, wo österreichische Frauen sich mit der Bitte um Gewährung politischer Rechte an den Reichsrat wenden, soll auch gleich kundgetan werden, daß wir Frauen die Bedürfnisse der modernen Welt verstehen, und daß der Grundsatz von der Gleichheit aller, die ein Menschenantlitz tragen, uns tief ins Herz geschrieben steht. Wir machen uns daher zu Dolmet- schen der sehnlichsten Wünsche aller Nationen dieses weiten Reiches, indem wir die Gewährung des Wahlrechts an alle großjährigen und eigenberechtigten Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erbitten, also die Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts ohne Unterschied der Steuerleistung, des Standes und Geschlechts.‟ Wir haben die Geschichte der Frauenstimmrechtsorganisationen in Deutsch- land und anderen Ländern noch vergeblich nach einem Dokument durch- stöbert, das sich an Klarheit und Entschiedenheit der Stellungnahme mit der erwähnten Petition messen könnte.

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/35>, abgerufen am 21.11.2024.