Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.sich flugs hin, rechnete und rechnete und erfreute sich und die bürger- Der zweite Grund, mit dem die Frauenrechtlerinnen ihre Hand- sich flugs hin, rechnete und rechnete und erfreute sich und die bürger- Der zweite Grund, mit dem die Frauenrechtlerinnen ihre Hand- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <p><pb facs="#f0033" n="23"/> sich flugs hin, rechnete und rechnete und erfreute sich und die bürger-<lb/> lichen Frauen mit dem pompösen Resultat, daß in Bayern schon 50 Proz.<lb/> der Liberalen für das Frauenwahlrecht eingetreten seien! Wenn die<lb/> bürgerlichen Frauenrechtlerinnen ihre Hoffnungen, das Frauenwahl-<lb/> recht dank liberaler Unterstützung zum Siege zu führen, auf derartige<lb/> kindische Rechenstückchen gründen, so können wir den Damen nur wünschen,<lb/> daß recht bald nicht mehr als ein einziger Liberaler im bayerischen Land-<lb/> tage existieren möge. Sie können dann — die gleichen Umstände vor-<lb/> ausgesetzt — triumphierend verkünden, daß 100 Proz. der National-<lb/> liberalen für das allgemeine Frauenwahlrecht gestimmt haben. Jedoch<lb/> was kindisch erscheint, hat seinen Sinn. Es wird verständlich als<lb/> instinktiver oder bewußter Ausdruck der Klassenlage der bürgerlichen<lb/> Frauenwelt. Durch ihre Klassenlage wird diese getrieben, sich im<lb/> Lager der bürgerlichen Parteien zu sammeln. Und je weniger der<lb/> bürgerliche Liberalismus vorläufig noch entschieden und geschlossen den<lb/> Kampf um das Bürgerrecht der Frau aufnimmt: zu um so kleinlicheren<lb/> und spitzfindigeren Kniffen müssen die Frauenrechtlerinnen ihre Zuflucht<lb/> nehmen, wollen sie den Schein erhalten, daß sie nur im Namen der<lb/> Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts die Unterstützung der Libe-<lb/> ralen im Kampfe gegen die Sozialdemokratie empfehlen.</p><lb/> <p>Der zweite Grund, mit dem die Frauenrechtlerinnen ihre Hand-<lb/> und Spanndienste für den bürgerlichen Liberalismus erklären, ist die<lb/> angebliche Unzuverlässigkeit und Schwächlichkeit der Sozialdemokratie<lb/> im Kampfe für die volle Emanzipation des weiblichen Geschlechts, das<lb/> Frauenwahlrecht im besonderen. Was wir weiter oben an Tatsachen<lb/> erwähnt haben, um die Haltung der verschiedenen Parteien dem Frauen-<lb/> wahlrecht gegenüber zu charakterisieren, erweist die frauenrechtlerische<lb/> Beschuldigung als eitel Verleumdung. Die Damen müssen denn auch<lb/> aus Deutschland ins Ausland gehen, um ihre Behauptung wenigstens<lb/> mit einem Schein von Berechtigung zu umkleiden. Sie verweisen<lb/> darauf, daß in Belgien und Holland sich einzelne sozialistische Führer<lb/> abfällig oder wenigstens kritisch über das Frauenwahlrecht geäußert<lb/> haben. Sie führen an, daß in Belgien, Schweden und Oesterreich die<lb/> sozialistische Partei im Kampfe um das Wahlrecht aus taktischen Er-<lb/> wägungen die Forderung des Frauenwahlrechts momentan etwas in den<lb/> Hintergrund gerückt hatte. Lagen aber die Dinge in den betreffenden<lb/> Ländern etwa so, daß sie ein höheres Vertrauen der Frauenrechtlerinnen in<lb/> den angeschwärmten bürgerlichen Liberalismus als in die gescholtene so-<lb/> zialistische Partei begründen? Keineswegs, gerade das Gegenteil trifft<lb/> zu. Auch in Belgien, Schweden und Oesterreich hat sich die sozialistische<lb/> Partei trotz allem noch immer als weit zuverlässigere Vorkämpferin für<lb/> das Bürgerrecht des weiblichen Geschlechts erwiesen wie die bürgerlichen<lb/> Liberalen. Jn Belgien insbesondere aber hat die sozialistische Arbeiter-<lb/> partei in ihrer letzten großen Kampagne für die Demokratisierung des<lb/> Wahlrechts die Forderung des Frauenstimmrechts wie die Herabsetzung<lb/> des Wahlalters unter dem Einfluß des Zusammengehens mit den näm-<lb/> lichen Liberalen fallen lassen, in deren „offene Arme‟ sich zu stürzen<lb/> den deutschen Frauen angesonnen wird. Aber überhaupt, welchen Sinn<lb/> hat gerade in Deutschland das ganze frauenrechtlerische Gehabe von der<lb/> Lässigkeit der Sozialdemokratie im Kampfe für Frauenrecht? Die<lb/> Damen mögen uns eine einzige bürgerliche Partei nennen, die in diesem<lb/> Kampfe nicht etwa mehr geleistet hat, als die Sozialdemokratie; nein,<lb/> wir wollen bescheiden sein, nur annähernd so viel wie sie; sie mögen uns<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [23/0033]
sich flugs hin, rechnete und rechnete und erfreute sich und die bürger-
lichen Frauen mit dem pompösen Resultat, daß in Bayern schon 50 Proz.
der Liberalen für das Frauenwahlrecht eingetreten seien! Wenn die
bürgerlichen Frauenrechtlerinnen ihre Hoffnungen, das Frauenwahl-
recht dank liberaler Unterstützung zum Siege zu führen, auf derartige
kindische Rechenstückchen gründen, so können wir den Damen nur wünschen,
daß recht bald nicht mehr als ein einziger Liberaler im bayerischen Land-
tage existieren möge. Sie können dann — die gleichen Umstände vor-
ausgesetzt — triumphierend verkünden, daß 100 Proz. der National-
liberalen für das allgemeine Frauenwahlrecht gestimmt haben. Jedoch
was kindisch erscheint, hat seinen Sinn. Es wird verständlich als
instinktiver oder bewußter Ausdruck der Klassenlage der bürgerlichen
Frauenwelt. Durch ihre Klassenlage wird diese getrieben, sich im
Lager der bürgerlichen Parteien zu sammeln. Und je weniger der
bürgerliche Liberalismus vorläufig noch entschieden und geschlossen den
Kampf um das Bürgerrecht der Frau aufnimmt: zu um so kleinlicheren
und spitzfindigeren Kniffen müssen die Frauenrechtlerinnen ihre Zuflucht
nehmen, wollen sie den Schein erhalten, daß sie nur im Namen der
Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts die Unterstützung der Libe-
ralen im Kampfe gegen die Sozialdemokratie empfehlen.
Der zweite Grund, mit dem die Frauenrechtlerinnen ihre Hand-
und Spanndienste für den bürgerlichen Liberalismus erklären, ist die
angebliche Unzuverlässigkeit und Schwächlichkeit der Sozialdemokratie
im Kampfe für die volle Emanzipation des weiblichen Geschlechts, das
Frauenwahlrecht im besonderen. Was wir weiter oben an Tatsachen
erwähnt haben, um die Haltung der verschiedenen Parteien dem Frauen-
wahlrecht gegenüber zu charakterisieren, erweist die frauenrechtlerische
Beschuldigung als eitel Verleumdung. Die Damen müssen denn auch
aus Deutschland ins Ausland gehen, um ihre Behauptung wenigstens
mit einem Schein von Berechtigung zu umkleiden. Sie verweisen
darauf, daß in Belgien und Holland sich einzelne sozialistische Führer
abfällig oder wenigstens kritisch über das Frauenwahlrecht geäußert
haben. Sie führen an, daß in Belgien, Schweden und Oesterreich die
sozialistische Partei im Kampfe um das Wahlrecht aus taktischen Er-
wägungen die Forderung des Frauenwahlrechts momentan etwas in den
Hintergrund gerückt hatte. Lagen aber die Dinge in den betreffenden
Ländern etwa so, daß sie ein höheres Vertrauen der Frauenrechtlerinnen in
den angeschwärmten bürgerlichen Liberalismus als in die gescholtene so-
zialistische Partei begründen? Keineswegs, gerade das Gegenteil trifft
zu. Auch in Belgien, Schweden und Oesterreich hat sich die sozialistische
Partei trotz allem noch immer als weit zuverlässigere Vorkämpferin für
das Bürgerrecht des weiblichen Geschlechts erwiesen wie die bürgerlichen
Liberalen. Jn Belgien insbesondere aber hat die sozialistische Arbeiter-
partei in ihrer letzten großen Kampagne für die Demokratisierung des
Wahlrechts die Forderung des Frauenstimmrechts wie die Herabsetzung
des Wahlalters unter dem Einfluß des Zusammengehens mit den näm-
lichen Liberalen fallen lassen, in deren „offene Arme‟ sich zu stürzen
den deutschen Frauen angesonnen wird. Aber überhaupt, welchen Sinn
hat gerade in Deutschland das ganze frauenrechtlerische Gehabe von der
Lässigkeit der Sozialdemokratie im Kampfe für Frauenrecht? Die
Damen mögen uns eine einzige bürgerliche Partei nennen, die in diesem
Kampfe nicht etwa mehr geleistet hat, als die Sozialdemokratie; nein,
wir wollen bescheiden sein, nur annähernd so viel wie sie; sie mögen uns
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2015-08-28T12:13:05Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-08-28T12:13:05Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: wie Vorlage; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |