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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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daher dringend das Wahlrecht, um die gesetzlichen Grenzwälle zu
schleifen, welche ihren Bedürfnissen nach Bildung und Berufstätigkeit
entgegenstehen. Diese Mittelschicht der Frauenwelt begehrt aber das
Wahlrecht nicht nur im Hinblick auf die Wahrung ihrer engeren Jnter-
essen als Angehörige des weiblichen Geschlechts. Sie will sich nicht
darauf beschränken, den Kampf zu führen gegen die Vorrechte des
Mannes, sondern sie möchte auch ihre politische Macht auf allen Ge-
bieten der Gesetzgebung, des öffentlichen Lebens wirkend zur Geltung
bringen, an der Lösung aller sozialen Aufgaben mithelfen, besonders
auch an dem Zustandekommen einer durchgreifenden Sozialreform.
Jhr Wünschen und Wollen berührt sich darin mit demjenigen der
proletarischen Frauen, aber nur, um sofort den Gegensatz der Klassen-
interessen hervortreten zu lassen, der die proletarische und bürgerliche
Welt trennt.

Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen wollen im öffentlichen Leben
mitraten und mittaten, wollen am Ausbau der sozialen Reformen
mitwirken, weil sie hoffen, dadurch die heutige bürgerliche Ge-
sellschaftsordnung zu stützen und zu erhalten. Die Proletarierinnen
dagegen wollen mittels des Wahlrechtes nicht nur ihre ökonomischen
und kulturellen Gegenwartsinteressen verteidigen, sondern auch für
ihre teuersten Zukunftshoffnungen kämpfen. Das kann aber nur im
Ringen gegen das kapitalistische Regime geschehen. Es ist nicht die
Herrschaftsstellung des Mannes ihrer Klasse, die ihnen freie Lebens-
entfaltung und Lebensbetätigung vorenthält, es ist die Herrschafts-
stellung der Kapitalistenklasse, ihre Ausbeutungsmacht und ihr Aus-
beutungsrecht in der heutigen Ordnung. Die politische Arbeit und
der politische Kampf der proletarischen Frauen hat daher ein über die
Gegenwart und ihre Reformierung hinausreichendes Ziel: den Sturz
des Kapitalismus. Und so fordern die Proletarierinnen das Wahl-
recht vor allem zum Kampfe gegen die Kapitalistenklasse und gegen
die kapitalistische Ordnung. Gewiß: auch sie wollen möglichst durch-
greifende soziale Reformen, aber zu ganz anderem Zweck als die bürger-
lichen Frauenrechtlerinnen. Nicht um die bürgerliche Gesellschaft, die
kapitalistische Wirtschaftsordnung zu stützen; nein, um die Kampfes-
fähigkeit des Proletariats gegen sie zu steigern. Kurz das A und O
unserer Wahlrechtsforderung bleibt: wir verlangen gleiche politische
Rechte mit dem Manne, damit wir ungehemmt durch gesetzliche
Schranken mitarbeiten, mitkämpfen können, um diese Gesellschaft zu
stürzen.



IV.
Die bürgerliche Frauenbewegung und das Wahlrecht.

Die aufgezeigten Zusammenhänge erklären uns, weshalb bis zum
heutigen Tage die bürgerliche Frauenbewegung den Kampf für die
politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts nicht einheitlich und
mit höchstem Nachdruck führt, weshalb sie insbesondere nicht in fest-
geschlossenen Reihen hinter der Forderung des allgemeinen, gleichen,
direkten und geheimen Wahlrechts für alle großjährigen Staats-
angehörigen ohne Unterschied des Geschlechts steht. Jhre Haltung ist
der geschichtlich bedingte, unvermeidliche Ausdruck für die bestehende

daher dringend das Wahlrecht, um die gesetzlichen Grenzwälle zu
schleifen, welche ihren Bedürfnissen nach Bildung und Berufstätigkeit
entgegenstehen. Diese Mittelschicht der Frauenwelt begehrt aber das
Wahlrecht nicht nur im Hinblick auf die Wahrung ihrer engeren Jnter-
essen als Angehörige des weiblichen Geschlechts. Sie will sich nicht
darauf beschränken, den Kampf zu führen gegen die Vorrechte des
Mannes, sondern sie möchte auch ihre politische Macht auf allen Ge-
bieten der Gesetzgebung, des öffentlichen Lebens wirkend zur Geltung
bringen, an der Lösung aller sozialen Aufgaben mithelfen, besonders
auch an dem Zustandekommen einer durchgreifenden Sozialreform.
Jhr Wünschen und Wollen berührt sich darin mit demjenigen der
proletarischen Frauen, aber nur, um sofort den Gegensatz der Klassen-
interessen hervortreten zu lassen, der die proletarische und bürgerliche
Welt trennt.

Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen wollen im öffentlichen Leben
mitraten und mittaten, wollen am Ausbau der sozialen Reformen
mitwirken, weil sie hoffen, dadurch die heutige bürgerliche Ge-
sellschaftsordnung zu stützen und zu erhalten. Die Proletarierinnen
dagegen wollen mittels des Wahlrechtes nicht nur ihre ökonomischen
und kulturellen Gegenwartsinteressen verteidigen, sondern auch für
ihre teuersten Zukunftshoffnungen kämpfen. Das kann aber nur im
Ringen gegen das kapitalistische Regime geschehen. Es ist nicht die
Herrschaftsstellung des Mannes ihrer Klasse, die ihnen freie Lebens-
entfaltung und Lebensbetätigung vorenthält, es ist die Herrschafts-
stellung der Kapitalistenklasse, ihre Ausbeutungsmacht und ihr Aus-
beutungsrecht in der heutigen Ordnung. Die politische Arbeit und
der politische Kampf der proletarischen Frauen hat daher ein über die
Gegenwart und ihre Reformierung hinausreichendes Ziel: den Sturz
des Kapitalismus. Und so fordern die Proletarierinnen das Wahl-
recht vor allem zum Kampfe gegen die Kapitalistenklasse und gegen
die kapitalistische Ordnung. Gewiß: auch sie wollen möglichst durch-
greifende soziale Reformen, aber zu ganz anderem Zweck als die bürger-
lichen Frauenrechtlerinnen. Nicht um die bürgerliche Gesellschaft, die
kapitalistische Wirtschaftsordnung zu stützen; nein, um die Kampfes-
fähigkeit des Proletariats gegen sie zu steigern. Kurz das A und O
unserer Wahlrechtsforderung bleibt: wir verlangen gleiche politische
Rechte mit dem Manne, damit wir ungehemmt durch gesetzliche
Schranken mitarbeiten, mitkämpfen können, um diese Gesellschaft zu
stürzen.



IV.
Die bürgerliche Frauenbewegung und das Wahlrecht.

Die aufgezeigten Zusammenhänge erklären uns, weshalb bis zum
heutigen Tage die bürgerliche Frauenbewegung den Kampf für die
politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts nicht einheitlich und
mit höchstem Nachdruck führt, weshalb sie insbesondere nicht in fest-
geschlossenen Reihen hinter der Forderung des allgemeinen, gleichen,
direkten und geheimen Wahlrechts für alle großjährigen Staats-
angehörigen ohne Unterschied des Geschlechts steht. Jhre Haltung ist
der geschichtlich bedingte, unvermeidliche Ausdruck für die bestehende

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[12/0022] daher dringend das Wahlrecht, um die gesetzlichen Grenzwälle zu schleifen, welche ihren Bedürfnissen nach Bildung und Berufstätigkeit entgegenstehen. Diese Mittelschicht der Frauenwelt begehrt aber das Wahlrecht nicht nur im Hinblick auf die Wahrung ihrer engeren Jnter- essen als Angehörige des weiblichen Geschlechts. Sie will sich nicht darauf beschränken, den Kampf zu führen gegen die Vorrechte des Mannes, sondern sie möchte auch ihre politische Macht auf allen Ge- bieten der Gesetzgebung, des öffentlichen Lebens wirkend zur Geltung bringen, an der Lösung aller sozialen Aufgaben mithelfen, besonders auch an dem Zustandekommen einer durchgreifenden Sozialreform. Jhr Wünschen und Wollen berührt sich darin mit demjenigen der proletarischen Frauen, aber nur, um sofort den Gegensatz der Klassen- interessen hervortreten zu lassen, der die proletarische und bürgerliche Welt trennt. Die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen wollen im öffentlichen Leben mitraten und mittaten, wollen am Ausbau der sozialen Reformen mitwirken, weil sie hoffen, dadurch die heutige bürgerliche Ge- sellschaftsordnung zu stützen und zu erhalten. Die Proletarierinnen dagegen wollen mittels des Wahlrechtes nicht nur ihre ökonomischen und kulturellen Gegenwartsinteressen verteidigen, sondern auch für ihre teuersten Zukunftshoffnungen kämpfen. Das kann aber nur im Ringen gegen das kapitalistische Regime geschehen. Es ist nicht die Herrschaftsstellung des Mannes ihrer Klasse, die ihnen freie Lebens- entfaltung und Lebensbetätigung vorenthält, es ist die Herrschafts- stellung der Kapitalistenklasse, ihre Ausbeutungsmacht und ihr Aus- beutungsrecht in der heutigen Ordnung. Die politische Arbeit und der politische Kampf der proletarischen Frauen hat daher ein über die Gegenwart und ihre Reformierung hinausreichendes Ziel: den Sturz des Kapitalismus. Und so fordern die Proletarierinnen das Wahl- recht vor allem zum Kampfe gegen die Kapitalistenklasse und gegen die kapitalistische Ordnung. Gewiß: auch sie wollen möglichst durch- greifende soziale Reformen, aber zu ganz anderem Zweck als die bürger- lichen Frauenrechtlerinnen. Nicht um die bürgerliche Gesellschaft, die kapitalistische Wirtschaftsordnung zu stützen; nein, um die Kampfes- fähigkeit des Proletariats gegen sie zu steigern. Kurz das A und O unserer Wahlrechtsforderung bleibt: wir verlangen gleiche politische Rechte mit dem Manne, damit wir ungehemmt durch gesetzliche Schranken mitarbeiten, mitkämpfen können, um diese Gesellschaft zu stürzen. IV. Die bürgerliche Frauenbewegung und das Wahlrecht. Die aufgezeigten Zusammenhänge erklären uns, weshalb bis zum heutigen Tage die bürgerliche Frauenbewegung den Kampf für die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts nicht einheitlich und mit höchstem Nachdruck führt, weshalb sie insbesondere nicht in fest- geschlossenen Reihen hinter der Forderung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für alle großjährigen Staats- angehörigen ohne Unterschied des Geschlechts steht. Jhre Haltung ist der geschichtlich bedingte, unvermeidliche Ausdruck für die bestehende

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: wie Vorlage; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/22>, abgerufen am 22.12.2024.