Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.wiederfahren / und werde sich zu getreuen Leuten gesellen / mit denen Er in Einigkeit sol leben / und in grosse Kundschaft kommen. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So wird einer glückselig seyn / zwischen Leuten Vertrag zumachen / oder sich mit seinen Wiedersachern und Feinden zu versühnen / und zu vergleichen. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. So bedeuts / daß einem sein schwanger Weib / sol einen Sohn gebähren / oder das einer werde frembde Gäste kriegen / die ihm lieb seyn sollen. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeut es / daß einer mit einem Weiberhandel werde zuthun kriegen / und werde sich ihrer Händel annehmen / und sie verthädigen müssen / darüber in eine Rechtssachen gedeyen / oder für Gerichte gehen müssen. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. So wird einer von einem grossen Hadder und Zwietracht hören sagen / und mit darein vermenget werden / oder selbsten von seinen Feinden und Wiedersachern angefochten / oder außgefordert werden. 35. Wenn einer offt gehnet. So bedeuts / daß einer seinen Feind und Wiedersacher sol überwinden / und wird wieder seine Neyder und Mißgönner wiederfahren / und werde sich zu getreuen Leuten gesellen / mit denen Er in Einigkeit sol leben / und in grosse Kundschaft kommen. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So wird einer glückselig seyn / zwischen Leuten Vertrag zumachen / oder sich mit seinen Wiedersachern und Feinden zu versühnen / und zu vergleichen. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. So bedeuts / daß einem sein schwanger Weib / sol einen Sohn gebähren / oder das einer werde frembde Gäste kriegen / die ihm lieb seyn sollen. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeut es / daß einer mit einem Weiberhandel werde zuthun kriegen / und werde sich ihrer Händel annehmen / und sie verthädigen müssen / darüber in eine Rechtssachen gedeyen / oder für Gerichte gehen müssen. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. So wird einer von einem grossen Hadder und Zwietracht hören sagen / und mit darein vermenget werden / oder selbsten von seinen Feinden und Wiedersachern angefochten / oder außgefordert werden. 35. Wenn einer offt gehnet. So bedeuts / daß einer seinen Feind und Wiedersacher sol überwinden / und wird wieder seine Neyder und Mißgönner <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0093" n="89"/> wiederfahren / und werde sich zu getreuen Leuten gesellen / mit denen Er in Einigkeit sol leben / und in grosse Kundschaft kommen.</p> </div> <div n="2"> <head>31.</head> <argument> <p>Wenn einer das Maul offen vergisset.</p> </argument> <p>So wird einer glückselig seyn / zwischen Leuten Vertrag zumachen / oder sich mit seinen Wiedersachern und Feinden zu versühnen / und zu vergleichen.</p> </div> <div n="2"> <head>32.</head> <argument> <p>Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.</p> </argument> <p>So bedeuts / daß einem sein schwanger Weib / sol einen Sohn gebähren / oder das einer werde frembde Gäste kriegen / die ihm lieb seyn sollen.</p> </div> <div n="2"> <head>33.</head> <argument> <p>Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.</p> </argument> <p>So bedeut es / daß einer mit einem Weiberhandel werde zuthun kriegen / und werde sich ihrer Händel annehmen / und sie verthädigen müssen / darüber in eine Rechtssachen gedeyen / oder für Gerichte gehen müssen.</p> </div> <div n="2"> <head>34.</head> <argument> <p>Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.</p> </argument> <p>So wird einer von einem grossen Hadder und Zwietracht hören sagen / und mit darein vermenget werden / oder selbsten von seinen Feinden und Wiedersachern angefochten / oder außgefordert werden.</p> </div> <div n="2"> <head>35.</head> <argument> <p>Wenn einer offt gehnet.</p> </argument> <p>So bedeuts / daß einer seinen Feind und Wiedersacher sol überwinden / und wird wieder seine Neyder und Mißgönner </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [89/0093]
wiederfahren / und werde sich zu getreuen Leuten gesellen / mit denen Er in Einigkeit sol leben / und in grosse Kundschaft kommen.
31. Wenn einer das Maul offen vergisset.
So wird einer glückselig seyn / zwischen Leuten Vertrag zumachen / oder sich mit seinen Wiedersachern und Feinden zu versühnen / und zu vergleichen.
32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.
So bedeuts / daß einem sein schwanger Weib / sol einen Sohn gebähren / oder das einer werde frembde Gäste kriegen / die ihm lieb seyn sollen.
33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.
So bedeut es / daß einer mit einem Weiberhandel werde zuthun kriegen / und werde sich ihrer Händel annehmen / und sie verthädigen müssen / darüber in eine Rechtssachen gedeyen / oder für Gerichte gehen müssen.
34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.
So wird einer von einem grossen Hadder und Zwietracht hören sagen / und mit darein vermenget werden / oder selbsten von seinen Feinden und Wiedersachern angefochten / oder außgefordert werden.
35. Wenn einer offt gehnet.
So bedeuts / daß einer seinen Feind und Wiedersacher sol überwinden / und wird wieder seine Neyder und Mißgönner
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Zitationshilfe: | Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/93>, abgerufen am 03.03.2025. |