Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So bedeuts / daß einer werde einen argen Feind / und hefftigen Wiedersacher bekommen / für dem er sich wol zuhüten / und fürzusehen habe / was er ihme kan zu wieder thun / daran wird ers nicht mangeln lassen. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. So bedeuts / daß sich einer mit essen und trincken werde überladen / oder sich mit anderer Wollust / und Frauen liebe werde lassen gefangen nehmen / oder den bösen Wollüsten zuviel nachgeben. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeuts / daß einer sol eine leichtfertige That begehen / darauß einem sol Schmach und Schande entstehen / oder das sich einer mit unzüchtigen Weibern vermischen werde / oder das einer mit fressen und sauffen zu viel thun werde. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. Bedeutet / daß einer etwas verliehren / oder sonsten einen Schaden nehmen solle / oder in eine Straffe genommen werden / und das nicht werde für sich gehen / was Er außzurichten in willens ist. 35. Wenn einer offt gehnet. So bedeuts / das einer denselbigen Tag mit jemand sol bekand werden / oder zuschaffen kriegen / und einen getrewen warhafftigen Freund an ihm bekommen / den Er vertrawen / und sich auch auff seine Zusage getrösten mag. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So bedeuts / daß einer werde einen argen Feind / und hefftigen Wiedersacher bekommen / für dem er sich wol zuhüten / und fürzusehen habe / was er ihme kan zu wieder thun / daran wird ers nicht mangeln lassen. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. So bedeuts / daß sich einer mit essen und trincken werde überladen / oder sich mit anderer Wollust / und Frauen liebe werde lassen gefangen nehmen / oder den bösen Wollüsten zuviel nachgeben. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeuts / daß einer sol eine leichtfertige That begehen / darauß einem sol Schmach und Schande entstehen / oder das sich einer mit unzüchtigen Weibern vermischen werde / oder das einer mit fressen und sauffen zu viel thun werde. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. Bedeutet / daß einer etwas verliehren / oder sonsten einen Schaden nehmen solle / oder in eine Straffe genommen werden / und das nicht werde für sich gehen / was Er außzurichten in willens ist. 35. Wenn einer offt gehnet. So bedeuts / das einer denselbigen Tag mit jemand sol bekand werden / oder zuschaffen kriegen / und einen getrewen warhafftigen Freund an ihm bekommen / den Er vertrawen / und sich auch auff seine Zusage getrösten mag. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0085" n="81"/> </div> <div n="2"> <head>31.</head> <argument> <p>Wenn einer das Maul offen vergisset.</p> </argument> <p>So bedeuts / daß einer werde einen argen Feind / und hefftigen Wiedersacher bekommen / für dem er sich wol zuhüten / und fürzusehen habe / was er ihme kan zu wieder thun / daran wird ers nicht mangeln lassen.</p> </div> <div n="2"> <head>32.</head> <argument> <p>Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.</p> </argument> <p>So bedeuts / daß sich einer mit essen und trincken werde überladen / oder sich mit anderer Wollust / und Frauen liebe werde lassen gefangen nehmen / oder den bösen Wollüsten zuviel nachgeben.</p> </div> <div n="2"> <head>33.</head> <argument> <p>Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.</p> </argument> <p>So bedeuts / daß einer sol eine leichtfertige That begehen / darauß einem sol Schmach und Schande entstehen / oder das sich einer mit unzüchtigen Weibern vermischen werde / oder das einer mit fressen und sauffen zu viel thun werde.</p> </div> <div n="2"> <head>34.</head> <argument> <p>Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß einer etwas verliehren / oder sonsten einen Schaden nehmen solle / oder in eine Straffe genommen werden / und das nicht werde für sich gehen / was Er außzurichten in willens ist.</p> </div> <div n="2"> <head>35.</head> <argument> <p>Wenn einer offt gehnet.</p> </argument> <p>So bedeuts / das einer denselbigen Tag mit jemand sol bekand werden / oder zuschaffen kriegen / und einen getrewen warhafftigen Freund an ihm bekommen / den Er vertrawen / und sich auch auff seine Zusage getrösten mag.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [81/0085]
31. Wenn einer das Maul offen vergisset.
So bedeuts / daß einer werde einen argen Feind / und hefftigen Wiedersacher bekommen / für dem er sich wol zuhüten / und fürzusehen habe / was er ihme kan zu wieder thun / daran wird ers nicht mangeln lassen.
32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.
So bedeuts / daß sich einer mit essen und trincken werde überladen / oder sich mit anderer Wollust / und Frauen liebe werde lassen gefangen nehmen / oder den bösen Wollüsten zuviel nachgeben.
33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.
So bedeuts / daß einer sol eine leichtfertige That begehen / darauß einem sol Schmach und Schande entstehen / oder das sich einer mit unzüchtigen Weibern vermischen werde / oder das einer mit fressen und sauffen zu viel thun werde.
34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.
Bedeutet / daß einer etwas verliehren / oder sonsten einen Schaden nehmen solle / oder in eine Straffe genommen werden / und das nicht werde für sich gehen / was Er außzurichten in willens ist.
35. Wenn einer offt gehnet.
So bedeuts / das einer denselbigen Tag mit jemand sol bekand werden / oder zuschaffen kriegen / und einen getrewen warhafftigen Freund an ihm bekommen / den Er vertrawen / und sich auch auff seine Zusage getrösten mag.
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Zitationshilfe: | Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/85>, abgerufen am 16.02.2025. |