Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.und die Leute zuwieder und abgünstig seyn werden / und sol sich einer für stattlichen Herrn gar wol hüten und fürsehen. 20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen. Bedeut / das einer sol Geld oder Geschencke bekommen / oder mit grossen wichtigen Sachen und Händeln beladen werden / darüber grosse mühe und arbeit kriegen. 21. Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern. Bedeut / das einem ein Dienst oder Ampt sol eingeräumet werden / und das einer werde zu Ehren gesetzet / und den andern fürgezogen werden. 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. Bedeut / das sich einer auß flaschem betrieglichem Gemühte zu ihme gesellen werde / der wird alle seine Heimligkeit und fürhabn verrahten und verkauffen / sol sich fleissig für ihme fürsehen / und nichts vertrauen / denn Er wird ihme heimlich / an alle seinem fürhaben schädlich und verhinderlich seyn / und ein ungetreue Stück an ihme beweisen. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. Bedeut / das sich einer mit schönen Weibern erlustigen werde / und allerley Wollust vollenden / oder sich seines Weibes halben hertzlichen erfreuen. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden. So bedeut es / daß einer mit einem stolzen unleidlichen hoffertigen Menschen zuthun kriegen / und zu handeln und die Leute zuwieder und abgünstig seyn werden / und sol sich einer für stattlichen Herrn gar wol hüten und fürsehen. 20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen. Bedeut / das einer sol Geld oder Geschencke bekommen / oder mit grossen wichtigen Sachen und Händeln beladen werden / darüber grosse mühe und arbeit kriegen. 21. Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern. Bedeut / das einem ein Dienst oder Ampt sol eingeräumet werden / und das einer werde zu Ehren gesetzet / und den andern fürgezogen werden. 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. Bedeut / das sich einer auß flaschem betrieglichem Gemühte zu ihme gesellen werde / der wird alle seine Heimligkeit und fürhabn verrahten und verkauffen / sol sich fleissig für ihme fürsehen / und nichts vertrauen / denn Er wird ihme heimlich / an alle seinem fürhaben schädlich und verhinderlich seyn / und ein ungetreue Stück an ihme beweisen. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. Bedeut / das sich einer mit schönen Weibern erlustigen werde / und allerley Wollust vollenden / oder sich seines Weibes halben hertzlichen erfreuen. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden. So bedeut es / daß einer mit einem stolzen unleidlichen hoffertigen Menschen zuthun kriegen / und zu handeln <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0067" n="63"/> und die Leute zuwieder und abgünstig seyn werden / und sol sich einer für stattlichen Herrn gar wol hüten und fürsehen.</p> </div> <div n="2"> <head>20.</head> <argument> <p>Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.</p> </argument> <p>Bedeut / das einer sol Geld oder Geschencke bekommen / oder mit grossen wichtigen Sachen und Händeln beladen werden / darüber grosse mühe und arbeit kriegen.</p> </div> <div n="2"> <head>21.</head> <argument> <p>Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern.</p> </argument> <p>Bedeut / das einem ein Dienst oder Ampt sol eingeräumet werden / und das einer werde zu Ehren gesetzet / und den andern fürgezogen werden.</p> </div> <div n="2"> <head>22.</head> <argument> <p>Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.</p> </argument> <p>Bedeut / das sich einer auß flaschem betrieglichem Gemühte zu ihme gesellen werde / der wird alle seine Heimligkeit und fürhabn verrahten und verkauffen / sol sich fleissig für ihme fürsehen / und nichts vertrauen / denn Er wird ihme heimlich / an alle seinem fürhaben schädlich und verhinderlich seyn / und ein ungetreue Stück an ihme beweisen.</p> </div> <div n="2"> <head>23.</head> <argument> <p>Wenn es im Hause sehr rauchet.</p> </argument> <p>Bedeut / das sich einer mit schönen Weibern erlustigen werde / und allerley Wollust vollenden / oder sich seines Weibes halben hertzlichen erfreuen.</p> </div> <div n="2"> <head>24.</head> <argument> <p>Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.</p> </argument> <p>So bedeut es / daß einer mit einem stolzen unleidlichen hoffertigen Menschen zuthun kriegen / und zu handeln </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [63/0067]
und die Leute zuwieder und abgünstig seyn werden / und sol sich einer für stattlichen Herrn gar wol hüten und fürsehen.
20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.
Bedeut / das einer sol Geld oder Geschencke bekommen / oder mit grossen wichtigen Sachen und Händeln beladen werden / darüber grosse mühe und arbeit kriegen.
21. Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern.
Bedeut / das einem ein Dienst oder Ampt sol eingeräumet werden / und das einer werde zu Ehren gesetzet / und den andern fürgezogen werden.
22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.
Bedeut / das sich einer auß flaschem betrieglichem Gemühte zu ihme gesellen werde / der wird alle seine Heimligkeit und fürhabn verrahten und verkauffen / sol sich fleissig für ihme fürsehen / und nichts vertrauen / denn Er wird ihme heimlich / an alle seinem fürhaben schädlich und verhinderlich seyn / und ein ungetreue Stück an ihme beweisen.
23. Wenn es im Hause sehr rauchet.
Bedeut / das sich einer mit schönen Weibern erlustigen werde / und allerley Wollust vollenden / oder sich seines Weibes halben hertzlichen erfreuen.
24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.
So bedeut es / daß einer mit einem stolzen unleidlichen hoffertigen Menschen zuthun kriegen / und zu handeln
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Zitationshilfe: | Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/67>, abgerufen am 16.07.2024. |