Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.So bedeuts / daß einer zu einem gewaltigen Herrn und Fürsten sol gefordert werden / und daß es einem zu seinem frommen und nutz gereichen sol / und werde einen gnädigen Herrn kriegen. 26. Wenn einem eine plötzliche Freude wiederfähret. So bedeuts / daß einer werde eine Reise / oder Wanderschafft fürnehmen / und in fremde Lande zu guten bekandten Freunden spatzieren ziehen. 27. Wenn einer plötzlich traurig wird. So bedeuts / eine vermahnung oder auffnehmung seines Geschlechts / oder das seinem guten Freunde ein junges Kind gebohren sey / oder sonsten ein ander Ankündigung von zunehmung seiner Nahrung / ihme wiederfahren sol. 28. Wenn einem die Hände jucken. Bedeutet / daß einer werde bey Gastereyen / oder Hochzeitlichen Freuden wolgemütig seyn / und sich mit den Leuten in Freuden belustigen. 29. Wenn einem die Füsse jucken. Bedeutet / daß einer mit grossen gewaltigen Herren / mit Graffen / mit Fürsten / oder mit Königen sol zu sprache kommen / und bey ihnen angenehme seyn. 30. Wenn einer offt und viel nieset. So bedeut es / das einer werde Geld kriegen / oder mit Silberngeschirr zuthun haben / oder einen Silbern Becher zu einem Geschenck und Verehrung bekommen / oder sonsten mit wetten und spielen gewinnen. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So bedeuts / daß einer zu einem gewaltigen Herrn und Fürsten sol gefordert werden / und daß es einem zu seinem frommen und nutz gereichen sol / und werde einen gnädigen Herrn kriegen. 26. Wenn einem eine plötzliche Freude wiederfähret. So bedeuts / daß einer werde eine Reise / oder Wanderschafft fürnehmen / und in fremde Lande zu guten bekandten Freunden spatzieren ziehen. 27. Wenn einer plötzlich traurig wird. So bedeuts / eine vermahnung oder auffnehmung seines Geschlechts / oder das seinem guten Freunde ein junges Kind gebohren sey / oder sonsten ein ander Ankündigung von zunehmung seiner Nahrung / ihme wiederfahren sol. 28. Wenn einem die Hände jucken. Bedeutet / daß einer werde bey Gastereyen / oder Hochzeitlichen Freuden wolgemütig seyn / und sich mit den Leuten in Freuden belustigen. 29. Wenn einem die Füsse jucken. Bedeutet / daß einer mit grossen gewaltigen Herren / mit Graffen / mit Fürsten / oder mit Königen sol zu sprache kommen / und bey ihnen angenehme seyn. 30. Wenn einer offt und viel nieset. So bedeut es / das einer werde Geld kriegen / oder mit Silberngeschirr zuthun haben / oder einen Silbern Becher zu einem Geschenck und Verehrung bekommen / oder sonsten mit wetten und spielen gewinnen. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0044" n="41"/> <p> So bedeuts / daß einer zu einem gewaltigen Herrn und Fürsten sol gefordert werden / und daß es einem zu seinem frommen und nutz gereichen sol / und werde einen gnädigen Herrn kriegen.</p> </div> <div n="2"> <head>26.</head> <argument> <p>Wenn einem eine plötzliche Freude wiederfähret.</p> </argument> <p>So bedeuts / daß einer werde eine Reise / oder Wanderschafft fürnehmen / und in fremde Lande zu guten bekandten Freunden spatzieren ziehen.</p> </div> <div n="2"> <head>27.</head> <argument> <p>Wenn einer plötzlich traurig wird.</p> </argument> <p>So bedeuts / eine vermahnung oder auffnehmung seines Geschlechts / oder das seinem guten Freunde ein junges Kind gebohren sey / oder sonsten ein ander Ankündigung von zunehmung seiner Nahrung / ihme wiederfahren sol.</p> </div> <div n="2"> <head>28.</head> <argument> <p>Wenn einem die Hände jucken.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß einer werde bey Gastereyen / oder Hochzeitlichen Freuden wolgemütig seyn / und sich mit den Leuten in Freuden belustigen.</p> </div> <div n="2"> <head>29.</head> <argument> <p>Wenn einem die Füsse jucken.</p> </argument> <p>Bedeutet / daß einer mit grossen gewaltigen Herren / mit Graffen / mit Fürsten / oder mit Königen sol zu sprache kommen / und bey ihnen angenehme seyn.</p> </div> <div n="2"> <head>30.</head> <argument> <p>Wenn einer offt und viel nieset.</p> </argument> <p>So bedeut es / das einer werde Geld kriegen / oder mit Silberngeschirr zuthun haben / oder einen Silbern Becher zu einem Geschenck und Verehrung bekommen / oder sonsten mit wetten und spielen gewinnen.</p> </div> <div n="2"> <head>31.</head> <argument> <p>Wenn einer das Maul offen vergisset.</p> </argument> </div> </div> </body> </text> </TEI> [41/0044]
So bedeuts / daß einer zu einem gewaltigen Herrn und Fürsten sol gefordert werden / und daß es einem zu seinem frommen und nutz gereichen sol / und werde einen gnädigen Herrn kriegen.
26. Wenn einem eine plötzliche Freude wiederfähret.
So bedeuts / daß einer werde eine Reise / oder Wanderschafft fürnehmen / und in fremde Lande zu guten bekandten Freunden spatzieren ziehen.
27. Wenn einer plötzlich traurig wird.
So bedeuts / eine vermahnung oder auffnehmung seines Geschlechts / oder das seinem guten Freunde ein junges Kind gebohren sey / oder sonsten ein ander Ankündigung von zunehmung seiner Nahrung / ihme wiederfahren sol.
28. Wenn einem die Hände jucken.
Bedeutet / daß einer werde bey Gastereyen / oder Hochzeitlichen Freuden wolgemütig seyn / und sich mit den Leuten in Freuden belustigen.
29. Wenn einem die Füsse jucken.
Bedeutet / daß einer mit grossen gewaltigen Herren / mit Graffen / mit Fürsten / oder mit Königen sol zu sprache kommen / und bey ihnen angenehme seyn.
30. Wenn einer offt und viel nieset.
So bedeut es / das einer werde Geld kriegen / oder mit Silberngeschirr zuthun haben / oder einen Silbern Becher zu einem Geschenck und Verehrung bekommen / oder sonsten mit wetten und spielen gewinnen.
31. Wenn einer das Maul offen vergisset.
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Zitationshilfe: | Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/44>, abgerufen am 03.03.2025. |