Zachariae, Justus Friedrich Wilhelm: Poetische Schriften. Bd. 5. [Braunschweig], [1764].Die Schöpfung der Hölle. Flog ietzt vorüber; er folgt ihm nach; drauf wagt' er,voll Ehrfurcht So zum Engel zu sagen: Du hast uns, himmlischer Fremder, Unbegreifliche Dinge vertraut; du hast uns gewarnet Vor den Strafen der Sünden, und vor dem Ort der Verdamniß, Wo ietzt Satan, mit allen Rebellen hinuntergestürzet, Ewigkeiten in Quaalen vollbringt. Doch darf ich es wagen, Dich der schrecklichen Scenen aufs neu zu erinnern; und darf ich Auch die Schöpfung der Hölle von deinen Lippen zu hören, Mich erkühnen? -- Sie schuf der Zorn des Allmächt- gen unfehlbar Fürchterlich prächtig, des Richters und der Gerichteten würdig. Sträfliche Neubegier nicht, vielmehr die reine Begierde, Auch F 2
Die Schoͤpfung der Hoͤlle. Flog ietzt voruͤber; er folgt ihm nach; drauf wagt’ er,voll Ehrfurcht So zum Engel zu ſagen: Du haſt uns, himmliſcher Fremder, Unbegreifliche Dinge vertraut; du haſt uns gewarnet Vor den Strafen der Suͤnden, und vor dem Ort der Verdamniß, Wo ietzt Satan, mit allen Rebellen hinuntergeſtuͤrzet, Ewigkeiten in Quaalen vollbringt. Doch darf ich es wagen, Dich der ſchrecklichen Scenen aufs neu zu erinnern; und darf ich Auch die Schoͤpfung der Hoͤlle von deinen Lippen zu hoͤren, Mich erkuͤhnen? — Sie ſchuf der Zorn des Allmaͤcht- gen unfehlbar Fuͤrchterlich praͤchtig, des Richters und der Gerichteten wuͤrdig. Straͤfliche Neubegier nicht, vielmehr die reine Begierde, Auch F 2
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Die Schoͤpfung der Hoͤlle.
Flog ietzt voruͤber; er folgt ihm nach; drauf wagt’ er,
voll Ehrfurcht
So zum Engel zu ſagen: Du haſt uns, himmliſcher
Fremder,
Unbegreifliche Dinge vertraut; du haſt uns gewarnet
Vor den Strafen der Suͤnden, und vor dem Ort der
Verdamniß,
Wo ietzt Satan, mit allen Rebellen hinuntergeſtuͤrzet,
Ewigkeiten in Quaalen vollbringt. Doch darf ich es
wagen,
Dich der ſchrecklichen Scenen aufs neu zu erinnern;
und darf ich
Auch die Schoͤpfung der Hoͤlle von deinen Lippen zu hoͤren,
Mich erkuͤhnen? — Sie ſchuf der Zorn des Allmaͤcht-
gen unfehlbar
Fuͤrchterlich praͤchtig, des Richters und der Gerichteten
wuͤrdig.
Straͤfliche Neubegier nicht, vielmehr die reine Begierde,
Auch
F 2
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