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Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896.

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V. Die psychische Causalität und ihre Gesetze.
lässt sich daher die qualitative Wirkungsfähigkeit in
Bezug auf die Erzeugung von Werthgraden als psychische
Energiegröße
gegenüberstellen.

Dies vorausgesetzt ist nun eine Zunahme der psychi-
schen Energie
nicht nur mit der für die naturwissen-
schaftliche Betrachtung der Erfahrung gültigen Constanz
der physischen Energie
vereinbar, sondern beide bilden
sogar die sich ergänzenden Maßstäbe der Beurtheilung
unserer Gesammterfahrung. Denn die Zunahme der psychi-
schen Energie rückt dadurch erst in die richtige Beleuch-
tung, dass sie die geistige Kehrseite der physischen Con-
stanz bildet. Wie übrigens die erstere in ihrem Ausdruck
unbestimmt ist, indem das Maß derselben unter verschie-
denen Bedingungen ein außerordentlich verschiedenes sein
kann, so gilt sie überhaupt nur unter der Voraussetzung
der Continuität der psychischen Vorgänge
. Als
ihr in der Erfahrung unzweifelhaft sich aufdrängendes
psychologisches Correlat steht ihr daher die Thatsache des
Verschwindens psychischer Werthe gegenüber.

5. Das Gesetz der psychischen Relationen bildet
eine Ergänzung zu dem Gesetz der Resultanten, indem es
sich nicht auf das Verhältniss der Bestandtheile eines psy-
chischen Zusammenhangs zu dem in diesem zum Ausdruck
kommenden Werthinhalte, sondern auf das Verhältniss der
einzelnen Bestandtheile zu einander bezieht. Wie das Gesetz
der Resultanten für die synthetischen, so gilt daher das
Gesetz der Relationen für die analytischen Processe des
Bewusstseins. Jede Zerlegung eines Bewusstseinsinhaltes in
einzelne Glieder, wie sie bei der successiven Auffassung der
Theile eines zuerst nur im allgemeinen vorgestellten Gan-
zen schon bei den Sinneswahrnehmungen und Associationen
und dann in klarer bewusster Form bei der Gliederung der
Gesammtvorstellungen stattfindet, ist ein Act beziehender

V. Die psychische Causalität und ihre Gesetze.
lässt sich daher die qualitative Wirkungsfähigkeit in
Bezug auf die Erzeugung von Werthgraden als psychische
Energiegröße
gegenüberstellen.

Dies vorausgesetzt ist nun eine Zunahme der psychi-
schen Energie
nicht nur mit der für die naturwissen-
schaftliche Betrachtung der Erfahrung gültigen Constanz
der physischen Energie
vereinbar, sondern beide bilden
sogar die sich ergänzenden Maßstäbe der Beurtheilung
unserer Gesammterfahrung. Denn die Zunahme der psychi-
schen Energie rückt dadurch erst in die richtige Beleuch-
tung, dass sie die geistige Kehrseite der physischen Con-
stanz bildet. Wie übrigens die erstere in ihrem Ausdruck
unbestimmt ist, indem das Maß derselben unter verschie-
denen Bedingungen ein außerordentlich verschiedenes sein
kann, so gilt sie überhaupt nur unter der Voraussetzung
der Continuität der psychischen Vorgänge
. Als
ihr in der Erfahrung unzweifelhaft sich aufdrängendes
psychologisches Correlat steht ihr daher die Thatsache des
Verschwindens psychischer Werthe gegenüber.

5. Das Gesetz der psychischen Relationen bildet
eine Ergänzung zu dem Gesetz der Resultanten, indem es
sich nicht auf das Verhältniss der Bestandtheile eines psy-
chischen Zusammenhangs zu dem in diesem zum Ausdruck
kommenden Werthinhalte, sondern auf das Verhältniss der
einzelnen Bestandtheile zu einander bezieht. Wie das Gesetz
der Resultanten für die synthetischen, so gilt daher das
Gesetz der Relationen für die analytischen Processe des
Bewusstseins. Jede Zerlegung eines Bewusstseinsinhaltes in
einzelne Glieder, wie sie bei der successiven Auffassung der
Theile eines zuerst nur im allgemeinen vorgestellten Gan-
zen schon bei den Sinneswahrnehmungen und Associationen
und dann in klarer bewusster Form bei der Gliederung der
Gesammtvorstellungen stattfindet, ist ein Act beziehender

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[378/0394] V. Die psychische Causalität und ihre Gesetze. lässt sich daher die qualitative Wirkungsfähigkeit in Bezug auf die Erzeugung von Werthgraden als psychische Energiegröße gegenüberstellen. Dies vorausgesetzt ist nun eine Zunahme der psychi- schen Energie nicht nur mit der für die naturwissen- schaftliche Betrachtung der Erfahrung gültigen Constanz der physischen Energie vereinbar, sondern beide bilden sogar die sich ergänzenden Maßstäbe der Beurtheilung unserer Gesammterfahrung. Denn die Zunahme der psychi- schen Energie rückt dadurch erst in die richtige Beleuch- tung, dass sie die geistige Kehrseite der physischen Con- stanz bildet. Wie übrigens die erstere in ihrem Ausdruck unbestimmt ist, indem das Maß derselben unter verschie- denen Bedingungen ein außerordentlich verschiedenes sein kann, so gilt sie überhaupt nur unter der Voraussetzung der Continuität der psychischen Vorgänge. Als ihr in der Erfahrung unzweifelhaft sich aufdrängendes psychologisches Correlat steht ihr daher die Thatsache des Verschwindens psychischer Werthe gegenüber. 5. Das Gesetz der psychischen Relationen bildet eine Ergänzung zu dem Gesetz der Resultanten, indem es sich nicht auf das Verhältniss der Bestandtheile eines psy- chischen Zusammenhangs zu dem in diesem zum Ausdruck kommenden Werthinhalte, sondern auf das Verhältniss der einzelnen Bestandtheile zu einander bezieht. Wie das Gesetz der Resultanten für die synthetischen, so gilt daher das Gesetz der Relationen für die analytischen Processe des Bewusstseins. Jede Zerlegung eines Bewusstseinsinhaltes in einzelne Glieder, wie sie bei der successiven Auffassung der Theile eines zuerst nur im allgemeinen vorgestellten Gan- zen schon bei den Sinneswahrnehmungen und Associationen und dann in klarer bewusster Form bei der Gliederung der Gesammtvorstellungen stattfindet, ist ein Act beziehender

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Zitationshilfe: Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wundt_grundriss_1896/394>, abgerufen am 24.11.2024.