Art, denn sie bestehen in den zusammengesetzten Wir- kungen, die diese Beziehungsgesetze innerhalb umfassen- derer psychischer Thatsachenreihen in Folge ihrer Verbin- dung hervorbringen: wir nennen sie die psychologischen Entwicklungsgesetze.
§ 23. Die psychologischen Beziehungsgesetze.
1. Der allgemeinen psychologischen Beziehungsgesetze lassen sich drei unterscheiden. Wir bezeichnen sie als die Gesetze der psychischen Resultanten, Relationen und Contraste.
2. Das Gesetz der psychischen Resultanten findet seinen Ausdruck in der Thatsache, dass jedes psychi- sche Gebilde Eigenschaften zeigt, die zwar, nachdem sie gegeben sind, aus den Eigenschaften seiner Elemente be- griffen werden können, die aber gleichwohl keineswegs als die bloße Summe der Eigenschaften der Elemente an- zusehen sind. Ein Zusammenklang von Tönen ist nach seinen Vorstellungs- wie Gefühlseigenschaften mehr als eine bloße Summe von Einzeltönen. Bei den räumlichen und den zeitlichen Vorstellungen ist die räumliche und die zeit- liche Ordnung zwar in durchaus gesetzmäßiger Weise in dem Zusammenwirken der Elemente begründet, die diese Vorstellungen bilden; dabei können aber doch jene Ord- nungen selbst keinesfalls als Eigenschaften angesehen wer- den, die den Empfindungselementen selbst bereits inhäriren. Die nativistischen Theorien, die dies voraussetzen, ver- wickeln sich vielmehr in unlösbare Widersprüche und müssen, insofern sie nachträgliche Veränderungen der ur- sprünglichen Raum- und Zeitanschauungen in Folge be- stimmter Erfahrungseinflüsse zulassen, schließlich selbst in einem gewissen Umfang eine Neuentstehung von Eigen-
§ 23. Die psychologischen Beziehungsgesetze.
Art, denn sie bestehen in den zusammengesetzten Wir- kungen, die diese Beziehungsgesetze innerhalb umfassen- derer psychischer Thatsachenreihen in Folge ihrer Verbin- dung hervorbringen: wir nennen sie die psychologischen Entwicklungsgesetze.
§ 23. Die psychologischen Beziehungsgesetze.
1. Der allgemeinen psychologischen Beziehungsgesetze lassen sich drei unterscheiden. Wir bezeichnen sie als die Gesetze der psychischen Resultanten, Relationen und Contraste.
2. Das Gesetz der psychischen Resultanten findet seinen Ausdruck in der Thatsache, dass jedes psychi- sche Gebilde Eigenschaften zeigt, die zwar, nachdem sie gegeben sind, aus den Eigenschaften seiner Elemente be- griffen werden können, die aber gleichwohl keineswegs als die bloße Summe der Eigenschaften der Elemente an- zusehen sind. Ein Zusammenklang von Tönen ist nach seinen Vorstellungs- wie Gefühlseigenschaften mehr als eine bloße Summe von Einzeltönen. Bei den räumlichen und den zeitlichen Vorstellungen ist die räumliche und die zeit- liche Ordnung zwar in durchaus gesetzmäßiger Weise in dem Zusammenwirken der Elemente begründet, die diese Vorstellungen bilden; dabei können aber doch jene Ord- nungen selbst keinesfalls als Eigenschaften angesehen wer- den, die den Empfindungselementen selbst bereits inhäriren. Die nativistischen Theorien, die dies voraussetzen, ver- wickeln sich vielmehr in unlösbare Widersprüche und müssen, insofern sie nachträgliche Veränderungen der ur- sprünglichen Raum- und Zeitanschauungen in Folge be- stimmter Erfahrungseinflüsse zulassen, schließlich selbst in einem gewissen Umfang eine Neuentstehung von Eigen-
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§ 23. Die psychologischen Beziehungsgesetze.
Art, denn sie bestehen in den zusammengesetzten Wir-
kungen, die diese Beziehungsgesetze innerhalb umfassen-
derer psychischer Thatsachenreihen in Folge ihrer Verbin-
dung hervorbringen: wir nennen sie die psychologischen
Entwicklungsgesetze.
§ 23. Die psychologischen Beziehungsgesetze.
1. Der allgemeinen psychologischen Beziehungsgesetze
lassen sich drei unterscheiden. Wir bezeichnen sie als die
Gesetze der psychischen Resultanten, Relationen
und Contraste.
2. Das Gesetz der psychischen Resultanten
findet seinen Ausdruck in der Thatsache, dass jedes psychi-
sche Gebilde Eigenschaften zeigt, die zwar, nachdem sie
gegeben sind, aus den Eigenschaften seiner Elemente be-
griffen werden können, die aber gleichwohl keineswegs als
die bloße Summe der Eigenschaften der Elemente an-
zusehen sind. Ein Zusammenklang von Tönen ist nach
seinen Vorstellungs- wie Gefühlseigenschaften mehr als eine
bloße Summe von Einzeltönen. Bei den räumlichen und
den zeitlichen Vorstellungen ist die räumliche und die zeit-
liche Ordnung zwar in durchaus gesetzmäßiger Weise in
dem Zusammenwirken der Elemente begründet, die diese
Vorstellungen bilden; dabei können aber doch jene Ord-
nungen selbst keinesfalls als Eigenschaften angesehen wer-
den, die den Empfindungselementen selbst bereits inhäriren.
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Wundt, Wilhelm: Grundriss der Psychologie. Leipzig, 1896, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wundt_grundriss_1896/391>, abgerufen am 24.11.2024.
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